Wann werden die 150 € für hartz 4-empfänger ausgezahlt

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Wann werden die 150 € für hartz 4-empfänger ausgezahlt
Hartz IV soll 2022 oder 2023 durch ein neues Bürgergeld ersetzt werden. Grafik/Symbolfotos: Canva.

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Im Koalitionsvertrag haben die drei Regierungsparteien vereinbart, die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") weiterzuentwickeln. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat am 20. Juli 2022 die Details des sogenannten Bürgergeldes vorgestellt, das Hartz IV ersetzen soll.

  • Die Regelsätze für die Grundsicherung ab dem 1. Januar 2023 sollen "angemessen steigen".
  • Das bisherige Prinzip, wonach die Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung in den beiden Vorjahren berechnet werden, soll reformiert werden.
  • Das Prinzip von Fördern und Fordern wird nicht abgeschafft.
  • In den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld sollen Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben dürfen, diese werden in die Berechnungen nicht miteinbezogen. Danach soll wie bislang auch überprüft werden, ob zum Beispiel die Wohnsituation angemessen ist.
  • Vermögen von bis zu 60.000 Euro sollen in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld nicht angetastet werden.
  • Ab Bezug des Bürgergelds soll eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten, in der verringerte Leistungen ausgeschlossen sind. Nur, wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, muss weiterhin negative Konsequenzen fürchten, z.B. wenn keine Termine wahrgenommen werden.
  • Die Vorgaben für Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) werden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt.
  • Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund. Menschen sollen bei Bedarf mehr Zeit für den Erwerb eines Berufsabschlusses bekommen: drei statt bisher zwei Jahre.

Der Gesetzentwurf des Arbeitsministers geht nun in die Abstimmung der einzelnen Ministerien. Im September soll ihn das Kabinett verabschieden. Bundestag und Bundesrat könnten das Bürgergeld noch in diesem Herbst beschließen, am 1. Januar 2023 könnte es in Kraft treten.

Kritik an Heils Plänen kamen sowohl aus der FDP als auch aus der Union und der Linken. Der Sozialverband Deutschland fordert anstatt eines Regelsatzes von aktuell 449 Euro mindestens 650 Euro.

BMAS: Das neue Bürgergeld
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz, Stand 21.07.2022)

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Als Reaktion auf die Corona-Pandemie ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung (SGB II / SGB XII) seit März 2020 vereinfacht. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie hat das Bundeskabinett diese Erleichterungen nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung und die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

BMAS: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

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Hartz-IV-Empfänger müssen bis Mitte kommenden Jahres weit weniger Sanktionen fürchten, wenn sie gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen. Im vergangenen Jahr mussten rund 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden, so die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Ausgesetzt wird für ein Jahr die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei einer Pflichtverletzung um 30 Prozent zu mindern. Bei Meldeversäumnissen muss man ferner für ein Jahr erst im Wiederholungsfall Sanktionen in Höhe von maximal zehn Prozent des Regelbedarfs fürchten, also rund 45 Euro im Monat. Bei „Pflichtverletzungen“ war bisher eine Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent, also um 135 Euro im Monat möglich. Die Aussetzung dieser hohen Minderung wird im Gesetz als „Zwischenschritt“ bis zu einer „gesetzlichen Neuregelung“ der Hartz IV-Leistungen im künftigen „Bürgergeld“ bezeichnet.

Die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP beschlossen die teilweise Aussetzung der bisherigen Sanktionen am 19.05.2022 im Bundestag, die Union und die AfD stimmten dagegen.

BMAS: Gesetz zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

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Die Inflation in Deutschland liegt laut Statistischem Bundesamt im April bei 7,4 Prozent. Das bedeutet, dass die Preise des zur Berechnung verwendeten Musterwarenkorbs im Durchschnitt um 7,4 Prozent gestiegen sind. Was jedoch nicht gestiegen ist, ist der Hartz-IV-Regelsatz. Bereits zu Beginn des Jahres 2022 hatte die Bundesregierung eine Sonderzahlung wegen der Corona-Pandemie angekündigt.

Die Bundesregierung hat den Einmal-Bonus, mit dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgefangen werden sollen, aufgrund der gestiegenen Strompreise auf 200 Euro verdoppelt.

Anspruch auf den Bonus haben Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 oder 2 richtet.

Ausbezahlt werden soll der Bonus ab Juli 2022. Der Sofortzuschlag wird allerdings nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht zusammen mit den Regelleistungen überwiesen, sondern erst ab bzw. im laufenden Monat Juli. Für den Anspruch der Einmalzahlung wird automatisch ein Bescheid seitens des Jobcenters zugestellt. Ein gesonderter Antrag ist also nicht notwendig. Bei Personen, bei denen der Anspruch noch nicht feststeht, kann die Auszahlung erst später erfolgen.

Auch ab Juli soll der Kinderbonus in Höhe von 20 Euro regelmäßig monatlich ausgezahlt werden. Erhalten sollen den Zuschlag alle Kinder, die entweder einen Leistungsanspruch nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder Kinderzuschlag haben.

Zudem sollen auch alle, die Arbeitslosengeld I beziehen, unterstützt werden – und zwar mit einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Der Bonus steht laut dem zugehörigen Gesetzesentwurf Personen zu, „die im Monat Juli 2022 mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.“

Am 20.05.2022 haben Bundestag und Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Bundesregierung: Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Bundesregierung: Mehr Unterstützung in der Grundsicherung

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Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und PDF (2021-2025) will anstelle von Hartz IV ein Bürgergeld einführen. Wann das geschehen soll, wie das Bürgergeld geregelt sein und wie hoch der Regelsatz ausfallen wird, steht nicht im Koalitionsvertrag. Es soll „die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein“, heißt es im Koalitionsvertrag. Für die Leistungsberechtigten soll es künftig einfacher werden. So möchte die neue Bundesregierung umsetzen, dass in den ersten zwei Jahren des Bezugs weder das Vermögen noch die Wohnung überprüft werden. Die Vermittlung in Arbeit soll keinen Vorrang mehr vor einer Weiterbildung haben. Deshalb soll es ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro bei beruflicher Qualifizierung geben.  

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Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2021 dem Vorschlag der Bundesregierung zugestimmt, die Regelsätze für Arbeitslosengeld II (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzupassen. Die Regelbedarfsstufen steigen damit 2022 um 0,76 Prozent.

Grundlage für das kommende Jahr sind die Bedarfssätze aus dem laufenden Jahr, die nach dem jährlich vom Statistischen Bundesamt ermittelten Mischindex fortgeschrieben werden. Er setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Die derzeitige Inflationsrate von über 4 Prozent wurde bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Basis für die Festlegung der Regelsätze ist eine Einkaufs- und Verbraucherstichprobe alle fünf Jahre; zuletzt erfolgte sie 2018. In Jahren ohne Stichprobe werden die Regelsätze nach dem Mischindex fortgeschrieben.

Angesichts der nahenden kalten Jahreszeit warnt der Sozialverband VdK Deutschland vor drastischen Auswirkungen der steigenden Energiepreise. Die Bundesregierung müsste zum Beispiel die tatsächlichen Energiepreise bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigen und entsprechend jährlich anpassen. Hartz-IV- und Grundsicherungsempfänger:innen sind zudem überdurchschnittlich stark von den steigenden Lebensmittelpreisen betroffen.

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Mehr als fünf Millionen Erwachsene und Kinder in der Hartz-IV-Grundsicherung erhalten im kommenden Jahr höhere Sozialleistungen. Das Bundeskabinett hat am 15. August 2021 eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel beschlossen. Alleinstehende Erwachsene sollen künftig 449 Euro monatlich bekommen, bisher 446 Euro. Paare und Bedarfsgemeinschaften sollen künftig 404 Euro bekommen (plus 3 Euro). Erwachsene unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt erhalten 360 Euro. Der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren soll um 3 Euro auf 376 Euro angehoben werden. Für bis zu 5-jährige Kinder soll es einen Aufschlag auf 285 Euro (plus 2 Euro) geben. Für 6- bis 13-jährige Kinder wird der Regelbedarf ebenfalls um 2 Euro auf 311 Euro angehoben. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Regelsätze werden jährlich entlang der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erhöht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.

Die jährlichen Mehrausgaben werden im Entwurf der Verordnung für die Hartz-IV-Grundsicherung auf etwa 190 Millionen Euro beziffert. Die Anhebung wirkt sich aber auch auf rund eine halbe Million Menschen in der Grundsicherung für Ältere und auf das Asylbewerberleistungsgesetz aus.

Scharfe Kritik kommt von Opposition, Gewerkschaften und Verbänden.

Bundesregierung: Regelsätze steigen ab 2022

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Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai 2021 ein zwei Milliarden Euro schweres "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen. Es besteht aus einem Nachholprogramm für pandemiebedingte Lernrückstände und einem umfangreichen Maßnahmenpaket zur Unterstützung der sozialen Kompetenzen und der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Das Aktionsprogramm soll 2021 und 2022 laufen. Teil des „Aufholpakets“ ist eine Sonderzahlung von 100 Euro für Kinder aus bedürftigen Familien, die sehr wenig Einkommen haben. Dafür sollen 270 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Kinder und Jugendliche sollen unterstützt werden, damit sie Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Dazu werden im August 2021 Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG oder BKGG beziehen, mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind unterstützt. Dieser kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden, der den Kindern und Jugendlichen Entlastung bringt bei den aktuell möglichen Aktivitäten. Darin enthalten können auch besondere Aufwendungen für die Nutzung der entsprechenden Aktivitäten sein.

