Wie gefährlich sind Reisen in die Türkei?

Beachten Sie, dass sich die Sicherheitslage vor Ort aufgrund der Entwicklung der COVID-19-Pandemie jederzeit ändern kann.

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  • Einreise in die Türkei: möglich
    Luft-, Land- und Seegrenzen sind geöffnet. Bei Einreise sind keine Covid-Nachweise notwendig.
  • Transit: möglich, Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. 
  • Einreise nach Österreich: Aktuelle Maßnahmen – von den Regelungen zur Einreise nach Österreich bis zu COVID-19 relevanten Informationen

Nähere Details/ weiterführende Informationen:

Für österreichische StaatsbürgerInnen, die sich in der Türkei aufhalten, gelten die von der türkischen Regierung verordneten Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19. 

Ausgangsbeschränkungen:

  • sämtliche Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben

Öffentliche Verkehrsmittel (Nah- und Fernverkehr)

  • keine Kapazitätsbeschränkungen
  • keine Altersgruppenbeschränkungen

Reisen zwischen Provinzen

  • keine Beschränkungen

Betriebe

  • keine Beschränkungen bei den Öffnungszeiten    
  • keine Beschränkungen bei der Anzahl der Gäste am selben Tisch
  • Karten- und Brettspiele werden wieder erlaubt
  • Abstandsregelung zwischen den Tischen besteht weiterhin
  • Kinos dürfen öffnen
  • Shisha-Cafés bleiben weiterhin geschlossen
  • Musik (inkl. Livemusik) bis max. 00:00 Uhr 

Hotels/Veranstaltungen

  • Veranstaltungen (Feierlichkeiten, Animationen, etc.) sind unter Einhaltung der allgemeinen Pandemieregeln erlaubt

Rauchen auf belebten Straßen und an öffentlichen Orten ist untersagt.

Seit 15.01.2022 können Kinos, Konzerte, Theater oder sonstige Veranstaltungen mit größerer Menschenansammlung uneingeschränkt besucht werden.

Personenkontrollen sind häufig. Es besteht Ausweispflicht. Reisenden wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten und die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Bei der Einreise in die Türkei kann es zu vorübergehenden Festnahmen und Anhaltungen sowie zu Zurückweisungen kommen, ohne dass konkrete Vorwürfe bzw. genaue Gründe seitens der türkischen Behörden bekanntgegeben werden.

Konsularischer Schutz kann österreichischen Staatsbürgern, die auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht garantiert werden.

Auch bei Personen mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft wurde in einigen Fällen den österreichischen Vertretungsbehörden Zugang zu den Inhaftierten erst mit teilweise mehrmonatiger Verzögerung gewährt.


Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!
Vor Reisen in Gebiete, die sich weniger als 10 km von der syrischen oder der irakischen Grenze entfernt befinden, wird besonders aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen in diesen Nachbarstaaten und möglicher Auswirkungen auf türkischem Gebiet ausdrücklich gewarnt.

Partielle Reisewarnung (Sicherheitsstufe 5)!

Vor Reisen in Gebiete, die sich weniger als 10 km von der syrischen oder der irakischen Grenze entfernt befinden, wird aufgrund bewaffneter Auseinandersetzungen in diesen Nachbarstaaten und möglicher Auswirkungen auf türkischem Gebiet ausdrücklich gewarnt.

Hinweis: Reisewarnungen werden im Regelfall nur in besonderen Krisensituationen ausgesprochen, wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Reisende, die sich in ein Gebiet mit Reisewarnung begeben, müssen sich der möglichen Konsequenzen bewusst sein:

  • Konsularische Hilfeleistung für in Not geratene Österreicher kann nicht gewährleistet werden.
  • Bei Reisen in Gebiete mit Reisewarnung können Versicherungen trotz eines aufrechten Versicherungsvertrages Ausschlussgründe geltend machen und sind damit leistungsfrei.
  • Das Konsulargebührengesetz ermächtigt die Republik Österreich, die Kosten für allenfalls erforderliche Schutzmaßnahmen bzw. Hilfeleistung in bestimmten Situationen im Regressweg von Reisenden zurückzufordern!

Hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 3)

In den Provinzen Ağrı, Batman, Bingöl, Bitlis, Diyarbakır, Gaziantep, Hakkari, Kilis, Mardin, Şanlıurfa, Siirt, Şırnak, Tunceli und Van kommt es immer wieder zu bewaffneten Zusammenstößen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Von Reisen in diese Provinzen wird wegen anhaltender Kämpfe dringend abgeraten.

