Wer darf alles in eine Umweltzone einfahren?

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Wer darf alles in eine Umweltzone einfahren?

Die häufigsten Fragen zur Umweltplakette

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  5. FAQ - Fragen zur Umweltplakette

Kommunen und Städte erlassen zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote.

In die Umweltzone dürfen alle Fahrzeuge, in deren Frontscheibe eine Plakette klebt. Die entspricht dem Abgasstandard des jeweiligen Autos. Es gibt einige Faustregeln: Autos mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator bekommen zumeist grüne Plaketten. Dieselfahrzeuge müssen mindestens die Abgasnorm Euro 2 erfüllen, um eine rote Plakette zu erhalten. Eine gelbe Plakette erhalten Sie für Euro 3, eine grüne für Euro 4.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Umweltplakette und den Umweltzonen.

Wenn Sie ohne entsprechende Plakette in der Umweltzone erwischt werden, werden Sie mit einem Bußgeld von 80 € fällig. Punkte in der Flensburger Kartei gibt es seit dem 1. Mai 2014 hierfür nicht mehr.

Bei den bisher in der Planung befindlichen Umweltzonen ja; es könnte aber auch zeitlich befristete Umweltzonen geben.

Natürliche Feinstaubursachen sind beispielsweise Saharastaub, Kleinstlebewesen und Teile von ihnen, Pollen, Waldbrände, Vulkanausbrüche und ähnliches. Doch einen großen Anteil liefert der Mensch: Industrie, Privathaushalte, Straßenverkehr oder Kraftwerke sind nur einige der Feinstaubquellen.

Natürliche Feinstaubursachen sind beispielsweise Saharastaub, Kleinstlebewesen und Teile von ihnen, Pollen, Waldbrände, Vulkanausbrüche und ähnliches. Doch einen großen Anteil liefert der Mensch: Industrie, Privathaushalte, Straßenverkehr oder Kraft6werke sind nur einige der Feinstaubquellen.

Umweltzonen sind Gebiete in Städten und Gemeinden, für die wegen hoher Feinstaubbelastungen Verkehrsbeschränkungen gelten. In diesen Umweltzonen dürfen Sie nur noch mit einem Auto fahren, das eine Umwelt-Plakette hat. Die Umweltzonen werden dort eingereichtet, wo im vergangenen Jahr der Grenzwert für Feinstaub mehr als 35-mal überschritten wurde. Ziel der Umweltzonen ist es, die Feinstaubbelastung unter die Grenzwerte zu senken.

Die besonders durch Feinstaub belasteten Bereiche müssen durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als „Umweltzone“ gekennzeichnet sein. Anhand der abgebildeten Plaketten erkennen Sie, welche Fahrzeuge freie Fahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.

Mit der Einführung der Umweltzonen stellt sich für viele Autobesitzer die Frage: Welche Plakette bekommt mein Auto? Je nach Schadstoffklasse erhalten die Fahrzeuge entweder eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Die jeweilige Plakette ergibt sich aus dem Emissionsschlüsselnummer. Diese ist in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen. Dieselfahrzeuge mit nachgerüstetem Rußfilter erhalten ein Zertifikat. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Plakettenfarben.

TÜV NORD Mobilität bietet Ihnen einen kostenloser und sehr nützlicher Service für alle Autobesitzer: Mit ein paar Eintragungen ermittelt unser Umweltplaketten-Rechner Ihre Plakettenfarbe.

An den TÜV NORD Stationen kostet Sie eine Umweltplakette nur 6,- Euro. Wenn Sie die Umweltplakette übers Internet bestellen, schicken wir sie Ihnen zu und berechnen Ihnen 9,90 Euro (inkl. Versand- und Bearbeitungskosten).
 

Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone. Die geplanten Umweltzonen finden Sie hier.

Die Plakette ist unbefristet gültig. Sie brauchen jedoch eine neue Plakette, wenn Sie ihr Fahrzeug ummelden und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert, da die auf der Plakette eingetragene Nummer mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen muss.

Die Umweltplakette ist von innen am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Wir empfehlen dazu den unteren Bereich der Frontscheibe auf der Beifahrerseite.

Die Plaketten dienen zur Identifizierung der Fahrzeuge die in die Umweltzonen einfahren dürfen.

  • Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette (schlechteste Schadstoffgruppe)
  • Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette
  • Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette
  • Schadstoffgruppe 4: Grüne Plakette (bestmögliche Plakette)

„XY-OM 531“ steht für ein fiktives amtliches Kennzeichen. Es soll verdeutlichen, dass in das weiße Kästchen auf der Feinstaubplakette das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen sein muss. Ohne Eintragung ist die Plakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen hat wie auf der Plakette vermerkt. Die Eintragung wird von der Werkstatt oder der Zulassungsstelle vorgenommen. Die Plakette wird ohne Eintragung nicht ausgegeben.

