Was tun wenn legionellen festgestellt worden

Was tun wenn legionellen festgestellt worden

Legionellen sind ein Thema, das Verbraucher immer wieder beschäftigt. Zu Recht, wie verschiedene Fälle zeigen. Anhand eines Legionellen-Wassertests für Privathaushalte lässt sich schnell eigenständig feststellen, ob sich Legionellen in den Leitungen der eigenen Trinkwasserversorgung befinden. Wir haben einige der wichtigsten Fakten zum Thema Legionellen und Legionellenprüfung für Sie zusammengetragen. Übrigens bei IVARIO können Sie Ihr Leitungs- und Trinkwasser mit einer Wasseranalyse auf mögliche Schadstoffe wie z.B. Legionellen prüfen.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Legionellen sind schlauchförmige Stäbchenbakterien, die (vor allem) über die Atemwege in den menschlichen Organismus gelangen können. Hier können sie u. a. zur gefährlichen Legionärskrankheit führen.
  • Am wahrscheinlichsten ist die Infizierung mit den Bakterien beim Duschen, Putzen, Waschen sowie über Klimaanlagen und Ähnliches – auch die Aufnahme über das Trinkwasser ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen.
  • Seit der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahre 2018 gelten strenge gesetzliche Regelungen für Eigentümer und Vermieter zur Legionellenprüfung, um die Gefahr durch Legionellen einzudämmen.
  • Bei positivem Befund greift die gesetzliche Meldepflicht. Auch Maßnahmen zur Instandsetzung sind gesetzlich geregelt.
  • Der Grenzwert für Legionellen entspricht 100 KbE (Kolonie-bildende Einheiten) je 100 ml Wasser.
  • Zum Schutz und zur Vorbeugung können entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
  • In der Regel gilt: Legionelleninfektionen kommen häufiger vor als gedacht.
  • Privatpersonen können und sollten sich daher mit einer Legionellenprüfung selbst schützen.

Was tun wenn legionellen festgestellt worden

Was sind Legionellen?

Obwohl unser Trinkwasser als sauber gilt und von den meisten Menschen bedenkenlos im täglichen Gebrauch verwendet wird, enthält es von Natur aus viele Bakterien. Die meisten davon sind für den Menschen in geringer Anzahl jedoch nicht schädlich. Nimmt deren Anzahl allerdings zu und werden Bakterien wie etwa der gefährliche Legionellenerreger nachgewiesen, muss schnell gehandelt werden.

Die schlauchförmigen Stäbchenbakterien kommen im Wasser vor und vermehren sich insbesondere bei Temperaturen von 25 bis 50°C. Dadurch fühlen sich die Bakterien in Warmwasserleitungen sowie Duschköpfen und Sauna-, Whirlpool- oder Klimaanlagen besonders wohl. Wird das Wasser regelmäßig auf mehr als 60 Grad erhitzt, sterben die Erreger ab. Dies ist jedoch vor allem in Mehrfamilienhäusern kaum möglich, da das Wasser auf seinem Weg durch die Leitungen bis in die Wohnungen abkühlt.

Legionellen werden über die Atemwege aufgenommen und können schwere Lungenentzündungen auslösen, die im schlimmsten Fall tödlich enden. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Eigentümer von Wohngebäuden oder Großanlagen dazu, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen zu testen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Mieter und Nutzer zu verhindern.

Woher kommen Legionellen?

Die stäbchenförmigen Bakterien können in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und so in die Trinkwasserversorgung gelangen, bis sie in den Trinkwasseranlagen unter Umständen die idealen Voraussetzungen zur Vermehrung vorfinden. Auch die Wasserversorger führen eine kritische Legionellenprüfung durch, jedoch ist die Hauptgefahrenquelle die eigene Trinkwasserinstallation in den Immobilien.

Besondere Gefahrenquellen sind dabei hauptsächlich Totleitungen oder Stagnationswasser in wenig genutzten Leitungswasserrohren. Hier finden die Erreger erstklassige Bedingungen vor, um sich rasch zu vermehren. Gleiches gilt für Probleme in der Warmwasseraufbereitung.

Wie kommt es zu einer Legionelleninfektion?

Was tun wenn legionellen festgestellt worden

Die Dusche kann bei Legionellenbefall zur Gefahr werden

Werden die gefährlichen Bakterien eingeatmet, kann eine Legionellen-Infektion die Folge sein. Dies geschieht in verschiedenen Situationen, hauptsächlich dann, wenn Aerosole und Wasserdampf eingeatmet werden, beispielsweise während des Putzens und Waschens sowie der Körperhygiene. Unter Umständen genügt hier schon ein laufender Wasserhahn, besondere Gefahrenquellen sind jedoch vor allem die Dusche sowie Whirlpools oder Luftbefeuchter. Auch fein aufgestäubtes Wasser, wie Klimaanlagen es absondern, birgt ein enormes Gefahrenpotenzial. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist bisher nicht nachgewiesen, daher gelten die Betroffenen nicht als „ansteckend“.

