Welchen Roller darf man mit Führerschein Klasse B fahren?

Du hast dich für unseren Elektroroller 54i:nspire entschieden und bis dir unsicher, ob du ihn mit deinem Führerschein fahren darfst? Hier ist es einfach erklärt: Solange du den Führerschein der Klasse B besitzt, darfst du Roller bis zu 50 cm³ ohne Probleme fahren. Bei unserem 54i:conic sieht es genauso aus: Auch ihn darfst du mit dem normalen Auto- (Klasse B), Roller- (Klasse AM) oder Motorradführerschein (A1, A2, A unbegrenzt) fahren.

Bei unseren L3- Modellen 54i:gnite (100 km/h) und 54i:mpulse (70 km/h) verhält sich die Sachlage etwas anders: Da die Elektroroller schneller als 45 km/h fahren, darfst du sie nicht einfach mit der Führerscheinklasse B fahren – es sei denn, du hast den Führerschein vor dem 1. April 1980 bestanden und besitzt diesen ohne zwischenzeitlichen Entzug.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt, dass jeder, der den Führerschein der Klasse B (nach 1980 bestanden) besitzt, nur 4 Theoriestunden, 5 Praxisstunden á 90 Minuten und eine Bescheinigung für den Führerschein der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 benötigt. Damit dürfen Maschinen mit bis zu 125 cm³ Hubraum im Straßenverkehr geführt werden. Nun haben unser E-Roller 54i:mpulse und 54i:gnite zwar keinen Hubraum, fallen aber trotzdem in diese Fahrzeugklasse. Den Zusatzführerschein kannst du nur erwerben, wenn du mindestens 25 Jahre alt, seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B bist und sie zwischenzeitlich nicht entzogen worden ist.

Wenn du Interesse hast, fahre doch gerne einen Kumpan E-Roller zur Probe und melde dich dafür bei uns oder einem Händler aus unserem Netzwerk!

Führerscheine im Überblick

54i:gnite (100 km/h) & 54i:mpulse (70 km/h)

  • Motorradführerscheine Klassen A unbegrenzt, A2, A1
  • Autoführerschein Klasse B (Führerschein vor 01.04.1980 bestanden, Zusatzprüfung nötig)
  • B mit Schlüsselzahl 196 mit zusätzlicher Ausbildung (4 Theoriestunden, 5 Praxisstunden á 90 Min, Bescheinigung)

54i:nspire & 54i:conic (45 km/h)

  • Motorradführerscheine Klassen A unbegrenzt, A2, A1
  • Autoführerschein Klasse B (ohne Zusatzprüfung)

Darf man Roller fahren mit dem Autoführerschein?

Du hast einen Autoführerschein, möchtest aber einige Wege auch mit dem Roller zurücklegen? Viele stellen sich die Frage, welche Voraussetzungen eigentlich notwendig sind um mit dem Roller zu fahren. Reicht für das Fahren mit dem Roller ein einfacher Autoführerschein und musst du noch weitere Prüfungen ablegen? Wie kann ich Roller fahren mit dem Autoführerschein? Rechtliche Grundlagen sind unter anderem sehr verwirrend, sodass du dir die Frage berechtigterweise stellt.

Roller fahren mit Autoführerschein

Wenn du einen Autoführerschein gemacht hast, dann solltest du den Führerschein der Klasse B haben. Mit diesem Führerschein hast du schon die Berechtigungen einen Roller zu fahren, allerdings nicht jedes Kraftrad. So kannst du beispielsweise Mofas fahren oder auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, wie beispielsweise Quads oder Ähnliches. Bei einem Roller gilt es, dass du einen sogenannten gedrosselten Roller fährst, der die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten kann und maximal einen Hubraum von 50 ccm bzw. 11 kW haben darf. Sind diese Gegebenheiten erfüllt, dann kannst du den Roller auch fahren, wenn du nur einen Autoführerschein gemacht hast, aber keinerlei Erfahrung mit zweirädrigen Kraftfahrzeugen besitzt. So kannst du beispielsweise den Führerschein bereits mit 15 Jahren absolvieren, kannst aber bereits alleine mit dem Roller auf die Straße. Anders als beim Auto musst du bis 18 Jahren nicht mit Begleitung fahren.