„Ob das der Kauf neuer Turnschuhe oder Ausstattung ist, um in den Ferien an einem Ferienprogramm teilzunehmen, das wird den Familien überlassen sein“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

BMFSFJ: Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

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Wegen der anhaltenden Corona-Krise sollen Familien mit Kindern erneut finanziell unterstützt werden. Die Große Koalition hatte sich am 3. Februar 2021 auf einige Maßnahmen geeinigt, die die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie für besonders Betroffene abfedern sollen. Wie im vergangenen Jahr soll es einen Aufschlag auf das Kindergeld geben. Der Bonus soll für jedes Kind einmalig 150 Euro betragen. Der Kinderbonus wird – anders als andere Sozialleistungen – nicht auf Hartz IV angerechnet. Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen ebenfalls eine zusätzliche Einmalzahlung über 150 Euro erhalten. Die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten alle erwachsenen Personen, die im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben.

Das Bundeskabinett hatte die gesetzliche Vorlage im Rahmen des dritten Sozialschutzpakets am 23. Februar gebilligt. Der Bundestag hat den von der Bundesregierung geplanten Hilfen für Hartz-IV-Empfänger am 26. Februar 2021 zugestimmt. Das Gesetz wurde am 10. März  verkündet. Der Corona-Zuschuss wird im Mai 2021 ausgezahlt werden. Die Auszahlung soll automatisch erfolgen, wie das Arbeitsministerium mitteilte.

Sozialschutz-Paket III
Erwachsene Leistungsberechtigte, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme haben, erhalten eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro. Dies gilt für Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II erhalten ebenso wie für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII erhalten. Auch Leistungsberechtigte nach dem BVG, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt als fürsorgerische Leistung der Sozialen Entschädigung beziehen, und nach dem AsylbLG erhalten die Einmalzahlung (vgl. § 70 SGB II; § 144 SGB XII; § 88d BVG; § 3 Absatz 6 AsylbLG). Damit wird ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum geschaffen, um etwaige, im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehende, zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren. Der Zuschlag muss nicht separat beantragt werden.

BMAS: Sozialschutz-Paket III

Für plötzlich in Not geratenen Selbstständige und Beschäftigte mit kleinen Einkommen wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Mai 2021 ausgezahlt. Der Kinderbonus wird für alle Kinder gezahlt, für die im Jahr 2021 für mindestens einen Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht. Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie für das Kindergeld.

Kindergeld gibt es grundsätzlich
•    für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
•    für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
•    für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

BMFSFJ: Fragen und Antworten zum Kinderbonus 2021

BMFSFJ: Kindergeld

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Zum 1. Januar 2021 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um 3 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Sätze steigen in allen Regelstufen, bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen sind es mehr als 13 Prozent.
Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt des Hilfsbedürftigen sicherstellen. Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Der Bundestag hatte die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze am 5. November 2020 für das kommende Jahr beschlossen. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird um 14 auf 446 Euro angehoben. Für die Vorlage stimmten die Abgeordneten der Koalition sowie der FDP. Grüne, Linke und AfD votierten dagegen. Sie kritisierten den Beschluss als nicht ausreichend. Der Bundesrat hat der Regelsatzerhöhung 2021 am 27.11.2020 zugestimmt.

Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2021 um 14 Euro auf 446 Euro monatlich angehoben. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 402 Euro, 12 Euro mehr als bisher. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2021 gegenüber 2020
Alleinstehend/Alleinerziehend 446 Euro (14 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften jeweils 401 Euro (12 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 357 Euro (12 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 373 Euro (45 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 309 Euro (1 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 283 Euro (33 Euro mehr)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

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Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung kommt bei den meisten Kindern in Hartz-IV-Haushalten trotz einiger Verbesserungen weiter nicht an. Nur etwa 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler bis zu 14 Jahren profitieren von den staatlichen Zuschüssen für Sportvereine, Mittagessen, Schulmaterial oder Klassenfahrten. Dies geht aus einer Untersuchung des Paritätischen Gesamtverbands hervor, die auf Daten der Bundesagentur für Arbeit und einer Abfrage bei Jobcentern beruht.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird seit 2011 benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein monatlicher Zuschuss für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Musikunterricht und die Teilhabe an Freizeiten in Aussicht gestellt.

Zum 1. August 2019 hatte die Bundesregierung durch das "Starke-Familien-Gesetz" nachgebessert. So wurden die staatlichen Zuschüsse für den Sport- und Musikunterricht von 10 auf 15 Euro monatlich und für den persönlichen Schulbedarf von 100 auf 150 Euro jährlich erhöht. Außerdem ist der Eigenanteil der Eltern etwa für das kostenlose Mittagessen in der Schule oder im Hort weggefallen.

Kritiker bemängeln seit Langem komplizierte Antragsverfahren und den hohen Verwaltungsaufwand für Kommunen, Kindergärten, Schulen oder Vereine. Nicht wenige Familien wagen sich deshalb offenbar an die Anträge erst gar nicht heran. Die Studie, die zum dritten Mal in Folge erscheint, belegt dabei auch in diesem Jahr drastische regionale Unterschiede in der Umsetzung des bundesgesetzlich normierten und kommunal administrierten Rechtsanspruchs.

Der Paritätische Gesamtverband: Bildungs- und Teilhabepaket: Paritätische Expertise zeigt, dass Teilhabeleistungen nur jedes siebte benachteiligte Kind erreichen

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Das Bundeskabinett hat am 29. August 2020 eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum Jahreswechsel beschlossen. Alleinstehende Erwachsene sollen künftig 439 Euro monatlich bekommen, bisher 432 Euro. Paare und Bedarfsgemeinschaften sollen künftig 395 Euro bekommen (plus 6 Euro). Der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren soll um 39 auf 367 Euro angehoben werden. Für bis zu 5-jährige Kinder soll es ebenso einen deutlichen Aufschlag auf 278 Euro (plus 28 Euro) geben. Für 6- bis 13-jährige Kinder bleibt der Regelbedarf weiterhin bei 308 Euro. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Die Regelsätze werden jährlich entlang der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.

Der Sozialverband VdK bezeichnet die berechneten Regelbedarfshöhen als "nicht realitätsgerecht".

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Wegen der Corona-Krise sollen Familien mit Kindern finanziell unterstützt werden. Der einmalige Bonus im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets in Höhe von 300 Euro soll pro kindergeldberechtigtem Kind gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, womit auch Hartz-IV-Bezieher profitieren. Sie erhalten die 300 Euro im vollen Umfang, zusätzlich zu ihren Regelsätzen. Diese Summe soll voraussichtlich in drei Raten ausgezahlt werden. Gekoppelt werden soll die Leistung an das Kindergeld, das sich dann folglich drei Mal um 100 Euro pro Monat erhöht.

Hartz IV Aufstocker können zudem von Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von insgesamt 1.500 Euro profitieren. Diese werden nicht auf Hartz IV-Zahlungen angerechnet.

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
§ 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
10. Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von insgesamt 1 500 Euro, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern aufgrund der COVID-19-Pandemie in der Zeit vom 1. März bis 31. Dezember 2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn nach § 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewähren; den Beihilfen und Unterstützungen seitens der Arbeitgeber stehen entsprechende Zahlungen aus den Haushalten des Bundes und der Länder gleich. (Quelle)

Ein Gesetzesentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Sozial (BMAS) greift Bedürftigen unter die Arme. Für Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hält der Entwurf eine bedeutende Veränderung bereit. Das erzielte Einkommen aus Ferienjobs wird künftig bis zu einem Betrag von 2.400 Euro unabhängig vom Zeitraum der Ferienbeschäftigung nicht mehr auf Hartz IV Leistungen angerechnet.

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Auch bislang Selbstständige geraten durch die Corona-Krise in echte Not. Sie haben weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeitergeld. Deshalb werden besonders für sie die Voraussetzungen für den Hartz-IV-Bezug erleichtert. Die Neuregelungen sind nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 28. März in Kraft getreten.

Durch die Coronakrise kommt es zu vielen zusätzlichen Hartz IV-Anträgen, Antragsteller sollten also Geduld mitbringen. Das Sozialschutz-Paket sieht unter anderem Hilfen für Selbstständige oder Solo-Selbsständige vor, die wegen der Corona-Epidemie keine Aufträge mehr haben. Sie sollen – zunächst befristet bis Ende Juni – Hartz-IV-Leistungen beantragen können, ohne zuvor ihr Vermögen offenlegen zu müssen.  

In der Corona-Krise haben alle Jobcenter geschlossen. Es finden keine Meldetermine statt, keine Maßnahmen und auch Sanktionen werden nicht ausgesprochen. Jobcenter verzichten bei einem Hartz-IV-Antrag ein halbes Jahr lang auf die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Wohnungsmiete der Betroffenen. Hartz-IV-Empfänger müssen auch nicht mehr persönlich bei ihrer Arbeitsagentur vorsprechen, sondern können in der Regel einfach anrufen. Anträge auf Arbeitslosengeld können telefonisch oder online gestellt werden.

