Wenn der partner das handy kontrolliert

Mit Stalkerware spionieren eifersüchtige Menschen das Smartphone ihrer Partnerinnen oder Partner vollständig aus. Betroffene erfahren von der Spionage meist lange Zeit nichts (Symbolforo).

© Quelle: Weronika Peneshko/dpa

Kamera einschalten, Nachrichten mitlesen, Standort ermitteln: Immer mehr Menschen nutzen Spionage-Apps, um ihre Partnerinnen und Partner zu überwachen. Diese sogenannte Stalkerware bleibt auf den Smartphones von Betroffenen oft unentdeckt. Ein IT-Experte mahnt: Wer von dem eifersüchtigen Partner oder der eifersüchtigen Partnerin ausspioniert wird, muss behutsam handeln.

Wenn der partner das handy kontrolliert

Ben Kendal

01.08.2021, 17:30 Uhr

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Vertrauen ist einer der wichtigsten Teile des Fundaments einer Beziehung. Doch gerade eifersüchtigen Menschen fällt es schwer, sich auf die Partnerin oder den Partner zu verlassen. Sie betrachten dabei vor allem die Handyaktivität ihrer besseren Hälfte mit Misstrauen: „Mit wem schreibt sie schon wieder?“ oder „wer ist diese Frau neben ihm auf dem Bild?“ sind Gedanken, die Eifersüchtige tagtäglich umtreiben. Um Antworten auf diese eindringlichen Fragen zu finden, greifen immer mehr Menschen zu sogenannter Stalkerware – Smartphone-Apps, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Partnerin oder ihres Partners auf dem Handy ausspionieren können.

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Kamera, Nachrichten, Bilder: Mit Stalkerware lässt sich alles abrufen

Täter können je nach App die Kamera des Zielsmartphones aus der Ferne einschalten oder auch Nachrichten lesen und den Standort ermitteln – und zwar ohne dass das Opfer davon erfährt.

Thomas Uhlemann,

IT-Sicherheitsexperte

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Stalking ist grundsätzlich im digitalen Raum zu einem großen Problem geworden. 57 Prozent der Deutschen zwischen 18 und 39 Jahren, die in einer Beziehung waren oder sind, gaben in einer Befragung an, ehemalige oder aktuelle Partnerinnen und Partner online auszuspionieren. Stalkerinnen und Stalker nutzen dabei auch immer häufiger Spionage-Apps. 2019 entdeckte das IT-Sicherheits­unternehmen Eset fast fünfmal so viele Stalkerware-Apps auf Android-Geräten wie im Vorjahr. Und auch im Corona-Jahr 2020 ist der Analyse zufolge die Nutzung um fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Erschreckend an dieser Entwicklung ist vor allem, wie einfach es Stalkerinnen und Stalker haben, die Partnerin oder den Partner auszuspionieren. „Täter können je nach App die Kamera des Zielsmart­phones aus der Ferne einschalten oder auch Nachrichten lesen und den Standort ermitteln – und zwar ohne dass das Opfer davon erfährt“, betont Eset-Sicherheitsexperte Thomas Uhlemann. Alles, was das Stalkingopfer auf dem Smartphone tut, bekommt auch die Partnerin oder der Partner zu sehen.

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Stalkerware bleibt oft unentdeckt

Der erste Vertrauensbruch erfolgt schon bei der Einrichtung der Software. Denn die App muss manuell auf dem Zielsmart­phone installiert werden. „Das ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst werden App-Benachrichtigungen deaktiviert, damit die Opfer nicht erkennen, dass sich eine neue App auf ihrem Gerät befindet“, sagt Uhlemann. Zudem werde bei der Installation die Schutz­software auf dem Gerät deaktiviert oder eine Ausnahme für die App definiert. Die Stalkerware selbst gebe sich dabei als System­software aus.

