Wer ist berechtigt auf discouter parkplätzen strafzettel zu verteilen

Mit Sensoren gehen Supermärkte gegen Parksünder vor. Die Unternehmen preisen das als Serviceleistung, doch viele Kunden sind sauer.

Wenn Sie das nächste Mal zu Aldi, Lidl & Co. fahren und Ihr Auto auf dem Kundenparkplatz abstellen: Achten Sie mal darauf, ob in der Parkbucht ein kleiner runder oder eckiger Kasten auf dem Asphalt beziehungsweise zwischen den Pflastersteinen angebracht ist. Wenn ja, dann wird Ihre Parkzeit mit einem Sensor automatisch erfasst. Beim Überschreiten der maximalen Parkdauer, über die Hinweisschilder informieren, droht ein Knöllchen.

Kampf gegen Dauerparker

Die größten Discounter Lidl und Aldi installieren derzeit großflächig solche Sensoren auf ihren Kundenparkplätzen. Lidl will die Technik deutschlandweit einführen, Aldi Nord im gesamten Vertriebsgebiet. Grund: Gerade in dicht besiedelten Lagen werden die Kundenparkplätze vor Discountern und Supermärkten gerne von Dauerund Fremdparkern als praktische und vor allem kostenlose Abstellfläche missbraucht. Das ist den Läden schon lange ein Dorn im Auge, denn so bleibt weniger Parkraum für ihre Kunden. In den meisten Fällen wiesen bislang Schilder deshalb darauf hin, dass man zur Kontrolle eine Parkscheibe in die Windschutzscheibe legen soll. Das ist allerdings umständlich, und viele Kunden vergessen es auch einfach. Wenn es dann unter Umständen Ärger wegen der Standzeit gibt, fehlt den Kunden der Beweis, dass ihr Auto nicht länger auf dem Parkplatz gestanden hat als vom Supermarkt erlaubt war.

Sensor erfasst Parkzeit

Die auf dem Parkplatz angebrachten Sensoren sollen für Abhilfe sorgen: Per Infrarot erkennen sie, ob über ihnen ein Fahrzeug abgestellt worden ist. Ab diesem Zeitpunkt wird die Parkzeit erfasst. Wird das Auto nicht bewegt und die maximal erlaubte Standzeit überschritten, funkt der Sensor einen Hinweis – entweder aufs Smartphone des Marktleiters oder an einen Wachdienst. Nun wird das Kennzeichen des Autos vom Personal erfasst und ein Knöllchen an den Scheibenwischer geklemmt. Kosten für den Parksünder: in der Regel zwischen 20 und 25 Euro. Anbieter dieser Technik wie Safe-Place aus Düsseldorf stellen dafür nicht nur Technik, sondern bei Bedarf auch das Wachpersonal.

Service oder Abzocke?

Wer ist berechtigt auf discouter parkplätzen strafzettel zu verteilen

Hängt solch ein Hinweisschild auf dem Supermarkt-Parkplatz, wird die Parkdauer per Sensor erfasst.

Die Supermärkte preisen das System als Kundendienst: Man müsse sich nicht mehr um die Parkscheibe kümmern, und die Standzeit (meist 60 bis 90 Minuten) reiche in den meisten Fällen locker aus, um die Einkäufe zu erledigen. Kunden sehen das oft anders: Wer doch mal länger fürs Shoppen braucht, muss entweder mit dem Kassenbon als Nachweis zurück zum Markt und dort mit dem Marktleiter über die Annullierung des Knöllchens verhandeln – oder aber die saftige Strafe zahlen.

Wer ist berechtigt auf discouter parkplätzen strafzettel zu verteilen

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Märkte üben ihr Hausrecht aus

Viele Kunden bezweifeln im Übrigen, dass die Supermärkte überhaupt berechtigt sind, Strafzettel auszustellen. Doch das ist tatsächlich erlaubt: Da es sich bei den Parkplätzen um das Privatgelände der Supermärkte handelt, dürfen die Mitarbeiter dort auch die Knöllchen verteilen.

Für Gewerbetreibende kann es schon mal ein Ärgernis sein, dass die geschäftseigenen Parkplätze häufig von Anwohnern oder Kunden anderer Läden genutzt werden. Abhilfe und ein vermeintlich gutes Konzept gegen Falschparker auf privaten Grundstücken bietet Park Control. Der Nachteil: Das Vergraulen echter Kunden ist vorprogrammiert.

Wer ist berechtigt auf discouter parkplätzen strafzettel zu verteilen

Besonders lustig ist es, wenn ein bayreuther Laden, konkret der Rewe in der Spinnereistraße 5-7, Park Control nutzt. Bekanntermaßen ist die Stadt leer und kaputt und der besagte Supermarkt liegt nicht mal in der Nähe des sog. “Zentrums”.

Das System von Park Control kurz erklärt
Das Entscheidende an einem von Park Control zu überwachenden Gelände ist: Ein Supermarkt-Parkplatz gehört in aller Regel dem Geschäft und ist somit kein öffentlicher Parkplatz. Ein öffentlicher Parküberwachungsdienst hat hier also nichts zu suchen, dürfte auch gänzlich falsch parkenden Autos keine Strafzettel ausstellen. Wie im bayreuther Beispiel fühlt sich ein Geschäftsbetreiber gestört von Autos, die auf seinem Parkplatz (tagelang) parken, der Einkauf aber ausbleibt.