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im Rest des Landes!

Auch in anderen Landesteilen ist mit terroristischen Anschlägen zu rechnen. Die Urlaubsdestinationen an der Mittelmeer- bzw. der ägäischen Küste mit Zielflughafen Antalya, Dalaman, Izmir, Bodrum sind von der Grenze zu Syrien und zum Irak über 500 km entfernt und daher von den kriegerischen Auseinandersetzungen an der syrischen und irakischen Grenze nicht betroffen. Eine latente terroristische Bedrohung ist aber auch dort gegeben.

In Istanbul wird empfohlen, das Auto immer an einem bewachten Parkplatz oder in einer Garage abzustellen.

Es wird geraten, wenig Bargeld und keine wertvollen Schmuckgegenstände mit sich zu führen sowie bei unumgänglichen Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit besonders wachsam zu sein. Vorsicht ist für allein reisende Frauen geboten.

Es wird empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden, Demonstrationen großräumig zu umgehen und die Anweisungen der Sicherheitsbehörden zu beachten. Auf stark frequentierten Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, bei Großveranstaltungen, religiösen Stätten, Sehenswürdigkeiten und bei Großveranstaltungen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Staats- und Regierungsgebäude und militärische Einrichtungen sind zu meiden.

Österreichischen Staatsbürgern, die auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, kann konsularischer Schutz nicht garantiert werden.

In Fällen von Verhaftung von Personen mit ausschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft wurden den österreichischen Vertretungsbehörden Haftbesuche erst mit mehrmonatiger Verzögerung gewährt.

Auslandsregistrierung
Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.    

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist in den meisten Hotels, Banken und Wechselstuben möglich. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Bei den meisten Bankomaten können Landeswährung und Euro abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden.

KFZ (PKW/ Motorrad) werden im Pass des Fahrers eingetragen. Die Ausreise ist nur mit diesem KFZ möglich. Im Schadensfall muss entweder die Reparatur abgewartet oder ein Abschleppservice über die Grenze organisiert werden.

Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist bis zu einem Betrag von 5.000 USD möglich (für höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, Fossilien, alte Münzen, auch gefundene oder gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine etc.) ist strikt untersagt. Verstöße werden mit Gefängnisstrafen geahndet. Ethnografische Gegenstände (z.B. Teppiche, Kelims und ähnliches) sollten nur mit Attest eines staatlichen türkischen Museums ausgeführt werden.

Nähere Auskünfte finden Sie auch im Travel Centre der IATA. Die angeführten Mengen und Beträge sind unverbindliche Richtangaben, rechtsverbindliche Informationen kann nur die Vertretungsbehörde dieses Landes erteilen.

Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.

Krankenhäuser entsprechen nicht dem österreichischen Standard. Die Situation in den Privatkliniken ist vor allem in Ankara und Istanbul besser. Nur in den großen Städten sind einige große Spitäler und Universitätskrankenhäuser nach dem neuesten Stand eingerichtet, die medizinische Primärversorgung ist ausreichend. Apotheken sind in ausreichender Anzahl vorhanden.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Sozialministeriums finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn den Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über eventuell erforderliche Reiseimpfungen zu erkundigen. Beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs bzw. bei den tropenmedizinischen Instituten erhalten Sie ausführliche Informationen zu gängigen Infektionskrankheiten auf Reisen.

Mit einem vom österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellten, zwischenstaatlichen Betreuungsschein ist die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in staatlichen Spitälern der türkischen Sozialversicherung möglich. In privaten Kliniken sind Behandlungskosten sofort zu begleichen.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Öffentliche Verkehrsverbindungen: gutes Straßen- und Flugnetz. Das Eisenbahnnetz ist schwach ausgebaut und die Reisegeschwindigkeit (mit Ausnahme einzelner Strecken, z.B. Ankara-Eskişehir) niedrig. Der Straßenverkehr ist gefährlich, besonders in der Nacht. Nach der 2018 erfolgten Inbetriebnahme des neuen internationalen Flughafens in Istanbul wird empfohlen, sich bei Transferflügen über mögliche Flughafenwechsel zu erkundigen.

Die grüne Versicherungskarte wird nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt. An der Grenze kann eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Es gelten 0,5 Promille (für PKW ohne Anhänger, sonst 0,0 Promille). Nach dem Verlust des österreichischen Führerscheines ist die Ausreise per PKW problemlos möglich, wenn eine polizeiliche Verlustanzeige vorgewiesen wird. Im Land ist das Fahren für maximal 6 Monate erlaubt.

