Was bedeute haushaltvorstand

Der Rechtsbegriff „Bedarfsgemeinschaft“ spielt beim Bezug von Arbeitslosengeld II eine wichtige Rolle. Obwohl er das Wort „Gemeinschaft“ enthält, gilt: Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet.

Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft. Der Rechtsbegriff wird darum in der Regel angewandt auf...

  • Eheleute, die nicht dauerhaft getrennt sind,
  • eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, oder
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“).

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören auch die Kinder, die im Haushalt leben und jünger als 25 Jahre sind. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, erwerbsfähig und können ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten. Zum Einkommen von Kindern zählen zum Beispiel Kindergeld oder Unterhaltszahlungen.

Umgekehrt gilt: Beantragt ein unverheiratetes erwerbsfähiges Kind, das mindestens 15, aber noch keine 25 Jahre alt ist, Leistungen nach dem SGB II, gehören auch die im Haushalt lebenden Eltern oder Elternteile zur Bedarfsgemeinschaft.

Umfaßt ein Privathaushalt (110-4) mehrere Personen, so werden diese Haushaltsmitglieder1 und einer davon Haushaltsvorstand2 genannt, ohne daß jedoch einheitlich festgelegt wäre, wer als Haushaltsvorstand anzusehen ist. In manchen Fällen kann es der Haupternährer3, der Erhalter3, (A) die Person mit dem überwiegenden Beitrag zum Lebensunterhalt3 sein. Die meisten Erhebungsbogen enthalten eine Frage nach der Stellung zum Haushaltsvorstand4. Hierdurch wird eine Unterscheidung verschiedener Gruppen innerhalb eines zusammengesetzten Haushalts5, der Mitglieder von mehr als einer Kernfamilie (113-1) enthält, möglich. Ein zusammengesetzter Haushalt kann in mehrere Kerne6, einschließlich Kernhaushalt7 und nachgeordnete Teilhaushalte8 zerlegt werden. Üblicherweise werden Familien (112-1) als Kerne bezeichnet. Unter Haushaltsgröße11 versteht man die Anzahl der Personen, die einen Haushalt bilden.

  • 2. Um den Begriff des Haushaltsvorstands von seinem vermeintlichen frauenfeindlichen Ballast zu befreien, wird er neuerdings in der amtlichen Statistik durch den Ausdruck „Bezugsperson” ersetzt.
  • 5. Zu den zusammengesetzten Haushalten zählen insbesondere die Drei- und Mehrgenerationenhaushalte ohne und mit weiteren Haushaltsmitgliedern außerhalb der Generationenfolge, Zwei-Generationenhaushalte und Ein-Generationenhaushalte mit weiteren Personen im Haushalt, sowie Mehrpersonenhaushalte, die nur aus nicht geradlinig Verwandten oder nicht Verwandten bestehen.


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Vollhaushalten: Ein Haushalt, bei dem der Haushaltungsvorstand mit seinem Ehepartner und mit oder ohne Kind(er) zusammenlebt; 2. Resthaushalten: Ein Haushalt bei dem der Haushaltungsvorstand ledig, verwitwet oder geschieden ist ; 3.

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