Die regelmäßige Legionellenprüfung hat sich als immens wichtig zum Schutz der Gesundheit erwiesen.

Legionellenprüfung: Gesetzliche Vorgaben

Der Gesetzgeber sieht regelmäßige Kontrollen des Wassers auf Legionellen bei Großanlagen und unter bestimmten Bedingungen ebenso für Vermieter vor. Auch im Privathaushalt sind wiederkehrende Überprüfungen auf Legionellen durchaus sinnvoll, besonders dann wenn Babys und Kleinkinder im Haushalt leben. Um eine Gefährdung durch Legionellen im Wasser zu vermeiden, wird daher von Experten ein Wassertest auf Legionellen für Privathaushalte (Legionellenprüfung) empfohlen. Alles zur Untersuchungspflicht, Legionellen in der Trinkwasserverordnung und Grenzwerten bei Legionellen sowie Informationen zur Legionellenprüfung finden Sie in diesem Kapitel.

Untersuchungspflicht: Wer ist gesetzlich zur Legionellenprüfung angehalten?

Gemäß einer Aktualisierung der deutschen Trinkwasserverordnung vom 09. Januar 2018 muss neben öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern nun auch das Trinkwasser bei vielen weiteren Immobilien getestet werden. Eine Erstuntersuchung ist bereits seit dem 31.12.2013 Pflicht. Unter gewissen Umständen sind seit 2018 auch Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser, das sie ihren Mietern zur Verfügung stellen, regelmäßig auf Legionellen zu kontrollieren.

Diese regelmäßige Untersuchung betrifft Immobilien, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Wassertank fasst mehr als 400 Liter Trinkwasser oder die internen Trinkwasserleitungen überschreiten ein Volumen von 3 Litern zwischen dem Wasserspeicher und der Entnahmestelle.
  • An die Trinkwasserversorgung sind mindestens drei Wohneinheiten inklusive Duschmöglichkeit angeschlossen.

Somit sind vor allem Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu dieser jährlichen Untersuchung verpflichtet, in manchen Fällen auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sofern das genannte Tank- oder Leitungsvolumen überschritten wird.

Hier gelangen sie zur übersichtlichen Zusammenfassung des DVGW: Arbeitsblatt zur Untersuchungspflicht

Insbesondere folgende Einrichtungen und Personen unterliegen einer Legionellen-Untersuchungspflicht:

  • Vermieter und Hausverwaltungen
  • Hotels und Hostels
  • Fitnessstudios
  • Wellness und Sauna
  • Campingplätze
  • Büro-Immobilien mit Duschen
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Schulen
  • Kindergärten
  • u.a.

Legionellen: Trinkwasserverordnung, Grenzwerte & Maßnahmenwerte

In der Trinkwasserverordnung (Trinkwv) werden neben klar definierten Grenzwerten für verschiedene Stoffe, wie etwa Blei oder Kupfer im Wasser, auch Regelungen zur Kontrolle auf Bakterien im Wasser festgelegt. Seit dem 1. November 2011 sieht die „1. Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001“ regelmäßige Analysen, also die professionell durchgeführte Legionellenprüfung, vor. Dementsprechend ist eine jährliche Prüfung auf Legionellen für Großanlagen zur Trinkwasserversorgung vorgesehen, die von den Gesundheitsämtern permanent überwacht wird. Im Jahre 2018 sind die Gesetze noch einmal verschärft worden.

Bei den technischen Maßnahmenwerten handelt es sich um Werte, bei deren Überschreitung Handlungsbedarf besteht. Zeigt eine Legionellenprüfung, dass das Erregervorkommen die Maßnahmenwerte oder Grenzwerte für Legionellen überschreitet, sind entsprechende Schritte zur sogenannten Gefährdungsanalyse einzuleiten.

Dabei gelten folgende Werte:

  • Wird während einer Legionellenprüfung eine Legionellenkonzentration von weniger als 100 KbE (Kolonie bildende Einheiten) je 100 ml Wasser nachgewiesen, sind entsprechende Nachuntersuchungen im Abstand von 1 beziehungsweise 3 Jahren durchzuführen.
  • Ab einer Legionellenbelastung von 100 KbE je 100 ml Trinkwasser liegt eine mittlere Kontamination vor. Hier sind weitere Untersuchungen und eine mittelfristige Sanierung der Trinkwasserinstallation notwendig.
  • Wird der Wert von 100 KbE je 100 ml Trinkwasser überschritten, ist zudem sofort das Gesundheitsamt zu informieren. Entsprechend der Belastungshöhe wird über die mögliche Einschränkung oder gar Sperrung der Anlage entschieden.
  • Liegt der Legionellenwert bei mehr als 1000 KbE je 100 ml Wasser, spricht man von einer hohen Kontamination. Hier ist eine Sanierung der Trinkwasserinstallation vorgesehen.
  • Eine sehr hohe Kontamination liegt vor, wenn der Erregerwert nach einer Legionellenprüfung bei mehr als 10.000 KbE je 100 ml liegt. Hier sind Sofortmaßnahmen in die Wege zu leiten.

