7.4.2022 Show
Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. Verkehrszeichen sollen den Verkehr regeln. Sie werden von den Behörden festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Aber welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Verkehrs-, oder auch Vorschriftzeichen?
Verkehrszeichen sind einer der wichtigsten Bestandteile des Straßenverkehrs überhaupt. In Deutschland gibt es über 400 verschiedene Verkehrszeichen. Die ADAC Broschüre „Verkehrszeichen in Deutschland“, 763,33 KB gibt einen Überblick. Gefahrzeichen 101: Gefahrstelle 101-10*: Flugbetrieb*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-11*: Fußgängerüberweg*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-12*: Viehtrieb, Tiere*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-15*: Steinschlag*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-51*: Schnee- oder Eisglätte*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-52*: Splitt, Schotter*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-53*: Ufer*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-54*: Unzureichendes Lichtraumprofil*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-55*: Bewegliche Brücke*Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts 103: Kurve (rechts) 105: Doppelkurve (zunächst rechts) 108: Gefälle (10 %) 110: Steigung (12 %)
112: Unebene Fahrbahn 114: Schleuder- oder Rutschgefahr 117: Seitenwind 120: Verengte Fahrbahn 121: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn 123: Arbeitsstelle 124: Stau 125: Gegenverkehr 131: Lichtzeichenanlage 133: Fußgänger 136: Kinder 138: Radfahrer 142: Wildwechsel 151: Bahnübergang 156: Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang) 159-10: Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang) 162-10: einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang)101: Gefahrstelle 101-10*: Flugbetrieb *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-11*: Fußgängerüberweg *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-12*: Viehtrieb, Tiere *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-15*: Steinschlag *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-51*: Schnee- oder Eisglätte *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-52*: Splitt, Schotter *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-53*: Ufer *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-54*: Unzureichendes Lichtraumprofil *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 101-55*: Bewegliche Brücke *Die Anordnung ist auf besondere Gefahrenlagen beschränkt. 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts 103: Kurve (rechts) 105: Doppelkurve (zunächst rechts) 108: Gefälle (10 %) 110: Steigung (12 %) 112: Unebene Fahrbahn 114: Schleuder- oder Rutschgefahr 117: Seitenwind 120: Verengte Fahrbahn 121: Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn 123: Arbeitsstelle 124: Stau 125: Gegenverkehr 131: Lichtzeichenanlage 133: Fußgänger 136: Kinder 138: Radfahrer 142: Wildwechsel 151: Bahnübergang 156: Dreistreifige Bake (etwa 240 m vor unbeschranktem Bahnübergang) 159-10: Zweistreifige Bake (etwa 160 m vor unbeschranktem Bahnübergang) 162-10: einstreifige Bake (etwa 80 m vor unbeschranktem Bahnübergang) Vorschriftzeichen 201: Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 205: Vorfahrt gewähren. 206: Halt. Vorfahrt gewähren. 208: Vorrang des Gegenverkehrs 209-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus 211-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts 214-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts 215: Kreisverkehr 220: Einbahnstraße 222-20: Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei 223.1: Seitenstreifen befahren 223.2: Seitenstreifen nicht mehr befahren 223.3: Seitenstreifen räumen 224: Haltestelle Linienbusverkehr und Schulbusse 229: Taxenstand 237: Radweg 238: Reitweg 239: Gehweg 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg 241: Getrennter Rad- und Gehweg 242.1: Beginn einer Fußgängerzone 242.2: Ende einer Fußgängerzone 244.1: Beginn einer Fahrradstraße 244.2: Ende einer Fahrradstraße 244.3: Fahrradzone 244.4: Fahrradzone Ende 245: Bussonderfahrstreifen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art 251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 