Gerade das ist das Tückische an Stalkerware. Betroffene haben – wenn überhaupt – nur sehr dezente Hinweise darauf, dass sie ausspioniert werden. Dabei sind die Spionage-Apps in der Regel alles andere als gut konzipiert. „Sobald eine Sicherheits­software auf dem Smartphone aktiv ist, ist es für sie recht einfach, die Stalkerware zu identifizieren – allein schon wegen der ganzen Berechtigungen, die solche Apps fordern“, sagt der IT-Experte. Wenn jedoch keine Schutz-App auf dem Handy installiert ist oder sie von dem eifersüchtigen Partner oder der eifersüchtigen Partnerin deaktiviert wurde, bleibt die Software oft unentdeckt.

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Stalkerinnen und Stalker haben es dabei deutlich einfacher, solche Apps auf Android-Geräten einzurichten. Denn auf iPhones lassen sich grundsätzlich nur Apps aus dem verhältnismäßig streng kontrollierten App-Store installieren. Stalkerware für iPhones gibt es zwar auch, jedoch ist deren Installation sehr kompliziert. Denn meist müssen Täterinnen und Täter einen sogenannten Jailbreak beim Betriebssystem iOS durchführen, womit sie die Nutzungs­beschränkungen aufheben.

Verdacht entsteht meist erst bei merkwürdigem Verhalten von Partnerin oder Partner

Ein typischer Verdachts­indikator ist, wenn beispielsweise der Partner oder die Partnerin plötzlich Informationen hat, die er oder sie eigentlich nicht wissen dürfte.

Thomas Uhlemann,

IT-Sicherheitsexperte

Die digitale Wanze fliegt meist erst dann auf, wenn Betroffene wegen des merkwürdigen Verhaltens ihrer Partnerinnen und Partner stutzig werden. „Ein typischer Verdachts­indikator ist, wenn beispielsweise der Partner oder die Partnerin plötzlich Informationen hat, die er oder sie eigentlich nicht wissen dürfte“, betont Uhlemann. Gibt es dafür keine schlüssige Erklärung, könnte die eigentliche Vertrauensperson die Informationen über ausspionierte Chats erlangt haben.

Allerdings gibt es auch auf dem Handy einige Warnhinweise: Ist der Datenverbrauch auf unerklärliche Weise gestiegen, lohnt sich ein Blick in die Apps. Wer dabei auf Anwendungen trifft, die unbekannt sind oder in den System­einstellungen einen hohen Datenverbrauch aufweisen, sollte hellhörig werden.

Da der Täter über die Stalkerware auch an die Zugangsdaten seines Opfers gelangen kann, sollte man bei Verdacht die Daten seiner letzten Log-ins überprüfen. Stellt sich dabei heraus, dass viele Log-ins stattgefunden haben, die man selbst nicht durchgeführt hat, deutet das auf Stalkerware hin. Die Sicherheits­center vieler Portale geben auch Auskunft darüber, welche IP-Adresse verwendet wurde. Wenn sie mit der des Partners oder der Partnerin übereinstimmt, könnte das darauf hinweisen, dass sie oder er die Zugangsdaten über Stalkerware bekommen hat.

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Gefahr von physischer Gewalt: Stalkerware nicht sofort löschen

Bei ungewünschter und gefährlicher Software wird Betroffenen in der Regel geraten, die Programme zu löschen. Das kann bei Stalkerware jedoch ein gefährliches Unterfangen sein. Denn die Stalkerin oder der Stalker erfährt sofort, wenn die App plötzlich nicht mehr auf dem Zielsmart­phone installiert ist. „Ein großes Problem ist, dass Stalkerware in Beziehungen zum Einsatz kommt, die in vielen verschiedenen Weisen schon missbräuchlich sind und in denen es auch zu physischer Gewalt kommt“, sagt Uhlemann.

Cyberstalking stellt ebenso wie psychische und physische Gewalt eine Gefahr dar, deren Risiko durch die Umstände der Corona-Pandemie erhöht worden ist. Eine repräsentative Studie der Technischen Universität München zeigt, dass im ersten Lockdown über 3 Prozent der Frauen zu Hause Opfer physischer Gewalt wurden. 4,6 Prozent der Frauen gaben an, dass der Partner ihre Kontakte zu anderen reguliert, auch über Messenger­dienste.