Der Legionellentest

Die Grenzwertüberschreitungen kommen häufiger vor als gedacht. Daher ist ein Wassertest auf Legionellen (Legionellenprüfung) auch für Privathaushalte, für welche er nicht verpflichtend ist, durchaus sinnvoll!

Es wird empfohlen, das eigene Leitungswasser regelmäßig durch einen Wassertest zu kontrollieren. Denn nicht nur in den Leitungen an sich, sondern auch in Duschköpfen und Armaturen können sich die Erreger einnisten und sich dort über einen langen Zeitraum unbemerkt vermehren. Zudem können Klimaanlagen und Pools ebenfalls eine Gefahr darstellen.

Die IVARIO-Wassertests dienen der Eigenkontrolle. Sie bringen schnelle und verlässliche Sicherheit, haben jedoch vor Gericht sowie behördlich keinen Bestand, denn
die Probeentnahme erfolgt durch Sie persönlich, statt, wie in der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung vorgeschrieben, durch zertifiziertes Personal.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Legionellenprüfung beziehungsweise zur Entnahme der Probe durch zertifiziertes Personal (etwa als Vermieter oder Hauseigentümer), berät Sie Ihr IVARIO-Team sehr gerne persönlich via Telefon oder E-Mail.

Wasseranalysen auf Legionellen sowie auf andere Belastungen, beispielsweise auf Schwermetalle im Wasser, sind im IVARIO-Shop erhältlich.

Positiver Legionellenbefund: Nach der Legionellenbeprobung

Was passiert, wenn der Legionellentest einen Bakterienbefall nachweist? Übersteigt die Legionellenkonzentration im Wasser den aufgezeigten Grenzwert – den sogenannten Maßnahmenwert – von 100 KBE (koloniebildenden Einheiten) je 100 Milliliter Wasser, besteht unbedingter Handlungsbedarf. Zu den Maßnahmen zählt für Vermieter und Eigentümer gegebenenfalls die sofortige Inkenntnissetzung der Mieter sowie des zuständigen Gesundheitsamtes innerhalb von maximal 14 Tagen. Maßnahmen zum Legionellen abtöten richten sich nach dem Ausmaß der Kontamination. Die thermische Desinfektion ist der erste Schritt in der Legionellen-Bekämpfung. Hierbei wird das gesamte Trinkwassersystem für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt. Langfristig sind zumeist Sanierungen und Instandsetzungsarbeiten von Nöten, um Legionellen abzutöten. Lesen Sie weiteres dazu, wie man Legionellen bekämpft im nächsten Kapitel.

Was tun bei Legionellen?

Was tun bei Legionellen? Das fragen sich Vermieter, Mieter und auch andere Betroffene wie beispielsweise Zahnärzte spätestens dann, wenn ein Legionellenbefall des eigenen Leitungswassers nachgewiesen wurde. Wir fassen zusammen: Was tun Mieter bei Legionellen? Was müssen Vermieter bei Legionellen beachten und wie handeln Zahnärzte und Co. idealerweise, um ihre Patienten zu schützen?

Legionellen: Was ist tun und zu beachten als Vermieter?

Was tun wenn legionellen festgestellt worden

Legionellentest gibt Sicherheit

Verwalter und Vermieter haben als ersten Schritt die Anzeigenpflicht bei Legionellenbefall zu beachten. Wird der zulässige Grenzwert von 100 KbE (Kolonie bildende Einheiten) je 100 Milliliter Trinkwasser überschritten, sind Mieter und andere Nutzer des Trinkwassers beispielsweise über Aushänge im Treppenhaus zu informieren. Diese Anzeigepflicht besteht außerdem dem zuständigen Gesundheitsamt gegenüber. Wird diese Meldepflicht versäumt, sind Bußgelder nicht ausgeschlossen.

Je nach Belastungsgrad des Wassers sind nun weitere Schritte notwendig, wozu das zuständige Gesundheitsamt gegebenenfalls die Desinfektion der Trinkwasserinstallation bis hin zur Sanierung der gesamten

Installation als notwendig erachten kann. Gegebenenfalls kann bei einer Legionellenkonzentration, die höher als 10.000 KbE je 100 Milliliter Wasser ist, ein Duschverbot vom Gesundheitsamt verhängt werden.

Sanierungsmaßnahmen sind schnellstmöglich einzuleiten. Hierbei liegt der Fokus darauf, Fehlerquellen zu finden und zu beseitigen. Zu den häufigsten Ursachen für Legionellenbefall zählen beispielsweise:

  • Totleitungen, die nach Umbaumaßnahmen nicht fachgerecht entfernt wurden,
  • Probleme in der Warmwasseraufbereitung oder dem Wärmetauscher,
  • Mängel in der Isolierung der Leitungen.