254: Verbot für Radverkehr 255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 257-50: Verbot für Mofas 257-51: Verbot für Reiter 259: Verbot für Fußgänger 260: Verbot für Kraftfahrzeuge 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern 262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse 263: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast 264: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite 265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe 266: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge 267: Verbot der Einfahrt 268: Schneeketten vorgeschrieben 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 270.1: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone 270.2: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone 272: Verbot des Wendens 273: Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes 274: Zulässige Höchstgeschwindigkei 274.1: Beginn einer Tempo-30-Zone 274.2: Ende einer Tempo-30-Zone 275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art 281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits-beschränkungen und Überholverbote 283: Absolutes Haltverbot 286: Eingeschränktes Haltverbot 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone 293: Fußgängerüberweg 294: Haltlinie 295: Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung 296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung 297: Pfeilmarkierungen 297.1: Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahrstreifens 298: Sperrfläche 299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote201: Andreaskreuz, dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! 205: Vorfahrt gewähren. 206: Halt. Vorfahrt gewähren. 208: Vorrang des Gegenverkehrs 209-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts 209-30: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus 211-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts 214-20: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts 215: Kreisverkehr 220: Einbahnstraße 222-20: Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei 223.1: Seitenstreifen befahren 223.2: Seitenstreifen nicht mehr befahren 223.3: Seitenstreifen räumen 224: Haltestelle Linienbusverkehr und Schulbusse 229: Taxenstand 237: Radweg 238: Reitweg 239: Gehweg 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg 241: Getrennter Rad- und Gehweg 242.1: Beginn einer Fußgängerzone
242.2: Ende einer Fußgängerzone 244.1: Beginn einer Fahrradstraße 244.2: Ende einer Fahrradstraße 244.3: Fahrradzone 244.4: Fahrradzone Ende 245: Bussonderfahrstreifen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art 251: Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge 253: Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 254: Verbot für Radverkehr 255: Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas 257-50: Verbot für Mofas 257-51: Verbot für Reiter 259: Verbot für Fußgänger 260: Verbot für Kraftfahrzeuge 261: Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern 262: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse 263: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast
264: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite 265: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe 266: Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge 267: Verbot der Einfahrt 268: Schneeketten vorgeschrieben 269: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 270.1: Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone 270.2: Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone 272: Verbot des Wendens 273: Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes 274: Zulässige Höchstgeschwindigkei 274.1: Beginn einer Tempo-30-Zone 274.2: Ende einer Tempo-30-Zone 275: Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 276: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 277.1: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen 278: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 279: Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 280: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge aller Art 281: Ende des Überholverbots für Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 282: Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeits-beschränkungen und Überholverbote 283: