Was tun wenn wiedereingliederung nicht klappt

15.07.2008, 18:51

von

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich mit meinem großen Problem an Sie.
Vielleicht kann mir ja jemand einen Tip geben.
Beim Rententräger hab ich schon angerufen.
Konnten mir nicht helfen!!!

Ich (37) arbeite seit 21 Jahren als Angestellter.
Nun war ich wg. einem Rheumaleiden und psychischen Problemen auf Reha.
AG hat Lohnfortzahlung geleistet.
Beziehe nun Übergangsgeld und mache eine stufenweise Wiedereingliederung.
Diese wird Ende des Monats abgebrochen, da ich wieder in die Klinik muß.

Nun stell ich mir die Frage, wie es weitergeht.
Ich bleibe zwar krankgeschrieben und erhalte dann Krankengeld, aber wie gehts weiter, wenn ich meinen Beruf als Kaufmann nicht mehr ausübern kann?
Mein AG wird mir kündigen. Das steht fest.
Solange ich krankgeschrieben bin, falle ich ja nicht in die Arbeitslosigkeit.
Aber ich muß doch noch 25Jahre arbeiten!
Rente reicht nicht zum Leben!
Halbtatsjob auch nicht!
Außerdem hab ich 60% Schwerbehinderung!

Auf diese Frage hat keiner eine Antwort!
Weder Arbeitsamt noch Rententräger!

Aber ich muß doch in die Zukunft sehen!

Danke
rosi

16.07.2008, 06:28

von

Aber über die Rente wegen Erwerbsminderung wurden Sie schon aufgeklärt, oder?
Diese wird ja auch nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet, also könnten Sie diese auch schon mit 37 bekommen.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Ärzte und der Rentenversicherungsträger Sie als erwerbsgemindert ansehen. Der GdB von 60% ist da keine Garantie für.

16.07.2008, 07:55

Experten-Antwort

Hallo helftmirbitte,
sollten Sie wirklich nach dem erneuten Klinikaufenthalt nicht wieder arbeiten können gibt es mehrere Möglichkeiten:
Wenn es medizinisch erforderlich ist, kann erneut eine medizinische Rehabilitation durchgeführt werden. Zum anderen gibt es ja die Möglichkeit eine Leistung zur Teilhaben am Arbeitsleben, also eine berufliche Reha durchzuführen. Da gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, z.B. eine Umschulung, also das Lernen eines neuen Berufes, der gesundheitsgerecht für Sie ist. Hierfür müssten Sie sich nochmal mit Ihrem Reha-Sachbearbeiter der Rentenversicherung in Verbindung setzen.
Des weiteren gelten Sie auch als arbeitslos, wenn Sie dauerhaft arbeitsunfähig sind, Sie keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben und somit das Arbeitsverhältnis faktisch nicht mehr besteht. In diesem Fall hätten Sie ggf. doch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

16.07.2008, 08:07

von

Hallo,
aus Ihrem Beitrag entnehme ich große Existenzängste. Verzweifeln müssen Sie aber nicht. Es gibt immer einen Weg! Der Experte hat Ihnen ja schon ein wenig geschildert, welche Möglichkeiten von Seiten der DRV machbar wären. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem Rehafachberater und lassen sich erklären, welche Maßnahmen für Sie machbar sind. Weiterhin können Sie jederzeit einen Rentenantrag stellen. Hierzu sollten Sie einen persönlichen Beratungstermin in einer Beratungsstelle der DRV ausmachen und sich alle wenn's und aber's erklären lassen. Geben Sie nicht auf, es wird weitergehen! Auch wenn momentan der Blick in Ihre Zukunft getrübt ist, ein Beratungsgespräch egal in welcher Hinsicht ist der erste Schritt wieder Klarheit zu bekommen. Hier im Forum werden Sie Tipps erhalten und vielleicht auch negative Antworten, das hilft Ihnen nur bedingt. Nehmen Sie "Anlauf" und Ihre Zukunft in die Hand.

Viel Erfolg und alles Gute wünscht
Happy

16.07.2008, 12:06

von

Hallo helfmirbitte,
als schwerbehinderter Mensch haben sie besondere Ansprüche auf Hilfe durch ihren AG nach dem SGB IX.Wenden sie sich doch mal an die Vertrauensperson oder den BR/PR in ihrem Betrieb.
Viel Glück!

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Kann man eine zweite Wiedereingliederung machen?

Zusammen mit den Beteiligten entscheiden Sie dann, welche Möglichkeiten ergriffen werden können: Das kann zum Beispiel eine weitere Reha sein, ein zweiter Versuch zur Wiedereingliederung oder auch eine Form der Rente, sollte sich Ihr Gesundheitszustand absehbar nicht mehr verbessern („Erwerbsminderungsrente“).

Wie oft kann man eine Wiedereingliederung abbrechen?

Der Arbeitnehmer kann die Wiedereingliederung jederzeit abbrechen. Auch der Arbeitgeber kann die Maßnahme vorzeitig beenden, falls hierfür ein sachlicher Grund besteht. Nimmt der Beschäftigte an insgesamt sieben Tagen infolge nicht an der Maßnahme teil, gilt sie als gescheitert.

Wann gilt eine Wiedereingliederung als abgebrochen?

Unterbrechung der stufenweisen Wiedereingliederung Voraussetzung ist, dass an dem vorgesehenen Stufenplan festgehalten wird. Bei einer länger als 7 Tage andauernden Unterbrechung gilt die stufenweise Wiedereingliederung vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen.

Wer zahlt wenn Wiedereingliederung abgebrochen wird?

Wenn die Maßnahme abgebrochen wird, und Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, bekommen Sie Krankengeld von der Krankenkasse. Der RV-Träger zahlt das Übergangsgeld nur bis zum Ende der stufenweisen Wiedereingliederung. Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Sie auch nicht, da diese bereits erschöpft ist.