Der Umgang mit Röntgenstrahlung birgt für die Beschäftigten in Arztpraxen ein hohes Gefährdungspotenzial. Deshalb enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung Regelungen zum Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung. Neben den Schutzmaßnahmen, die der Arbeitgeber zu treffen hat, haben die Beschäftigten selbst Pflichten, die sie zu ihrem eigenen Schutz erfüllen müssen. Show Welche Gefährdung geht von Röntgenstrahlung aus?Röntgenstrahlung kann menschliche Zellen bleibend schädigen. In der überwiegenden Zahl der Fälle kann der Schaden zwar lokal von zelleigenen Enzymen repariert werden. Geschieht das jedoch nicht, kann eine Überdosierung an Röntgenstrahlung zum Zelltod sowie der Bildung von Krebszellen führen. Der Zelltod wird als deterministischer Strahlenschaden bezeichnet und ist genau vorhersehbar. Es ist also bewiesen, dass jeder Mensch, der über dem Schwellenwert bestrahlt wird, erkranken wird. Für die Mutation einer Zelle zu einer Krebszelle ist kein Schwellenwert bekannt. Die Wissenschaft geht jedoch davon aus, dass mit der steigenden Dosis an Röntgenstrahlung das Risiko ansteigt. Es gilt also der Grundsatz, dass die Dosis stets so niedrig wie möglich zu halten und strahlenempfindlichere Gewebe oder Personen so weit wie möglich zu schonen sind. Vor jeder Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen ist eine sog. rechtfertigende Indikation erforderlich. Der Arzt hat demnach sicherzustellen, dass der Nutzen das Risiko überwiegt. Für bestimmte Beschäftigtengruppen wie Schwangere und Jugendliche hat der Arzt besondere Regelungen zu beachten. Diese kann er im Buch „QuickCheck Laser-, Röntgen- und Strahlenschutz 2019: Fit für die Praxisbegehung“ ausführlich nachlesen. Außerdem sind im Werk alle zulässigen Grenzwerte zur Dosierung von Röntgenstrahlung enthalten. Beschäftigte, die Röntgenstrahlung ständig ausgesetzt sind, müssen folgende Punkte beachten, um ihre und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu schützen:
Damit Beschäftigte sich richtig verhalten, muss der Arbeitgeber sie einweisen und regelmäßig im Umgang mit Röntgen- und Bestrahlungseinrichtungen unterweisen. Die rechtsverbindliche Unterweisung lässt sich mit den heraustrennbaren Unterschriftenseiten aus dem „Mitarbeitermerkblatt zum Laser-, Röntgen- und Strahlenschutz 2019“ ganz leicht nachweisen. Außerdem haben die Mitarbeiter einen schnell erfassbaren Kurzüberblick zur Hand. Verhalten bei einem Störfall der RöntgeneinrichtungEgal, wie vorbildhaft Beschäftigte bei der Tätigkeit mit Röntgenstrahlung agieren, es kann jederzeit zu einem Not- bzw. Störfall der Röntgen- und Bestrahlungseinheit kommen. Dann sind folgende Maßnahmen zu treffen:
Die Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Laserstrahlung unterscheiden sich von den Maßnahmen beim Umgang mit Röntgenstrahlung. Wie Beschäftigte mit Lasereinrichtungen sicher umgehen, zeigt das „Mitarbeitermerkblatt zum Laser-, Röntgen- und Strahlenschutz 2019“. Quellen: „QuickCheck Laser-, Röntgen- und Strahlenschutz 2019: Fit für die Praxisbegehung“, „Mitarbeitermerkblatt zum Laser-, Röntgen- und Strahlenschutz 2019“ Welches Metall schützt vor Röntgen?Hierfür ist Blei fast immer die erste Wahl: Aufgrund seiner hohen Dichte hat sich das Metall als zuverlässiger Schutz bewährt. Auch Sicherheitssysteme in Häfen, Flughäfen, Stadien oder beim Zoll sind mit Blei ausgekleidet, um die Umgebung vor der permanenten Strahlung abzuschirmen.
Welches Material schützt vor Röntgenstrahlung?Das Standard-Schutzmaterial zum Abschirmen von Röntgenstrahlung ist Blei. Blei ist ein Hoch- Z-Material – also ein Element mit einer hohen Ordnungszahl bzw. einer hohen Protonenanzahl. Bei bleireduziertem Schutzmaterial wird Blei mit anderen Materialien gemischt, die eine niedrigere Ordnungszahl als Blei haben.
Was hält Röntgenstrahlen ab?Blei schirmt Strahlung aufgrund seiner enormen Dichte am zuverlässigsten ab. Bietet Schutz vor schwacher Gamma- und Röntgenstrahlung, wie sie beispielsweise bei der Mammografie oder bei Anwendungen der Materialprüfung zum Einsatz kommt.
Was hilft gegen Röntgenstrahlen?Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich vor den negativen Auswirkungen der Strahlung zu schützen.. EGCG und Epicatechin aus Grüntee bzw. ... . Silymarin aus der Mariendistel (Mariendistelextrakt). Apigenin aus Petersilie und Sellerie.. |