Welche Steuerklasse bekomme ich nach Scheidung?

Der Zeitpunkt Ihrer Trennung ist wichtig, weil sich danach Ihre Steuerklassen neu ausrichten. Sie müssen nämlich spätestens nach dem Jahr, in dem Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, die Steuerklassen wechseln. Leben Sie getrennt, werden Sie im Jahr nach Ihrer Trennung beide in die Steuerklasse I eingeordnet. Haben Sie Kinder, kann der Partner, bei dem die Kinder wohnen, die steuervergünstigte Steuerklasse II erhalten.

Gut zu wissen:

Möchten Sie mit Ihrem Kind in die Steuerklasse II eingeordnet werden, müssen Sie nachweisen, dass der Hauptwohnsitz des Kindes mit Ihrem Wohnsitz übereinstimmt und Sie das Kindergeld beziehen. Für Ihren getrennt lebenden Partner, der Ihr gemeinsames Kind nicht ständig betreut, bleibt nur noch die Steuerklasse I.

Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr

Sie können den Steuerklassenwechsel eigentlich jederzeit nach Ihrer Trennung umsetzen. Ob Sie dadurch Vorteile haben, hängt von Ihrem Einkommen ab. Sofern Sie in der Ehe in die Steuerklassen IV / IV eingeordnet waren, brauchen Sie sich nicht unbedingt direkt um einen Wechsel zu kümmern, da jeder Partner auf sein Einkommen diejenigen Steuern zahlt, die er auf jeden Fall zahlen muss.

Anders sieht es bei der Steuerklassenkombination III / V aus. In diesem Fall zahlt der Ehepartner mit der Steuerklasse V besonders viel Steuern. Für ihn kann sich daher der Steuerklassenwechsel zumindest in die Steuerklasse II auch innerhalb des Trennungsjahres lohnen.

Steuerklassenwechsel nach Ablauf des Trennungsjahres

Wichtig ist, dass Sie wissen, dass der Wechsel der Steuerklasse nicht erst nach der Scheidung, sondern spätestens bereits nach dem Jahr durchzuführen ist, in dem Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben. Unterlassen Sie den Steuerklassenwechsel, müssen damit rechnen, dass das Finanzamt Nachzahlungen fordert und Ihnen zum Vorwurf macht, dass Sie möglicherweise versucht hätten, Steuern zu hinterziehen.

Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.

Wer wird in die Steuerklasse I und II eingestuft?

In der Steuerklasse I finden sich ledige, verheiratete, geschiedene, verwitwete Arbeitnehmer, bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht gegeben sind.

In die Steuerklasse II gehören die in Steuerklasse I bezeichneten Arbeitnehmer, denen ein steuerlicher Kinderfreibetrag oder Kindergeld für mindestens ein Kind zusteht.

Welche Steuerklasse gilt beim Wechselmodell?

Betreuen Sie Ihr Kind abwechselnd und praktizieren das Wechselmodell, müssen Sie untereinander klären, wer in Steuerklasse II eingeordnet wird und wer die Einordnung in die steuerlich schlechtere Steuerklasse I akzeptieren muss. Treffen Sie keine Vereinbarung, bekommt derjenige Elternteil die Steuerklasse II, der das Kindergeld bezieht. Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, die diese Benachteiligung berücksichtigt. Immerhin ist dem Gesetzgeber die Situation bekannt.

Welchen Vorteil haben wir, wenn wir die Trennung ins nächste Jahr verschieben?

Haben Sie sich in der Ehe gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen und dadurch vom Ehegattensplitting profitiert, sollten Sie darauf bedacht sein, die gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer zumindest für das Trennungsjahr beizubehalten. Ihre Entscheidung hängt wie bereits erwähnt von Ihren Einkommensverhältnissen ab.

Sie profitieren darüber hinaus zusätzlich, wenn Sie Ihre Trennung in das folgende Jahr verschieben. Können Sie nämlich nachweisen, dass Sie in einem Jahr wenigstens eine kurze Zeit zusammengelebt haben, akzeptiert das Finanzamt die Zusammenveranlagung und besteuert Sie nach wie vor nach dem Ehegattensplitting. Vor allem bleiben Sie in dieser Zeit in die Steuerklassen IV / IV oder III / V eingeordnet und haben verhältnismäßig mehr Netto vom Gehalt übrig, als wenn Sie wegen Ihrer Trennung die steuerlich schlechtere Steuerklassenkombination I / I oder I / II akzeptieren müssen.