Das Gesundheitsamt kann, wenn bereits eine Legionellenkontamination vorlag, die Intensität der Kontrollen verstärken. So kann es beispielsweise sein, dass eine weitere Wasseranalyse nach etwa drei Monaten notwendig wird. Generell empfiehlt sich der enge Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt, sobald Legionellen im Leitungswasser des eigenen Mietshauses nachgewiesen und Grenzwerte überschritten wurden.

Wird die regelmäßige Legionellenprüfung versäumt, kann es für den Vermieter immense Strafen nach sich ziehen, sollte ein Mieter an einer Legionelleninfektion erkranken. Auch wenn es für die Gesundheitsämter beispielsweise bei kleineren Mietshäusern kaum nachvollziehbar ist, ob die regelmäßige Prüfung durchgeführt wird, kann im akuten Fall einzig der Nachweis über die Legionellenfreiheit des Wassers helfen, um zu belegen, dass sich der Nutzer anderenorts mit Legionellen infiziert haben muss. Der Vermieter ist verantwortlich dafür, jederzeit nachweisen zu können, dass das Wasser, welches er den Verbrauchern zur Verfügung stellt, absolut bedenkenlos genutzt und getrunken werden kann. Kann er dies aufgrund von versäumten Legionellenprüfungen nicht, wird im Zweifelsfall davon ausgegangen, dass die Legionelleninfektion innerhalb des Mietshauses erfolgte. Schadensersatz, Mietminderungen oder sogar Schmerzensgeld bei Legionellen und nicht zuletzt schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen der Mieter können die Folge sein.

Legionellen: Welche Rechte habe ich als Mieter?

Fakt ist, dass der Vermieter die Kontrollpflichten zur Legionellenuntersuchung in Mietshäusern ab einer gewissen Größe lückenlos einzuhalten hat. Tritt ein Legionellenbefall auf, hat der Vermieter sämtliche Verbraucher davon zu informieren. Wird diese Untersuchung oder aber die Information versäumt, kann das immense rechtliche Folgen für den Vermieter haben. Prinzipiell können sich Mieter daher in der Theorie darauf verlassen, dass ihr Leitungswasser regelmäßig untersucht wird, sofern die Immobilie die oben genannten Kriterien zur Untersuchungspflicht erfüllt. Gerade in Einfamilienhäusern jedoch sind Mieter gut beraten, ihr Wasser auch selbst zu analysieren, da hier durch die Trinkwasserverordnung gegebenenfalls keine derart engmaschigen Kontrollen vorgesehen sind.

Kann ich als Mieter eine Legionellenprüfung von meinem Vermieter einfordern?

Das Gesetz sieht vor, dass Mieter in einer Mietwohnung das Recht auf die Nutzung von Wasser haben, das den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Dementsprechend sind Vermieter und Eigentümer – sofern gewisse Kriterien erfüllt sind – ohnehin in der Pflicht, regelmäßige Prüfungen durchzuführen, weshalb ein Einfordern der Legionellenanalyse in der Regel nicht nötig sein dürfte.

Was kann ich als Mieter bei Legionellenbefall in meiner Wohnung tun?

Tritt ein akuter Legionellenbefall auf, sollten Mieter das Wasser nach Möglichkeit nicht zum Duschen oder Putzen verwenden. Legionellen werden über die Atemwege aufgenommen und sind daher insbesondere bei der Körperhygiene eine Gefahr. Gegebenenfalls sollte mit dem Vermieter besprochen werden, ob die Warmwasseraufbereitung in diesem akuten Fall bezüglich der Erhitzung des Warmwassers angepasst wird. Legionellen sterben nach einer Erhitzung des Wassers auf 60 Grad ab. Allerdings gilt es zu beachten, dass auch dann eine Infektion nicht ausgeschlossen ist, da sich Legionellen auch in Totleitungen und Duschköpfen sowie wenig genutzten Leitungen vermehren können.

Prinzipiell trägt der Eigentümer der Immobilie die Verantwortung für die Unbedenklichkeit des Trinkwassers, das er Mietern und Nutzern bereitstellt. Dementsprechend sieht die Trinkwasserverordnung klare Kontrollintervalle vor sowie entsprechende Maßnahmen, die von Mietern aber vor allem Vermietern befolgt werden müssen. Besteht der begründete Verdacht auf Legionellen, sollten Mieter den Eigentümer informieren und gegebenenfalls selbst oder in Absprache eine Legionellenprüfung durchführen. Tritt eine erhöhte Legionellenkonzentration auf, ist das Gesundheitsamt in Kenntnis zu setzen. Dieses informiert Eigentümer über die jeweils festgelegten Maßnahmen, die laut Trinkwasserverordnung ergriffen werden müssen.

Weitere Informationen zur Trinkwasseruntersuchung und den gesetzlichen Vorgaben für Vermieter finden Sie außerdem hier.

Kann ich als Mieter bei akutem Legionellenbefall eine Mietminderung verlangen?