Die Höhe des ALG-II-Anspruchs ermitteln die Jobcenter, indem Bedarf und anrechenbares Einkommen gegenüber gestellt werden. Wohnkosten werden in tatsächlicher Höhe erstattet, denn keiner soll wegen der Corona-Krise umziehen müssen.

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2020: Regelsatz steigt um 1,9 Prozent

Zum 1. Januar 2020 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um 1,88 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt des Hilfsbedürftigen sicherstellen. Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. 

Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2020 um 8 Euro auf 432 Euro monatlich angehoben. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 389 Euro, 7 Euro mehr als bisher. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2020 gegenüber 2019
Alleinstehend/Alleinerziehend 432 Euro (8 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften jeweils 389 Euro (7 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 345 Euro (6 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 328 Euro (6 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 308 Euro (6 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 250 Euro (5 Euro mehr)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

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2019: Erhöhung des Hartz-IV-Satzes beschlossen

Die Bundesregierung hat am 18. September 2019 eine Erhöhung des Hartz-IV-Satzes um acht Euro beschlossen. Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2020 432 Euro im Monat. Für Erwachsene, die mit Partnern zusammenleben, steigt der Regelsatz um sieben Euro auf 389 Euro. Kinder erhalten, je nach Alter, vom 1. Januar 2020 an zwischen 250 Euro und 328 Euro monatlich.
Die Erhöhung der Regelsätze orientiert sich an der Preis- und Lohnentwicklung 2019.

Insgesamt sollen die im Verordnungsentwurf geplanten Anhebungen 450 Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Davon entfallen 430 Millionen auf den Bund und 20 Millionen auf die Kommunen.

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2019: Sanktionen teilweise verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) entschieden, dass der Gesetzgeber erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II grundsätzlich zumutbare Mitwirkungspflichten zur Überwindung der eigenen Bedürftigkeit auferlegen kann. Der Gesetzgeber darf vorsehen, dass im Falle von Verletzungen solcher Pflichten vorübergehend staatliche Leistungen gemindert werden. Aufgrund der dadurch entstehenden außerordentlichen Belastung gelten hierfür allerdings strenge Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Diesen Anforderungen genügen die Regelungen zu Leistungsminderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht. Sie bedürfen daher einer Neuregelung durch den Gesetzgeber.

Hartz-IV-Empfänger müssen keine drastische Kürzung oder vollständige Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten. Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm 30 Prozent des Regelsatzes gestrichen werden.

Mit dem Grundgesetz unvereinbar sind insbesondere Kürzungen um 60 Prozent oder mehr. Um 30 Prozent dürfen die Leistungen weiter gekürzt werden, wenn Arbeitslose ihren Pflichten nicht nachkommen. Die Jobcenter können aber je nach Einzelfall darauf verzichten. Außerdem darf die Kürzung nicht volle drei Monate aufrechterhalten werden, wenn der Betroffene sich einsichtig zeigt. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 5. Oktober 2019 in Karlsruhe entschieden. Die Richter stellten das Hartz IV-System aber nicht grundsätzlich infrage.
Die Vorschriften müssen nun überarbeitet werden.

Pro Monat wurden 2018 durchschnittlich 3,2 Prozent der Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt. 904.000 Sanktionen gab es insgesamt. 77 Prozent davon - mehr als drei Viertel - gab es wegen Terminversäumnissen. Weil es dieselbe Person auch mehrfach treffen kann, ist die tatsächliche Zahl der Betroffenen niedriger. Für unter 25-Jährige sind die Sanktionen härter und bleiben es auch: Sie waren nicht Gegenstand des Verfahrens.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2019 (AZ: 1 BvL 7/16)

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2019: Zuschüsse für Hartz-IV-Haushalte - Teilhabepaket

Um bei den Aufwendungen für die Schule entlastet zu werden, erhalten Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe. Mit dem "Starke-Familien-Gesetz" wurden auch die Leistungen für das Bildungspaket wesentlich verbessert.

Folgende Änderungen sind zum 1. August 2019 in Kraft: getreten

  • Erhöhung des Teilhabebeitrags von 10 Euro auf bis zu 15 Euro monatlich.
  • Erhöhung des Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf von 100 Euro jährlich auf 150 Euro jährlich, ab 2021 regelmäßige Anpassung geplant.
  • Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung (kostenloses Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesstätte sowie kostenlose ÖPNV Fahrkarte).
  • Lockerung der Voraussetzungen zur Gewährung der Lernförderung: Nachhilfe ist auch dann möglich, wenn keine unmittelbare Versetzungsgefährdung besteht.
  • Vereinfachtes Antragsverfahren durch Abschaffung der gesonderten Antragstellung mit Ausnahme der Lernförderung, die auch weiterhin gesondert beantragt werden muss.
  • Lockerung des Sachleistungsprinzips: Leistungen können auch durch Direktzahlungen erbracht werden.
  • Erleichterungen beim Abrechnungsverfahren für Schulen über die Möglichkeit von Sammelabrechnungen, z.B. bei Ausflüge.

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2019: Zum 1. Januar steigt der Regelsatz um 2,02 Prozent

Zum 1. Januar 2019 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um 2 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt des Hilfsbedürftigen sicherstellen. Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2019 um 8 Euro auf 424 Euro monatlich angehoben. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 382 Euro, 8 Euro mehr als bisher. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2019 gegenüber 2018
Alleinstehend/Alleinerziehend 424 Euro (8 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften jeweils 382 Euro (8 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 339 Euro (7 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 322 Euro (6 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 302 Euro (5 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 245 Euro (5 Euro mehr)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

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2018: Zum 1. Januar steigt der Regelsatz um 1,7 Prozent

Zum 1. Januar 2018 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um 1,7 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt des Hilfsbedürftigen sicherstellen. Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2018 um 7 Euro auf 409 Euro monatlich angehoben. Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 374 Euro, 6 Euro mehr als bisher. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2018 gegenüber 2017
Alleinstehend/Alleinerziehend 416 Euro (7 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften 374 Euro (6 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 332 Euro (5 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 316 Euro (5 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 296 Euro (5 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 240 Euro (3 Euro mehr)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

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2017: Nur begrenzte Wohnkosten-Übernahme für Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfänger haben nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch auf Übernahme ihrer vollen Miet- und Heizkosten in unbegrenzter Höhe. Die Beschränkung des Sozialgesetzbuchs auf „angemessene“ Aufwendungen sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats. Jobcenter dürfen die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im „unteren Preissegment“ üblich sei. Was angemessene Aufwendungen für die Miete sind, wird regional festgelegt. Betroffene müssen in solchen Fällen eine günstigere Wohnung suchen. Der Gesetzgeber dürfe die Kostenübernahme begrenzen, teilte das Gericht zu Beschlüssen vom 6. und 10. Oktober 2017 mit. (1 BvR 617/14; 1 BvL 2/15; 1 BvL 5/15)

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2017: Zum 1. Januar steigt der Regelsatz um 1,2 Prozent

Zum 1. Januar 2017 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um 1,2 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt des Hilfsbedürftigen sicherstellen. Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2017 um 5 Euro auf 409 Euro monatlich angehoben.  Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 368 Euro, 4 Euro mehr als bisher. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab 1. Januar 2017 erhalten sie 291 Euro statt bisher 270 Euro. Kinder unter 6 Jahren gehen 2017 leer aus. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2017 gegenüber 2016
Alleinstehend/Alleinerziehend 409 Euro (5 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften 368 Euro (4 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 327 Euro (3 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 311 Euro (5 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 291 Euro (21 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 237 Euro (unverändert)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

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2017: Regelsätze sollen für Schulkinder um acht Prozent steigen

Die Hartz IV Regelsätze sollen auch ab dem 1. Januar 2017 steigen. Das geht aus einem Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium hervor.
Die Regelleistungen für Singles sollen von 404 auf 409 Euro steigen. Entsprechend steigen die Hartz IV Sätze für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft von 364 Euro auf 368 Euro je Leistungsberechtigten.

Die ALG II-Sätze für unter 25-Jährige junge Menschen, die im Haushalt der Eltern leben, steigen von 324 auf 327 Euro. Kinder zwischen 13 und 18 Jahren bekommen künftig 311 statt bisher 306 Euro. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Sie sollen ab 1. Januar 2017 291 statt bisher 270 Euro bekommen. Dem Plus liegen neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet. Kleinkinder bis zu 6 Jahren gehen hingegen leer aus: Der Regelsatz für Kinder bis zu 6 Jahren soll unverändert bei 237 Euro je Monat bleiben.

Die Regelsätze müssen alle fünf Jahre neu berechnet werden, wenn die Ergebnisse der jeweils jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Sie gelten für Langzeitarbeitslose und ihre Familien sowie für Sozialgeldempfänger.

Die Höhe der Regelsätze richtet sich nach den Lebensverhältnissen der einkommensschwächsten Haushalte in Deutschland. Als Vergleichsmaßstab für Familienhaushalte werden in der Stichprobe die Konsumausgaben der unteren 20 Prozent der Haushalte herangezogen, bei Alleinstehenden sind es die unteren 15 Prozent.

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2016: Sozialrecht wird ab 1. August einfacher

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist es, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Die Leistungen sollen passgenau auf die persönliche Situation angewendet werden. Dazu gehört auch die individuelle Beratung. 

