Wer braucht keine gez gebühren bezahlen

Um die Rundfunkgebühr kommt kaum jemand herum

Wer braucht keine gez gebühren bezahlen

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Aktualisiert am 05. August 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Haushalt zahlt in Deutschland für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat.
  • Der Beitrag – früher GEZ-Gebühr – fällt pro Haushalt an, egal wie viele Menschen in der Wohnung leben und ob sie das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen.
  • Aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen kannst Du Dich von der Gebühr befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Für eine Zweitwohnung musst Du nicht doppelt zahlen.

So gehst Du vor

  • Zahlst Du noch Rundfunkgebühren für eine Zweitwohnung? Dann stelle einen Antrag auf Befreiung. Nutze dazu den Online-Antrag „Nebenwohnung befreien“.
  • Bist Du über 18 Jahre alt und ziehst in eine eigene Wohnung, musst Du Dich anmelden. Lade dazu das Formular „Wohnung anmelden“ herunter. Auch sonst musst Du einen Umzug anzeigen. Nutze dafür das Formular „Änderung Beitragskonto“.
  • Bekommst Du Sozialleistungen wie Ar­beits­lo­sen­geld II oder Bafög, kannst Du Dich befreien lassen: „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“.

Seit Januar 2013 zahlen die Bundesbürger zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine GEZ-Gebühr mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag. Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Wir erklären Dir alles rund um die Rundfunkgebühren, wer nicht zahlen muss und wer weniger zahlen darf.

Wie hoch ist die Rundfunkgebühr?

Seit August 2021 muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro im Monat zahlen. Pro Quartal beträgt der Beitrag für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland also 55,08 Euro.

Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts

Ursprünglich sollte sich der Beitrag von 17,50 Euro schon zum 1. Januar 2021 erhöhen. Das hatte die Ministerpräsidentenkonferenz im März 2020 beschlossen. Doch der Medienstaatsvertrag trat nicht in Kraft, da Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland seine Zustimmung verweigerte und damit die Erhöhung blockierte. Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.

Seit 20. Juli 2021 gilt eine Zwischenlösung. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat, weil es ohne tragfähige Gründe die Zustimmung zum Staatsvertrag verweigerte. Um die Finanzierbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, wurde der Rundfunkbeitrag übergangsweise um 86 Cent angehoben – aber nicht rückwirkend zum 1. Januar 2021, sondern ab August 2021.

Die endgültige Erhöhung müssen die Länder in einem neuen Änderungsstaatsvertrag mit Zustimmung aller Länder regeln. Bleibt abzuwarten, auf welche Erhöhung sich die Länder gemeinsam verständigen können. Sie sollen dabei auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie im Blick haben und berücksichtigen, welche Zahlung für die Haushalte zumutbar ist, mahnten die Verfassungsrichter (BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2021, Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2777/20, 1 BvR 2775/20).

Ein Blick zu den Nachbarn: In Frankreich werden die Rundfunkgebühren von 11,50 Euro im Monat abgeschafft, um die Bürger finanziell zu entlasten. Die Kosten sollen in Zukunft über die Mehrwertsteuer finanziert werden.

Rundfunkbeitrag pro Haushalt

Pro Haushalt ist immer nur ein Beitrag zu zahlen. Familien und Wohngemeinschaften zahlen ebenfalls nur einen Beitrag, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung sind.

Du zahlst in der Regel quartalsweise in der Mitte von drei Monaten. Du kannst allerdings auch im Voraus für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr zahlen. Am einfachsten funktioniert die Zahlung über die Sepa-Lastschrift. So zahlst Du auf jeden Fall pünktlich und auch nach einer Erhöhung die richtige Summe. Falls Du Dich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheidest, bekommst Du keine Zahlungsaufforderungen mehr.

Du kannst die Gebühr aber auch überweisen. Wer mit Dauerauftrag zahlt, muss seinen Auftrag nach einer Gebührenerhöhung entsprechend anpassen. Bei der letzten Erhöhung gab es allerdings keine gesonderten Schreiben des Beitragsservices, um die Haushalte über die höheren Beiträge zu informieren. Einige Haushalte gerieten nach der Erhöhung in Verzug, weil sie ihren Dauerauftrag nicht anpassten. Eine Mahnung muss der Beitragsservice nicht versenden. Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, folgt ein Festsetzungsbescheid samt Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Gebühren, mindestens aber 8 Euro.

Eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich, zumindest dann nicht, wenn der Beitragszahler ein Girokonto hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2022, Az. 6 C 2.21; 6 C 3.21).

Tipp: Achte darauf, dass der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung nicht doppelt bezahlt wird. Im Haushalt lebende Kinder mit Einkommen, Großeltern sowie WG-Mitbewohner können sich abmelden. Das entsprechende Formular „Abmelden“ findest Du auf der Website des Beitragsservice.

