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Forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr: Das ist zu beachten!

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 30. Juni 2022

Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger: Vorschriften, Zulassung und mehr

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Landwirtschaftliche Fahrzeuge: Im Straßenverkehr müssen viele Regeln eingehalten werden.

„Die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln.“ Diese alte Redensart ist zwar wohlbekannt, aber inzwischen völlig überholt. Die heutige Landwirtschaft wird durch den Einsatz moderner Technik und Wissenschaft immer effizienter. Mittlerweile ernährt ein einziger Landwirt laut Angaben des Deutschen Bauernverbandes rund 135 Menschen.

Der technische Fortschritt macht landwirtschaftliche Maschinen, wie Traktoren und Mähdrescher, immer leistungsstärker. Die größten Trecker sind zwar tonnenschwer, werden dank viel PS und großem Hubraum aber schnell beschleunigt und fahren meist mühelos mehr als 50 km/h. Im Cockpit fühlt sich der Fahrer eher wie in einem Raumschiff: überall Touchscreens, Joysticks, Schalter und Knöpfe.

Werden diese Kolosse auf der Straße bewegt, müssen die Fahrer so einiges beachten. Welche Regeln gelten für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr? Was ist hinsichtlich der Zulassung zu beachten? Dies und mehr verrät der folgende Ratgeber.

  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger: Vorschriften, Zulassung und mehr
    • FAQ: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr
    • Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen
    • Führerschein für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
    • Verkehrsregeln, die Lof-Fahrzeuge zu beachten haben
    • Schild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“: Wer darf fahren?

FAQ: Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr

Welche Führerscheinklasse benötige ich für landwirtschaftliche Fahrzeuge?

Dafür wird mindestens entweder die Führerscheinklasse L oder T benötigt.

Welche Verkehrsregeln gelten für landwirtschaftliche Fahrzeuge?

Unter anderem gilt für solche Fahrzeuge ein allgemeines Überholverbot. Klicken Sie hier, um eine Liste weiterer Verkehrsregeln für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu erhalten.

Womit ist zu rechnen, wenn der Führer eines landwirtschaftlichen Fahrzeugs die Verkehrsregeln missachtet?

Die Bußgelder sind teilweise sehr hoch. Bei ordnungswidriger Ladungssicherung beispielsweise können bis zu 120 Euro, bei Überladung bis zu 425 Euro Geldbuße anfallen. Auch Punkte in Flensburg kommen infrage.

Zulassung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

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Von einem Bußgeld bleibt auch landwirtschaftlicher Verkehr bei Verstößen nicht verschont.

Bevor Sie forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr einsetzen können, müssen Sie zunächst klären, ob diese zulassungspflichtig sind. Traktoren müssen ordentlich zugelassen werden, bevor Sie diese auf einer öffentlichen Straße bewegen dürfen. Sie erhalten dann, wie Pkw und Lkw auch, ein Kennzeichen. Zugmaschinen, die ausschließlich zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, profitieren von einer Befreiung von der Kfz-Steuer. Sie erhalten ein grünes Nummernschild.

Es gibt jedoch auch viele landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr, die zulassungsfrei sind. Dazu gehören unter anderem:

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher oder andere Erntemaschinen)
  • Staplerfahrzeuge
  • einachsige Zugmaschinen, die nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden
  • Sitzkarren hinter einachsigen Lof-Zugmaschinen (“Lof” steht hierbei für land- und forstwirtschaftlich)

Sonderregelung für gewisse landwirtschaftliche Anhänger: Eine Zulassung ist nicht nötig, wenn es sich um land- und forstwirtschaftliche Anhänger handelt, die lediglich für die Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden. Sie dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h von einer Zugmaschine gezogen werden.

Führerschein für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge

Möchten Sie forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegen, benötigen Sie den richtigen Führerschein. Es gibt die folgenden zwei Fahrerlaubnisklassen, die für die Landwirtschaft von Belang sind:

  • Klasse L: Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h plus Anhänger
  • Klasse T: Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h plus Anhänger

Beachten Sie: Diese Fahrerlaubnisklassen gelten nur, wenn Sie forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegen und diese auch in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden. Sind Sie allerdings gewerblich unterwegs, beispielsweise um Bauschutt von einer Baustelle zu transportieren, so benötigen Sie einen Lkw-Führerschein der Klasse CE(für Zugfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg).