Außerdem gilt: Langzeitarbeitslose können zukünftig für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden.

Die Ausgaben für Unterkunft und Heizung müssen künftig nicht mehr jeweils für sich genommen, sondern lediglich in der Summe angemessen sein (Bruttowarmmiete). Sollte also die Unterkunft teurer sein, kann das durch weniger Kosten bei der Heizung ausgeglichen werden und umgekehrt. Für Grundsicherungsbezieher werden dann voraussichtlich mehr Wohnungen als bisher als "angemessen" bewertet.

Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden. Sie waren bisher von den Leistungen zum Lebensunterhalt ausgeschlossen. Dabei werden allerdings Ausbildungsvergütung und Ausbildungsförderung angerechnet. Dadurch soll die Aufnahme einer Ausbildung erleichtert sowie die Bereitschaft zur Aufnahme einer Ausbildung gestärkt werden.(Quelle: Bundesregierung)

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2016: Zum 1. Januar steigt der Regelsatz um 1,25 Prozent

Zum 1. Januar 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um 1,25 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt des Hilfsbedürftigen sicherstellen. Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden dabei nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2016 um 5 Euro auf 404 Euro monatlich angehoben.  Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 364 Euro, 4 Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen drei und vier Euro. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2016 gegenüber 2015
Alleinstehend/Alleinerziehend 404 Euro (5 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften 364 Euro (4 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 324 Euro (4 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 306 Euro (4 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 270 Euro (3 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 237 Euro (3 Euro mehr)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

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2015: EU-Ausländer haben keinen Anspruch auf Hartz IV

Deutschland muss EU-Zuwanderern, die in der Bundesrepublik nur für kurze Zeit oder gar nicht gearbeitet haben, kein Hartz IV zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 15. September 2015 in Luxemburg.
Der Ausschluss von Sozialleistungen verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot, entschied der EuGH. Der EuGH bestätigte damit das geltende Recht und die Linie der Bundesregierung.(AZ: C-67/14)
In Deutschland können arbeitsuchende EU-Bürger bei einer Vorbeschäftigung von weniger als einem Jahr für bis zu sechs Monate Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) haben. Nach sechs Monaten greift ein genereller Leistungsausschluss.

Europäische Gerichtshof:
Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2015 in der Rechtssache C?67/14

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2015: Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängern erlaubt

Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann vorzeitig in Rente geschickt werden - auch wenn er dadurch Abschläge in Kauf nehmen muss. Das hat das Bundessozialgericht am 19. August 2015 in Kassel in seinem Grundsatzurteil entschieden (Az.: B 14 AS 1/15 R). Die Rente mit 63 sei die Folge, die vom Gesetzgeber als hinnehmbar erachtet werde.
Seit der im Jahr 2008 eingeführten Änderung, dass Empfänger von Hartz IV Leistungen, die keine Aussicht auf einen Job mehr haben, ab dem Alter von 63 Jahren Altersrente beantragen müssen, steigt die Zahl der Betroffenen stetig. Problematisch am vorzeitigen Rentenantrag sind die Rentenabschläge, die mit monatlich 0,3 Prozent zu Buche schlagen und damit die Rente dauerhaft kürzen.


Bundessozialgericht: 
Vorzeitige Verrentung von SGB II-Leistungsbeziehern rechtmäßig

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2015: Zum 1. Januar steigt der Regelsatz um 2,05 Prozent

Zum Jahresbeginn 2015 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um gut zwei Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Der Regelsatz soll den Lebensunterhalt des Hilfsbedürftigen sicherstellen.Die Berechnung der Hartz IV-Regelsätze erfolgt an Hand der statistisch erfassten Daten von 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe werden nicht berücksichtigt. Die Höhe des Regelsatzes orientiert sich dabei an den unteren 20 Prozent der Haushalte.

Aufgrund der Neuberechnung wird der Hartz IV-Regelsatz 2015 um 8 Euro auf 399 Euro monatlich angehoben.  Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 360 Euro, 7 Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen fünf und sechs Euro. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2015 gegenüber 2014
Alleinstehend/Alleinerziehend 399 Euro (8 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften 360 Euro (7 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 320 Euro (7 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 302 Euro (6 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 267 Euro (6 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 234 Euro (5 Euro mehr)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Mietniveau auf dem Wohnungsmarkt.

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2014: Regelbedarfsleistungen sind derzeit verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht hat nach seinem Grundsatzurteil von 2010 zu Hartz IV nun überprüft, ob dessen Umsetzung durch die Politik mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Bundesverfassungsgericht hält die derzeitige Höhe der Hartz-IV-Sätze für verfassungsgemäß.

"Die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, werden im Ergebnis nicht verfehlt", heißt es in einem am 10. September 2014 veröffentlichten Beschluss.

Dass der Bedarf nur noch auf der Basis von 15 Prozent der einkommensschwachen Haushalte berechnet wird - früher waren es 20 Prozent -, hielt das Gericht für sachlich vertretbar. Die teilweise gesonderte Deckung von existenzsichernden Bedarfen, insbesondere über das Bildungspaket und das Schulbasispaket, ist für das Gericht verfassungskonform begründet. Diese Leistungen können auch in Form von Gutscheinen erbracht werden.

An einigen Stellen müsse der Gesetzgeber trotzdem nacharbeiten, fordern die Richter in Karlsruhe. Preissteigerungen für Energie müsse man zeitnah berücksichtigen und nicht erst im Nachhinein, schreibt das Gericht. Zudem rügen die Richter eine Unterdeckung beim Bedarf an langlebigen Gütern wie Kühlschränhen oder Waschmaschine: Solche teuren und langfristigen Anschaffungen seien derzeit kaum in den Leistungen enthalten.

Grundlage für die Entscheidung des Verfassungsgerichts waren zwei Klagen von Hartz IV-Empfängern, die gegen die Regelsätze geklagt hatten.

Bundesverfassungsgericht:
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

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2014: Jeder vierte Arbeitslose bekommt kein Geld von der Agentur

Jeder vierte Arbeitslose, der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) betreut wird, bekommt keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Im Jahresdurchschnitt 2013 waren davon laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die der "Welt" vorliegt, 230.000 Personen von insgesamt 970.000 Arbeitslosen betroffen.

So erhalten Arbeitslose, die innerhalb von zwei Jahren nicht zwölf Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, kein Arbeitslosengeld I. Sie haben aber Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), dessen Auszahlung allerdings davon abhängig ist, ob sie nicht in einem Haushalt mit einem Partner leben, der ihre Existenz sichern kann oder ob sie kein eigenes Vermögen besitzen. Dabei handelt es sich häufig um (zeitweilige) Freiberufler, Berufsumsteiger und Mütter oder Väter, die nach Jahren wieder in den Beruf zurückkehren wollen.

Die Nichtleistungsempfänger unterwerfen sich freiwillig den Anforderungen des Systems, obwohl sie dadurch kein Geld bekommen. Sie hoffen auf Beratung und Förderung – allerdings müssen sie dabei auch die Ansprüche der BA erfüllen, wie etwa eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen zu schreiben oder zu festgelegten Terminen im Jobcenter zu erscheinen.

Wie die Studie festgestellt hat, werden Arbeitslose, die von der BA keine Geld erhalten, weniger stark gefördert, obwohl sie den gleichen rechtlichen Anspruch auf Fördermaßnahmen haben wie die Arbeitslosen, die ALG I oder II beziehen. So betrug die Zahl, die Teilnehmende an Maßnahmen der Arbeitsförderung zu den Arbeitslosen in Relation setzt, 2013 im Schnitt bei zwölf Prozent. Insgesamt lag die Quote aber bei 17,3 Prozent bei allen Arbeitslosen im Versicherungssystem – das heißt, die Quote liegt bei den Empfängern von ALG I oder II mit über 22 Prozent deutlich höher.
Daher fordert der DGB, dass sich der Bund an den Kosten der Förderung der Arbeitslosen ohne Anspruch auf Leistungen beteiligt.

Die Welt: Fordern aber nicht fördern

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2014: Vor allem Jüngere von Hartz-IV-Sanktionen betroffen

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) im April 2014 bekanntgab, wurden auch im Jahr 2013 mehr als eine Million Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-Betroffene verhängt. 72 Prozent der Sanktionsfälle gehen auf Meldeversäumnisse zurück, etwa wenn Hartz-IV-Empfänger ohne Begründung zu einem Beratungstermin nicht erscheinen. Bei wiederholten Meldeverstößen werden dann die Leistungen schrittweise gekürzt. Zur vollständigen Streichung der Leistungen kann es allerdings nur dann kommen, wenn auch noch weitere Verstöße, z.B. gegen Vereinbarungen aus der Eingliederungsvereinbarung, vorliegen. Das ist jedoch gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsempfänger eher die Ausnahme: 2013 gab es bundesweit 8.900 Fälle, in denen die staatliche Grundsicherung komplett gestrichen wurde.

