Für den Zugang zur Botschaft ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Show
Bitte beachten Sie, dass am 01.10.2021 die neue Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) in Kraft getreten ist. Hinweis zum CoronavirusBitte beachten Sie die
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amts Das Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit für Einreisende nach Deutschland finden Sie hier. Aktuelle Hinweise für Reisende nach Italien und San MarinoMit Wirkung vom 1. Juni 2022 besteht für
Einreisende nach Italien keine COVID-19-Nachweispflicht mehr. Einzelne Regionen können in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen individuelle Einschränkungen oder die Pflicht zur Registrierung erlassen. Vor Reiseantritt sollten daher deren Websites aufmerksam konsultiert werden.
Aktuelle Hinweise für Reisende nach DeutschlandDie Rückkehr nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige jederzeit möglich. Vom 1. Juni 2022 gilt für die Einreise nach Deutschland eine Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht nur noch
bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Italien und San Marino sind derzeit nicht als Virusvariantengebiete eingestuft. Einreisende, die sich innerhalb von 10 Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, gelten besondere Vorgaben. Auch dürfen Beförderungsunternehmen (z.B. Airlines) Passagiere aus einem Virusvariantengebiet nur in Ausnahmefällen nach Deutschland bringen. Einreisende müssen Ihre Einreise online anmelden, einen Nachweis über ihre Impfung, Genesung oder Testung vorlegen und sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Für Einreisen aus anderen Ländern (die nicht als Virusvariantengebiet eingestuft sind) gelten keine besonderen Vorgaben bei der Einreise. Insbesondere ist keine Anmeldung notwendig und auch kein Testnachweis notwendig. Die durch das Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier. Auf der Seite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html finden Sie den Text (als PD-Datei) der Coronavirus-Einreiseverordnung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Auswärtiges Amts, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat oder des Bundesministeriums für Gesundheit. Aktuelle Hinweise für QuarantänevorschriftenDie Einreisequarantäne ist bundeseinheitlich geregelt. Informationen zu PCR-Tests in Rom:Unter dem folgenden Link von Salute Lazio erhält man eine Übersicht über alle Stellen, die PCR-Tests durchführen: https://www.salutelazio.it/covid-19-l-offerta-di-test-nel-lazio Die Tests kosten fast überall ca. 60,00 € und können ohne ärztliche Verordnung vorbestellt werden, es gibt mehrere in jedem Stadtviertel Roms. Für „normale“ Schnelltests können Sie sich an die meisten Apotheken oder an das ital. Roten Kreuzes in Termini wenden: https://cri.it/tamponi-rapidi-gratuiti/ Coronavirus: Fragen und AntwortenEine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der hier eingestellten Informationen und Formulare kann nicht übernommen werden. In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Mass an Flexibilität. Beachten Sie
die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Coronavirus (COVID-19) Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)»
und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Es sind weiterhin Massnahmen in Kraft, um die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) einzudämmen. Für die aktuell gültigen Vorschriften in Italien, beachten Sie die Informationen der zuständigen italienischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die italienische Botschaft in Bern. Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros. Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen. Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind. Dies trifft auf Menschenansammlungen jeder Art zu, wie zum Beispiel sportliche, kulturelle, politische oder religiöse Veranstaltungen. Bei den gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im
Reiseverkehr gerechnet werden. Die italienischen Behörden haben wiederholt auf das Risiko von Terroranschlägen hingewiesen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus
aufmerksam. Taschen- und Entreissdiebstähle kommen vor allem in den Touristenorten und in den Bahnhöfen der grösseren Städte vor. Hüten Sie sich vor Trickdieben, die
Touristinnen und Touristen an Bancomaten ablenken oder auf Strassen und Parkplätzen auf angebliche Reifenpannen aufmerksam machen. Vorsicht ist ebenfalls bei absichtlich verursachten kleineren Unfällen oder Schäden geboten, wie z.B. Abbrechen der Seiten-Rückspiegel des Autos. Rufen Sie bei Verdacht die Polizei/Carabinieri. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Tipps und Informationen der
Polizei: Die Strassen sind allgemein in gutem Zustand. Informationen über das Autobahnnetz und die Autobahngebühren finden Sie
bei Gewisse Städten haben Fahrverbote respektive Fahreinschränkungen
eingeführt (sogenannte ZTL = Zona a Traffico Limitato), um die Luftverschmutzung zu reduzieren. Die Bestimmungen dazu werden von jeder Gemeinde festgelegt. Das nicht Respektieren dieser lokal geltenden Regeln kann durch Videokameras aufgezeichnet werden und resultiert normalerweise in einer oder mehreren Bussen, je nach Anzahl registrierten Fahrten. Es ist daher empfehlenswert, sich vor Ankunft über die Regeln der entsprechenden Stadt zu informieren. Öffentlicher Verkehr:
Italien verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien. Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, und von 0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind. Auch wenn gefälschte Markenartikel offen auf den Strassen
und am Strand angeboten werden, ist deren Verkauf und Erwerb verboten und es drohen hohe Geldbussen. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet. Italien liegt in einem Erdbebengebiet und hat mehrere aktive Vulkane. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können. Im Sommer besteht Waldbrandgefahr. Feuer können sich sehr schnell ausbreiten, vor allem bei starken Winden. Beachten Sie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Sperrgebiete, Evakuationsbefehle. Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die
Schweizerische Botschaft in Rom oder das Generalkonsulat in Mailand. Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft
oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Allgemeine Notrufnummer: 112 Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine
Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie
informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc. |