Verunreinigtes Leitungswasser – Mietminderung bei Legionellen möglich! Legionellen im Trinkwasser können mehr sein als „nur“ ein Ärgernis. Schwerwiegende gesundheitliche Probleme sind nicht ausgeschlossen. In der Pflicht steht der Hauseigentümer oder Brunnenbetreiber, denn dieser hat von Rechtswegen die Aufgabe, die Unbedenklichkeit des Trinkwassers zu gewährleisten, das er dem Nutzer zur Verfügung stellt. Zwar wird von Seiten der Wasserwerke in aller Regel vollkommen unbedenkliches Trinkwasser geliefert – doch ab der Wasseruhr haftet der Hauseigentümer. Daher sind eine Mietminderung bei Legionellen sowie Schadenersatzansprüche durchaus möglich. Riskieren Vermieter durch mangelnde Instandhaltung ihrer hausinternen Installationen einen Legionellenbefall, können sie sich strafbar machen und müssen gegebenenfalls Mietminderungen in Kauf nehmen.

Vor einigen Gerichten wurden bereits Ansprüche der Mieter auf Schadensersatz bewilligt, denn Legionellen können eine besonders schwere Form der Lungenentzündung verursachen.
Eine 25-prozentige Mietminderung bei Legionellen wurde beispielsweise einem Mieter aus dem Zuständigkeitsbereich Dresden vom hiesigen Amtsgericht zugesprochen. Hier konnte eine Legionellenkonzentration von 14.000 KbE (koloniebildende Einheiten) je 100 ml Wasser nachgewiesen werden (AG Dresden, Urteil v. 11.11.13, Az. 148 C 5353/13).

Fakt: Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die Miete zu mindern, wenn 100 KbE je 100 ml Trinkwasser überschritten werden.

Dem stimmte auch der Bundesgerichtshof zu und bewilligte den Anspruch eines Mieters, der Schmerzensgeld aufgrund eines entsprechenden Legionellenbefalls verlangte (BGH, Urteil v. 06.05.15, Az. VIII ZR 161/14).

Muss ich als Mieter über die Ergebnisse der Legionellenprüfung informiert werden?

Ja. Entsprechend §21 der Trinkwasserverordnung (Trinkwv) sind Vermieter, Eigentümer und Betreiber von Warmwasseranlagen verpflichtet, die Nutzer über die Untersuchungsergebnisse einer Legionellenprüfung zu informieren.

Gibt es rechtliche Konsequenzen bei einer versäumten Legionellenprüfung?

Wird gegen die Vorschriften der Trinkwasserverordnung (Trinkwv) verstoßen, sehen §24 und §25 deutliche Sanktionen vor. Tritt daraufhin sogar ein Schadensfall ein, etwa bei einer Infektion der Bewohner, ist mit entsprechenden Haftungsansprüchen zu rechnen.

Kann ich auch als Mieter mein Wasser auf Legionellen testen lassen?

Selbstverständlich steht es Mietern frei, ihr Wasser jederzeit selbst untersuchen zu lassen. Hierzu bieten sich einfache Legionellen-Wasseranalysen an, die mit wenigen Handgriffen durchgeführt, durch ein akkreditiertes Labor untersucht werden und schnelle, verlässliche Ergebnisse liefern. Zeigt diese Legionellenprüfung entsprechende Überschreitungen der Grenzwerte, ist umgehend der Hauseigentümer zu informieren.

Was tun als Besitzer einer Zahnarztpraxis?

Gerade in der Zahnarztpraxis sind Legionellen eine besondere Gefahr. Auch wenn das den Patienten zur Verfügung gestellte Wasser selten getrunken wird, besteht eine akute Gesundheitsgefahr. Denn Legionellen gelangen auch beim Ausspülen des Mundes oder über die zahnärztlichen wasserführenden Instrumente in die Atemwege des Patienten und können schwere Erkrankungen auslösen. Die regelmäßige Kontrolle ist daher unausweichlich und sollte fest im Hygieneplan der Praxis verankert sein.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Wasserhygiene in der Zahnarztpraxis

Wird in einer Zahnarztpraxis ein Legionellenbefall nachgewiesen, sollte das Leitungswasser zunächst nicht genutzt und mit dem zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufgenommen werden, um weitere Maßnahmen abzuklären. Auch hier können die Maßnahmen von der Desinfektion bis hin zur Sanierung der Trinkwasserinstallation reichen. Gegenbebenfalls ist auch hier der Eigentümer der Immobilie zuständig, sofern es sich nicht um Eigentum des Zahnarztes handelt. Die Ursachensuche steht wie generell bei einem Legionellenbefall an erster Stelle, um möglichst zügig Problemlösungen zu finden und umzusetzen.

Legionelleninfektion / Legionellenerreger

Wie infiziere ich mich mit Legionellen? Welche Symptome treten auf? Welche Verlaufsformen gibt es bei Legionellenkrankheiten und wie wird eine Legionelleninfektion behandelt? Die Antworten finden Sie in diesem Kapitel.