Praxisbeispiel:

Sie trennen sich im August 2019. Dann werden Sie für das Jahr 2019 noch problemlos gemeinsam veranlagt. Die gemeinsame Veranlagung bleibt auch möglich, wenn Sie sich erst am 31.12.2019 trennen würden. Sollten Sie sich darauf verständigen, Ihre Trennung in das Jahr 2020 zu retten und leben zumindest für kurze Zeit in 2020 noch zusammen, profitieren Sie auch für das Jahr 2020 von der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung und damit vom Ehegattensplitting. Ihre Ausdauer wird also belohnt. Im Prinzip würde es ausreichend sein, wenn Sie einen einzigen Tag in 2020 noch zusammengelebt hätten. Besser ist, Sie halten es einige Tage länger miteinander aus.

In Deutschland unterscheidet das Steuerrecht zwischen sechs verschiedenen Lohnsteuerklassen. Dabei werden in die verschiedenen Steuerklassen unterschiedliche Arbeitnehmer eingruppiert. In welcher Klasse sich der Bürger wiederfindet, hängt maßgeblich vom Familienstand ab.

In den unterschiedlichen Lohnsteuerklassen werden die Freibeträge hinsichtlich der Steuer verschiedentlich behandelt, weswegen trotz gleichem Bruttogehalts ein anderes Nettoeinkommen auf dem Konto landen kann, je nachdem ob und im welchem Umfang die Freibeträge berücksichtigt werden. Hinzu kommen Faktoren wie die Kirchensteuer und die Krankenversicherung.

Wir erklären in diesem Ratgeber, welcher Steuerzahler sich in Steuerklasse I findet, ob Freibeträge beachtet werden und woraus sich die Steuerabzüge in Klasse I ergeben.

Welche Steuerklasse ist die richtige? Jetzt berechnen!


Inhalt

  • Welche Steuerklasse ist die richtige? Jetzt berechnen!
  • FAQ: Steuerklasse I
  • Wer wird in Steuerklasse I eingruppiert?
    • Alleinerziehend: Welche Steuerklasse ist die richtige?
  • Wie sehen die Abzüge in der Lohnsteuerklasse I in Prozent aus?
    • Weiterführende Suchanfragen

FAQ: Steuerklasse I

Wie viele Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen insgesamt sechs Lohnsteuerklassen.

Wer wird in die Steuerklasse I eingruppiert?

Welche Personengruppen sich in der Steuerklasse I befinden, erfahren Sie hier.

Welche Steuerklasse ist die richtige für mich?

In welcher Steuerklasse Sie die meisten Vorteile hätten, können Sie mit diesem Rechner herausfinden.

Wer wird in Steuerklasse I eingruppiert?

In erster Linie werden Arbeitnehmer in Steuerklasse I einsortiert, die monatlich mehr als 520 Euro (bis September 2022 noch 450 Euro) verdienen. Gleiches gilt auch, wenn Sie geschieden oder verwitwet sind. Auch Paare, die zwar zusammen leben, aber eben nicht verheiratet sind, werden in diese Steuerklasse eingruppiert und müssen die entsprechende Lohnsteuer entrichten.

Außerdem treffen auch dauerhaft getrennt lebende Ehegatten und getrennte Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hier aufeinander. Sollte der Ehepartner dauerhaft im Ausland leben, findet sich der andere Ehepartner ebenfalls in Steuerklasse I wieder.

In der Lohnsteuerklasse I finden sich folgende Personengruppen wieder:

  • Ledige
  • unverheiratete Paare
  • geschiedene und verwitwete Personen
  • dauerhaft getrennt lebende Ehepartner

Alleinerziehend: Welche Steuerklasse ist die richtige?

Welche Steuerklasse bekomme ich nach Scheidung?
Verdienen Singles in Steuerklasse I über 8.652 Euro im Jahr, muss eine Steuererklärung eingereicht werden.

