Wer auffährt ist beweispflichtig

Ein Auffahrunfall ist keine Seltenheit. Meist reicht schon ein unachtsamer Moment, ehe es knallt und der Hintermann auf den Vordermann auffährt. Aber wer trägt die Kosten? ADAC Clubjuristen informieren.

  • Der Auffahrende ist nicht immer schuld!

  • Wer ohne Grund plötzlich bremst, haftet regelmäßig mit

  • Ging ein Spurwechsel voraus, kann der Vordermann zu 100 % haften

Broschüre mit Unfallbericht: Was tun nach einem Unfall?

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Wer ist eigentlich Schuld nach einem Auffahrunfall? Nicht immer hat der Auffahrende Schuld - auch wenn sich viele auf den sogenannten Anscheinsbeweis berufen. Aber was ist eigentlich der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall?

Anscheinsbeweis: Der Auffahrende hat Schuld

Bei einem Auffahrunfall geht man aufgrund des sog. Anscheinsbeweises davon aus, dass der Auffahrende Schuld hat, weil er:

  • den erforderlichen Sicherheitsabstand zum Vorfahrer nicht eingehalten,

  • seine Fahrgeschwindigkeit nicht angepasst hat oder

  • er unaufmerksam oder abgelenkt war.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Vorfahrende ohne triftigen Grund und nicht verkehrsgerecht abgebremst hat und der Hintermann dies auch beweisen kann.

Erfahren Sie mehr zu Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall in Deutschland

Bremsen wegen Tier auf der Straße

So hat das Landgericht Duisburg bei einem Auffahrunfall entschieden, bei dem der Vorausfahrende plötzlich wegen eines Vogels auf der Fahrbahn gebremst hatte. Das Landgericht kam hier zu einer Haftungsverteilung von 70 % zu 30 %. Generell wird bei Kleintieren auf der Straße kein triftiger Grund für das Abbremsen angenommen: Auch das Bremsen wegen eines Eichhörnchens und einer Taube wurde in der Rechtsprechung zu Lasten des Vordermannes gewertet.

Vollbremsung aus heiterem Himmel

Aber auch bei einer grundlosen Vollbremsung kann der Hintermann mithaften. So entschied es das Landgericht Saarbrücken: Als Autofahrer müsse man grundsätzlich nicht mit einer plötzlichen Vollbremsung auf freier Strecke rechnen. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes diene jedoch gerade dazu, durch rechtzeitiges Bremsen ein Auffahren zu vermeiden. Wurde also der erforderliche Sicherheitsabstand nicht vollends eingehalten, trägt der Hintermann die Hälfte der Schuld.

Bremslichter des Vordermannes defekt

Die Haftung des Auffahrenden kann allerdings dadurch ausgeschlossen oder vermindert sein, dass die Bremslichter des vorausfahrenden Fahrzeugs nicht funktionierten.

Spurwechsel ging voraus

Ähnlich verhält es sich bei einem vorherigen Spurwechsel: In einem solchen Fall kann sogar von einer 100%igen Haftung des Vorfahrers ausgegangen werden, wenn z.B. der Vordermann infolge eines Überholvorganges kurz vor dem Hintermann einschert.

Abbremsen vor Ampel

Kommt ein Fahrzeug zum Stillstand, weil die Ampel von grün auf gelb umschaltet, liegt nach der Rechtsprechung ein verkehrsgerechtes Abbremsen vor. Der Hintermann muss den gesamten Schaden allein tragen, da er beim Umschalten der Ampel mit einem plötzlichen abrupten Bremsen des Vorausfahrenden rechnen muss.

Fahrschulauto voraus

Auch beim Auffahren auf ein Fahrschulauto trifft den Hintermann die Schuld: Jeder Verkehrsteilnehmer, der einem Fahrschulfahrzeug folgt, muss mit plötzlichen und sonst nicht üblichen Reaktionen rechnen und seine Fahrweise darauf einstellen, urteilte das Landgericht Saarbrücken. Das grundlose Abbremsen oder auch „Abwürgen“ des Motors gehöre zu den typischen Anfängerfehlern eines Fahrschülers.

Massenkarambolage (Kettenauffahrunfall)

Bei Massenunfällen ist es oft unmöglich den Unfallhergang eindeutig nachzuvollziehen. Deshalb greifen hier andere Regeln bei der Schadensregulierung als bei einem normalen Unfall. Die meisten Versicherungen regulieren seit 2015  freiwillig nach einem vereinfachten Verfahren. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei den ganzen Schaden ihres Versicherungsnehmers – unabhängig von der Schuldfrage. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt gleich.

Ob ein Massenunfall vorliegt und das vereinfachte Verfahren abgewendet wird, entscheidet ein Gremium des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Es gibt es drei Voraussetzungen: Es konnte kein Verursacher festgestellt werden, es waren mehr als 40 Fahrzeuge beteiligt (ist der Hergang schwer nachzuvollziehen genügen 20) und die Unfälle müssen in einem „engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang“ stattgefunden haben.

Vorsicht bei Anhängerkupplung

Eine vorhandene Anhängerkupplung kann beim Auffahrunfall den Schaden an beiden Fahrzeugen vergrößern. Aufgrund dessen kann eine abnehmbaren Anhängerkupplung, die nicht demontiert wurde, zu einer Mithaftung des Vordermannes führen. Dieser Einwand wurde bislang zwar noch nicht von den Gerichten entschieden. Eine Anhängerkupplung sollte - sofern möglich - dennoch entfernt werden, um eine Vergrößerung des Fremd- sowie Eigenschadens zu vermeiden

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Hat man immer schuld wenn man auffährt?

Fazit. Bei Unfällen haften im Grundsatz beide Fahrer zu jeweils 50%. Anders ist dies, wenn ein Unfallbeteiligter die Hauptschuld am Unfall trägt. Bei typischen Auffahrunfällen wird vermutet, dass der Auffahrende Schuld war.

Was tun wenn mir jemand auffährt?

Polizei rufen, Austausch der Daten mit den anderen Unfallbeteiligten, Unfallbericht und Unfallskizze anfertigen, Versicherung benachrichtigen. Wer trägt die Schuld am Auffahrunfall? Erfahrungsgemäß trägt derjenige die Hauptschuld, der auffährt. Das muss aber nicht immer so sein.

Wer ist schuld wenn man hinten drauf fährt?

Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes diene jedoch gerade dazu, durch rechtzeitiges Bremsen ein Auffahren zu vermeiden. Wurde also der erforderliche Sicherheitsabstand nicht vollends eingehalten, trägt der Hintermann die Hälfte der Schuld.

Wer ist schuld wenn mehrere Autos Auffahren auf Auto?

Er kann entsprechend eine Teilschuld oder sogar die alleinige Schuld tragen. Bei einem Auffahrunfall mit mehreren Autos ist nicht pauschal der letzte Fahrer schuld: Es muss erwiesen sein, dass sich die anderen Beteiligten jeweils korrekt verhalten haben.