Welches Motorrad darf ich mit Klasse 3 fahren?

Klasse 3 wo und wann er­teilt? Entsprechende EU Führerscheinklassen Schlüs­selnum­mern BRD: Vor dem 1.12.1954 – Klas­se 3 (a+b) AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf An­trag: T

BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) BRD: Vor dem 1.12.1954 AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, L

Auf Antrag: T

BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) BRD: Zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T

A1 79.05,
A 79.03, 79.04,
BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) BRD: Zwischen dem 1.04.1980 und dem 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T

A1 79.03, 79.04,
A 79.03, 79.04,
BE 79.06,
L 174, L 175,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) BRD: Nach dem 1.01.1989 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T

A1 79.03, 79.04,
A 79.03, 79.04,
BE 79.06,
L 174,
C1 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

DDR Führerscheine Klasse 3

DDR: Klas­se 3 für Pkw, Lkw und Mo­tor­rä­der – vor dem 31.03.1957 AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Auf Antrag: T

BE 79.06,
L 174, L 175,
C 171,
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) DDR: Klas­se 3 für Trak­to­ren – vor dem 1.12.1954 AM, A1, A2, A, B, L L 174, L 175 DDR: Klas­se 3 für Trak­to­ren – zwi­schen dem 1.12.1954 und dem 31.03.1980 AM, A1, L A1 79.05,
L 174, 175 DDR: Klas­se 3 für Trak­to­ren – nach dem 31.03.1980 AM, L L 174, L 175

Den grauen oder rosa Führerschein der alten Klasse 3 haben viele noch im Geldbeutel. Sie müssen bis spätestens 2033 in den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Was Sie zum Umtausch wissen müssen, erklären ADAC Juristen.

  • Teile der alten Klasse 3 sind heute Lkw-Führerscheine (Klasse C1, C1E, CE 79)

  • Fahrberechtigung für Gespanne über zwölf Tonnen (Klasse CE 79) befristet

  • Gespanne bis 18,75 Tonnen – alle fünf Jahre Pflichtuntersuchungen ab 50 Jahre

Die Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins mit seinem Buchstabensystem fand im Jahr 1999 statt. Doch noch hat nicht jeder die neue Scheckkarte. Viele Mitglieder wenden sich mit Fragen rund um das Thema Führerschein-Umtausch an die ADAC Clubjuristen. Sie wollen vor allem wissen, worauf beim Umtausch der alten Klasse 3 zu achten ist.

Inhaltsverzeichnis

Was darf man mit der Führerscheinklasse 3 fahren?

Muss der Führerschein der Klasse 3 getauscht werden?

Gibt es Befristungen und Untersuchungen beim Pkw-Führerschein?

Ein Teil der Klasse 3 ist befristet auf das 50. Lebensjahr – was bedeutet das?

Klasse CE 79 erst lange nach dem Ablauf beantragen – Prüfung erforderlich?

Ich lasse die Klasse CE 79 nicht verlängern – darf ich weiter Pkw fahren?

Bekomme ich auch die Klasse T für große land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Gespanne?

Welche Klassen stehen im neuen Kartenführerschein?

Was darf man mit der Führerscheinklasse 3 fahren?

Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren. Soweit der Klassenzuschnitt von alten und neuen Klassen nicht ganz deckungsgleich ist, helfen sogenannte Schlüsselzahlen in der neuen Scheckkarte, damit nichts verloren geht.

Das heißt: Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit – obwohl nur am Pkw ausgebildet – Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren. Die alte Fahrberechtigung gilt sogar für Gespanne bis zu zwölf Tonnen, wenn das Zugfahrzeug ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hat.

Welches Motorrad darf ich mit Klasse 3 fahren?

Noch hat nicht jeder den neuen Führerschein im Scheckkartenformat © dpa/Andreas Gora

Bei noch größeren Gespannen (bis 18,75 Tonnen und maximal drei Achsen) sind ab 50 Jahre jedoch Befristung und Gesundheitsuntersuchungen zu beachten. Wurde der Führerschein der Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erteilt, dann dürfen außerdem Kleinkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter gefahren werden. Das entspricht der heutigen Klasse A1. Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein der Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Lesen Sie mehr zum Umfang der Führerscheinklassen

Muss der Führerschein der Klasse 3 getauscht werden?