Absolutes Haltverbot 286: Eingeschränktes Haltverbot 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone 290.2: Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone 293: Fußgängerüberweg 294: Haltlinie 295: Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung 296: Einseitige Fahrstreifenbegrenzung 297: Pfeilmarkierungen 297.1: Vorankündigungspfeil für Fahrstreifenbegrenzung oder Ende eines Fahrstreifens 298: Sperrfläche 299: Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote Richtzeichen 301: Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) 306: Vorfahrtstraße 307: Ende der Vorfahrtstraße 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr 310: Ortstafel (Vorderseite) 311-50: Ortstafel (Rückseite) 314: Parken 314-50: Parkhaus, Parkgarage 314.1: Beginn einer Parkraum-bewirtschaftungszone 314.2: Ende einer Parkraum-bewirtschaftungszone
315: Parken auf Gehwegen 316: Parken und Reisen 317: Wandererparkplatz 318: Parkscheibe 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs 327: Tunnel
328: Nothalte- und Pannenbucht 330.1: Autobahn 330.2: Ende der Autobahn 331.1: Kraftfahrstraße 331.2: Ende der Kraftfahrstraße 332: Ausfahrttafel auf der Autobahn 332.1: Ausfahrttafel von anderen Straßen außerhalb der Autobahn 333 : Ausfahrt von der Autobahn (Pfeilschild) 333.1: Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn 340: Leitlinie 341: Wartelinie 342: Haifischzähne 350: Fußgängerüberweg 350.1: Radschnellweg Anfang 350.2: Radschnellweg Ende 354: Wasserschutzgebiet 356: Verkehrshelfer 357: Sackgasse 357-50: Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse 358: Erste Hilfe 363: Polizei 365-50: Fernsprecher 365-51: Notrufsäule 365-52: Tankstelle 365-53: Tankstelle mit Autogas 365-54: Tankstelle mit Erdgas 365-55: Autobahnhotel 365-56: Autobahngasthaus
365-57: Autobahnkiosk 365-58: Toilette 365-60: Zelt- und Wohnwagenplatz 365-61: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle 365-62: Pannenhilfe 365-63: Fußgängerunterführung 365-65: Ladestation für Elektrofahrzeuge 365-66: Wasserstofftankstelle 365-68: Wohnmobil- und Wohnwagenplatz 385: Ortshinweistafel 386.1: Touristischer Hinweis 386.2: Touristische Route 386.3: Touristische Unterrichtungstafel 390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz 390.2: Ende der Maut-Pflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz 391: Mautpflichtige Strecke 392: Zollstelle 393: Informationstafeln an Grenzübergangsstellen 394: Farbring an Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen 401: Nummernschild für Bundesstraßen 405: Nummernschild für Autobahnen 406: Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) 410: Nummernschild für Europastraßen 415: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen 418: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen 419: Pfeilwegweiser auf Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung 421: Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten 422: Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten 430: Pfeilwegweiser zur Autobahn 432: Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung 434: Tabellenwegweiser 437: Straßennamensschild 438: Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen 439: Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen 440: Vorwegweiser zur Autobahn 442: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten 448: Hinweis auf Autobahnausfahrt, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck zu 448 448.1: Hinweis auf Autohof in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt 449: Vorwegweiser auf Autobahnen 450: Ankündigungsbake auf Autobahnen (dreistreifig, zweistreifig, einstreifig) 453: Entfernungstafel auf Autobahnen 454: Umleitungswegweiser 455.1: Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung 455.2: Ende der Umleitung 457.1: Umleitungsankündigung 457.2: Ende einer Umleitung 458: Planskizze (für Umleitung) 460: Bedarfsumleitung 466: Weiterführende Bedarfsumleitung