Keine zusätzliche Gebühr für das Radio im Auto

Vom Rundfunkbeitrag erfasst ist auch das Radio in Deinem Auto. Dafür musst Du nicht gesondert zahlen.

Im gewerblichen Bereich sieht das anders aus. Bei Autovermietungen werden Beiträge für die Radios in den Mietwägen fällig. Diese Zahlungspflicht ist verfassungsgemäß, urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Anmeldung nicht vergessen 

Im emotionalen Trubel beim Auszug aus der elterlichen Wohnung oder bei einer Trennung mit anschließendem Umzug in eine neue Bleibe solltest Du nicht vergessen, Deine neue Wohnung innerhalb eines Monats anzumelden. Du kannst dazu das Formular „Wohnung anmelden“ herunterladen. Warte keinesfalls darauf, bis Du Post vom Beitragsservice bekommst. Die Gebühren können sich ansammeln und es kann teuer werden.

Alle volljährigen Personen, die aus dem Elternhaus ausziehen und die neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, bekommen Post vom Beitragsservice, wenn der Beitragsservice im Rahmen der Meldedatenübermittlung kein Beitragskonto zuordnen kann. Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren. Reagierst Du nicht, meldet Dich der Beitragsservice rückwirkend zum Datum des Einzugs an. Bist Du in eine Wohngemeinschaft gezogen, in der schon jemand den Rundfunkbeitrag bezahlt, besteht für Dich keine Beitragspflicht. Am besten teilst Du dem Beitragsservice mit, dass für die Wohnung bereits Rundfunkgebühr gezahlt wird. Dazu kannst Du online das Formular „Klärung“ verwenden.

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Hermann-Josef Tenhagen

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Was zählt als Wohnung?

Erhoben wird die Gebühr von derselben Behörde wie vor 2013, nur dass sie einen neuen Namen trägt. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt mittlerweile ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die GEZ-Ermittler, die an der Wohnungstür klingelten, um herauszufinden, ob ein Rundfunkgerät im Haushalt vorhanden ist, gibt es nicht mehr.

Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die

  • zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
  • einen eigenen Eingang hat und
  • nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.

Beitragsfrei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Auch für Lauben in Schrebergärten, in denen niemand übernachten darf, fällt keine Gebühr an.

Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Einige Bürger fanden den neuen Rundfunkbeitrag ungerecht und haben dagegen geklagt. Die Verfassungsrichter entschieden: Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Zwar würden Alleinlebende dadurch mehr belastet als Familien oder Wohngemeinschaften, das sei aber gerechtfertigt und hinnehmbar, so die Richter.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die deutsche Rundfunkgebühr für zulässig. Es handelt sich nicht um unerlaubte staatliche Beihilfen (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. C-492/17).

Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung?

Beitragspflichtig waren bis zum Juli 2018 auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Nach einem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts (BVerfG) ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (18. Juli 2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Die Bundesländer haben das Urteil zum 1. November 2019 umgesetzt: 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Seither können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen, wenn sie mit ihrem Partner zusätzlich in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben. Das ist die neue Regelung:

„Für ihre Nebenwohnungen wird eine natürliche Person von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 auf Antrag befreit, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung an die zuständige Landesrundfunkanstalt entrichtet. Gleiches gilt, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag zwar nicht für die Hauptwohnung, jedoch für eine ihrer Nebenwohnungen entrichtet.“

So lässt Du Deine Zweitwohnung befreien

Du kannst den Online-Antrag „Befreiung Nebenwohnung“ ausfüllen. Voraussetzung ist, dass Du als Antragsteller beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet bist.

Wichtig: Einen Anspruch auf Befreiung haben neben dem Inhaber von Haupt- und Nebenwohnung auch der Ehepartner und der eingetragene Lebenspartner. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.

Du kannst auch unser Mus­ter­schrei­ben Zweitwohnung nutzen, um dem Beitragsservice mitzuteilen, dass Du für Deine Erstwohnung die Gebühr zahlst. Die Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde legst Du bei, aus der die Anmeldung der Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen. Ein Zweitwohnungssteuerbescheid reicht auch als Nachweis.

Für Gartenlauben und Datschen musst Du ebenfalls nicht zusätzlich zahlen, sofern Du schon einen Beitrag für Deine Hauptwohnung leistest. Du kannst Dich von den Rundfunkgebühren befreien lassen mit dem Formular „Nebenwohnung“.

Die Befreiung für Inhaber von Nebenwohnungen gilt seit der Neuregelung im November 2019 ab dem Monat der Antragstellung beziehungsweise bis zu drei Monate vor diesem Zeit­punkt, sofern die Voraussetzungen für die Befreiung während dieser Zeit eingetreten sind.