Motorräder sind nicht erlaubt

Anders als bei einem Roller sind Motorräder nicht im Bereich des Erlaubten. Auch bei Rollern, die schneller als 45 km/h fahren brauchst du eine zusätzliche Fahrerlaubnis und kannst diese nicht mit dem Autoführerschein fahren. Wenn du also etwas schneller fahren möchtest und du dir einen Roller anschaffen willst, der etwas mehr unter der Haube hat, dann solltest du einen Motorradführerschein machen. Dieser ermöglicht dir, dass du nahezu alles fahren kannst was zwei oder vier Räder besitzt und nicht die Größe eines Personenkraftwagens übersteigt. Nur bei Bussen und Lastkraftwagen sind dir in diesem Bereich grenzen gesetzt.

Um also auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dir überlegen, ob du einen Motorradführerschein absolvierst. Vorteil dabei ist, dass du dir keine Gedanken machen musst ob Roller fahren mit Autoführerschein erlaubt ist, sondern du kannst im Prinzip vom Mofa bis zum Motorrad bis hin zu Autos alles fahren.

Fahrzeug Ratgeber

Welchen Roller darf man mit Führerschein Klasse B fahren?
Mit dem Autoführerschein dürfen bestimmte Motorroller gefahren werden.

In vielen Fällen besteht noch immer eine große Unsicherheit darüber, mit welchen Führerscheinklassen Roller gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Vorgaben sind mitunter sehr verwirrend. Eine wesentliche Rolle spielt u. a. das Datum des Führerscheinerwerbs. Für eine größere Transparenz finden Sie nachfolgend detaillierte Erläuterungen der gesetzlichen Vorgaben.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?
  2. Mofa
  3. Mokickroller (bis 50 ccm)
  4. Motorroller (bis 125 ccm)
  5. Größere Motorroller (mehr als 125 ccm)
  6. Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge

Was darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?

Im Führerschein der Klasse B, der zur Fahren von PKW berechtigt, sind auch die Klassen AM und L mitinbegriffen. Der Führerschein der Klasse AM erlaubt das Führen folgender Fahrzeuge:

  • Krafträder, z.B. Mofa
  • Zweirädrige Kleinkrafträder, z.B. Mopeds, Mokicks
  • Dreirädrige Kleinkrafträder, z.B. Trikes
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg), z.B. Quads (ohne Beschränkung)

Alle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 ccm bzw. 4 kW.

Welchen Roller darf man mit Führerschein Klasse B fahren?
Das Mofa ähnelt einem Fahrrad und soll auch auf dem Fahrradweg fahren.

Zur Führerscheinklasse L zählen diese Fahrzeuge:

  • Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - kombiniert mit Anhängern mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Selbstfahrende Futtermischwagen und Arbeitsmaschinen, sowie Flurförderfahrzeuge (mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit 25 km/h und Stapler

Im Folgenden werden genauere Regelungen erläutert.

Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Für das Fahren von Motorrollern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen, wird kein Führerschein benötigt. Jeder, der vor dem Jahr 1965 geboren wurde, kann mit solch einem Gefährt fahren. Jüngere Verkehrsteilnehmer benötigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits im Alter von 15 Jahren in einer Fahrschule erworben werden kann.

Ein Mofa-Roller ist grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Der Hubraum des Motors ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Mit solchen Rollern ist die Benutzung von Fahrradwegen vorgeschrieben. Nur dort, wo keine entsprechenden Fahrradwege zur Verfügung stehen, ist das Fahren auf der Straße erlaubt.

Mokickroller bis 45 km/h

Welchen Roller darf man mit Führerschein Klasse B fahren?
Der Mokickroller darf auch mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden.

Leistung

Etwas schneller sind sogenannte Mokickroller. Es handelt sich hierbei um den klassischen Motorroller, wie er heute vielerorts zu sehen ist. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bei Rollern mit Elektromotor entspricht dies einer Nenndauerleistung von 4 kW. Auf ihnen dürfen zwei Personen fahren.

Wer darf es fahren?

Derartige Roller dürfen auch mit einem Autoführerschein bewegt werden. Dabei spielen weder das Geburtsdatum des Führerscheininhabers, noch das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis eine Rolle. Vorgaben zur Motorleistung existieren bei diesen Rollern nicht. Mit solchen Rollen dürfen alle Straßen außer Autobahnen genutzt werden.