Ja, der Führerschein-Zwangsumtausch betrifft auch die Führerscheine der alten Klasse 3. Bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mithilfe des ADAC Führerschein-Umtauschrechners herausfinden.

Verpflichtender Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023

Verpflichtender Führerscheinumtausch: Nachdem Altführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bereits zum 19. Juli diesen Jahres umgetauscht werden mussten, sind jetzt die Fahrerlaubnisinhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe: Sie müssen Ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 in die Scheckkarte umtauschen! Die Fristentabellen mit allen Stichtagen und den Führerschein-Umtausch-Rechner finden Sie hier

Gibt es Befristungen und Untersuchungen beim Pkw-Führerschein?

Nein. Weder sind ärztliche Untersuchungen erforderlich, noch gibt es inhaltliche Befristungen. Nur das Führerscheindokument als solches läuft nach 15 Jahren ab – nicht aber die Fahrerlaubnisklassen selbst.

Ein Teil der Klasse 3 ist befristet auf das 50. Lebensjahr – was bedeutet das?

Was viele vielleicht nicht wissen: Mit der Klasse 3 darf man nicht nur Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen fahren. Mit dem 7,5-Tonner können Sie auch Anhänger ziehen. Bis zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht kann ein solches Gespann haben. Dieses dürfen Sie als Inhaber der Klasse 3 auch nach einem Umtausch oder dem Erreichen des 50. Lebensjahres führen.

Das ist jedoch nicht alles: Mit dem 7,5-Tonner dürfen Sie auch schwere Anhänger ziehen. Hier geht es um Gespanne von mehr als zwölf bis zu 18,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.

Führerscheinklasse CE 79

Dieser Teil der Klasse 3 ist damit ein echter Teil einer Lkw-Klasse, nämlich der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, der unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.

Wichtig: Das gilt vollkommen unabhängig davon, ob der Führerschein getauscht wird oder nicht.

Wer seinen Führerschein der Klasse 3 weiter in vollem Umfang haben möchte, also auch den Teil der schweren Gespanne von mehr als zwölf Tonnen, der muss bei der Umstellung auf den Scheckkartenführerschein sein Kreuzchen auch bei der Klasse CE 79 setzen und, wenn das 50. Lebensjahr bereits überschritten wurde, außerdem eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Klasse CE 79 wird dann befristet für fünf Jahre erteilt.

Wichtig: Bitte nicht mit den Klassen C1 und C1E verwechseln. Diese werden, obwohl sie heute Lkw-Klassen sind, nicht befristet, und es fällt keine Untersuchung an. Hier greift der volle Besitzstandschutz.

Klasse CE 79 erst lange nach dem Ablauf beantragen – Prüfung erforderlich?

Ist die Klasse CE 79 bzw. der entsprechende Teil der alten Klasse 3 bereits seit vielen Jahren abgelaufen, dann erfolgt der Umtausch nicht in jedem Fall prüfungsfrei.

Ich lasse die Klasse CE 79 nicht verlängern – darf ich weiter Pkw fahren?

Ja. Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen.

Bekomme ich auch die Klasse T für große land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Gespanne?

Die Klasse T wurde 1999 neu eingeführt. Sie ist nicht Teil des Pkw-Führerscheins der Klasse 3. Die Klasse T wird nur beim Umtausch und dann auch nur auf Antrag eingetragen. In dem Antrag muss dargelegt werden, dass man in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist. Wenn der Antrag beim Umtausch nicht gestellt wird, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Die landwirtschaftliche Klasse L wird automatisch eingetragen.

Welche Klassen stehen im neuen Kartenführerschein?

Bei einem Umtausch der Fahrerlaubnisklasse 3 werden nicht nur die normalen Pkw-Klassen B und BE, sondern auch die Lkw-Klassen C1 und C1E eingetragen. Die Klasse A1 bekommen außerdem all diejenigen, die ihren Klasse-3-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben.

Klasse alt

Erteilungsdatum

Klasse neu

Schlüsselzahlen

3

vor dem 1.4.1980

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.12.1988

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,

BE 79.06

* Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt.

Welche neuen Klassen sonst im neuen Führerschein eingetragen werden, können Sie unserer Umtauschtabelle entnehmen.