Schwierigkeiten bei der Befreiung

Schwierigkeiten bei der Befreiung der Zweitwohnung sollten seit November 2019 der Vergangenheit angehören. Probleme gab es immer dann, wenn zum Beispiel Dein Ehepartner Beitragszahler der Hauptwohnung war, Du selbst aber bei der Zweitwohnung angemeldet warst. In diesen Fällen lehnte der Beitragsservice den Antrag ab, wie einige unserer Leser in der Finanztip-Community berichten. Einige Betroffene berichteten uns, dass sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt haben.

Es konnte zudem passieren, dass der Beitragsservice die Befreiung nur für Dich selbst akzeptierte. Sollte zum Beispiel Dein Ehepartner die Zweitwohnung ebenfalls nutzen, dann musste der sich gesondert anmelden. Im Ergebnis sollte dann der eine Ehepartner für die Hauptwohnung und der andere für die Zweitwohnung zahlen. Es wäre für Familien also alles so geblieben wie vor dem Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts – Gebühren für die Haupt- und Zweitwohnung.

Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die fehlende Befreiung eines Ehepartners für rechtswidrig (Urteil vom 4. Juni 2019, Az. 2 A 364/19). Auch das Verwaltungsgericht in München hat sich dieser Auffassung angeschlossen und den Beitragsservice verpflichtet, auch den Ehepartner von der Beitragspflicht ab dem 1. Januar 2019 zu befreien (Urteil vom 15. Januar 2020, Az. M 6 K 19.4592).

Der Beitragsservice behandelt laufende Antrags- beziehungsweise Widerspruchsverfahren automatisch nach den neuen Regeln. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die bereits einen Befreiungsantrag für ihre Nebenwohnung gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, müssen sich daher nicht erneut an den Beitragsservice wenden. Wurde Dein Antrag damals abgelehnt, musst Du einen neuen Antrag auf Befreiung stellen – das sollte dann nur noch eine Formsache sein.

Wer muss keine Rundfunkgebühr zahlen?

Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ebenfalls befreit sind Bewohner von Pflegeheimen, die vollstationär betreut werden.

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, muss nur einen reduzierten Beitrag zahlen. Dazu zählen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, außerdem Sehbehinderte und Hörgeschädigte. Diese Gruppe war bis Ende 2012 komplett von der Rundfunkgebühr befreit. Seither wird für sie ein Drittel des regulären Beitragssatzes fällig: Seit August 2021 sind es 73,44 Euro im Jahr.

Wer kann sich befreien lassen?

Falls Du bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder Ar­beits­lo­sen­geld II erhältst, kannst Du Dich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen (§ 4 Abs. 1 RBStV). Für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften gilt: Wenn einer der Partner von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss auch der andere nicht zahlen.

Rentner, die eigentlich Anspruch auf Sozialhilfe hätten, diese aber nicht beantragen, können sich nicht von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Der Bezug von Sozialleistungen ist Voraussetzung für die Befreiung (VG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 2021, Az. 5 K 557/21.KO).

Auch wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wenn innerhalb einer Wohngemeinschaft ein Bewohner von der Gebühr befreit ist, weil er Bafög bezieht, dann muss den Rundfunkbeitrag allerdings ein anderer, nicht befreiter Mitbewohner übernehmen.

Wenn Du Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags hast, kannst Du das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ auf der Website des Beitragsservice ausfüllen.

Dann musst Du den ausgefüllten Antrag ausdrucken und mit Nachweisen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, schicken.

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Saidi Sulilatu

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Was passiert, wenn Du nicht zahlst?

Wenn Du den Rundfunkbeitrag nicht zahlst, erhältst Du einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag. Der Säumniszuschlag beträgt 1 Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber 8 Euro (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 RBStV i.V.m. § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge). Du bekommst keine besondere Mahnung.

Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschicken. Die Schreiben sind den tatsächlichen Briefen des Beitragsservice meist täuschend echt nachempfunden.

Wenn Du eine Zahlungsaufforderung vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhältst, prüfe, ob Deine Adresse und Deine Beitragsnummer richtig angegeben sind. Hast Du Zweifel an der Echtheit, rufe beim Beitragsservice an und kläre, ob das Schreiben tatsächlich von dort stammt. Das ist die Service-Telefonnummer des Beitragsservices: 01806 999 555 10. Ein Anruf kostet 20 Cent aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Wer kann von GEZ Gebühren befreit werden?

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungsgrund 402. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff.

Wie kann ich die GEZ Gebühren umgehen?

Wer eine der folgenden Leistungen bezieht hat allerdings gute Chancen auf eine Befreiung vom GEZ-Beitrag:.
Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Grundsicherung im Alter..
Hilfe zum Lebensunterhalt..
Erwerbsminderungsrente..
BAföG..
Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld..
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz..

Wie hoch darf das Einkommen sein um von der GEZ befreit zu werden?

Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.

Wer zahlt GEZ Gebühren 2022?

Grundsätzlich muss jede volljährige Person in Deutschland Rundfunkgebühren zahlen. Wer Bafög oder eine Berufsausbildungsbeihilfe erhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht jedoch unter Umständen befreien lassen.