467.1: Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) 467.2: Ende einer Streckenempfehlung 501: Überleitung auf die Gegenfahrbahn 505: Überleitung auf die Gegenfahrbahn mit verengtem linken Fahrstreifen 514: Kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr 531: Einengung (Ende eines Fahrstreifens) 545: Aufweitung und Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit 551: Zusammenführung von Verkehrsströmen 590: Blockumfahrung301: Vorfahrt (an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) 306: Vorfahrtstraße 307: Ende der Vorfahrtstraße 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr 310: Ortstafel (Vorderseite) 311-50: Ortstafel (Rückseite) 314: Parken 314-50: Parkhaus, Parkgarage 314.1: Beginn einer Parkraum-bewirtschaftungszone 314.2: Ende einer Parkraum-bewirtschaftungszone 315: Parken auf Gehwegen 316: Parken und Reisen 317: Wandererparkplatz 318: Parkscheibe 325.1: Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs 325.2: Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs 327: Tunnel 328: Nothalte- und Pannenbucht 330.1: Autobahn 330.2: Ende der Autobahn 331.1: Kraftfahrstraße 331.2: Ende der Kraftfahrstraße 332: Ausfahrttafel auf der Autobahn 332.1: Ausfahrttafel von anderen Straßen außerhalb der Autobahn 333 : Ausfahrt von der Autobahn (Pfeilschild) 333.1: Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn 340: Leitlinie 341: Wartelinie 342: Haifischzähne 350: Fußgängerüberweg 350.1: Radschnellweg Anfang 350.2: Radschnellweg Ende 354: Wasserschutzgebiet 356: Verkehrshelfer 357: Sackgasse 357-50: Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse 358: Erste Hilfe 363: Polizei 365-50: Fernsprecher 365-51: Notrufsäule 365-52: Tankstelle 365-53: Tankstelle mit Autogas 365-54: Tankstelle mit Erdgas 365-55: Autobahnhotel 365-56: Autobahngasthaus 365-57: Autobahnkiosk 365-58: Toilette 365-60: Zelt- und Wohnwagenplatz 365-61: Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle 365-62: Pannenhilfe 365-63: Fußgängerunterführung 365-65: Ladestation für Elektrofahrzeuge 365-66: Wasserstofftankstelle 365-68: Wohnmobil- und Wohnwagenplatz 385: Ortshinweistafel 386.1: Touristischer Hinweis 386.2: Touristische Route 386.3: Touristische Unterrichtungstafel 390: Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz 390.2: Ende der Maut-Pflicht nach dem Bundesfernstraßen-mautgesetz 391: Mautpflichtige Strecke 392: Zollstelle 393: Informationstafeln an Grenzübergangsstellen 394: Farbring an Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen 401: Nummernschild für Bundesstraßen 405: Nummernschild für Autobahnen
406: Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) 410: Nummernschild für Europastraßen 415: Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen 418: Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen 419: Pfeilwegweiser auf Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung 421: Pfeilwegweiser für bestimmte Verkehrsarten 422: Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten 430: Pfeilwegweiser zur Autobahn 432: Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Verkehrsbedeutung 434: Tabellenwegweiser 437: Straßennamensschild 438: Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen 439: Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen 440: Vorwegweiser zur Autobahn 442: Vorwegweiser für bestimmte Verkehrsarten 448: Hinweis auf Autobahnausfahrt, Autobahnkreuz oder Autobahndreieck zu 448 448.1: Hinweis auf Autohof in unmittelbarer Nähe der Autobahnausfahrt 449: Vorwegweiser auf Autobahnen 450: Ankündigungsbake auf Autobahnen (dreistreifig, zweistreifig, einstreifig) 453: Entfernungstafel auf Autobahnen 454: Umleitungswegweiser 455.1: Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung 455.2: Ende der Umleitung 457.1: Umleitungsankündigung 457.2: Ende einer Umleitung 458: Planskizze (für Umleitung) 460: Bedarfsumleitung 466: Weiterführende Bedarfsumleitung 467.1: Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung) 467.2: Ende einer Streckenempfehlung 501: Überleitung auf die Gegenfahrbahn 505: Überleitung auf die Gegenfahrbahn mit verengtem linken Fahrstreifen 514: Kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr 531: Einengung (Ende eines Fahrstreifens) 545: Aufweitung und Vorgabe einer Mindestgeschwindigkeit 551: Zusammenführung von Verkehrsströmen 590: Blockumfahrung Verkehrseinrichtungen 600: Absperrschranke 600-60: Sperrpfosten 605: Schraffenbake, Pfeilbake 610: Leitkegel 615: Fahrbare Absperrtafel 616: Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil 620-40: Leitpfosten (rechts) 620-41: Leitpfosten (links) 625: Richtungstafel in Kurven 626: Leitplatte 627: Leitmal