Nicht nur verheiratete Paare haben eine Wahl bei der Steuerklasse, auch wer alleinerziehend ist, kann zwischen Steuerklasse I und II wählen. Wie bereits erwähnt, wird einem Alleinerziehenden in Steuerklasse I die Alleinerziehendenentlastung vorenthalten. Haben Sie allerdings ein Anrecht auf diese, sollten Sie überlegen, in Steuerklasse II zu wechseln.

Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss der Alleinerziehende Arbeitnehmer sein und mindestens ein Kind in seinen Haushalt aufgenommen haben. Für dieses Kind muss der ledige Arbeitnehmer auch Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten und das Kind muss in dem Haushalt gemeldet sein.

Lebt der Alleinerziehende allerdings in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder lebt mit einer volljährigen Person in einem Haushalt, so entfällt die Alleinerziehendenentlastung. Gleiches gilt im Übrigen auch, wenn der Alleinerziehende in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

Lebt im Haushalt zwar eine volljährige Person, welche aber keinen Beitrag zur Haushaltsfinanzierung leistet, beispielsweise weil das Einkommen unter dem gesetzlichen Freibetrag liegt, kann die Steuerklasse II inklusive der Steuerentlastung gewählt werden.

Geschieden: Ist Steuerklasse I eine gute Wahl?

Geschiedenen Paare werden in der Regel in die Steuerklasse I einsortiert. Allerdings können diese auch die Steuerklasse II wählen.

Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist einmal im Jahr per Antrag möglich. Möchten Sie errechnen, ob die Steuerklasse I vorteilhafter ist als andere Steuerklassen, so kann ein Rechner bemüht werden.

Wie sehen die Abzüge in der Lohnsteuerklasse I in Prozent aus?

In Steuerklasse I können Kinderfreibeträge geltend gemacht werden, allerdings nicht die Alleinerziehendenentlastungen. Jedoch stehen den Arbeitnehmern ein Arbeitnehmerpauchalbetrag von 1.000 Euro und eine vom Einkommen abhängige Vorsorgepauschale zu. Darüber hinaus können der Grundfreibetrag und eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro geltend gemacht werden.

Welche Steuerklasse bekomme ich nach Scheidung?
Welche Steuerklasse bekomme ich nach Scheidung?
Die richtige Steuerklasse für einen Single? Steuerklasse I!

Wie hoch ist nun die Lohnsteuer bei Steuerklasse I in Prozent? Wie viel Steuern zu zahlen sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Lohnsteuer von verschiedensten individuellen Faktoren abhängt.

So ist beispielsweise entscheidend, ob Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichert sind oder ob Sie Kirchensteuer zahlen.

Was aber generell gesagt werden kann: Die Steuerfreibeträge sind in Steuerklasse I niedriger, als in den anderen Lohnsteuerklassen – so bleibt mehr Netto vom Brutto.  Kinderfreibeträge werden angerechnet, die Alleinerziehendenentlastung jedoch nicht.

Wie lange Steuerklasse 3 nach Trennung?

Wer sich im Jahr 2022 getrennt hat, muss zum 01.01. des kommenden Jahres die Steuerklassen I oder II haben. Ist bereits im vergangenen Jahr eine Trennung erfolgt, ist für 2022 keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich und die Steuerklassen III und V können nicht mehr gewählt werden.

Was passiert wenn man nach der Trennung die Steuerklasse nicht ändert?

Das Wichtigste in Kürze: Steuerklasse behalten nach Trennung In dem Kalenderjahr, das auf das Jahr der Trennung folgt, ist der Steuerklassenwechsel verpflichtend – auch wenn die Scheidung noch nicht eingereicht wurde. Ein verspäteter Wechsel kann zu Nachforderungen seitens des Finanzamtes führen.

Wie wechselt man die Steuerklasse nach der Scheidung?

Wie Sie Ihre Steuerklasse ändern: Nach der Trennung ist das Ändern der Steuerklasse beim jeweils zuständigen Finanzamt zu beantragen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Antrag auf Steuerklassenwechsel im Jahr der Trennung nicht ohne Zustimmung des getrennt lebenden Ehegatten erfolgen darf.

Was ist besser Steuerklasse 1 oder 2?

Die wesentlichen Vorteile von Steuerklasse 2 sind: Mehr Netto: Monatlich mehr Netto vom Brutto durch zusätzlichen Freibetrag. Günstigerprüfung: Günstigerprüfung bei Kinderfreibetrag und Kindergeld.