Ja, in Österreich ist per 31.12.2020 eine Wissensüberprüfung für (fast) alle Drohnenbetreiber Pflicht. Wir wollen hier besprechen, welche Prüfungsfragen beim Drohnenführerschein auf Dich warten. Dieser Artikel betrifft die UAS Kategorie OPEN laut EU Drohnenverordnung und wird für Dich laufend erweitert. Solltest Du Infos für uns haben, so kannst Du uns diese gerne per eMail mitteilen. Im letzten Abschnitt dieses Beitrags sammeln wir gerade Übungsfragen zum Drohnenführerschein, die durchaus die vier Themenschwerpunkte der Austro Control im Auge behalten! Show
Wieso jetzt ein Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?Ganz einfach: Mit Inkrafttreten der neuen EU Drohnenverordnung gelten in Europa neue Bestimmungen beim Drohnenflug. Und diese regeln auch, ab wann man einen Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen braucht. Prinzipiell muss man sich in der Drohnen Kategorie OPEN (diese gilt für die allermeisten Drohnen Piloten!) eine Drohnen-Betreiber-Registrierung durchlaufen. Diese Registrierung erfolgt auf der Webseite dronespace.at der Austro Control und kostet ca. 30 Euro einmalig. Und wenn man schon mal dabei ist, sich als Drohnen Pilot zu registrieren, so ist da ja auch eine gute Gelegenheit, eine entsprechende Wissensüberprüfung zu absolvieren. Sprich, im Zuge der Drohnen Registrierung 2021 gibt’s dann auch gleich die Prüfungsfragen zum Drohnenführerschein. Aber: Je nachdem, welche Drohne man wo fliegt wird der Prüfungsaufwand zum Drohnenführerschein bald mehr! Hier gibt’s noch mer Infos zur neuen Drohnen Registrierung 2021. Ab wann brauche ich den Drohnenführerschein mit Prüfungsfragen?Wie viele bzw. ob man überhaupt Prüfungsfragen für einen Drohnenführerschein beantworten muss, hängt von verschieden Faktoren ab:
Kein Drohnen Pilotenschein für C0 Drohnen unter 250 Gramm – sehr wohl aber Versicherungspflicht!C0 Drohnen unter 250 Gramm ohne Prüfung!Laut Austro Control braucht man für Multicopter mit C0 Drohnen Zertifizierung
keine Prüfungsfragen im Rahmen des Drohnenführerscheins zu absolvieren. Neben anderen Vorgaben wiegen C0 Drohnen unter 250 Gramm, weshalb sie auch in der Drohnen Unterkategorie A1 fliegen dürfen. Sprich, mit diesen Drohnen kann man sogar nah am Menschen und über Unbeteiligten fliegen. Dies alles ohne Drohnenführerschein und ohne Prüfungsfragen (solange die Drohne unter 250
Gramm wiegt). Man braucht nur das Betriebshandbuch der Drohne zu lesen. ABER: Alle Betreiber von Kamera-Drohnen (auch unter 250 Gramm!) müssen sich immer noch behördlich registrieren. Dafür müssen sie aber schon vorher eine echte, gerätebezogene Drohnen Haftpflichtversicherungabschliessen. Dabei müssen spezifische Daten des UAS (wie etwa Modell, Seriennummer Gewicht) unbedingt in der Polizze stehen. Falsche Drohnen Versicherungen ohne Gerätedaten entsprechen nicht dem Luftfahrtgesetz. Drohnen Betreiber haften selbst dafür, wenn sie sich mit einer falschen Drohnen Versicherung registrieren! Siehe hier im Gutachten zur Drohnen Versicherungspflicht. Drohnen Pilotenschein online mit 40 Fragen für die Unterkategorien A1 und A3Beispiel 1: Wiegt nun die Drohne über 250 Gramm bis max 899 Gramm und fliegt man vielleicht nah an (aber nicht über!) Unbeteiligten, so ist man mit einer C1 Drohne in Drohnen Unterkategorie A1 unterwegs. Beispiel 2: Fliegt man mit einer C2 Drohne (bis 3999 Gramm) in einem Abstand von mindesten 150 Metern von Unbeteiligten so ist man in Drohnen Unterkategorie A3 unterwegs. In beiden Fällen (A1 und A3) gilt: Es gibt einen Online-Kurs und eine Online Drohnen-Führerscheinprüfung mit 40 Multiple-Choice Fragen. Diese sind im Portal Dronespace der Austro Control zu absolvieren.
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