Wie alt muss man sein um e scooter zu fahren

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E-Scooter gelten als kompaktes und umweltfreundliches Transportmittel. Viele Pendler nutzen den flinken Elektro Tretroller für ihre Wege zwischen Bahnhof oder Haltestelle und dem Arbeitsplatz. Auch für kurze Besorgungen in der Stadt ist der E-Scooter praktisch. Doch wenn Sie Ihren Roller in der Öffentlichkeit nutzen möchten, sollten Sie einige wichtige Regeln beachten.

Was ist eigentlich ein E-Scooter?

E-Scooter sind Tretroller mit Elektroantrieb und zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen. Sie gehören damit zu einer neuen Klasse von Fahrzeugen: Im Vergleich etwa zu Pedelecs werden E-Scooter ausschließlich durch den elektrischen Motor angetrieben und nicht zusätzlich auch durch Muskelkraft.

E-Scooter besitzen eine Lenk- oder Haltestange und keine Sitzmöglichkeit. Sie sind vergleichsweise leicht, klappbar und damit gut zu transportieren. Ein großer Vorteil liegt darin, dass E-Roller über eine einfache Steckdose oder via USB-Kabel an einer Powerbank aufgeladen werden können. Sie fahren somit umweltfreundlich.

E-Scooter oder E-Roller?

Es gibt zahlreiche Namen und Synonyme für E-Scooter:

  • Elektroscooter, Elektroroller
  • Elektro-Tretroller
  • E-Roller
  • Elektromotorroller

Hier besteht durchaus Verwechslungsgefahr mit dem Motorroller, der jedoch als eine Art Motorrad begrifflich schon längst besetzt ist. Insofern sind E-Scooter oder Elektro-Tretroller wohl die verständlicheren Namen für das neue Gefährt.

Versicherungspflicht für E-Scooter

Da E-Scooter einen elektrischen Antriebsmotor besitzen, gelten für sie ähnliche rechtliche Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge. Die Elektro­kleinst­fahrzeuge-Verordnung (eKFV) sieht eine Versicherungspflicht für E-Scooter vor. Der gültige Versicherungsschutz muss über eine Versicherungsplakette nachgewiesen werden, die am Gerät aufgeklebt wird.

Die E-Scooter-Versicherung der R+V gibt es schon ab 4,99 Euro monatlich.

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Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fahren?

Wenn Sie mit Ihrem Elektro Tretroller im öffentlichen Verkehrsraum fahren wollen, dürfen Sie ausschließlich Radwege bzw. Fahrradstreifen nutzen oder müssen alternativ auf der Straße fahren, wenn keine Radwege vorhanden sind. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten – auch mit abgeschaltetem Motor. Auch in der Fußgängerzone dürfen Sie Ihren E-Scooter nicht benutzen. Viele Städte und Gemeinden sind jedoch bemüht, das Fahren in bestimmten Zonen, wie Bahnhofsvorplätzen, zu erlauben. Da die Regelungen hier uneinheitlich sein können oder zum Teil noch nicht umgesetzt sind, ist es wichtig, dass Sie sich vorher informieren, wo Sie wirklich mit Ihrem E-Scooter fahren dürfen.

Braucht man für E-Scooter einen Führerschein?

Für das Fahren mit dem Elektroroller benötigen Sie keinen Führerschein. Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht. Wichtig ist allerdings, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist: So muss Ihr E-Scooter vor allem Bremsen, eine Klingel und eine Beleuchtungsanlage besitzen.

Wie alt muss man sein um e scooter zu fahren

Dürfen E-Scooter in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden?

In Bussen und Bahnen dürfen E-Scooter kostenlos mitgenommen werden, wenn gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind, wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen betont: Der E-Scooter muss zusammengeklappt sein und damit platzsparend und sicher verstaut werden können. In diesem Fall wird der E-Scooter wie ein Gepäckstück behandelt und darf kostenlos mitgeführt werden. Achtung: Die Beförderung größerer E-Scooter, die sich nicht zusammenklappen lassen, ist gegebenenfalls kostenpflichtig – und wird ähnlich geregelt wie die Mitnahme von Fahrrädern.

Erhöhtes Unfallrisiko mit dem E-Scooter

Das Fahren mit dem E-Scooter generell nicht auf Gehwegen zuzulassen, ist eine Maßnahme, Unfälle zwischen Rollerfahrern und Fußgängern zu vermeiden. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass es zukünftig mehr Unfälle mit E-Scooter-Fahrern geben wird, da sie zunehmend unser Straßenbild füllen werden. Gut zu wissen: Als E-Scooter-Besitzer können Sie sich gegen Unfälle, die Ihnen beim Fahren mit dem Roller in der Freizeit passieren, mit der R+V-Risiko-Unfallversicherung absichern.

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Für welche E-Scooter besteht Versicherungspflicht?

Generell gilt, dass alle E-Scooter, die von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden und im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden sollen, Kfz-versichert werden müssen:

  • Hierunter zählen E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen).
  • E-Scooter dürfen maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang sein und dürfen ein Gewicht von 55 kg nicht überschreiten.
  • Voraussetzung ist außerdem, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist – also bremsen kann, steuerbar ist und eine Beleuchtungsanlage mit Reflektoren enthält. Auch eine Klingel muss vorhanden sein.
  • Den passenden Haftpflichtschutz für Ihren E-Scooter bietet die R+V-E-Scooter-Versicherung. Denken Sie außerdem über den Abschluss einer Teilkasko-Versicherung nach: Damit sind auch Schäden durch Diebstahl oder Kurzschluss abgedeckt. Ihr persönlicher Ansprechpartner hilft Ihnen bei der Wahl Ihrer Versicherung gerne weiter.