Wo ist eine Infektion mit Legionellenerregern besonders wahrscheinlich?

Beim ausschließlichen Trinken von mit Legionellen belastetem Wasser wird nicht von einer besonders großen Gefahr ausgegangen. Allerdings sollte auf das Inhalieren oder Gurgeln verzichtet werden, wenn Legionellen im Wasser vermutet oder nachgewiesen werden, denn auf diesem Wege gelangen die Erreger in die Atemwege. Trotzdem ist es durchaus nicht ausgeschlossen, dass auch während des Trinkens kleine Mengen des belasteten Wassers in die Luftröhre gelangen, wenn der Betroffene beispielsweise unter Schluckbeschwerden leidet. Am häufigsten und wahrscheinlichsten ist eine Infizierung jedoch beim Waschen, Putzen und Handlungen zur Körperhygiene mit belastetem Wasser, da die Infektion über die Atemwege erfolgt.

Welche Symptome treten bei Legionelleninfektionen auf?

Handelt es sich bei den Betroffenen um chronisch kranke Menschen oder frisch Operierte, ist die Gefahr eines schwereren Krankheitsverlaufs hoch. Eine Legionelleninfektion zeigt sich in aller Regel durch die typischen Symptome wie Schüttelfrost und Fieber, die nicht selten mit einer Erkältung verwechselt werden. Bei schweren Infektionen sind Lungenentzündungen und das Versagen der Nieren möglich. In diesem Fall kann die Erkrankung tödlich enden. Generell kann jeder an der Legionärskrankheit erkranken. Allerdings sind auch hier, wie bei Infektionskrankheiten üblich, vor allem immungeschwächte und ältere Personen besonders gefährdet. Babys und Kleinkinder gelten ebenso als Risikogruppe. Allerdings ist es nicht selten, dass eine Infektion einen relativ leichten Verlauf nimmt und so mit einer Erkältung verwechselt wird. Somit ist die Dunkelziffer zu den tatsächlich gemeldeten Fällen sicherlich groß.

Verläufe einer Legionelleninfektion: Pontiac Fieber und Legionärskrankheit

Eine Legionelleninfektion muss nicht zwingend Symptome hervorrufen. Verschiedene Faktoren entscheiden darüber, ob die Legionellose – so wird eine Legionellenerkrankung genannt – leicht oder schwer verläuft. Entscheidend sind hier vor allem:

  • der Belastungsgrad des Wassers,
  • auf welche Weise die Erreger in den Körper gelangen,
  • die genaue Bakterienart, denn es existieren verschiedene Legionellenstämme, deren krankmachende Wirkung sich mehr oder weniger deutlich voneinander unterscheidet,
  • Alter und Lebenswandel des Betroffenen,
  • und die Gesamtkonstitution des Immunsystems.

Leichter Verlauf der Legionellose: Pontiac Fieber

Circa ein bis zwei Tage nach der Infektion mit Legionellen zeigen sich die ersten Symptome des Pontiac Fiebers. In diesem Fall handelt es sich um den leichteren Verlauf der Erkrankung, der hauptsächlich grippeähnliche Symptome mit sich bringt. Dazu zählen etwa Kopf- und Halsschmerzen, Fieber und Schwindel. Innerhalb weniger Tage erholen sich die Betroffenen, so dass in aller Regel keine umfassende Therapie notwendig ist.

Schwerer Verlauf der Legionelleninfektion: Legionärskrankheit

Diese Art der Legionellose kann einen schweren, sogar tödlichen Verlauf nehmen. Nach einer Inkubationszeit von etwa zwei bis zehn Tagen zeigen sich die ersten Symptome der Legionärskrankheit. Hohes Fieber und damit einhergehender Schüttelfrost sowie Husten, Schmerzen in der Brust und Atemnot sind typisch. Auch Erbrechen und Durchfall sind möglich. Vor allem für immungeschwächte Menschen stellt diese Variante des Infektionsverlaufs eine Gefahr dar, da sich innerhalb kurzer Zeit eine Lungenentzündung entwickeln kann. Erfolgt eine geeignete Behandlung durch einen Arzt erholen sich die Patienten in aller Regel zügig, Folgeschäden wie Einschränkungen der Lungenfunktion sind jedoch nicht ausgeschlossen.

Ihren Namen verdankt die Legionärskrankheit einem größeren Ausbruch der Krankheit im Jahr 1976. Damals wurde die Erkrankung erstmals in großem Umfang beobachtet und die Verbindung zu den Erregern, den Legionellen, hergestellt. Während eines Veteranentreffens in Amerika atmeten 182 Veteranen mit Legionellen belastete Luft ein, die in einem Hotel durch die Klimaanlage temperiert wurde. In der Folge starben 29 der Infizierten.

Wie wird eine Legionelleninfektion behandelt?