Mehr Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC und des ARBÖ.

Klima:

Das Klima je nach Gebiet stark unterschiedlich. Nach Osten wird das Klima immer rauer. Die Schwarzmeerküste ist niederschlagsreich und verhältnismäßig kühl. An der ägäischen Küste und an der Mittelmeerküste herrscht mediterranes Klima mit hohen Temperaturen, vor allem an der Südküste im Hochsommer. In Ankara und im anatolischen Hochland typisch kontinentales Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern.

Die Türkei liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Weitere Informationen unter Regionale Hinweise, Nationales US-Geologieinstitut, Österreichischer Zivilschutzverband (mit Erdbebenschutz-Ratgeber).

Politische Äußerungen in der Öffentlichkeit (auch über Social Media) gegen den türkischen Staat und dessen oberste Organe sind verboten, sie können zu Festnahmen führen.

Das Betreten und Fotografieren von Sicherheitszonen und Sperrgebieten (die nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind) ist verboten. Die aktuelle Berichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden.

Eine Rücksichtnahme auf islamische Sitten und Gebräuche ist angebracht, vor allem in Hinblick auf die Bekleidung und besonders beim Besuch von Moscheen.

Drogenschmuggel und Drogenkonsum kann mit hohen Gefängnisstrafen geahndet werden. Von der Mitnahme von anvertrauten Paketen wird dringendst abgeraten.

Homosexualität ist nicht strafbar, aber gesellschaftlich nur in sehr geringem Maß akzeptiert.
Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können jedoch auch (beispielsweise in einzelnen Provinzen oder Regionen) unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Türkischen Vertretungsbehörde in Österreich.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

  1. Ankara
  2. Antakya
  3. Antalya
  4. Bodrum
  5. Bursa
  6. Edirne
  7. Gaziantep
  8. Istanbul
  9. Izmir
  10. Mersin

Legende:     zutreffend     nicht zutreffend


Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

- - - - - - - - - -  


Ankara

Botschaft

Atatürk Bulvari 189, 06680 Ankara


Leitung:

WIMMER Johannes, Dr.phil. | ao. und bev. Botschafter


Konsularbezirk:

Türkei mit Ausnahme der Provinzen Istanbul, Bursa, Edirne, Kirklareli, Tekirdag, Kocaeli, Balikesir, Canakkale, Sakarya, Bilecik, Bolu, Zonguldag (s. auch GK Istanbul)

Anmerkung:

!! CALLCENTER (Anrufe nur aus der Türkei möglich): (212) 373 58 25 (Infos und Termine; YTL 26,--/Anruf) !!

Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00  


Ankara

Verwaltungs- und Konsularabteilung

Atatürk Bulvari 189, 06680 Ankara


Antakya

Honorarkonsulat

Hatboru San. ve Tic. A.¿, Antakya Organize Sanayi Bölgesi, Antakya / Hatay


Leitung:

KILICLAR Mehmet, Ing. | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Hatay, Kilis, Osmaniye und Adana

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 09.00 - 18.00     Di 09.00 - 18.00     Mi 09.00 - 18.00     Do 09.00 - 18.00  


Antalya

Honorarkonsulat

Lara Barut Collection, Güzeloba mah. Yasar Sobutay Bulvari No 30, TR-07235 Muratpasa, Antalya


Leitung:

BARUT Ahmet | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Antalya und Burdur

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00     Di 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00     Mi 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00     Do 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00     Fr 09.00 - 12.00 13.30 - 17.00  


Bodrum

Honorarkonsulat

Carsi Mahallesi, Nazim Hikmet Sokak 7/4, 48400 Bodrum/ Mugla


Leitung:

EKSI Fatih Can | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Provinz Mugla

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 10.00 - 12.00     Di 10.00 - 12.00     Mi 10.00 - 12.00     Do 10.00 - 12.00     Fr 10.00 - 12.00  


Bursa

Honorarkonsulat

Org. San. Böl. Ormanlar Cad. No: 3, 16159 Nilüfer/Bursa


Leitung:

DINIZ Sedat, Dipl.Ing. | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Bursa, Bilecik, Balikesir, Canakkale

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 10.00 - 14.00     Di 10.00 - 14.00     Mi 10.00 - 14.00     Do 10.00 - 14.00     Fr 10.00 - 14.00  


Edirne

Honorarkonsulat

Yetimler Carsisi No. 9, Edirne


Leitung:

SIRAGEZEN Hüseyin | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Edirne, Kirklareli, Tekirdag

