Welches bafög amt ist für mich zuständig

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Für ein Studium in Deutschland beantragen Sie BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) an dem Ort, an dem Sie studieren (möchten). Für die BAföG-Anträge sind die Studierenden-/Studentenwerke zuständig. Ausschließlich in Rheinland-Pfalz beantragen Sie direkt an den Hochschulen BAföG. Für Auslands-BAföG sind hingegen gesonderte Ämter zuständig.

Dein BAföG Antrag ist nun fertig und du willst ihn nun beim BAföG Amt einreichen.  Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“).

Achtung: Den BAföG-Antrag kannst du erst stellen, wenn du dich bereits an einer Hochschule immatrikuliert hast bzw. die Zulassungsbestätigung für dein gewähltes Studium in den Händen hältst, denn erst damit steht die Zuständigkeit des Amtes fest. Das Amt ist jeweils nur für die ihm zugeordneten Hochschulen zuständig.

Daher gilt: Auch wenn du schon ganz genau weißt, an welcher Hochschule du dich einschreiben willst und der Studienplatz dir eigentlich sicher ist, da es dort keine Zulassungsbeschränkung gibt, wird das BAföG Amt deinen Antrag ohne Immatrikulationsbescheinigung nicht bearbeiten.

Deutsche BAföG Ämter

Allerdings gibt es nicht nur ein BAföG Amt in Deutschland, sondern mehrere, je nachdem wo dein Hochschulstandort ist. Wir haben dir alle Ämter in Deutschland aufgelistet, mit Adresse und Kontaktdaten. Somit findest du ganz einfach das Zuständige für dich!

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BAföG Amt bei Auslandsaufenthalt

Während deines Studiums, bekommst du auch die Möglichkeit im Ausland zu studieren. Einige Studierende trauen sich nicht, weil sie nicht wissen wie genau sie dieses Aufenthalt finanzieren sollen. Meistens ist die Organisation und Finanzierung des Auslandssemesters auch gar nicht schwer.  Denn auch im Ausland kannst du vom Staat, mit dem so genannten AuslandsBAföG, unterstützt werden.

In Bali am Strand für die Uni zu lernen oder die Uni in Skandinavien im Winter erleben, das wär’s doch. Alles was du zum Thema AuslandsBAföG wissen musst findest zu hier.

Du fragst dich jetzt wahrscheinlich, welches BAföG Amt ist dann für mich zuständig? Auch für dieses Fall haben wir dir eine Liste mit den zuständigen BAföG Ämtern erstellt.

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Damit du auch weißt, welche Unterlagen du einreichen musst, findest du Informationen zu den Formblättern hier in diesem Artikel.

Wenn du aber sichergehen möchtest, dass alle Unterlagen vollständig und an das richtige Amt gesendet werden, unterstützen wir dich dabei natürlich gern! Einfach loslegen und das Rundum Sorglos Paket genießen!

Zusatzinformation

Stark-Watzinger: BAföG wird attraktiver, moderner, flexibler (Bundeskabinett 06.04.2022)

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„BAföG Digital“ jetzt bundesweit verfügbar (21.09.2021)

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Für mögliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie gelten wieder die allgemeinen Regelungen des BAföG. D.h. es können Ausbildungsverzögerungen geltend gemacht werden, sofern diese im Einzelfall nachgewiesen werden.

Für vor dem Auslaufen der Coronaschutz-Regelungen in den Ländern ab dem 02.04.2022 aufgetretene pandemiebedingte Beeinträchtigungen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort. Das bedeutet:

Studierende in Bundesländern, die eine pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit geregelt haben, profitieren hiervon für die betreffenden Semester (Wintersemester 2020/21, Sommersemester 2021, Wintersemester 2021/22; in der Mehrzahl zusätzlich auch: Sommersemester 2020) auch durch eine entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer. Darüber hinaus gilt weiterhin, dass auch die mit einer Regelstudienzeitverlängerung verbundene Verschiebung von Terminen, bspw. für die Vorlage eines Leistungsnachweises, im BAföG nachvollzogen wird.

Studierende in Bundesländern ohne (weitere) Regelstudienzeitverlängerung können für vor dem Stichtag 02.04.2022 aufgetretene Ausbildungsbeeinträchtigungen einen Antrag auf Verlängerung der BAföG-Förderung wegen eines schwerwiegenden pandemiebedingten Grundes stellen, wenn sie die Beeinträchtigung im Einzelfall darlegen und nachweisen können. 

Weitere aktuelle und im Zuge der Pandemieentwicklung angepasste Regelungen finden Sie hier:

Informationen für BAföG-Geförderte

Die Regeln im Einzelnen

KfW-Studienkredit auch bei Wegfall eines Nebenjobs

Elterneinkommen sinkt wegen Corona?

Informationen zur BAföG-Förderung nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union (EU)

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Das BAföG - wieder verfügbar ab Mitte August 2022 Informationen für Studierende

Dieser Flyer im 8seitigen DIN A-lang-Format beschreibt die wichtigsten Regelungen für die Förderung von Studierenden nach dem BAföG. Wer und was wird gefördert? Wo wird BAföG beantragt? Wann muss ich das BAföG-Darlehen zurückzahlen? Und wieviel muss überhaupt zurückgezahlt werden? Das sind einige der Fragestellungen, die der Flyer beantwortet.

8 Seiten / Flyer / BMBF
Sprache Deutsch
Stand 03.08.2022

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Das BAföG - wieder verfügbar ab Mitte August 2022 Informationen für Schülerinnen und Schüler

Dieser Flyer im 8seitigen DIN A-lang-Format beschreibt die wichtigsten Regelungen für die Förderung von schulischen Ausbildungsgängen nach dem BAföG. Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wo wird BAföG beantragt? Das sind einige der Fragestellungen, die der Flyer beantwortet.

8 Seiten / Flyer / BMBF
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Stand 03.08.2022

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Mehr Informationsmaterialien

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  • Merkblätter
  • Antragstellung
  • Beispiele
  • weitere Fördermöglichkeiten

Wo BAföG beantragen Baden Württemberg?

Den Antrag auf Studierenden-BAföG stellen Sie beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Ihrer Hochschule. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bafög.de. Mit dem Onlineantrag können Sie Ihren BAföG-Antrag ausfüllen.

Wo beantrage ich BAföG in NRW?

Den Online-Antrag finden Sie unter www.bafoeg-online.nrw.de.

Welches BAföG Amt ist für mich zuständig Berlin?

Benötigte Unterlagen für den BAföG Antrag.

Wer kümmert sich um BAföG?

Abzugeben ist der Antrag im Amt für Ausbildungsförderung („BAföG-Amt“). Meist ist das BAföG-Amt an das jeweilige Studentenwerk der Hochschule angegliedert und im selben Gebäude zu finden. Das Amt ist jeweils nur für die ihm zugeordneten Hochschulen zuständig.