Welche Versicherung kann man von der Steuer absetzen

Das Wichtigste vorab:

  • Für Vorsorgeaufwendungen gelten Höchstgrenzen: 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige.
  • Kosten für berufsbedingte Versicherungen können Sie bei den Werbungskosten (Angestellte) bzw. den Betriebskosten (Selbstständige) angeben.
  • Für Angestellte: Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie auf mehreren Wegen steuerlich geltend machen.

Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Als Vorsorge gelten die Policen, die entweder die Gesundheit oder das Vermögen absichern. Der Großteil dieser Versicherungen wird bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand (ab Zeile 12) eingetragen. Dazu zählen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung

Für diese Versicherungen gelten bestimmte Höchstgrenzen. Kosten, die darüber liegen, können Sie nicht absetzen.

  • Für Angestellte, Beamte und Rentner: 1.900 €
  • Für Selbstständige und Freiberufler: 2.800 €
  • Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen: die Summe der Höchstgrenzen jedes Ehepartners (Stand 2018)

Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen

Grundsätzlich gilt: Den Basistarif der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können Sie vollständig bei den Vorsorgeaufwendungen geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 12 bzw. 14). Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen dazu auch Beitragszahlungen für Kinder und Ehepartner.

Zahlen Sie in eine private Kranken- und/oder Pflegeversicherung ein, können Sie den Basistarif ebenfalls vollständig absetzen (Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 1, Zeile 24 bzw. 25).

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie Ihre jährliche Beitragszahlung in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder in Ihrem Rentenbescheid. Sind Sie privat versichert, sehen Sie die Beitragshöhe in der Mitteilung Ihrer Krankenversicherung.

Sonderausgaben in der Steuererklärung 

Bestimmte Wahl- und Zusatztarife zählen dagegen nicht zur Basisversorgung. Etwa Zahnzusatz- oder Auslandsreisekrankenversicherungen. Diese können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen, wenn Sie den Höchstbetrag von 1.900  bzw. 2.800 € noch nicht überschritten haben. Zusatzleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie in die Anlage Vorsorgeaufwand ein (Zeile 23). Zusatzleistungen der privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung gehören in die Zeilen 28 und 29.

Sonstige Versorgungsaufwände 

Auch für alle weiteren Versicherungen der Vorsorge, z. B. für die private Haftpflichtversicherung, gilt: Sie können sie nur dann als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen, wenn 1.900 € (bei Angestellten) oder 2.800 € (bei Selbstständigen) durch die Beitragszahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft sind.

Das ist aber nur äußerst selten der Fall. Bereits bei einem monatlichen Bruttolohn von rund 2.000 € überschreiten Arbeitnehmer den Höchstbetrag: Allein die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung liegen dann je nach Krankenkasse zwischen 160 und 170 € monatlich (1.920 und 2.040 € jährlich).

Berufsbedingte Versicherungen in der Steuererklärung

Viele private Versicherungen schützen auch den beruflichen Bereich. Ist das der Fall, können Sie diese Policen in der Steuererklärung angeben: bei den Werbungskosten in der Anlage N (Angestellte) oder bei den Betriebskosten (Selbstständige). Bei Selbstständigen mindert sich dadurch der steuerpflichtige Teil des Gewinns. Zu den berufsbedingten Versicherungen zählen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • (Berufliche) Unfallversicherung
  • Teile der Rechtsschutzversicherung

Im Gegensatz zu den beschränkten Sonderausgaben lassen sich Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in unbegrenzter Höhe absetzen. Voraussetzung: Die Versicherung betrifft den beruflichen Bereich.

Arbeitnehmer müssen aber beachten: Wenn sie eine Steuererklärung abgeben, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Betrag von 1.000 € als Werbungskosten. Das bedeutet: Erst ab 1.000 € müssen Sie bei den Werbungskosten Belege für Beitragszahlungen beilegen.

Überschlagen Sie daher, ob die Gesamthöhe Ihrer Werbungskosten 1.000 € überschreitet. Trifft das nicht zu, lohnt sich die Mühe nicht. Zu den Werbungskosten zählen u. a. auch Ausgaben für

  • Die Fahrt zu Arbeit (Entfernungspauschale)
  • Berufliche Fachliteratur
  • Büromaterial

Bleiben Sie unter den 1.000 €, können Sie Ihre berufsbedingten Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen. Vorausgesetzt, der Höchstbetrag ist noch nicht ausgeschöpft.