628: Leitschwelle mit Leitbake 629: Leitbord mit Leitbake 630: Parkwarntafel600: Absperrschranke 600-60: Sperrpfosten 605: Schraffenbake, Pfeilbake 610: Leitkegel 615: Fahrbare Absperrtafel 616: Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil 620-40: Leitpfosten (rechts) 620-41: Leitpfosten (links) 625: Richtungstafel in Kurven 626: Leitplatte 627: Leitmal 628: Leitschwelle mit Leitbake 629: Leitbord mit Leitbake
630: Parkwarntafel Sonstige Zeichen 720: Grünpfeil (Erlaubt bei Lichtzeichen Rot – nach Anhalten an der Haltlinie – vom rechten Fahrstreifen nach rechts abzubiegen) 721: Grünpfeil für Radfahrer l: Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (Nato-Brückenschilder)720: Grünpfeil (Erlaubt bei Lichtzeichen Rot – nach Anhalten an der Haltlinie – vom rechten Fahrstreifen nach rechts abzubiegen) 721: Grünpfeil für Radfahrer l: Militärische Tragfähigkeitszeichen an Brücken (Nato-Brückenschilder) Zusatzzeichen (Auswahl) 1000-10: Richtung, linksweisend 1000-21: Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend 1000-22: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen 1000-31: beide Richtungen, (z.B. Radweg) 1000-32: Radfahrer kreuzen von rechts und links 1001-30: auf ... m (Länge einer Verbotsstrecke) 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) 1004-30: Nach 200m Entfernung 1004-32: Stop in 100m 1005-30: Reißverschluß erst in ... m 1006-30: Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen 1006-31: Unfallgefahr 1007-30: Ölspur 1007-31: Rauch 1007-32: Rollsplitt 1008-30: Vorfahrt geändert 1008-31: Verkehrsführung geändert 1010-10 Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen 1010-11: Wintersport erlaubt 1010-13: Kennzeichnung von Parkplätzen, auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen 1010-51: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 1010-58: Personenkraftwagen 1010-59: Pkw mit Anhänger 1010-65: E-Bikes 1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge 1010-67: Wohnmobile Carsharing 1012-31: Ende 1012-32: Radfahrer absteigen 1012-34: Grüne Welle bei ... km/h 1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei 1020-12: Radfahrer und Anlieger frei 1020-13: Inlineskaten und Rollschuhfahren frei 1020-30: Anlieger frei 1022-10: Radfahrer frei 1022-11: Mofas frei 1022-12: Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei 1022-13: E-Bikes frei
1022-15: E-Bikes und Mofas frei 1024-10: Personenkraftwagen frei 1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei 1024-14: Kraftomnibusse frei 1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei 1026-30: Taxi frei 1026-32: Linienverkehr frei 1026-35: Lieferverkehr frei 1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei 1026-60: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei 1026-61: Elektrofahrzeuge frei 1028-30: Baustellenfahrzeuge frei 1031: Freistellung vom Verkehrsverbot nach §40 Abs.1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1040-10: Wintersport erlaubt. zeitlich begrenzt (10-16h) 1040-30: zeitliche Beschränkung (16-18h) 1040-32: Parkscheibe 2 Stunden 1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden 1042-30: zeitliche Beschränkung (werktags) 1042-35: zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen) 1042-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung) 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde 1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ... 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger 1049-11: Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden
1049-13: Nur Lastkraftwagen, Kraftomnibus und Personenkraftwagen mit Anhänger 1052-30: Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen 1052-31: Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 1052-35: Gewichtsangabe (7,5t) 1053-34: Auf dem Seitenstreifen 1053-35: Bei Nässe 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen 1060-32: Auch Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhängern (im Bereich von Lastkraftwagen-Kontrollen)1000-10: Richtung, linksweisend 1000-21: Richtung der Gefahrenstelle, rechtsweisend 1000-22: Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen 1000-31: beide Richtungen, (z.B. Radweg) 1000-32: Radfahrer kreuzen von rechts