Mehr als die Hälfte der von kompletter Streichung der Leistungen Betroffenen ist unter 25 Jahre alt, da für diese Altersgruppe verschärfte Regelungen gelten. So ist es möglich, dass Jobcenter bereits bei der Ablehnung eines Jobs oder einer Fortbildungsmaßnahme den Regelsatz streichen. Bei einer weiteren Pflichtverletzung können den jüngeren Leistungsempfängern auch Unterstützung für Unterkunft und Heizkosten gestrichen werden. Bestehen bleibt dann lediglich ein Anspruch auf Lebensmittelgutscheine, die auf Antrag in Höhe der Hälfte des Regelsatzes ausgegeben werden.

Die verschärften Regelungen für unter 25-Jährige stehen weiter stark in der Kritik. Einige Verfassungsrechtler sehen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit und den Gleichheitsgrundsatz. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich bereits dafür ausgesprochen, die Sonderregeln für junge Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Die große Koalition hat dazu jedoch im Koalitionsvertrag lediglich angekündigt, Sanktionsregeln und -praxis "auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin" zu überprüfen.

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2014: Zum 1. Januar steigt der Regelsatz um 2,3 Prozent

Das Bundeskabinett hat der geplanten Erhöhung der Hartz-IV-Sätze am 4.9.2013 um 2,3 Prozent zugestimmt. Nach der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums steigt der Regelsatz für Alleinstehende Anfang 2014 von 382 auf monatlich 391 Euro. Der Bundesrat hatte der Erhöhung am 11. Oktober 2013 zugestimmt.

Leben zwei Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft, so erhalten sie jeweils 353 Euro, acht Euro mehr als bisher. Für Kinder gibt es einen vom Alter abhängigen Zuschlag zwischen fünf und sieben Euro. Die jährliche Anpassung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hartz IV Regelsätze 2014 gegenüber 2013
Alleinstehend/Alleinerziehend 391 Euro (9 Euro mehr)
Paare/Bedarfsgemeinschaften 353 Euro (8 Euro mehr)
Erwachsene im Haushalt anderer 313 Euro (7 Euro mehr)
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 296 Euro (7 Euro mehr)
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 261 Euro (6 Euro mehr)
Kinder von 0 bis 6 Jahre 229 Euro (5 Euro mehr)

Ebenso werden auch die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Erwerbslose, die Grundsicherung im Alter sowie die Grundsicherung bei Erwerbsminderung angeglichen.

Bis 2010 wurden die Hartz-IV-Sätze im Gleichschritt mit den Renten zum 1. Juli angepasst, entsprechend der Nettolohnentwicklung des Vorjahres. Seit der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Hartz-IV-Reform gibt es für den Regelbedarf einen neuen Anpassungsmechanismus. Die Regelsätze werden aus einem sogenannten Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der relevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

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2013: Jeder Zweite bezieht Hartz IV länger als vier Jahre

Fast jeder zweite Hartz-IV-Empfänger ist schon seit mehr als vier Jahren auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Das geht aus Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor. Von den sechs Millionen Hartz-IV-Betroffenen waren 2012 mehr als 2,8 Millionen oder 46,5 Prozent auf die sogenannte Grundsicherung angewiesen.

Allerdings war nur ein Teil davon arbeitslos gemeldet. So bezogen 300.000 alleinerziehende Frauen Hartz IV: Sie verzichteten von sich aus auf eine Jobvermittlung und bezogen drei Jahre lang Grundsicherung, um sich ihren Kindern widmen zu können.
Rund 1,2 Millionen Aufstocker, d.h. Menschen, die zwar einen Job haben, davon aber nicht leben können beziehen seit Jahren zusätzlich Geld aus der Grundsicherung.
Besonders häufig müssen Kinder Hartz IV beziehen. In der Altersgruppe der 7- bis 15-Jährigen sind bundesweit 56,1 Prozent schon seit mehr als vier Jahren auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. In Berlin lebt z.B. jedes dritte Kind in einer Hartz-IV-Familie.

Zugleich beantragen in Deutschland aber auch Millionen sozial schwache Menschen keine Hartz-IV-Leistungen, obwohl sie Anspruch darauf hätten. In einer Berechnung gehen Forscher des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) von 3,1 bis 4,9 Millionen Betroffenen aus. Diese Zahlen würden die offizielle Hartz IV-Statistik (2012: 6 Millionen Hartz IV-Bezieher) enorm nach oben treiben. Mögliche Gründe nennen die Forscher in ihrer Studie Unwissenheit, Scham oder eine voraussichtlich nur geringe Leistungshöhe und -dauer.

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2013: Welche Möbel stehen Hartz-IV-Empängern zu und welche nicht?

Eine alleinerziehende Mutter hatte 2010, als ihr Sohn drei Jahre alt war, für ihn ein Bett gekauft. Das Jobcenter hatte die Kostenübernahme grundsätzlich verwehrt. Das Argument: Bei dem Jugendbett handele es sich nicht um eine Erst-, sondern um eine Ersatzbeschaffung. Das neue Bett müsse die Mutter daher aus der Hartz-IV-Regelleistung bezahlen. Im Hartz-IV-Satz seien monatlich 5,10 Euro für Möbel enthalten.

Dagegen klagte die Mutter, weil ihr dreijähriger Sohn nicht mehr in das Gitterbett passte (Az: B 4 AS 79/12 R). In den Vorinstanzen war die Frau noch gescheitert.

Das Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hatte am 23. Mai 2013 entschieden, dass Kindern ein Jugendbett als Erstausstattung zustehe, wenn das Kinderbett zu klein wird.

2010 hatte das BSG geurteilt, dass Kleidung für Hartz IV-Kinder aus dem sogenannten Regelsatz zu bezahlen ist. Nach der Geburt eines Kindes erstattet das Amt Hartz-IV-Empfängern einmalig die Kosten für die notwendige Ausstattung für den Säugling, zum Beispiel Möbel und Kleidung. Alle weiteren Kosten müssen die Empfänger aus dem Regelsatz decken. Wenn Kinder aus Hartz IV-Familien aber erstmals einen Schreibtisch mit Stuhl für die Schule brauchen, gilt dies als Erstausstattung und wird vom Amt bezahlt.

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2013: Rekord bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher

Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 10. April 2013 bekanntgab, wurden im Jahr 2012 mehr als eine Million Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-Betroffene verhängt – mehr als jemals zuvor. Gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter allerdings nur wenige Menschen sanktioniert. Durchschnittlich wurden insgesamt 150.300 Leistungsberechtigte im Jahr mindestens mit einer Sanktion belegt, im Verhältnis aller Hartz-IV-Bezieher waren das 3,4 Prozent.

Der absolute Schwerpunkt der Sanktionen lag bei den sogenannten Meldeversäumnissen. Diese stiegen von 107.500 auf 705.000 im Vergleich zum Vorjahr und machten somit etwa 70 Prozent aus. Außerdem wurden 13 Prozent der Sanktionen damit begründet, dass eine Beschäftigung, Ausbildung oder Bildungsmaßnahme abgelehnt wurden. Weiteren 14 Prozent der Sanktionierten wurde angelastet, sie haben sich geweigert, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter zu erfüllen.

Eine Kürzung um 10 Prozent wird nach BA-Angaben ausgesprochen, wenn Betroffene unentschuldigt einen Gesprächstermin mit ihrem Jobcenter-Vermittler versäumen. Eine Kürzung um 30 Prozent gibt es, wenn Grundsicherungsempfänger sich weigern, eine angebotene Stelle anzunehmen, Jugendliche eine Lehrstelle ablehnen oder Fortbildungen grundlos abbrechen. Im Wiederholungsfall droht eine Kürzung um 60 Prozent.

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2012: 1,3 Millionen Arbeitnehmer erhalten Hartz IV

1,3 Millionen Beschäftigte erhalten Hartz-IV-Leistungen, weil sie von ihrem Lohn allein nicht leben können. Die aktuellsten Zahlen stammen aus dem Oktober 2012, nach denen 1,2 Millionen abhängig Erwerbstätige und 125.000 Selbstständige Arbeitslosengeld II beziehen. 11,5 Prozent der Arbeitnehmer erhalten einen Lohn unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde.

Unter den 1,3 Millonen Beschäftigten, die mit Hartz IV aufstocken mussten, waren 584.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, 477.000 waren ausschließlich geringfügig beschäftigt.

Um die Arbeitnehmer aufzustocken, wurden 2011 10,7 Milliarden Euro aufgewendet, darunter 307 Millionen für schlecht verdienende Leiharbeiter. In 86 Prozent der Fälle waren die Leiharbeiter Vollzeit beschäftigt. Nicht existenzsichernde Löhne werden über Hartz IV staatlicherseits immer noch massiv subventioniert.

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2013: Hartz-IV-Regelsätze seit Januar

Die Höhe des ALG II richtet sich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers. Die Sicherung des Lebensunterhalts geschieht durch die Regelleistung; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden gesondert erstattet. Mehrbedarfe für Schwangere, Behinderte und für kostenaufwändige Ernährung wird durch prozentuale Zuschläge zur Regelleistung abgegolten.
Am 1. Juli 2008 wurden die Regelleistungen in den neuen Bundesländern schon auf das Niveau der alten Bundesländer angehoben. Die Bruttorente wurde zum 1. Juli 2009 um 2,5 Prozent erhöht. In Ostdeutschland wurden die Rente um 3,38 Prozent, in Westdeutschland um 2,41 Prozent erhöht. Weil das ALG II an die Rentenversicherung gekoppelt ist, hatte sich dieses um 8 Euro im Monat erhöht.
Neu eingeführt wurde 2009 eine Kinder-Stufe für die 6- bis 13-Jährigen: Sie bekommen seit Juli 2009 70 Prozent des Regelsatzes, das waren 251 Euro (+ 40 Euro) mehr pro Monat.
Am meisten profitieren Familien mit Kindern von der Erhöhung des Regelsatzes. Während Alleinstehende nur 8 Euro mehr bekommen, hat eine Familie mit zwei Kindern etwa 100 Euro mehr zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2013 gelten in Deutschland folgende einheitliche Regelsätze (Beispiele, Gesamtübersicht auf Wikipedia).