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Wie kann ich einen E-Scooter leihen?

In vielen Städten in Deutschland bieten spezielle Verleihdienste die Möglichkeit, sich einen E-Scooter für kurze Zeit zu mieten (in der Regel für maximal 24 Stunden). Das funktioniert zumeist unkompliziert über eine Smartphone-App, ähnlich wie beim Carsharing oder Leihfahrrad: Man erstellt über die App ein Kundenkonto, scannt den auf dem E-Roller angebrachten QR-Code und bezahlt per Kreditkarte oder einer anderen Zahlart. In den meisten Fällen bezahlt man eine Grundgebühr (circa 1 Euro) und einen Minutenpreis für die Leihdauer (15 bis 20 Cent).

Nach Beendigung des Ausflugs, stellt man den E-Scooter an einer entsprechenden Stelle wieder ab (Infos zu den möglichen Abstellplätzen erhält man über die App des Anbieters). Übrigens: Abgestellte E-Scooter mit leerem Akku werden von Mitarbeitern des Verleih-Services, sogenannten "Juicern", regelmäßig aufgeladen.

Was muss ich beim Leihen eines E-Scooters beachten?

Während man für das Fahren eines elektrischen Tretrollers mindestens 14 Jahre alt sein muss, so muss man für das Ausleihen eines E-Scooters mindestens 18 Jahre alt sein. Der Grund dafür ist, dass man bei der Miete des Fahrzeugs einen Vertrag mit dem Verleihdienst schließt und hierfür volljährig sein muss. Für alles Weitere gelten die allgemeinen Regeln zur Benutzung eines Elektrokleinstfahrzeugs: Fahren dürfen Sie nur auf den erlaubten Flächen (z. B. nicht auf Gehwegen), der E-Scooter darf nur von einer Person benutzt werden und das Tragen eines Helms ist keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen.

Unser Tipp: Prüfen Sie vor dem Ausleihen eines E-Scooters das Gerät auf Beschädigungen und checken Sie den Ladestand des Akkus. Auch eine Versicherungsplakette muss am Leihfahrzeug angebracht sein.

Alkoholisiert auf dem E-Scooter – welche Promillegrenzen gelten?

Das Auto stehen lassen und nach dem Bierchen mit Freunden stattdessen den E-Scooter nehmen? Keine gute Idee!

Für das Fahren mit dem E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren: Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis 21 Jahre gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Darüber hinaus gilt eine Promillegrenze von 0,5.

Wer mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wird, zahlt ein hohes Bußgeld, riskiert Punkte in Flensburg und sogar den Führerscheinentzug.

Wie erhalte ich für meinen E-Scooter eine Straßenzulassung?

Sie können Ihren E-Scooter nur versichern lassen – und ihn öffentlich nutzen –, wenn Sie über eine gültige Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug verfügen. Damit weisen Sie nach, dass Ihr Elektroroller alle verkehrssicherheitsrelevanten Anforderungen erfüllt. Doch Achtung: Viele Modelle besitzen die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nicht. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die vor Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auf den Markt gebracht worden sind. Fehlt die Betriebserlaubnis, gibt es keinen Versicherungsschutz. Dann dürfen Sie mit Ihrem E-Scooter nur im Privatgelände, nicht jedoch auf öffentlichen Plätzen und Wegen fahren.

Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis drohen hohe Bußgelder

Kann ich selbst eine Betriebserlaubnis einholen?

Sollte Ihr E-Scooter keine Allgemeine Betriebserlaubnis aufweisen, besteht die Möglichkeit, dass Sie nachträglich eine Straßenzulassung erhalten. Wenden Sie sich zunächst an den Hersteller und fragen Sie nach, ob bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besteht. Diese kann der Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) beantragen und Ihnen dann zur Verfügung stellen. Auf den Internetseiten des KBA finden Sie eine Übersicht über die Elektrokleinstfahrzeuge, die bereits eine ABE erhalten haben. Sofern der Hersteller keine ABE einholt, können Sie als Halter selbst eine Einzelfallbetriebserlaubnis (EBE) beantragen. Hierfür müssen Sie sich an die Zulassungsstelle wenden und durch ein TÜV-Gutachten nachweisen, dass Ihr E-Scooter die technischen Anforderungen der eKF-Verordnung erfüllt und somit für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Beachten Sie: Eine Einzelerlaubnis kann sehr kostspielig sein.

Checkliste: Darauf müssen Sie achten, wenn Sie mit Ihrem E-Scooter unterwegs sind

Gilt für E-Scooter gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit gültiger Betriebserlaubnis:

  • Das Fahren mit dem E-Scooter in der Öffentlichkeit ist für Personen ab 14 Jahren erlaubt.
  • Sie benötigen für das Fahren mit dem E-Scooter keinen Führerschein.
  • Es besteht keine Helmpflicht.
  • Sie dürfen ausschließlich Radwege und Fahrradstreifen bzw. die Straße nutzen, das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
  • Die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln ist dann kostenlos erlaubt, wenn Ihr E-Scooter zusammengeklappt und sicher verstaut werden kann.
  • Es gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht. Beantragen Sie den Kfz-Haftpflichtschutz für Ihren E-Scooter jetzt in der R+V-E-Scooter-Versicherung.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Elektrokleinstfahrzeuge bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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