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 09.00 - 18.00     Di 09.00 - 18.00     Mi 09.00 - 18.00     Do 09.00 - 18.00     Fr 09.00 - 18.00  


Gaziantep

Honorarkonsulat

Konsularbezirk:

Provinzen Gaziantep, Adiyaman, Kahramanmaras, Malatya und Sanliurfa

Anmerkung:

VORÜBERGEHEND GESCHLOSSEN.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis


Istanbul

Generalkonsulat

Köybasi cad. No. 46, 34464 Yeniköy, Istanbul


Leitung:

SAIGER Josef, BA, MA | Generalkonsul


Konsularbezirk:

Provinzen Istanbul, Bursa, Edirne, Kirklareli, Tekirdag, Kocaeli, Balikesir, Canakkale, Sakarya, Bilecik, Bolu, Zonguldak, Düzce, Yalova, Bartin

Mo 09.00 - 12.00     Di 09.00 - 12.00     Mi 09.00 - 12.00     Do 09.00 - 12.00     Fr 09.00 - 12.00  


Istanbul

Kulturforum

Köybasi cad. No. 44, 34464 Yeniköy, Istanbul


Leitung:

NEUREITER Silvia, BA, MA | Direktorin

Di 10.00 - 13.00     Do 10.00 - 13.00  


Izmir

Honorarkonsulat

Konsularbezirk:

Izmir, Aydin, Denizli, Manisa und Usak

Anmerkung:

Das HK ist vorübergehend geschlossen.

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis


Mersin

Honorarkonsulat

Atatürk cad. 4302 sok., Toroglu apt. Kat 1 da 1, TR-33010 Mersin


Leitung:

TÜTÜNER Hüseyin | Honorarkonsul


Konsularbezirk:

Provinz Mersin

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise

Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise

Notpassausstellung vor Ort

Visabefugnis

Beglaubigungsbefugnis

Mo 09.00 - 17.00     Di 09.00 - 17.00     Mi 09.00 - 17.00     Do 09.00 - 17.00     Fr 09.00 - 17.00  

Botschaft der Republik Türkei | Generalkonsulat der Republik Türkei; Wien | Generalkonsulat der Republik Türkei; Salzburg | Generalkonsulat der Republik Türkei; Bregenz | Honorarkonsulat der Republik Türkei; Leonding/OÖ | Ständige Vertretung der Republik Türkei bei der OSZE | Ständige Vertretung der Republik Türkei bei den Vereinten Nationen in Wien


Botschaft der Republik Türkei

Prinz-Eugen-Straße 40, 1040 Wien

Telefon:

(+43 / 1) 505 73 38 - 0

Telefax:

(+43 / 1) 505 36 60

Amtsbereich:

Republik Österreich


Generalkonsulat der Republik Türkei; Wien

Hietzinger Hauptstrasse 29, 1130 Wien

Telefon:

(+43 / 1) 877 71 81 -0

Telefax:

(+43 / 1) 877 71 79

Amtsbereich:

Wien, Niederösterreich, Steiermark und Burgenland

Parteienverkehr:
Türk. Staatsbürger: Mo - Fr, außer AT/TR Feiertage: 09:00 - 12:30
Visaanträge: Mo - Fr, außer AT/TR Feiertage: 14:30 - 16:00


Generalkonsulat der Republik Türkei; Salzburg

Strubergasse 9, 5020 Salzburg

Telefon:

(0043 / 662) 44 21 20 - 0, 44 21 33 - 0

Telefax:

(0043 / 662) 44 21 33 - 4

Amtsbereich:

Salzburg, Tirol, Kärnten, Oberösterreich

Amtsbefugnis:

Beglaubigungs-, Pass- und Visabefugnis; Standesamtliche Registrierungen, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08:30 - 16.30, Parteienverkehr: 09:00 - 13:00


Generalkonsulat der Republik Türkei; Bregenz

Senderstrasse 10, 6960 Wolfurt

Telefon:

(+43 / (0) 55 74) 42 083 - 0

Telefax:

(+43 / (0) 5574) 42 441

Parteienverkehr:
Mo - Fr 08:30 - 15:30 durchgehend
Parteienverkehr Mo-Fr 08:30-12:00


Honorarkonsulat der Republik Türkei; Leonding/OÖ

Breughelstrasse 5, 4060 Leonding

Telefon:

(+43 / (0) 732) 77 32 84

Amtsbereich:

Oberösterreich

Parteienverkehr:
nach telefonischer Voranmeldung


Ständige Vertretung der Republik Türkei bei der OSZE

Schubertring 14 / 4. Stock, 1010 Wien

Telefon:

(+43 / 1) 523 38 05

Telefax:

(+43 / 1) 523 38 07

Parteienverkehr:
Mo-Fr 09:00-13:00 und 14:00-18:00


Ständige Vertretung der Republik Türkei bei den Vereinten Nationen in Wien

Rennweg 17 (3. Stock), 1030 Wien

Telefon:

(+43 / 1) 714 20 95

Telefax:

(+43 / 1) 714 20 99

Parteienverkehr:
Mo - Fr 09.00 - 18.00


Vertrauensanwalt Hasan Gürkan ERDEBIL

Straße:

Esentepe Mah. Büyükdere Cad., Maya Akar Center No:102/58

Stadt:

Sisli, Istanbul 34394



Arbeitsgebiet:

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht / M&A, Zivilrecht, Energierecht, Ausländerrecht, Immobilienrecht, Forderungseinziehung, IP / IT, Kartellrecht / Vertrieb, Prozessführung / Streitbeilegung, Luftfahrt-&Transportrecht, Erbrecht

Sprachkenntnisse:

Deutsch, Türkisch, Englisch


Vertrauensanwältin Nazan SEREF

Straße:

Izzetpasa Mahallesi, Yeni Yol Caddesi Nurol Tower No:3 Kat: 18

Stadt:

Sisli, ISTANBUL 34387



Arbeitsgebiet:

Gesellschaftsrecht und Umwandlung von Gesellschaften, Familien- und Erbrecht, Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht, Urheber- und Markenrecht, Internationales Handelsrecht und Vertragsrecht, Immobilien- und Baurecht, Arbeitsrecht

Sprachkenntnisse:

Deutsch, Englisch, Türkisch


Vertrauensanwalt Mustafa Ülkü CANER

Straße:

Mansuroglu Mah. 288/3 Sokak, No: 3, Selvili 2 Apt., B-Block, Kat 6, Tür 17

Stadt:

Bayrakli, IZMIR 35535



Arbeitsgebiet:

Handelsrecht, Firmenrecht, Versicherungsrecht

Sprachkenntnisse:

Türkisch, Deutsch, Englisch


Vertrauensanwalt Yavuz Selim SARIIBRAHIMOGLU

Straße:

Kizkulesi Sok.14/1



Sprachkenntnisse:

Türkisch, Englisch


Vertrauensanwalt Dr. Levent BICAKCI

Kanzlei:

Anwaltskanzlei Dr.Levent Biçakci

Straße:

Meydan Sokak No.1 Beybi Giz Plaza K.16

Stadt:

Maslak - Istanbul TR - 34398



Sprachkenntnisse:

Türkisch, Deutsch, Englisch


Vertrauensanwältin Mag.iur. Ayse Banu TANVERDI

Kanzlei:

Rechtsanwaltsbüro Tanverdi

Straße:

Izzetpasa Mah., Yeni Yol Caddesi; Nurol Tower No:3 Kat:18

Stadt:

Sisli- Istanbul 34387



Arbeitsgebiet:

Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

Sprachkenntnisse:

Türkisch, Deutsch, Englisch, Französisch

Ist Antalya gefährlich?

Kein Ende der Gewalt in der Türkei: In der bei Touristen beliebten Provinz Antalya sind Raketen eingeschlagen. Wie gefährlich war das für Urlauber? Berlin (dpa/tmn) - In der gesamten Türkei besteht nach Einschätzung des Auswärtigen Amtes unverändert Terrorgefahr.

Wo ist es in der Türkei am sichersten?

Deshalb sind die meistbesuchten und sichersten Orte in der Türkei diejenigen, an denen der Tourismus am größten ist. Istanbul, Kapadokien, Pamukkale, Epheso, Kusadasi, unter anderem, sind Ziele, die Sie mit ihrer Schönheit überraschen werden und das Beste daran ist, dass Sie sich in ihnen sehr sicher fühlen werden.

Ist es in Alanya sicher?

In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Reise nach Alanya. Touristen fragen unter anderem: Ist es sicher, Alanya in 2022 zu besuchen? ... Klimatische Indizes und die beste Reisezeit für Alanya..

Ist Side sicher?

Side ist sicherer als so manche Deutsche Stadt - es gibt kaum Kriminalität. Opfer eines Anschlags zu werden ist derartig utopisch dass es sich nicht lohnt sich nur 2 sec darüber nach zu denken - selbst an einer Olive zu ersticken ist da 1.000facg Wahrscheinlicher.