  • 382 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
  • 345 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind.
  • 306 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben, sowie Wohngemeinschaften.
  • 289 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. Lebensjahres sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen.
  • 255 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre.
  • 224 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld).

Zudem gibt es noch das sogenannte Schulstarterpaket: Am Anfang jedes Schuljahr gibt es einen 100-Euro-Bonus pro Kind.

Die Regelleistung  ist pauschaliert und umfasst den gesamten Lebensunterhalt, insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat oder Alltagsbedürfnisse.

Leistungen für Mehrbedarfe umfassen Bedarfe, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind:

  • Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der Regelleistung.
  • Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
    - in Höhe von 36 vom Hundert der Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
    - in Höhe von 12 vom Hundert der Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der Regelleistung.
  • Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der Regelleistung.
  • Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.

Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen.

  • Wikipedia: Ausführliche Darstellung

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2012: Arbeitslosengeldempfänger stocken auf

Immer mehr Arbeitslose erhalten wegen ihres vormals geringen Lohns so wenig Arbeitslosengeld, dass sie zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind. Über 80.000 Menschen, d.h. jeder 10. Arbeitlosengeldempfänger, sind zusätzlich zu Ihrem Arbeitlosengeld auf Hartz IV angewiesen. Dies liegt auch daran, dass immer mehr Menschen nur in Teilzeit arbeiten oder im Niedriglohnsektor beschäftigt sind. Verlieren sie dann ihren Job, reicht das Arbeitslosengeld nicht mehr zum Leben aus.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lag der komplette Hartz IV-Bedarf einschließlich Miete und Heizung für einen Alleinstehenden ohne Kind im August 2012 bei durchschnittlich 668 Euro. Um auf einen Arbeitslosengeldanspruch in gleicher Höhe zu kommen, musste ein Single einen monatlichen Bruttoverdienst von etwa 1.600 Euro gehabt haben. Wer weniger verdiente, war bei Arbeitslosigkeit auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen.

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2012: Betreuungsgeld

Die vor allem auf Betreiben der CSU vereinbarte Leistung des Betreuungsgeldes von zunächst 100, später 150 Euro monatlich, sollen Eltern erhalten, die ihre Kleinkinder selbst betreuen und nicht in die Kita schicken. Das umstrittene Betreuungsgeld soll im Jahr 2013 eingeführt werden.

Hartz-IV-Empfänger sollen nicht vom Betreuungsgeld profitieren. So soll verhindert werden, dass bedürftige Eltern ihre Kinder nicht in die Kita schicken, nur um die "Herdprämie" zu kassieren. Empfänger von Hartz-IV-Leistungen sollen das Geld zwar auch erhalten, es soll aber mit ihren Bezügen verrechnet werden. Die Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Hartz-IV-Leistungen war aber schon beim Grundsatzbeschluss der Koalitionsspitzen im November 2011 verabredet worden.

Opposition und die Sozialverbände sprachen sich deutlich gegen die vorgesehene Verrechnung mit der Unterstützung für Hartz-IV-Familien aus.

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2011: Hartz-IV-Kompromiss

Höherer Regelsatz, Bildungspaket und Mindestlohn: Regierung und SPD haben sich am 21. Februar 2011 nach zweimonatigen Verhandlungen auf eine Hartz IV-Neuregelung geeinigt. Das zusätzliche Geld für den Hartz IV-Kompromiss soll bei der Bundesagentur für Arbeit eingespart werden. Damit drohen in der BA neue Milliardendefizite.

  • Regelsatz: Die monatliche Unterstützung für 4,7 Millionen erwachsene Langzeitarbeitslose wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 um 5 auf 364Euro erhöht. Ab Januar 2012 wird dieser Betrag um weitere 3 Euro aufgestockt. Hinzu kommt dann noch der aktuell zu ermittelnde Inflationsausgleich. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche bleiben unverändert.
  • Bildungspaket: Rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder aus Hartz IV-Familien, von Geringverdienern und Wohngeldempfängern erhalten Bildungshilfen. Zum Paket gehören ein warmes Mittagessen, Zuschüsse für Klassenfahrten und Beiträge für Sport- oder andere Vereine sowie bei Bedarf auch Geld für Nachhilfeunterricht.
    Zur Umsetzung des Bildungspakets erhalten die Kommunen von 2011 bis 2013 jährlich zusätzlich 400 Millionen Euro, um damit die anfallenden Kosten zu finanzieren. Danach will der Bund die Kosten für die Grundsicherung komplett übernehmen.
  • Schulsozialarbeiter: Rund 3.000 Schulsozialarbeiter sollen von den Kommunen zur Unterstützung der Kinder eingestellt werden.
  • Mindestlohn: Für weitere 1,2 Millionen Arbeitnehmer gibt es künftig einen Mindestlohn. Das betrifft vor allem die knapp eine Million Beschäftigten in der Zeitarbeit. Im Westen beträgt der Mindestlohn für die Zeitarbeit 7,59 Euro, im Osten ist er etwas niedriger. Einen Mindestlohn gibt es künftig auch für die Wach- und Sicherheitsdienste sowie für die Aus- und Weiterbildung.

Das Verhandlungsergebnis wurde am 25. Februar 2011 von Bundestag und Bundesrat gebilligt. Ausgezahlt wird der neue Regelsatz wohl erstmals im April 2011.

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2010: Bundesrechnungshof rechnet mit Ein-Euro-Jobs ab

Rund 750.000 Hartz-IV-Empfänger beginnen jedes Jahr eine "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung".
Damit sollen sie nach langen Zeiten der Arbeitslosigkeit wieder an die Arbeitswelt herangeführt werden. Zusätzlich zum Regelsatz gibt es einen oder zwei Euro pro Stunde dazu. Eigentlich sollten die Ein-Euro-Jobs im öffentlichen Interesse und "zusätzlich" sein, damit reguläre Arbeitsplätze nicht verdrängt werden. Die Jobs umfassen in der Regel 15 bis 30 Stunden pro Woche und dauern drei bis zwölf Monate. Die Teilnahme ist nicht freiwillig, wer einen Ein-Euro-Job ablehnt, muss mit Sanktionen rechnen. "Ein-Euro-Jobber" gelten nicht als arbeitslos und werden nicht in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen. Für viele Arbeitslose ist der Ein-Euro-Job die einzige Chance auf Teilhabe in der Arbeitswelt.

In einem Bericht des Bundesrechnungshofes wird moniert, dass in 62 Prozent der untersuchten Fälle die Fördervoraussetzungen gar nicht vorlagen. Zudem verdränge öffentlich geförderte Beschäftigung reguläre Tätigkeiten, stellten die Prüfer fest. Außerdem wird kritisiert, dass die Jobcenter nach wie vor meist wahllos Arbeitsgelegenheiten zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen. Die Ein-Euro-Jobs seien zudem kaum geeignet, die Chancen der Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der Bundesrechnungshof hat die Praxis der Jobcenter mit den Ein-Euro-Jobs in den letzten fünf Jahren mehrmals geprüft und immer wieder scharf kritisiert.

Die Bundesagentur für Arbeit will die Jobcenter künftig stärker in die Pflicht nehmen. Ab 2011 sollen Beiräte die Vergabe sogenannter Arbeitsgelegenheiten flächendeckend überwachen

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2010: Neuberechnung der Hartz IV Regelsätze

Die Bundesregierung muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 die Hartz-IV-Sätze neu berechnen. Außerdem verlangten die Richter, bis Jahresende die Bildungsausgaben für Kinder und Jugendliche zu stärken.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte am 26. September erste Details für die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze vorgelegt:

  • Die Höhe der Hartz IV Regelsätze soll künftig mit der Preis- und Lohnentwicklung steigen - oder fallen. Bisher ist die jährliche Erhöhung der Regelsätze an die Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres gekoppelt. Anders als bei der Rente ist aber keine Garantie vorgesehen, dass das Arbeitslosengeld II bei sinkenden Löhnen und Preisen nicht gekürzt wird. Der monatliche Regelsatz von derzeit 359 Euro für einen Erwachsenen soll zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro erhöht werden.
  • Beschlossen wurde zudem, die Bildungschancen für Kinder zu verbessern. Dies soll durch Sachleistungen geschehen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Die Bundesregierung plant ein Bildungspaket für die 1,7 Millionen Hartz-IV-Kinder. Es umfasst den Zuschuss für ein warmes Mittagessen, die Kosten für Nachhilfeunterricht, Schulmaterial und Freizeitaktivitäten. Mittelfristig ist die Einführung einer elektronischen Bildungskarte geplant.
    Für das kommende Jahr sieht der Haushaltsplan zusätzlich 480 Millionen Euro dafür vor. Die Regelsätze für Kinder werden beibehalten und liegen zwischen 215 und 287 Euro. Obwohl die Summe gleich bleibt, ändert sich deren Herleitung.
  • Die Übernahme der Wohnkosten wird in dem Gesetz neu geregelt. Künftig sollen die Kommunen innerhalb eines vom Ministerium gesteckten Rahmens selbst bestimmen können, bis zu welcher Wohnungsgröße und Miethöhe sie die Kosten der Hartz-IV-Empfänger übernehmen. Sie sollen sich dabei am untersten Ende des örtlichen Mietspiegels orientieren.