Verkehrsregeln, die Lof-Fahrzeuge zu beachten haben

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Landwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen Sie im Straßenverkehr nur mit dem richtigen Führerschein fahren.

Wie alle anderen Kfz auch müssen sich forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr an gewisse Regeln halten. Fahrer sind dazu verpflichtet, Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten. Wer beispielsweise mit dem Traktor innerorts in der Tempo-30-Zone mit 41 km/h geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen.

Des Weiteren spielt beim Transport von Gütern durch landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr die Ladungssicherung eine große Rolle. Auf einem Anhänger befindliche Gegenstände müssen so gesichert sein, dass sie nicht herunterfallen oder verrutschen können.

Es drohen je nach Schwere des Verstoßes hinsichtlich unangemessener Ladungssicherung Bußgelder von 25 bis 120 Euro sowie Punkte in Flensburg. Des Weiteren dürfen Anhänger nicht überladen werden. Bei einer Überladung des Anhängers von mehr als 30 Prozent werden etwa ein Bußgeld in Höhe von 425 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Beachten Sie auch die folgenden Verkehrsregeln für landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr:

  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen keine Maut zahlen.
  • Eine Umweltzone dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren.
  • Ein allgemeines Überholverbot müssen auch landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr beachten.
  • Bezüglich der Reifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge gilt, dass die Winterreifenpflicht, die unter anderem für Pkw und Lkw gilt, hier keine Anwendung findet. Anhänger und Zugmaschinen verfügen nämlich in der Regel über sehr grobstollige Reifen, die für den Betrieb im Winter geeignet sind.
  • Eine Warntafel muss an landwirtschaftliche Fahrzeuge angebracht werden, wenn Teile zu weit über Fahrzeuge oder Geräte herausragen oder diese andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.

Dürfen Sie trotz bestehendem Fahrverbot landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr nutzen? Das kommt auf den Einzelfall an. In einigen Fällen ist es durchaus möglich, dass ein Gericht gewisse Arten von Kfz vom Fahrverbot ausnimmt. Droht Ihnen ein Fahrverbot, besprechen Sie am besten mit einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht, welche Chancen Sie haben, weiterhin mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen fahren zu dürfen.

Schild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“: Wer darf fahren?

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Missachten des Schildes “Landwirtschaftlicher Verkehr frei”: Droht eine Strafe?

Fast jeder, der schon einmal auf Feldwegen unterwegs war, kennt wohl das Verkehrsschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“, welches in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 250 („Durchfahrt verboten“) oder 251 („Durchfahrt verboten für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kfz) genutzt wird. Es zeigt an, dass auf dieser Straße oder diesem Weg lediglich land- und forstwirtschaftlicher Verkehr erlaubt ist.

Dabei ist nicht entscheidend, um welche Art von Fahrzeug es sich handelt, sondern zu welchem Zweck ein Fahrer unterwegs ist. Es handelt sich also beispielsweise um keine Ordnungswidrigkeit beim Schild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“, wenn mit Mofa oder Pkw gefahren wird, um Felder zu begutachten.

Gut zu wissen: Landwirtschaftlicher Verkehr darf auf diese Weise ausgezeichnete Strecken auch dann befahren, wenn es sich lediglich um eine Durchfahrt handelt.

Was müssen nun aber andere Verkehrsteilnehmer beachten? Gilt das Verkehrszeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ auch für Anlieger? Hier ist die Durchfahrt auch für Anwohner & Co. weiterhin verboten, insofern nicht das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ angebracht ist.

Trotz Durchfahrtsverbot mit Verkehrsschild „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ gefahren: Das Bußgeld liegt für Pkw bei 25 Euro. Die Abkürzung durch die Felder kann also durchaus teuer werden.

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