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Das sogenannte “Bußgeld”
Um Dauerparker oder eben Kunden anderer Geschäfte vom Parkplatz zu verbannen gibt es die Berliner Firma Park Control. Sie hat für diesen Fall ein ganz gutes Konzept entwickelt: Der Parkplatz wird von einem Mitarbeiter überwacht. Es gibt sogar ein kleines, polizeiähnlich foliertes Auto, das dem Kontrolleur Respekt verschaffen soll. Parkt ein Auto länger als 2 Stunden, gibts ein “Bußgeld”. Und hier sind wir beim springenden Punkt: Auf dem  Aufsteller im Foto oberhalb wird ein “Bußgeld von 30 EUR” angekündigt, das tatsächlich aber keines ist: Hierbei handelt es sich auf keinen Fall um ein Bußgeld mit Punkten und hohen Kosten im sinne des öffentlichen Straßenverkehrs, sondern ganz einfach um eine Vertragsstrafe zwischen dem Rewe Markt und dem Falschparker. Selbstverständlich gibt es auch keine Eintragung ins Verkehrszentralregister – das wird nur suggeriert.

Voraussetzungen für das Verteilen von Vertragsstrafen
Park Control stellt natürlich nicht einfach den nächstbesten schlecht gelaunten “Parküberwacher” auf den Parkplatz, sondern sorgt auch für ein halbwegs rechtskonformes System. Damit man den ganzen Tag Privat-Knöllchen verteilen darf, muss der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet werden. Das sieht recht witzig aus: Zum Service von Park Control gehört es, alle 10-20 Meter Hinweisschilder aufzustellen. Diese teilen teils sogar auf Englisch mit, dass (wie im Beispiel) z.B. 2 Stunden kostenlos mit Parkscheibe geparkt werden darf. Auf dem Foto ganz oben ist zu sehen, dass die Parkregeln in die AGBs des Geschäfts aufgenommen werden. Halten sich die Kunden nicht daran, folgt die Vertragsstrafe.

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Kundenfreundlich?
An sich ist das ein tolles System um sich Dauerparker von Hals zu halten, allerdings ist eben die Parkscheibe das Problem. Es soll vorkommen, dass man, wenn man mal schnell zum Rewe fährt, keine dabei hat. Holt man also in 5 Min. Brötchen und hat Pech, sieht der Parkwächter das Auto ohne Parkscheibe und man ist mit den 30 EUR dabei, die man im Endeffekt an den Rewe Markt zusätzlich zahlt. In aller Regel dürfte das dann für viele Kunden das letzte Mal sein, dass sie dieses Geschäft betreten. Sinnvoller wäre in vielen Fällen sicherlich eine Regelung mit einer Schranke, die z.B. mittels Scan des Kassenbeleges zur kostenfreien Ausfahrt öffnet.

Update Juli 2017
Park & Control wirft seine Prinzipien noch mehr über Bord und vermietet nun von ihnen überwachte Supermarktparkplätze an Dauerparker:
24.07.2017: Park & Control: Bußgeld Abzocke wird noch dreister

Tipp: Wir meiden in Zukunft Geschäfte mit diesem Park-Modell grundsätzlich. Wer aber darauf angewiesen ist, dem sei eine elektronische Parkscheibe (ca 20 €) empfohlen: Sie erkennt, wenn das Auto abgestellt wird und setzt die Ankunftszeit automatisch korrekt auf die nächste halbe Stunde. Diese elektronischen Parkscheiben sind in Deutschland vom Bundesministerium für Verkehr zugelassen!

Werden Aldi Parkplätze kontrolliert?

Bei Aldi, Lidl, Edeka Viele Supermärkte lassen ihre Parkplätze überwachen, damit sie nur von echten Kunden benutzt werden. Allerdings hat sich das zu einer lukrativen Abzock-Masche für die Überwachungs-Firmen entwickelt. Autofahrer müssen sich dabei nicht alles gefallen lassen.

Wer darf in Deutschland Strafzettel ausstellen?

Im öffentlichen Parkraum dürfen Knöllchen nur von Ordnungsbehörden (etwa Polizei oder Ordnungsamt) ausgestellt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 03.01.2020 entschieden (Az. 2 Ss-Owi 963/18). Die Stadt Frankfurt hatte einen Wachdienst damit beauftragt, Falschparken zu ahnden.

Kann Fair Parken den Halter ermitteln?

4.4 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung der Vertragsstrafe, wird durch fair parken eine Halterabfrage zur Durchführung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung durchgeführt. Die fair parken hierdurch entstehenden Kosten werden dem Nutzer pauschal mit 10,00 € zusätzlich zur erhobenen Vertragsstrafe in Rechnung gestellt.

Wer verhängt Strafzettel?

Nach Parkverstößen können sowohl Polizei als auch Ordnungsamt ein Knöllchen ausstellen.