Aufgrund dieser Gefahr sollten Opfer von Stalkerware die App nicht direkt von ihrem Gerät entfernen, wenn sie sie entdecken. „Wer eine Vermutung hat und verschiedene Indikatoren zusammen­gesammelt hat, sollte über ein fremdes Telefon etwa die Polizei oder eine andere Vertrauens­person informieren“, rät Uhlemann. Auch Frauenhäuser und Männerhäuser sind eine geeignete Anlaufstelle.

Auch Eltern nutzen Stalkerware für ihre Kinder

Egal, ob man dafür zahlt oder nicht: Stalkerware ist in der Regel nicht legal und ich mache mich strafbar, wenn ich diese Software einsetze.

Thomas Uhlemann,

IT-Sicherheitsexperte

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Stalkerware wird auch als Spouseware bezeichnet, da eifersüchtige Ehegatten (Englisch: spouse) eine übliche Zielgruppe der Apps sind. Es gibt jedoch auch andere Motive dafür, die Software zu nutzen. Manche Menschen meinen es Uhlemann zufolge eigentlich gut und wollen die Partnerin oder den Partner schützen – beispielsweise dann, wenn sie oder er Opfer eines Überfalls oder einer Vergewaltigung geworden ist. Auch manche Eltern nutzen Überwachungs­software, um ihre Kinder vor der digitalen Welt zu schützen – jedoch verletzen sie damit deren Recht auf Privatsphäre. Uhlemann weist hierbei darauf hin, dass es zertifizierte Kinderschutz-Apps gibt.

In jedem Fall sei Stalkerware auch für vermeintlich gute Zwecke der falsche Weg, betont Uhlemann: „Egal, ob man dafür zahlt oder nicht: Stalkerware ist in der Regel nicht legal und ich mache mich strafbar, wenn ich diese Software einsetze. Außerdem verstoßen die Anbieter in erheblichem Maße gegen die DSGVO der EU.“ Die irreführende Werbung von manchen Apps verleitet Menschen zu der Annahme, die Software sei eine legale und sichere Schutz-App. Auch die Tatsache, dass die Software meist kostenpflichtig ist, erweckt diesen falschen Eindruck.

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Datenschutz­mängel: Täterinnen und Täter können mit Stalkerware zu Opfern werden

Stalkerware weist Uhlemann zufolge in den meisten Fällen gravierende datenschutz­rechtliche Schwachstellen auf. So können Täterinnen und Täter allein durch die Verwendung auch zu Opfern werden. „Auch wenn Stalker den Account beim Anbieter löschen, liegen die Daten unseren Analysen zufolge in vielen Fällen trotzdem noch unverschlüsselt auf den Servern der Anbieter. Die Daten bleiben somit nie allein zwischen dem Täter und dem Opfer“, sagt Uhlemann.

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Wer Stalkerware in einem öffentlichen WLAN-Netz nutzt, macht die durch die App übermittelten Daten anderen Menschen zugänglich. Eset hat viele Anbieter auf diese Probleme hingewiesen, allerdings haben diese kein Interesse, sie zu beheben. Denn da Stalkerware immer beliebter wird und teilweise bei monatlichen Kosten von 30 Euro oder mehr liegt, sehen Anbieter kaum einen Grund, etwas an ihren Apps zu ändern.

Handys werden immer funktionaler – doch damit geht auch eine große Gefahr einher, die vielen Nutzerinnen und Nutzern nicht bewusst ist. Stalkerware zeigt, wie zugänglich die Daten auf dem mobilen Gerät für andere sein können. „Das Smartphone ist mehr als nur ein Konsumobjekt. Wir haben Mikrofon, Kamera und unsere Nachrichten und Daten in der Hosentasche – und sind mit dem Gerät fast ständig online. Das ist das Bewusstsein, das vielen Menschen fehlt“, betont Uhlemann. Ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Smartphone sei daher angebracht.

Nutzerinnen und Nutzer können sich dabei mit einigen Vorsichts­maßnahmen vor Stalkerware schützen. Beispielsweise mit Schutz­software oder starken Passwörtern, die selbst Familien­angehörigen oder Vertrauens­personen nicht bekannt sind. Wichtig ist zudem beim Ende einer Beziehung, dass Passwörter geändert werden, die der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin kennt.