Als Grundlage für die Berechnung der Regelsätze dient auch zukünftig die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. In den Jahren dazwischen werden die Sätze an eine kleinere jährliche Ausgaben- und Verbrauchsstichprobe, die sogenannte laufende Wirtschaftsrechnung, gekoppelt. Dabei werden zu 70 Prozent das Preisniveau und zu 30 Prozent das Lohnniveau berücksichtigt.
Wie schon 2003 wird auch bei der Neuberechnung der Regelleistungen jeweils das unterste Einkommensfünftel der Einpersonenhaushalte in den Blick genommen. Für den Kinderregelsatz wird erstmals ein anderer Haushaltstyp herangezogen, um den besonderen Bedarf von Kindern abbilden zu können: Paarhaushalte mit einem Kind.

Mit der Erhöhung auf 364 Euro für Erwachsene ist der neue Hartz-IV-Regelsatz geringer ausgefallen als vielfach erwartet. Bei der Opposition, Gewerkschaften und Sozialverbänden lösten die Pläne heftige Proteste aus. Die Regierungskoalition findet ihre Hartz-IV-Pläne "sehr gerecht" und bezeichnet die Kritik als verlogen. Als die Sozialdemokraten noch regierten, hätten sie die von ihnen festgelegte Höhe als ausreichend erklärt.

Am 20. Oktober soll das Bundeskabinett die neuen Regeln verabschieden. Dann geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Da das Gesetz durch den Bundesrat zustimmungspflichtig ist, muss sich von der Leyen mit den Ländern einigen. Nachbesserungen sind also absehbar. Dafür ist Zeit bis zum 17. Dezember, der letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr.

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2010: Aufwendungen für Aufstocker steigen

Rund 20,7 Prozent der Beschäftigten in Deutschland (6,55 Millionen Arbeitnehmer) hatten 2008 nach Untersuchungen des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle der Industrienationen erhalten.

Für Westdeutschland liegt die Niedriglohnschwelle laut OECD bei 9,50 Euro, für Ostdeutschland bei 6,90 Euro. Dafür musste der Staat seit der Einführung der Arbeitsmarktreformen im Jahr 2005 rund 50 Milliarden Zuschüsse aufwenden. Lagen die Ausgaben 2005 noch bei acht Milliarden Euro, so sind sie 2009 auf 11 Milliarden Euro gestiegen. Damit wird fast jeder dritte Euro aus dem Hartz-IV-System dafür ausgegeben, Niedriglöhne auf ein Mindestniveau anzuheben.

Eine weitere Folge der Niedriglöhne sind fehlende Einnahmen der Sozialversicherungen und damit eine spätere Zunahme der Altersarmut.

Die SPD kritisiert, dass der Staat Niedrigeinkommen bezuschusst: "Diese Form der Lohnsubventionierung verzerrt den Wettbewerb zwischen Unternehmen und belastet den Bundeshaushalt", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Hubertus Heil. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns sei deshalb ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft. Union und FDP argumentieren, dass viele Jobs erst deshalb geschaffen wurden, da es Zuschüsse gibt. Es sei besser, Arbeit anstelle von Arbeitslosigkeit zu subventionieren. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde diese Jobs für viele Unternehmen unrentabel machen.

Forschungsinstitut Arbeit und Qualifikation (IAQ).
Niedriglohnbeschäftigung 2008
Stagnation auf hohem Niveau – Lohnspektrum franst nach unten aus

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2010: Harte Einschnitte durch Sparpaket der Bundesregierung

Das größte Sparpaket in der deutschen Geschichte ist von der schwarz-gelben Koalition am 7. Juni 2010 beschloßen worden. Bis 2014 sollen mehr als 80 Milliarden Euro eingespart werden. Schon im kommenden Jahr sollen 11,2 Milliarden Euro eingespart werden. Besonders betroffen sind Empfänger von Arbeitslosengeld.

  • Arbeitslose
    Der befristete Zuschlag beim Übergang vom  Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II soll ersatzlos gestrichen werden. Für Eileinstehende gab es bisher im ersten Jahr bis 160 Euro, im zweiten bis zu 80 euro. Mit der Streichung will der Staat 200 Millionen Euro einsparen.
  • Hartz-IV-Empfänger
    Hartz-IV-Empfängern soll das Elterngeld in Höhe von monatlich 300 Euro komplett gestrichen werden. Das Einsparpotential beträgt hier 400 Millionen Euro. Hartz-IV-Empfänger werden künftig auch nicht mehr rentenversichert. Der aus Steuergeldern bezahlte Rentenversicherungsbeitrag für Langzeitarbeitslose (1,8 Milliarden Euro jährlich) soll entfallen.
  • Bundesagentur für Arbeit und Arbeitslosenversicherung
    Die Arbeitslosenversicherung soll künftig ohne Darlehen oder Zuschüsse auskommen. Dies könnte zu einer Erhöhung des Beitragssatzes über die für 2011 festgelegten drei Prozent führen. Die Bundesagentur für Arbeit soll Leistungen stärker nach eigenem Ermessen gewähren können und dadurch ihre Ausgaben zwischen 1,5 und 3 Milliarden Euro drücken können.

Mehr Informationen:

  • LpB Dossier: Sparpaket der Bundesregierung

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2010: Diskussion - Das Lohnabstandsgebot

Der Lohnabstand von Haushalten mit niedrigem Erwerbseinkommen und Beziehern von Hartz IV befindet sich immer wieder heftig in der Diskussion.
Der FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler Guido Westerwelle hatte sie erneut angestoßen. In Deutschland scheine es "nur noch Bezieher von Steuergeld zu geben, aber niemanden, der das alles erarbeitet", so Westerwelle. Mit seinen Äußerungen wie "Wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspricht, lädt zu spätrömischer Dekadenz ein. An einem solchen Denken kann Deutschland scheitern" und  "Wenn man in Deutschland schon dafür angegriffen wird, wenn man sagt, dass derjenige, der arbeitet, mehr haben muss als derjenige, der nicht arbeitet, dann ist das geistiger Sozialismus" provozierte er die Nation.

Treffen diese Aussagen wirklich zu? Das Arbeitsministerium stellt dazu fest, dass sich bei Berücksichtigung aller Transferleistungen das Haushaltseinkommen von Leistungsbeziehern "durch das Erzielen von Einkommen" erhöht. Somit habe ein Beschäftigter immer ein höheres Einkommen als derjenige, der nicht arbeite.

Wer in Deutschland arbeitet, hat mehr als der, der nicht arbeitet. Dies geht auch aus einer im März 2010 vom Paritätischen Wohlfahrtsverband vorgestellten Expertise hervor. Als völlig haltlos kritisiert der Verband die Behauptung, dass der Lohnabstand zwischen Hartz IV und Erwerbstätigen in untersten Lohngruppen nicht gewahrt sei. Der Verband wirft den Kritikern eines zu geringen Lohnabstandes vor, auf dubiose Rechenbeispiele zurück zu greifen. Häufig würden bei der Berechnung der Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen ganze Einkommensbestandteile wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag ignoriert.

Anhand von 196 Beispielrechnungen für verschiedene Branchen und Haushaltskonstellationen in Ost- und Westdeutschland weist der Verband nach, dass für Hartz IV-Bezieher selbst bei niedrigsten Löhnen ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht. Die Berechnungen zeigen, dass z.B. eine Senkung der Einkommensteuer die Situation von Geringverdienern in keiner Weise verbessern würde, da sie keine oder kaum Steuern zahlen. Stattdessen sind höhere Löhne durch einen Mindestlohn und mehr gezielte Verbesserungen z.B. beim Kindergeld und beim Kinderzuschlag sowie vor allem eine  Auseinandersetzung mit dem wachsenden Niedriglohnsektor erforderlich.

Nach den Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist selbst bei Stundenlöhnen von unter sechs Euro ein Abstand zu Hartz IV gegeben. Je nach Haushaltstyp beträgt der Abstand zwischen 260 und 900 Euro. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Wohngeld, das Kindergeld und der Kinderzuschlag, die in vielen Fällen ein Aufstocken durch Hartz IV überflüssig machen. Selbst den "Aufstockern" - die Erwerbstätigen, die ergänzende SGB II-Leistungen erhalten - bleiben bis zu 280 bzw. 310 Euro mehr als einem vergleichbaren Haushalt, der ausschließlich auf Hartz IV angewiesen ist.