Berufsbedingte Versicherungen: Diese Ausgaben können Sie geltend machen

Steuerlich absetzen lassen sich auch Unfallversicherungen, die Sie bei Unfällen während der Arbeitszeit, auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder im privaten Bereich absichern. Sie können 50 % Ihrer gesamten Beitragszahlungen als Werbungskosten (Angestellte) oder Betriebskosten (Selbstständige) angeben. Die übrigen 50 % sind theoretisch als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge absetzbar. Als Nachweis reicht die Beitragsrechnung.

Dasselbe gilt für private Haftpflichtversicherungen. Sind die Beiträge in einen beruflichen und einen privaten Anteil aufgeteilt, können Sie 50 % der Gesamtprämie als Werbungskosten (Angestellte) oder als Betriebsausgaben (Selbstständige) absetzen. Dazu brauchen Sie eine Bescheinigung Ihrer Versicherung. Daraus muss hervorgehen, welcher Anteil der Gesamtkosten auf den beruflichen Anteil entfällt.

Sichern Sie ausschließlich berufliche Unfälle ab, können Sie die gesamten Kosten der Berufsunfallversicherung bei den Werbungskosten (Angestellte) oder bei den Betriebskosten (Selbstständige) angeben.

Eine reine Berufshaftpflichtversicherung können Sie dagegen vollständig bei den Werbungskosten angeben.

Unter bestimmten Bedingungen ist auch die Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar: Enthält sie einen Arbeitsrechtsschutz, können Sie diesen Anteil als Angestellter bei den Werbungskosten angeben. Als Selbstständiger bei den Betriebskosten. Das Finanzamt verlangt dafür eine Bescheinigung der Versicherung über die Höhe dieses Anteils. Üblicherweise liegt er zwischen 40 und 60 % der Gesamtprämie.

Zu den berufsbedingten Versicherungen können auch die Kfz-Haftpflicht-, die Kasko- und die Hausratversicherung zählen. Für diese Versicherungen gelten Sonderregelungen.

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung in der Steuererklärung

Bei der Absetzbarkeit von Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung gelten für Angestellte und Selbstständige unterschiedliche Regelungen.

Für Selbstständige: Kfz-Versicherung absetzen

Selbstständige können sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung absetzen. Tragen Sie dazu die Ausgaben in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Betriebsausgaben ein (Anlage EÜR, Kraftfahrzeugkosten, Zeile 60). Voraussetzung: Sie nutzen Ihr Auto beruflich. Dann können Sie auch die Fahrtkosten zur Arbeit sowie Dienstreisen steuerlich geltend machen.

Für Angestellte: Kfz-Versicherung absetzen

Angestellte können nur die Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen, nicht aber die Kaskoversicherung. Der Grund: Die Kaskoversicherung gilt als Sachversicherung. Als solche ist sie nicht dafür gedacht, persönliche Lebensrisiken abzudecken.

Ihre Kfz-Haftpflicht dagegen können Sie als Angestellter gleich auf mehreren Wegen von der Steuer absetzen. Bis zu einem Betrag von 4.500 € pro Jahr können Sie Ihren Arbeitsweg als Entfernungspauschale bei den Werbungskosten abrechnen (Anlage N, Z. 31–39). Das Finanzamt rechnet mit 0,30 € pro Kilometer. Damit ist auch der anteilige Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgegolten.

Klimapaket: Erhöhung der Kilometerpauschale

2020 wurde ein Klimapaket verabschiedet, bei dem die Pauschale ab dem 21. Kilometer angehoben wurde. So können für die Jahre 2021, 2022 und 2023 0,35 € pro Kilometer und für 2024, 2025 und 2026 0,38 € pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden. Ab 2027 gilt dann wieder eine Kilometerpauschale von 0,30 €. 

So wird die Entfernungspauschale ermittelt

Unter die Entfernungspauschale fällt aber nur der Hinweg, nicht der Rückweg. Berücksichtigt wird zudem nur der kürzeste Weg zur Arbeit. Umwege werden nur angerechnet, wenn Sie dadurch nachweislich Zeit sparen. Bei der Berechnung der Entfernungspauschale zählt darüber hinaus nur die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage. Urlaubs- und Krankheitstage werden abgezogen. Üblicherweise erkennen die Finanzämter pauschal 230 Tage bei einer 5-Tage-Woche an.

Für den Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung brauchen Sie meist nur Kopien des Vertrags und eines Beitragsnachweises der Versicherung.

Bei Dienstreisen können Sie darüber hinaus die gesamte Kilometerzahl steuerlich geltend machen. Voraussetzung: Sie haben von Ihrem Arbeitgeber noch keine steuerfreie Kostenerstattung bekommen.

