Was sind die 5 Teile des BGB?

Bürgerliches Gesetzbuch

Die Grundlage des Privatrechts

Das Bürgerliche Recht, abgekürzt als BGB, ist der Teil des Privatrechts, der die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern regelt. Dabei gilt als Bürger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches jeder einzelne Mensch, der Begriff ist also nicht im Sinne von „Staatsbürger“ zu verstehen.

Geschichte des Bürgerlichen Gesetzbuches

Bis zum 19. Jahrhundert existierten in Deutschland unterschiedliche Privatrechtsordnungen nebeneinander, wie beispielsweise französisches, preußisches, bayrisches oder römisches Recht. Dieser „Flickenteppich“ widersprach zum einen dem erwachenden Nationalgefühl, vor allem aber behinderte er Industrie, Handel und Verkehr. Um die Jahrhundertmitte existierte zwar bereits ein einheitliches Wechsel- und Handelsrecht, eine Vereinheitlichung des Bürgerlichen Rechts wurde jedoch erst 1871 durch den Zusammenschluss der deutschen Staaten zum Deutschen Reich möglich. Am 1. Januar 1900 trat schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft.

Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuches

Zwar regelt auch das Handelsgesetz teilweise Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Einheiten, insbesondere zwischen Kaufleuten , aber es enthält ebenso Vorschriften über die Beziehungen zwischen Kaufleuten und Privatpersonen, z.B. Kunden, sowie die Regeln zur Buchführung und Bilanz von Kaufleuten und Unternehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch dagegen legt als privatrechtliches Gesetz fest, welche Rechte und Pflichten die Menschen im Verhältnis zueinander haben. Es soll die Freiheit jedes Einzelnen gewährleisten, seine Rechtsbeziehungen zu anderen selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu regeln, und stellt dafür geeignete Handlungsformen, wie beispielsweise den Vertrag, zur Verfügung.

Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches

Das Bürgerliche Gesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher, die wiederum jeweils in mehrere Abschnitte und Titel unterteilt sind. Es beinhaltet 2.385 Paragraphen und erscheint zurzeit in der 74. Auflage (Rechtsstand vom 1. Oktober 2014). Auch im Internet ist das komplette Regelwerk einsehbar.

Was sind die 5 Teile des BGB?

Der Allgemeine Teil enthält hauptsächlich Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte. Zudem sind in diesem Teil Vorschriften über Fristen und Termine, Anspruchsverjährung, Rechtsausübung und Sicherheitsleistung enthalten.

Das Recht der Schuldverhältnisse regelt beispielsweise Kaufverträge und andere Schuldverhältnisse, die durch Verträge begründet werden, aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie zum Beispiel die Schadensersatzpflicht eines Autofahrers, der einen Fußgänger anfährt.

Das Sachenrecht befasst sich mit dem Besitz und den Rechten an Sachen. Hier werden beispielsweise Nutzungsbefugnisse an einer Sache oder die Übertragung von Eigentum, wie z.B. Grundstücken, geregelt.

Das Familienrecht regelt Angelegenheiten der Eheschließung und –führung (auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften), der Verwandtschaft und der Adoption. Ferner sind hier Regelungen zum Sorgerecht und zur Vormundschaft enthalten.

Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen einer Person nach deren Tod zufällt und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Hier sind insbesondere das Pflichtteilsrecht sowie die gesetzliche Erbfolge wichtige Inhalte.

Stellung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu anderen Gesetzen

Das Bürgerliche Gesetzbuch sowie seine Nebengesetze, wie das Wohnungseigentumsgesetz oder das Produkthaftungsgesetz, gehören zum Allgemeinen Privatrecht. Aus diesem hat sich das Sonderprivatrecht, zu dem auch das Handelsrecht gehört, entwickelt. Das Bürgerliche Recht als allgemeineres Recht gilt dabei auch für die von den Sonderprivatrechten abgedeckten Lebensbereiche, sofern im Sonderprivatrecht keine spezielle Regelung enthalten ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt also für Kaufleute neben dem Handelsgesetzbuch nur subsidiär, d.h. seine Gesetze treten neben denen des Handelsgesetzbuches zurück und gelten für Kaufleute nur dann, wenn das Handelsgesetzbuch keine Sonderregeln enthält.

Lexikon

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Viele Bereiche unseres Lebens sind durch Gesetze geregelt. Ob es sich dabei um Kaufverträge handelt oder um Schulden, um Mietprobleme oder um Erbschaften - all das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es heißt abgekürzt BGB. Vereinfacht gesagt sind dort die Rechte und Pflichten der Bürger untereinander festgelegt.

Das BGB gibt es schon seit mehr als 100 Jahren. Weil sich unsere Vorstellungen von dem, wie die Regeln sein sollten, im Laufe der Zeit immer wieder ändern, wird auch das BGB immer wieder der modernen Zeit angepasst.

FAQ / Häufig gestellte Fragen

(Frequently Asked Questions - das ist die englische Übersetzung von "häufig gestellte Fragen")

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In welche Teile ist das BGB aufgeteilt?

Buch: Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB), 2. Buch: Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241–853 BGB), 3. Buch: Sachenrecht (§§ 854–1296 BGB), 4. Buch: Familienrecht (§§ 1297–1921 BGB), 5.

Warum ist das BGB in 5 Bücher unterteilt?

Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt: Der allgemeine Teil des BGBs enthält wesentliche Grundvorschriften für das zweite bis fünfte Buch. Das Recht der Schuldverhältnisse ist römisch geprägt und enthält Regelungen für verpflichtende Verträge wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge.

Welche Struktur hat das BGB?

Das Bürgerliche Gesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher, die wiederum jeweils in mehrere Abschnitte und Titel unterteilt sind. Es beinhaltet 2.385 Paragraphen und erscheint zurzeit in der 74. Auflage (Rechtsstand vom 1. Oktober 2014). Auch im Internet ist das komplette Regelwerk einsehbar.

Wie viele Abschnitte hat das BGB?

Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt: Buch 1: Allgemeiner Teil (§§ 1–240 BGB) – er enthält die wesentlichen Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch als allgemein gültiger Teil (vgl. Klammertechnik)