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IT-Experte spricht sich für mehr Aufklärung zu digitalem Stalking aus

Im Kampf gegen Stalkerware hat sich jedoch in den vergangenen Jahren auch einiges getan. Seit November 2019 gibt es eine „Koalition gegen Stalkerware“, zu der unter anderem die Opferschutz­organisation Weißer Ring und mehrere IT-Sicherheits­unternehmen gehören. Im Herbst 2020 hat Google Stalkerware zudem aus seinem Play Store verbannt.

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Bundesjustiz­ministerin Christine Lambrecht hatte im März 2021 einen Entwurf zur Verschärfung des Paragrafen 238 des Strafgesetz­buchs vorgelegt. Hierbei geht es um den Straftatbestand der Nachstellung: Laut dem Entwurf soll das Überwachen durch Stalking-Apps künftig explizit bestraft werden. Dabei sollen sich Täterinnen und Täter nicht mehr nur dann strafbar machen, wenn sie das Opfer „beharrlich“ stalken und seine Lebens­gestaltung „schwerwiegend“ beeinträchtigen. „Wiederholte“ Versuche mit „nicht unerheblichen“ Beeinträchtigungen für die Betroffenen sollen ausreichen.

Uhlemann spricht sich für mehr Aufklärungs­arbeit in Sachen digitalem Stalking aus. Stalkerware sei bei Herstellern von Sicherheits­software als Thema inzwischen sehr weit oben angesiedelt, weil sie einen dramatischen exponentiellen Zuwachs an solchen Apps beobachten. „Stalkerware muss mehr ins Bewusstsein gerückt werden: Vor allem Betroffene in missbräuchlichen Beziehungen, aber auch Frauenhäuser oder die Polizei müssen sich über diese Gefahr im Klaren sein“, betont der Sicherheits­experte.

Stalkerware: Wo können sich Betroffene Hilfe holen?

Lesen Sie den folgenden Teil nur, wenn Sie sich in sicherer und vertrauenswürdiger Umgebung befinden und diese Seite nicht mit ihrem Smartphone besuchen! Löschen Sie andernfalls diese Seite aus ihrem Browserverlauf. Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihre Aktivitäten auf dem Smartphone überwacht? Oder sind Sie Opfer von häuslicher Gewalt geworden? Dann rufen Sie mit einem fremden Telefon oder dem Telefon einer Vertrauensperson die Frauennotruf­nummer 08000 116 016 oder die Männernotruf­nummer 0800 123 99 00 an und lassen sich beraten.

Sollte man das Handy vom Partner kontrollieren?

Darf man das Handy des Partners kontrollieren? Die Antwort ist ein klares Nein. Die Gefahr, seine Beziehung auf's Spiel zusetzen, ist viel zu groß. Hat der Partner sein Handy entsperrt auf dem Tisch liegen lassen, ist die Verlockung oftmals sehr groß, einen kleinen Blick darauf bzw.

Ist Handy kontrollieren strafbar?

Neben einer Vielzahl möglicher Delikte ist das Ausspähen von Daten sicher das am leichtesten verfolgbare. Diese Straftat ist kein Kavaliersdelikt und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Man sollte sich also gut überlegen, ob man das Handy einer anderen Person ausspionieren will.

Kann Partner Handy ausspionieren?

Viele Menschen sehen kein Problem darin, die Partnerin oder den Partner auszuspionieren, wie eine aktuelle Studie zeigt. Fast jede und jeder zehnte Deutsche hält es für akzeptabel, das Smartphone der Partnerin oder des Partner ohne Einwilligung mit Überwachungssoftware auszuspionieren.

Wie kann ich das Handy von meinem Freund durchsuchen?

Der wichtigste Schritt zum Ausspionieren des Handys: Seinen Sperrcode rausfinden. Entweder heimlich schauen, wenn er ihn eingibt oder auf gut Glück versuchen: z.B. sein Geburtsdatum, vier Mal seine Lieblingszahl oder alle vier Ziffer-Ecken (also 1-3-9-7, das ist nämlich angeblich die beliebteste Kombination).