Fürs Arbeitszimmer ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar

Die Hausratversicherung dient dem Schutz der Gegenstände im Haushalt vor Einbruch, Brand usw. Damit zählt sie zu den Sachversicherungen und ist in den meisten Fällen nicht von der Steuer absetzbar. Außer, Sie verwenden ein Zimmer der Wohnung als Arbeitszimmer. Dessen Flächenanteil dürfen Sie prozentual auf die jährliche Beitragszahlung für die Hausratversicherung in der Steuererklärung anrechnen.

Beispiel: Ihre Wohnung ist 80 m² groß und Ihr Arbeitszimmer 8 m². Also können Sie 10 % der Prämie von der Steuer absetzen. Als Selbstständiger geben Sie den Betrag bei den Betriebskosten an (Anlage EÜR, Zeile 56), als Angestellter bei den Werbungskosten (Zeile 43).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Arbeitszimmer ist ein vom Rest der Wohnung abgetrennter Raum.
  • Sie haben ein zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Als Angestellter müssen Sie ggf. noch anhand Ihres Arbeitsvertrags nachweisen, dass Sie einen bestimmten Teil Ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten können.

Weitere absetzbare Vorsorgeaufwendungen

Absetzbar sind nicht nur Versicherungen, die der Vorsorge dienen. Auch Altersvorsorgeaufwendungen können Sie steuerlich geltend machen. Und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie außergewöhnliche Belastungen absetzen.

So setzen Sie die Altersvorsorge ab

Bei den Altersvorsorgeaufwendungen können Sie u. a. die Beiträge zur Basisversorgung absetzen. Dazu zählen:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Rürup-Rente

Für die staatlich geförderte Riester-Rente gibt es die Anlage AV. Die ebenfalls staatlich geförderte betriebliche Altersvorsorge müssen Sie gar nicht im Steuerformular angeben. Informieren Sie sich hier über das steuerliche Absetzen der Altersvorsorge und erfahren Sie, wie Sie dabei richtig vorgehen.

Außergewöhnliche Belastungen

Erkrankt ein Familienmitglied oder Sie selbst, kann das über das Jahr verteilt erhebliche zusätzliche Kosten bedeuten. Diese nennt man außergewöhnliche Belastungen. Um Sie finanziell zu entlasten, ermittelt das Finanzamt Ihre zumutbare Belastungsgrenze. Beträge, die darüber liegen, können Sie steuerlich geltend machen. Bei besonderen außergewöhnlichen Belastungen gibt es zudem sogenannte Pausch-Beträge für bestimmte Personengruppen. Dazu zählen z. B. Behinderte oder Menschen, die einen Angehörigen pflegen.

Außergewöhnliche Belastungen können auch andere Lebensumstände betreffen als die Gesundheit. Lesen Sie, welche außergewöhnlichen Belastungen Sie steuerlich geltend machen können und was Sie dabei beachten müssen.

Fazit

Diese Versicherungen sind steuerlich absetzbar:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Altersvorsorgeleistungen

Nicht absetzen können Sie:

  • Krankenzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Kfz-Kaskoversicherung (nur für Selbstständige absetzbar)
  • Hausratversicherung (Ausnahme: anteilig absetzbar für Arbeitszimmer)

Welche Versicherungen kann man absetzen 2021?

Dazu gehören:.
Krankenzusatzversicherungen..
Pflegezusatzversicherung..
Kfz-Kaskoversicherung (nur für Selbstständige absetzbar).
Hausratversicherung (Ausnahme: anteilig absetzbar für Arbeitszimmer).
Rechtsschutzversicherungen (außer Arbeitsrechtsschutz).
Kapitalanlage-Produkte deiner privaten Rentenversicherung..

Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?

Diese Versicherungen können Sie NICHT absetzen: Privat- / Mietrechtsschutz- / Verkehrsrechtsschutzversicherung. Hausratversicherung. Kfz-Kaskoversicherung. Private Rentenversicherung: Kapitalanlage-Produkte.

Kann man die Kfz Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Kann man die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen? Ja. Sie können die Beitragskosten Ihrer Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben, wenn Sie Versicherungsnehmer und eingetragener Fahrzeughalter des Pkw sind. Vorausgesetzt, Sie verfügen über ein steuerpflichtiges Einkommen.

Kann man Hausrat und Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Diese Versicherungen können Sie nicht steuerlich absetzen Nicht alle Policen können Sie wie die Haftpflicht von der Steuer absetzen. Nicht möglich ist das zum Beispiel bei einer: Hausratversicherung. Kfz-Kaskoversicherung.