und links 1001-30: auf ... m (Länge einer Verbotsstrecke) 1002-10: Verlauf der Vorfahrtstraße an Kreuzungen (von unten nach links) 1004-30: Nach 200m Entfernung 1004-32: Stop in 100m 1005-30: Reißverschluß erst in ... m 1006-30: Gefahrenzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällestrecken mit starkem Seitenwind auf Autobahnen 1006-31: Unfallgefahr 1007-30: Ölspur 1007-31: Rauch 1007-32: Rollsplitt 1008-30: Vorfahrt geändert 1008-31: Verkehrsführung geändert 1010-10 Erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen 1010-11: Wintersport erlaubt 1010-13: Kennzeichnung von Parkplätzen, auf denen Wohnwagen länger als 14 Tage parken dürfen 1010-51: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 1010-58: Personenkraftwagen
1010-59: Pkw mit Anhänger 1010-65: E-Bikes
1010-66: Elektrisch betriebene Fahrzeuge 1010-67: Wohnmobile Carsharing 1012-31: Ende 1012-32: Radfahrer absteigen 1012-34: Grüne Welle bei ... km/h 1020-11: Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. ... frei 1020-12: Radfahrer und Anlieger frei 1020-13: Inlineskaten und Rollschuhfahren frei 1020-30: Anlieger frei 1022-10: Radfahrer frei 1022-11: Mofas frei 1022-12: Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei 1022-13: E-Bikes frei 1022-15: E-Bikes und Mofas frei 1024-10: Personenkraftwagen frei 1024-13: Lastkraftwagen mit Anhänger frei 1024-14: Kraftomnibusse frei 1024-17: Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei 1026-30: Taxi frei 1026-32: Linienverkehr frei 1026-35: Lieferverkehr frei
1026-38: Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei 1026-60: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei 1026-61: Elektrofahrzeuge frei 1028-30: Baustellenfahrzeuge frei 1031: Freistellung vom Verkehrsverbot nach §40 Abs.1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1040-10: Wintersport erlaubt. zeitlich begrenzt (10-16h) 1040-30: zeitliche Beschränkung (16-18h) 1040-32: Parkscheibe 2 Stunden 1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden 1042-30: zeitliche Beschränkung (werktags) 1042-35: zeitliche Beschränkung (6-22h an Sonn- und Feiertagen) 1042-36: Schulbus (tageszeitliche Benutzung) 1044-10: Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde 1044-30: Nur Bewohner mit Parkausweis Nr. ... 1048-15: Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger 1049-11: Kraftfahrzeuge und Züge bis 25 km/h dürfen überholt werden 1049-13: Nur Lastkraftwagen, Kraftomnibus und Personenkraftwagen mit Anhänger 1052-30: Streckenverbot für den Transport von gefährlichen Gütern auf Straßen 1052-31: Streckenverbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung 1052-35: Gewichtsangabe (7,5t) 1053-34: Auf dem Seitenstreifen 1053-35: Bei Nässe 1060-31: Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen 1060-32: Auch Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhängern (im Bereich von Lastkraftwagen-Kontrollen) Text: Juristische Zentrale Was bedeuten die Schilder auf der Autobahn?Das rechteckige Verkehrszeichen mit blauem Sechseck sowie weißen Ziffern (VZ 405) zeigt die Autobahnnummer. Durch das Schilde lässt sich so herausfinden auf welcher Strecke man sich gerade befindet, denn jede Autobahn verfügt über eine eigene Zahlenfolge.
Wie lese ich autobahnschilder?So lesen Sie Autobahnschilder richtig
Die Ankündigungsschilder werden immer mit dem Namen der Ausfahrt (meist die nächste Stadt), der Ausfahrtsnummer und einer Entfernung von 1.000 Metern angeben. Die Ankündigungsbaken werden in Abständen von 100 Metern aufgestellt.
Was bedeuten die schwarz weißen Schilder auf der Autobahn?Kurzer Spoiler vorab: Du kannst sie ignorieren, denn sie sind nicht für Autofahrer bestimmt. Sie dienen als Markierungspunkte für selbstfahrende Autos. Die Schilder ermöglichen ihnen eine exakte Positionsbestimmung. Die A9 und die A93 sind Teil des "Digitalen Testfelds Autobahn".
Was hat das Verkehrszeichen zu bedeuten?Verkehrszeichen sollen den Verkehr regeln. Sie werden von den Behörden festgelegt und müssen von allen Verkehrsteilnehmern beachtet werden. Aber welche Bedeutung haben die unterschiedlichen Verkehrs-, oder auch Vorschriftzeichen? Verkehrszeichen sind einer der wichtigsten Bestandteile des Straßenverkehrs überhaupt.
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