Sofern es beim leichteren Verlauf, dem Pontiac Fieber, bleibt, genügt in aller Regel die Behandlung der Symptome und Beschwerden. Auch auf den Einsatz von Antibiotika kann in diesem Fall normalerweise verzichtet werden. Handelt es sich jedoch um den schwereren Verlauf, die Legionärskrankheit, ist eine Therapie und ärztliche Betreuung unumgänglich. Hier kommen Antibiotika zum Einsatz.

Legionellose: häufiger als gedacht – Gravierende Fallbeispiele

  • Ein Beispiel für das Ausmaß eines verheerenden Legionellenbefalls stellt etwa ein Vorfall aus dem Jahr 1999 in Nordholland dar. Hier infizierten sich mehr als 200 Besucher einer Blumenschau mit Legionellen. Mehr als 20 der Betroffenen starben an den Folgen dieser Infektion. Die Erreger gelangten durch nicht gechlortes und mit Legionellen belastetes Wasser, das zu Schauzwecken verwendet wurde, in die Luft.
  • In Lissabon erlagen 2014 elf Menschen dem Erreger, nachdem ein Industriekühlturm die gefährlichen Bakterien in der Luft verteilte.
  • Auch in Ulm wurde im Jahr 2009 ein Fall bekannt, bei dem fünf Menschen der Infektion mit Legionellen erlagen. Hier war die Ursache ebenfalls ein noch im Probebetrieb laufender Kühlturm eines Heizkraftwerks. Durch die ständige Abschaltung der Wassererhitzung in dieser Probephase entstand eine für Legionellen ideale Wassertemperatur, so dass sich diese schnell vermehrten.
  • Drei Todesfälle waren 2001 in der spanischen Stadt Murcia zu beklagen. Hier waren insgesamt 805 Menschen betroffen. Verbreitet wurde der Erreger damals über Kühl- und Klimasysteme.
  • Auch der Vorfall im Kreis Düren Ende 2014 sorgte für große Angst, als 39 Menschen nachweislich an schweren Lungenentzündungen erkrankten.

Zwischen 20.000 und 32.000 Erkrankungen jährlich: Legionelleninfektionen bleiben oft zu lange unerkannt.

Legionellen sind demnach sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in öffentlichen Einrichtungen ein Problem, dessen sich viele Menschen kaum bewusst sind. Das Umweltbundesamt schätzt die auf einer Legionelleninfektion beruhenden Lungenentzündungen allein in Deutschland auf bis zu 32.000 Fälle pro Jahr. Geschätzte 15 Prozent dieser Infektionen enden tödlich. Da die Infektion häufig zunächst mit einer typischen Erkältung verwechselt wird, ist die Dunkelziffer der möglicherweise gar nicht als Legionelleninfektion erkannten Beschwerden entsprechend hoch.

Legionellen vorbeugen: Legionellenschutz und -prophylaxe

Wie schütze ich mich vor Legionellen und wie kann ich einem Befall vorbeugen? Diese und ähnliche Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Da ein Legionellenbefall nur mittels einer Legionellenprüfung festgestellt werden kann, bietet sich die eigenständige Überprüfung auf Legionellen für diejenigen, die sichergehen wollen, an.

Legionellen fühlen sich im Wasser besonders wohl, denn es handelt sich um Feuchtkeime. Im warmen Wasser können sie sich in enormer Geschwindigkeit vermehren. Der Legionellenschutz betrifft daher – nicht nur aber ganz besonders – Warmwasserspeicher. Legionellen-Vorkommen durch entsprechende Vorkehrungen zu einhundert Prozent auszuschließen, ist kaum möglich. Dennoch gibt es einige Aspekte, die es zum Schutz vor Legionellen zu beachten gilt.

Schutz vor Legionellen im Trinkwasser

Der Schutz vor Legionellen im Trinkwasser wird in Deutschland groß geschrieben. Demnach sind Wasserwerke und -versorger verpflichtet, ausnahmslos unbedenkliches Wasser an die Haushalte auszuliefern. Vorfälle von Legionellen im Trinkwasser können daher zumeist auf Belastungen der hausinternen Rohre oder Warmwasserspeicher zurückgeführt werden. Theoretisch ist es durchaus möglich, dass sich schon im Grundwasser Legionellen finden. Hier vermehren sie sich jedoch absolut selten, da die Temperaturen deutlich zu niedrig sind. Auch Brunnenbesitzer sollten Vorsicht walten lassen und ihr Wasser auf Legionellen kontrollieren lassen, wenn sie dieses als Trinkwasser nutzen oder hieraus das hausinterne Wassersystem speisen. Gelangen die Bakterien erst einmal ins Leitungswassersystem, erreicht das Wasser schnell Temperaturen, die für die Vermehrung geeignet sind.

Das Trinken ist hierbei jedoch noch die geringste Gefahrenquelle. Auch hier ist eine Infektion zwar nicht ausgeschlossen, jedoch relativ unwahrscheinlich. Der Grund: Legionellen werden nicht, wie viele andere Bakterien, die sich im Wasser befinden können, über das Trinken aufgenommen, sondern über die Atemwege. Eine weit größere Gefahr als das Trinken stellen daher das Putzen und Duschen dar.

