Wann muss man sich arbeitslos melden

In meiner YouTube-Serie „Tipps von Chris“ erfährst du alles Wissenswerte rund um das Thema Arbeitslosigkeit.

In knapp jeweils 3 Minuten fasse ich alle wichtigen Informationen zusammen, die man beachten sollte, wenn man sich arbeitslos meldet und wie man die Jobbörse der Arbeitsagentur optimal nutzt. Falls du Fragen rund um das Arbeitslosengeld hast, wirst du hier auch fündig.

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Denken Sie daran, dass die Arbeitssuchendmeldung etwas anderes ist, als die tatsächliche Arbeitslosmeldung. Hierzu müssen Sie dann persönlich in der Agentur für Arbeit vorstellig werden und sich arbeitslos melden. Letztere Meldung ist ausschlaggebend, um Arbeitslosengeld zu beziehen.

Als arbeitssuchend gelten Sie, wenn Sie eine Beschäftigung suchen, unabhängig davon, ob Sie derzeit einer Tätigkeit nachgehen oder nicht. Als arbeitslos werden Sie eingestuft, wenn Sie aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung heraus Ihren Arbeitsplatz verlieren.

Sie müssen sich spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim AMS arbeitslos melden. Wenn Sie sich erst später melden, können Lücken in Ihrem Leistungsbezug und in Ihrer Kranken- und Pensionsversicherung entstehen.

Diese Lücken können auch dann entstehen, wenn Sie uns nicht alle Daten bekannt geben, die wir für die Arbeitslosmeldung benötigen

Wichtig: Geben Sie uns diese Daten spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bekannt.

Endet das Arbeitsverhältnis, machen sich wohl die meisten Arbeitnehmer große Sorgen. Die Agentur der Arbeit bietet dann aber Maßnahmen, die die Betroffenen absichern sollen. Eine dieser Hilfen beginnt mit der Arbeitssuchendmeldung durch den Arbeitnehmer. Wir erklären in diesem Ratgeber, wie Sie sich arbeitssuchend melden.

Wann muss man sich arbeitslos melden
Arbeitssuchendmeldung: Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Beschäftungsverhältnisses.

Das Wichtigste zum Thema „arbeitssuchend melden“ kurz und knapp zusammengefasst:

Wo muss ich mich arbeitslos melden?

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?

Die Meldung müssen Sie spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses vornehmen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig melde?

Melden Sie sich zu spät arbeitssuchend, tritt eine Sperrfrist von einer Woche ein. In dieser zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 1.

Inhalt

  • Wann muss man sich arbeitssuchend melden?
    • Arbeitssuchend melden: Sperrfristen beachten
  • Welches Formular benötigen Sie?
    • Sie möchten sich arbeitssuchend melden? Diese Unterlagen benötigen Sie

Wann muss man sich arbeitssuchend melden?

Wann muss man sich arbeitslos melden
Wann muss man sich arbeitslos melden
Arbeitssuchend melden: Ein Formular benötigen Sie nicht, Sie können die Meldung online vornehmen.

Rückt das Ende des Arbeitsverhältnisses immer näher, droht ggf. die Arbeitslosigkeit. Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Die Frist für die Meldung liegt bei drei Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Wann muss ich mich arbeitssuchend melden, wenn ich erst später Kenntnis von dem Ende erhalte? Dann müssen Sie sich innerhalb von drei Arbeitstagen arbeitssuchend melden (§ 38 Abs.1 SGB). Halten Sie sich nicht an diese Fristen, tritt eine Sperrzeit ein.

Wichtig: Es ist zwischen der persönlichen Arbeitssuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) und der persönlichen Arbeitslosmeldung zu unterscheiden. Melden Sie sich arbeitssuchend, ersetzt dies nicht die Arbeitslosmeldung. Diese ist nötig, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Frühstens drei Monate vor Einritt, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit können Sie sich arbeitslos melden.

Arbeitssuchend melden: Sperrfristen beachten

Wann Sie sich arbeitssuchend melden müssen, konnten wir nun bereits klären. Was passiert nun aber, wenn Sie die Frist versäumen? Dann tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld 1 und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird so gemindert.

Ziel der frühzeitigen Meldung ist es, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen oder die Arbeitslosigkeit ganz zu verhindern. Können Sie sich aus einem wichtigen Grund nicht rechtzeitig arbeitssuchend melden, holen Sie dies so schnell wie möglich nach und geben Sie den Grund an. Unter Umständen tritt die Sperrfrist dann nicht ein.

Welches Formular benötigen Sie?

Wann muss man sich arbeitslos melden
Wann muss man sich arbeitslos melden
Werden Sie arbeitlos, müssen Sie sich arbeitssuchend melden.

Wie melde ich mich arbeitssuchend? Ein Formular benötigen Sie dazu nicht, denn Sie können die Meldung online bei der Bundesagentur für Arbeit vornehmen. Alternativ können Sie sich auch telefonisch, persönlich oder schriftlichen bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden.

Sofern Sie nicht gleich persönlich vorsprechen, müssen Sie spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zum zuständigen Amt gehen.

Sie sollten sich bei der Agentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) auch arbeitssuchend melden, wenn Sie das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses gerichtlich durchsetzen oder eine Verlängerung bzw. Übernahme vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt bekommen.

Sie möchten sich arbeitssuchend melden? Diese Unterlagen benötigen Sie

Melden Sie sich online arbeitssuchend, tragen Sie in die Pflichtfelder Ihre persönlichen Daten ein und hinterlegen Ihren Lebenslauf.

Sprechen Sie dann persönlich bei der Agentur für Arbeit vor, benötigen Sie ggf. folgende Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Lebenslauf (falls nicht online hinterlegt)
  • Kündigung (bei Arbeitslosenmeldung)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arbeitsnachweise
  • Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers

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Ist man dazu verpflichtet sich arbeitslos zu melden?

Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsver hältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie von der Beendigung weniger als drei Monate vor her, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen mel den.

Wann muss man sich nach Kündigung arbeitslos melden?

Innerhalb von 3 Tagen nachdem man die Kündigung erhalten hat, muss man sich persönlich bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur „arbeitsuchend“ melden. Die Rechtsgrundlage ist hauptsächlich der § 37 b des SGB III (Sozialgesetzbuch - Drittes Buch).

Was passiert wenn man sich nicht arbeitslos gemeldet hat?

Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsverhältnis müssen sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitslos melden. Andernfalls kann die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte das Bundessozialgericht.

Was braucht man alles um sich arbeitslos zu melden?

Wichtige Informationen für Ihren Termin.
Papier und Stift..
bei erstmaliger Meldung den ausgefüllten und ausgedruckten Anmeldebogen..
Anmeldebogen (PDF, 49kb, nicht Barrierefrei).
Lebenslauf..
Abschluss-, bzw. Arbeitszeugnisse..
Personalausweis mit aktueller Adresse oder..
Reisepass mit Meldebestätigung..
Sozialversicherungsnummer..