Sie ziehen innerhalb der Stadt um? Dann müssen Sie sich bei uns ummelden. falls Sie keinen Personalausweis besitzen. Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass. Sie erhalten das Formular in den Kundenzentren oder im Downloadservice zum Herunterladen. Wenn Sie persönlich vorsprechen und die Ummeldung nicht durch eine
bevollmächtigte Person erfolgt, benötigen Sie kein Anmeldeformular. In diesem Falle übernehmen wir für Sie gerne die Erstellung des Formulars anhand Ihrer Angaben. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche von der Person angemeldet werden, in deren Wohnung sie mit einziehen. Für den Umzug Minderjähriger mit nur einem Elternteil ist das Einverständnis des anderen Elternteils
erforderlich. Den Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten" finden Sie im Downloadservice. In der Wohnungsgeber-Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Ihr*e Vermieter*in ist verpflichtet, ihnen die Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der
Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des*der Vermieters*in an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie in den Kundenzentren oder unter "Downloads und Infos" auf dieser Seite zum Herunterladen. anstelle der Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie in Ihr
Eigenheim einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugscheinfalls Sie ein Auto oder Motorrad besitzen. Wenn Ihre Fahrzeugpapiere keinen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung enthalten, benötigen wir außerdem den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung, zum Beispiel von TÜV, DEKRA oder GTÜ. WohnungsgeberbescheinigungLaut Bundesmeldegesetz müssen Sie bei einer An- und Ummeldung eine Bescheinigung des*der Vermieters*in vorlegen. Bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug ist dies nicht erforderlich. In der Bescheinigung muss Ihr*e Wohnungsgeber*in Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir nicht anerkennen. Aus der Bescheinigung muss auch der*die Eigentümer*in der Wohnung hervorgehen. Wohnungsgeberbescheinigung Demnächst können Vermieter*innen den Einzug der Meldebehörde auch elektronisch bestätigen. An den hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen arbeiten wir derzeit. Informationen rund um die UmmeldungWiderspruchsrecht gegen DatenweitergabeVorspracheEine persönliche Vorsprache ist erforderlich und muss innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen. Sie kann frühestens ab dem Einzugstag erfolgen, der in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigt wird. Das Einzugsdatum darf bei der Ummeldung nicht in der Zukunft liegen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise bei den Öffnungszeiten. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass des*der Vertreters*in vorzulegen. Die Vollmacht können Sie im Downloadservice herunterladen. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden. GebührenDie Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei. Für die Adressenänderung auf dem Kraftfahrzeugschein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an. Rechtliche VoraussetzungenWar dieser Artikel hilfreich für Sie?Ihre Meinung ist uns wichtig:Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden. KontaktKontakt und ErreichbarkeitDownloads und Infos
Was muss ich tun um einen Wohnsitz umzumelden?Welche Unterlagen brauche ich für eine Wohnsitzanmeldung?. Antragsformular (ausgefüllter Meldezettel, vom Unterkunftgeber unterschrieben). ... . Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, zB Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde). Geburtsurkunde.. Etwaige Nachweise über akademische Grade.. Wie melde ich mich um?Sie oder ein Vertreter mit einer entsprechenden Vollmacht müssen zum Ummelden das Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt des neuen Wohnorts aufsuchen. Eine schriftliche Ummeldung online oder per Brief ist nicht möglich. Dafür lässt sich bei vielen Bürgerämtern mittlerweile online ein Termin für den Behördengang buchen.
Wie kann man sich online ummelden?Online-Services
Zur Zeit ist die An- und Ummeldung von Nebenwohnsitzen sowie die Ummeldung eines Haupt- zu einem Nebenwohnsitz und umgekehrt noch nicht möglich. Wir arbeiten daran, auch diese Meldevorgänge online durchführbar zu machen.
Was passiert wenn man nicht dort wohnt wo man gemeldet ist?Eine Scheinanmeldung liegt vor, wenn jemandem unter einer Adresse die Anmeldung eines Wohnsitzes ermöglicht wird, ohne dass die betreffende Person dort wohnt. Wird jemandem eine solche Anmeldung des Wohnsitzes ermöglicht, dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ein Bußgeld kann drohen.
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