Es reicht der Fahrzeugschein. Das Auto selbst müssen Sie nicht vorführen. Deshalb können Sie die Plakette auch ganz bequem übers Internet bestellen.

Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellen) gehören zur Schadstoffgruppe 4 (grün). Auch sie benötigen eine Plakette um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.

Nein, nur vierrädrige Fahrzeuge benötigen eine Plakette.

Es kommt darauf an, wie es zugelassen wurde. Die meisten Quads und Trikes sind als „Motorrad“ geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen.

Mit der Umstufung von Euro 1 auf Euro 2 halbiert sich die Steuer. Eine Nachrüstung ist also durchaus überlegenswert.

Vom Fahrverbot in der Umweltzone sind in der Regel Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator oder alte Diesel-Pkw betroffen.
Ein Fahrzeugwechsel oder eine Nachrüstung können sich durchaus lohnen. So gibt es heute auch Gebrauchtwagen mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator, die nur wenig Stickoxide und fast keine Partikel ausstoßen. Zudem gibt es für viele ältere Dieselfahrzeuge der Euro-1-Abgasnorm die Möglichkeit der Aufrüstung auf die Euro-2-Norm. Es bekommt damit nicht nur die rote Plakette zum Fahren in der Umweltzone. Auch die Kfz-Steuer ermäßigt sich je nach Hubraumgröße um 100 € und mehr pro Jahr.
Eine weitere Alternative ist der öffentliche Nahverkehr. Sie selbst müssen entscheiden, ob die Kosten für zumutbar sind, denn letztendlich ist es auch eine politische Frage.

  1. Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
  2. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
  3. mobile Maschinen und Geräte,
  4. Arbeitsmaschinen,
  5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
  6. Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung „aG“, „H“, oder „Bl“ haben.
  7. Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter "07-Nummer"

Ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung zu fahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen 80 € Bußgeld. Punkte in der Flensburger Kartei gibt es seit dem 1. Mai 2014 hierfür nicht mehr.

Auch Pkw mit einem Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII StVZO) mit den Emissionsschlüsselnummern 01, 02 und 77 (mit Nachrüstung) erhalten eine grüne Plakette.

Oldtimer dürfen auch ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren.

Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Umweltplakette. Der Nachweis der Schadstoffgruppe für ausländische Fahrzeuge und damit die Zuordnung zu einer Plakette ist in der Kennzeichnungsverordnung geregelt. Andernfalls erfolgt die Zuordnung anhand des Jahres der Erstzulassung des Fahrzeuges.

Ja, die Verkehrsschilder, die den Eingang zu einer Umweltzone markieren gehören zu den allgemein und für jedermann gültigen Verkehrskennzeichen. Das heißt: Auch Ausländer müssen sich mit ihren Fahrzeugen an diese Regeln halten.

Die Umweltplaketten können Sie bequem online bestellen. Füllen Sie einfach das Bestellformular wahlweise in Deutsch oder in Englisch aus.

Nein, Sie können auch in Zukunft ohne Plakette nach Deutschland kommen. Einzig die Umweltzonen sind für Sie gesperrt.

Mobilität

Wer darf in die Umweltzone einfahren?

Besitzt dein PKW eine Feinstaub-Plakette und ist diese an der Einfahrt der Umweltzone abgebildet, dann darfst du hier einfahren. Werden Sonderrechte geltend gemacht, dann darf der PKW auch ohne Feinstaub-Plakette in die Zone einfahren.

Für wen gilt die Umweltzone?

Umweltzonen sind Gebiete in Städten und Gemeinden, für die wegen hoher Feinstaubbelastungen Verkehrsbeschränkungen gelten. In diesen Umweltzonen dürfen Sie nur noch mit einem Auto fahren, das eine Umwelt-Plakette hat.

Welche Fahrzeuge dürfen in die abgebildete Umweltzone fahren?

Hat ein Fahrzeug eine Feinstaubplakette der entsprechenden Farbe, dann darf es in diese Zone fahren. Somit darf ein PKW mit roter Feinstaub-Plakette in die Umweltzone einfahren. Nur vierrädrige Fahrzeuge müssen eine Umweltplakette haben.

Wann darf man eine Umweltzone einfahren?

Eine Umweltzone darf befahren werden wenn das Fahrzeug eine zulässige Umweltplakete erhalten hat. Ebenso darf ein Fahrzeug mit Sonderrechten in eine Umweltzone einfahren, z.B. ein Oldtimer mit dem H-Kennzeichen.