Schutz beim Duschen: Legionellenschaltung & Legionellenfilter

Die Dusche ist für Legionellen ein idealer Ausgangspunkt. Die Temperaturen stimmen und durch den entstehenden Wasserdampf atmen wir die Bakterien unvermeidlich ein. Dies ist der Grund für verhängte Duschverbote bei Legionellen. Die Erreger vermehren sich in einem Temperaturbereich von etwa 25 bis 55°C. Ab einer Temperatur von etwa 60°C erfolgt keine Vermehrung mehr und die Legionellen sterben ab.

Was hat es mit der Legionellenschaltung auf sich?

Moderne Warmwasseranlagen werden standardmäßig zur Risikoverringerung in entsprechenden zeitlichen Abständen, jedoch mindestens einmal täglich, auf eine entsprechend hohe Temperatur aufgeheizt. Diesen Vorgang nennt man „Legionellen Schaltung“. Neben der regelmäßigen Legionellenprüfung wird die Legionellen-Schaltung empfohlen, um eventuell im Wasser befindliche Erreger abzutöten.

Was ist ein Legionellenfilter?

Auch Legionellenfilter können vorbeugen. Diese bauen Betreiber in Warmwasseranlagen ein. Sie arbeiten mit dem Prinzip der Ultrafiltration – anders als einfache Hauswasserfilter haben sie eine besonders enge Porenweite von nur 0,01 bis 0,05 µm, was die Entfernung der mikrokleinen Legionellen aus dem Wasser erreicht. Die Legionellen Filter müssen unbedingt regelmäßig gereinigt werden, um funktionstüchtig zu bleiben. Wasserenthärtungsanlagen haben übrigens keinen unterstützenden Effekt bei der Legionellen Bekämpfung.

Bei akutem Legionellenbefall kann außerdem kaltes Duschen schützen. Das Wasser darf jedoch zu keinem Zeitpunkt auf über 25°C erhitzt worden sein. Kaltwasser-Duschen eignen sich nicht als Dauerlösung.

Klimaanlagen und Luftbefeuchter als Gefahrenquelle

Legionellen sind besonders dann eine Gefahr, wenn warmes Wasser, das längere Zeit stand, zerstäubt wird und wir es einatmen. Beim Thema Legionellen bergen Klimaanlagen und auch Whirlpools und Luftbefeuchter daher ein großes Gefahrenpotenzial. Zum Schutz vor Legionellen gehört somit die regelmäßige Wartung dieser und ähnlicher Geräte.

Die IVARIO-Wassertests dienen der Eigenkontrolle. Sie bringen schnelle und verlässliche Sicherheit, haben jedoch vor Gericht sowie behördlich keinen Bestand, denn
die Probeentnahme erfolgt durch Sie persönlich, statt, wie in der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung vorgeschrieben, durch zertifiziertes Personal.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Legionellenprüfung beziehungsweise zur Entnahme der Probe durch zertifiziertes Personal (etwa als Vermieter oder Hauseigentümer), berät Sie Ihr IVARIO-Team sehr gerne persönlich via Telefon oder Email.

Wasseranalysen auf Legionellen sowie auf andere Belastungen, beispielsweise auf Schwermetalle im Wasser, sind im IVARIO-Shop erhältlich.

Erfahren Sie auch mehr über die Gefahren durch Blei, Kupfer und weitere Schwermetalle sowie durch mikrobaktierielle Verunreinigungen, die im Leitungswasser lauern können – in unseren Magazinbeiträgen!

Sie haben noch Fragen zum Thema Legionellenprüfung? Dann freuen wir uns auf Ihre Nachricht in den Kommentaren!

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Was tun nach einem positiven Legionellenbefund?

Maßnahmen zum Legionellen abtöten richten sich nach dem Ausmaß der Kontamination. Die thermische Desinfektion ist der erste Schritt in der Legionellen-Bekämpfung. Hierbei wird das gesamte Trinkwassersystem für mindestens drei Minuten auf 70°C erhitzt.

Wie wird man Legionellen wieder los?

Das Erhitzen von Wasser und wasserführenden Systemen gilt als sicherer Weg zur Bekämpfung von Legionellen. Bei 70°C werden die Keime schon nach wenigen Sekunden abgetötet. Der Warmwasserspeicher sollte durch eine automatische Schaltung mindestens einmal wöchentlich auf 60°C erhitzt werden (Legionellenschaltung).

Was macht das Gesundheitsamt bei Legionellen?

Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung. Da Legionellen gemeldet werden müssen, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Krankheit vor.

Was muss der Vermieter bei Legionellen machen?

Legionellen im Wasser: Das müssen Vermieter jetzt tun umgehend alle Mieter informieren. Einleitung weitergehender Untersuchungen und Gefährdungsanalyse ohne gesonderte Anweisung des Gesundheitsamts.