Die entsprechende Fahrerlaubnis kann übrigens schon ab 16 Jahren erworben werden - es handelt sich um den Führerschein AM. Die Roller mit der obengenannten Leistung dürfen außerdem auch einen Beiwagen mitführen.

Motorroller mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter

Welchen Roller darf man mit Führerschein Klasse B fahren?
Motorroller bis 125 ccm dürfen mit neueren Autoführerscheinen nicht mehr gefahren werden.

Am kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf.

Mit allen Autoführerscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurden, dürfen lediglich noch Mokickroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Alternativ muss der A1 Führerschein gemacht werden, der zum Fahren von 125 ccm Krafträdern berechtigt. In ihm ist auch der AM Führerschein, der zum Fahren des Mofas berechtigt, enthalten. Der A1 Führerschein darf bereits ab 16 Jahren gemacht werden.

Größere Motorroller mit mehr als 125 Kubikzentimeter

Motorroller, die einen Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimeter haben, dürfen nicht mehr mit einem Autoführerschein gefahren werden. Seit dem 19. Januar 2013 besteht die Option, durch eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auch solche Roller zu fahren. Das Gesetz gilt für alle Personen, die schon bis dahin berechtigt waren, einen Motorroller mit einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern zu fahren.

Wird nachgewiesen, dass über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein solcher Roller gefahren wurde, kann durch eine praktische Fahrprüfung in einer Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse A2 erworben werden. Diese berechtigt zum Fahren von Motorrollern mit einer Höchstleistung von 34 kW. Nach weiteren zwei Jahren kann durch eine erneute Fahrprüfung die Klasse A erworben werden. Im Volksmund heißt diese Regelung Stufenführerschein.

Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge

Welchen Roller darf man mit Führerschein Klasse B fahren?
Trikes dürfen bis zu einer gewissen Leistung mit dem PKW-Führerschein gefahren werden.

Dasselbe wie für Mokickroller, gilt übrigens auch für Dreirad Roller mit gleicher Leistung. Ebenso inbegriffen sind Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, die die bereits genannte maximale Leistung aufweisen. Ihr Gewicht darf eine maximale Leermasse von 350 kg aufweisen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Minicars.

Vierrad und Dreirad Roller dürfen also ebenfalls von jedem mit einem Autoführerschein gefahren werden, solange die Leistung den genannten Werten entspricht. Für Kraftfahrzeuge mit einer höheren Leistung als 15 kW (24 PS) muss der Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben worden sein. Wer ihn später erworben hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Im Ausland braucht man für diese Fahrzeuge übrigens einen Motorradführerschein der Klasse A.

Bitte beachten: Auch wenn das Führen eines Fahrzeuges mit dem entsprechenden Führerschein erlaubt ist, sollte man nie sofort am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man keine Fahrpraxis besitzt. Wer das erste Mal auf einem Motorroller sitzt, sollte also zuerst einige Übungsfahrten absolvieren.

Darf man einen Roller ohne Führerschein fahren? Im Ratgeber "Fahren ohne Führerschein - welche Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei?" erklären wir, was man auch ohne Führerschein fahren darf.

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Kann ich mit Führerschein Klasse B 50ccm Roller fahren?

Wenn du also einen Auto-Führerschein der Klasse B hast, darfst du auch Leichtkrafträder führen, die zur Fahrzeugklasse AM zählen. Dazu gehören motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller mit maximal 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Kann ich mit Klasse B 125ccm fahren?

Seit Januar 2020 dürfen Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren, für die man sonst den Führerschein der Klasse A1 braucht. Im Amtsdeutsch: Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196.

Wie viel ccm darf man mit B fahren?

Anschließend ist eine einfache Bescheinigung ausreichend für den Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 196. Diese beinhaltet die Erlaubnis, Leichtkrafträder bis 125 Kubik und 15 PS zu führen, die bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein dürfen. Achtung: Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands.

Kann man mit Führerschein Klasse 3 einen 125ccm Roller fahren?

Fahrerlaubnis der Klasse 3 (erteilt ab dem 01.04.1980 bis zum 31.12.1998): Mit diesem Führerschein dürfen Sie kein 125er-Motorrad fahren. Fahrerlaubnis der Klasse B (erteilt ab dem 01.01.1999): Mit diesem Führerschein dürfen Sie ein Leichtmotorrad mit 125ccm fahren, wenn Sie zusätzlich die Schlüsselzahl B196 besitzen.