  • Paritätischer Wohlfahrtsverband
    Die Expertise „Damit sich Arbeit lohnt.
    Expertise zum Abstand zwischen Erwerbseinkommen und Leistungen nach dem SGB II“

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2010: Hartz-IV-Kinder dürfen Ferienjob-Einkommen behalten

Hatten Kinder von Hartz-IV-Empfängern in den Ferien ihr Taschengeld aufgebessert, wurden bisher Einkünfte aus Ferienjobs auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. Hartz-IV-Kinder durften nur 100 Euro im Monat behalten. Von jedem Euro, den sie mehr verdienen, wurden 80 Cent abgezogen.

Die geänderte Arbeitslosengeld-II-Verordnung (Paragraf 1, Absatz 4 Alg II-VO) erlaubt ab 1. Juni 2010 für Schüler unter 25 Jahren ein anrechnungsfreies Einkommen aus Ferienjobs von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Job nur in den Ferien und höchstens für vier Wochen im Kalenderjahr ausgeübt wird. Die Regelung gilt nur für Schüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die zuständigen Bundesministerien haben eine Verordnung erlassen, nach der Einkommen von Jugendlichen aus Ferienjobs zukünftig nicht mehr als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet wird. Hiermit soll in Zukunft verhindert werden, dass für Jugendliche in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften - wie bisher - kein Arbeitsanreiz besteht.

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2010: Kindergeld darf mit Hartz IV verrechnet werden

Das Kindergeld kann voll auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die geltende Regelung am 8. April für verfassungsgemäß erklärt.

Die Eltern eines 15-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen hatten Verfassungsbeschwerde gegen die geltende Regelung eingelegt. Sie forderten, das Kindergeld nur zur Hälfte auf ihre Hartz-IV-Bezüge anzurechnen. Dies entspreche dem Betrag, den Finanzämter bei zu versteuernden Einkommen in Form des Kinderfreibetrages wegen Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ansetzten.

Zur Begründung der Entscheidung heißt es, der Regelsatz für Kinder decke deren Existenzminimum, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum werde nicht verletzt. Die volle Anrechnung des Kindergeldes wahrt den Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber, der bei zu versteuerndem Einkommen Steuervergünstigungen in Form von Kinderfreibeträgen gewährt, ist nicht verpflichtet, Sozialleistungen in vergleichbarer Höhe für Personen und deren Angehörige zu gewähren, die - wie im Fall des Beschwerdeführers - kein zu versteuerndes Einkommen erzielen. 

Bereits die Sozialgerichte hatten die Klagen abgewiesen.

BverfG: Beschluss vom 11. März 2010 – 1 BvR 3163/09 –

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2010: Vermögensfreibeträge

Es wird inzwischen mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wurde 2006 von 200 Euro auf 250 Euro pro Lebensjahr angehoben. Das sogenannte "Schonvermögen" wird sich 2010 von bisher 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifachen. Damit soll die persönlichen Altersvorsorgeanstrengungen von Langzeitarbeitslosen gestärkt werden. Dem haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des "Sozialversicherungstabilisierungsgesetzes" zugestimmt. Bei einem 60-Jährigen macht die Anhebung einen maximalen Freibetrag von 45.000 Euro aus.

  Voraussetzung ist, dass das Ersparte "unwiderruflich" der Altersvorsorge dient (Lebensversicherung). Es darf auch nach Beendigung des Bezugs von Arbeitslosengeld II nicht widerrufen werden. Vielmehr muss das Geld so angelegt sein, dass das Altersvorsorgevermögen erst mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. Anrechnungsfrei sind staatlich geförderte Modelle zur Altersvorsorge, etwa die Riester- oder die Rürup-Rente.

  Unabhängig von der Altersvorsorge steht einem Hartz-IV-Empfänger auch ein allgemeiner Grundfreibetrag von 150 Euro je Lebensjahr zu, mindestens jedoch 3.100 Euro. Der maximale Freibetrag für Erspartes liegt für einen 60-Jährigen beispielsweise bei 9.000 Euro. ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen einen erhöhten Freibetrag in Höhe von 520 Euro pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

Hinzu kommen 750 Euro je Person als Freibetrag für notwendige Anschaffungen.
Beim Vermögen nicht mitgerechnet wird angemessener Hausrat und ein angemessenes Auto, das weniger als 7.500 Euro wert ist.
Anrechnungsfrei bleibt auch die selbst bewohnte Immobilie bis zu einer bestimmten Größe.

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2010: Bundesverfassungsgericht: Berechnung der Regelsätze ist verfassungswidrig

Die Karlsruher Richter haben in ihrem am 9. Februar verkündeten Urteil die Hartz-IV-Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hält die derzeitigen Berechnungen für nicht transparent genug. Die Vorschriften müssen deshalb neu gefasst und besonders die Leistungen für Kinder grundsätzlich neu berechnet werden. Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung und zur Höhe der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Leistungen müssten auf Grundlage "verlässlicher Zahlen" und "tragfähiger Berechnungen" erbracht werden.

"Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht. Das Grundgesetz schreibt dem Gesetzgeber keine bestimmte Methode für die Bedarfsermittlung vor. Der Gesetzgeber ist jedoch von Verfassungswegen verpflichtet, alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf - also realitätsgerecht - zu bemessen.", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in der Urteilsbegründung.

Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten. Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht gestellt.

Die drei Klägerfamilien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen hatten bemängelt, dass kein eigener Bedarf für die Kinder errechnet wird, sondern er nur aus denen der Erwachsenen abgeleitet wird - obwohl Kinder z.B. häufiger neue Kleidung brauchen als Erwachsene und für sie Bildungsausgaben anfallen. Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt und das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bezweifelten in den vorangegangenen Verfahren die Rechtmäßigkeit der Regelsätze für Kinder und riefen das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.

Entscheidung BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220)

Schon eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Bundesagentur für Arbeit auf einen Härtefallkatalog verständigt, in dem eine Reihe von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Die Härtefall-Regelungen wurden dabei stark eingegrenzt, um so eine Antragsflut für Hartz-IV-Zusatzleistungen zu verhindern. So greift der Leistungsanspruch ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben".

  • Chronisch Kranke bezahlt der Staat künftig auch nicht verschreibungsfähige Arzneimittel.
  • Rollstuhlfahrer könnten Kosten für Haushaltshilfen geltend machen.
  • Nachhilfeunterricht für Kinder ist ebenfalls erstattungsfähig, wenn die Versetzung gefährdet ist. Die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes muss allerdings innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen.
  • Fahrtkosten bei getrennt lebenden Paaren werden erstattet, damit Eltern ihre Kinder sehen.

Geld für einmalige Anschaffungen wie z.B. der Kauf von Haushaltsgeräten müssen weiterhin aus dem Regelsatz gezahlt werden, sie gelten nicht als Zusatzleistung im Härtefall. Der nicht abschließende Kriterien-Katalog soll den Jobcentern als Geschäftsanweisung zugestellt werden. Das entsprechende Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten.

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2010: Fünf Jahre Hartz IV

Der Ausstieg aus Hartz IV gelingt nach Einschätzung des Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) immer noch relativ selten. Rund drei Viertel der Hilfeempfänger bezögen Arbeitslosengeld II mindestens 12 Monate durchgehend. Von denen, die den Ausstieg schafften, findet nur die Hälfte einen neuen Arbeitsplatz. 14 Prozent nehmen eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium auf, 6 gingen in Rente.

Schafft ein Hartz IV-Empfänger den Sprung zurück ins Arbeitsleben, sind seine Arbeitsbedingungen meist schlechter als im Job vorher. Die Hälfte der Stellen sind nur befristet, 29 Prozent arbeiten unter ihrem Qualifikationsniveau. Jeder zweite ehemalige "Hartz-IV"-Empfänger verdient zunächst weniger als 7,76 EUR brutto in der Stunde.  

Jüngere AG II-Empfänger mit abgeschlossener Ausbildung finden leichter einen neuen Job. Laut IAB-Studie sind 88 Prozent der Hartz IV-Bezieher nur schwer vermittelbar. Zu ihnen zählen Menschen ohne Ausbildung, aber auch Ältere. Verlierer der Reform sind alleinerziehende Frauen, die trotz Ausbildung länger ALG II beziehen als kinderlose Hartz IV-Empfängerinnen, was mit fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten zusammenhängt.

Dennoch zieht das IAB nach fünf Jahren eine positive Bilanz zu der Arbeitsmarktreform Hartz IV. „Alles in allem wirkt Hartz IV positiv. Die Langzeitarbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen“, sagte IAB-Direktor Joachim Möller in Berlin. „An einigen Stellen hakt es aber noch. Vor allem sind Defizite im Betreuungsprozess festzustellen.“ So seien die von den Vermittlern ausgewählten Förderinstrumente häufig ungeeignet.

Bisher habe die Zahl der Hartz-IV-Empfänger trotz Wirtschaftskrise kaum zugenommen. Im neuen Jahr sei aber zu erwarten, dass mehr Personen als bisher nach dem Auslaufen ihrer Arbeitslosengeldansprüche zu Hartz-IV-Empfängern würden.
Die Studie, für die 10.000 Hartz-IV-Empfänger befragt wurden, zeigt, dass Ein-Euro-Jobber signifikant zufriedener sind, als Menschen, die nur von Arbeitslosengeld II leben.
Alarmierender ist allerdings die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Empfänger. Diese stieg innerhalb eines Jahres um 18 Prozent.

IAB: Fünf Jahre SGB II - Eine IAB-Bilanz

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