Wie hoch ist der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim?

  • Die Kosten für einen Pflegeplatz im Heim setzen sich zusammen aus: Pflegesatz, Unterkunft (Mietkosten), Verpflegung (meist Vollpension), Investitionskosten, Ausbildungsumlage und sonstige Kosten.
  • Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bzw. die private Pflegepflichtversicherung einen Kostenanteil für die Pflege im Heim: den Pflegesatz. Insgesamt zahlen Sie als Pflegebedürftiger den sogenannten Eigenanteil.
  • Dieser Eigenanteil setzt sich zusammen aus Verpflegung und Unterkunft, dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Investitionskosten sowie Ausbildungsvergütung. Er liegt durchschnittlich bei ungefähr 2.156 Euro monatlich im 1. Pflegejahr.
  • Sollten Sie selbst nicht in der Lage sein die Kosten zu übernehmen, unterstützt Sie gegebenenfalls das Sozialamt. Das Geld kann sich der Staat teilweise bei Ihren Angehörigen zurückholen, wenn deren Einkommen hoch genug ist.

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Pflegekosten

Ihre gesamten vollstationären Pflegeleistungen werden als „Pflegesatz“ zusammengefasst. Dieser umfasst sowohl die Grundpflege als auch die medizinische Behandlungspflege. Die Pflegesätze werden zwischen den Pflegekassen, ggf. Sozialversicherungsträgern, und den Einrichtungen verhandelt und festgelegt – und zwar für alle Bewohner.

Unterkunft und Verpflegung

Für die Unterkunft fallen Mietkosten an. Mietnebenkosten (z.B. Strom, Wasser) werden bei vollstationärer Pflege meist nicht gesondert berechnet. Sie sind in der Regel in den Unterkunftskosten enthalten. Zusätzlich entstehen Kosten für Essen und Getränke.

Investitionskosten

Investitionskosten sind in erster Linie die Kosten für die Herstellung, Anschaffung oder Miete und den Betrieb der Pflegeeinrichtung. Sie umfassen aber auch Kosten für z.B. Wiederbeschaffung und Instandhaltung. Je nach Lage, Ausstattung und Zustand der Einrichtung, kann auch dieser Betrag sehr unterschiedlich ausfallen.

Ausbildungs­vergütung

Hiermit sind die Kosten für die Ausbildung der Auszubildenden gemeint, welche auf die Pflegeheimbewohner umgelegt werden dürfen.

Taschengeld

Neben den anfallenden Heimkosten verfügen Sie frei über Ihr restliches Vermögen. Sollte die Sozialhilfe Ihre Kosten tragen, erhalten Sie ein monatliches Taschengeld vom Sozialamt.

Zusatzleistungen

Neben den aufgeführten Kosten gibt es sogenannte Zusatzleistungen, etwa ein größeres Zimmer oder eine besondere Betreuung.

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Pflegeversicherung

Einen Teil der Kosten für die pflegerische Versorgung übernimmt die gesetzliche Pflegekasse bzw. private Pflegepflichtversicherung. Die Höhe hängt von Ihrem Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Pflegebedürftiger

Als Pflegebedürftiger tragen Sie die restlichen Kosten. Hierzu zählen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie diese Belastung reduzieren.

Sozialamt

Sofern Sie die Kosten nicht selbst stemmen können, kann (zunächst) das Sozialamt einspringen. Es wird aber versuchen, zumindest einen Teilbetrag von Angehörigen einzufordern.

Zuzahlung durch Partner, Kinder und Angehörige

Können Sie Ihre Pflegekosten nicht zahlen, stehen Ihre nächsten Angehörigen in der Pflicht. In der Regel sind das Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder.

Was bedeuten Elternunterhalt, Selbstbehalt und Schonvermögen?

Volljährige Kinder müssen gemäß dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ihre Eltern (oder pflegebedürftigen Elternteil) ab einem jährlichen Bruttoeinkommen über 100.000 Euro finanziell unterstützen, wenn diese bedürftig werden. Man spricht hier vom Elternunterhalt. Die Höhe dieser Unterstützung ist abhängig vom eigenen Einkommen

Wie werden die Kosten bei mehreren Kindern aufgeteilt?

Grundsätzlich sind alle Kinder gleichermaßen zu Ihrer Unterstützung verpflichtet. Kommt eines Ihrer Kinder alleine für Ihren Unterhalt auf, kann es das Geld anteilig von den anderen Geschwistern zurückverlangen. Allerdings nur, sofern deren Einkommen und Vermögen über dem gesetzlichen Selbstbehalt liegen.

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Gut zu wissen

Entgelterhöhungen durch das Pflegeheim

Je höher der Pflegegrad des Pflegebedürftigen, desto höher der Pflegeaufwand und die damit verbundenen Kosten (inkl. Eigenanteil, den der Pflegebedürftige selbst tragen muss). DiePflegekasse bzw. private Pflegepflichtversicherung unterstützen dabei mit höheren Geldleistungen je höher der Pflegegrad ist.

Steigende Lohn- und Personalkosten sowie Heimkosten können zu Kostenerhöhungen führen. Das Pflegeheim kann daher unter bestimmten Voraussetzungen das Entgelt erhöhen. Diese Preiserhöhung gibt der Gesetzgeber im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor. 

Wichtig: Für Pflegebedürftige, die schon vor dem 01.01.2017 in einem Pflegeheim leben, gilt eine Art Bestandsschutz. Dieser führt zu einer, für den Pflegebedürftigen, vorteilhafteren Berechnung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils.

Der Gesetzgeber schafft für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen zudem ein gewisses Maß an Planbarkeit: Heimbetreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet fürjede Kostenänderung eine Ankündigungsfrist von vier Wochen zu beachten.

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Versorgt im Ausland

Pflegeheime im Ausland

Für viele deutsche Pflegebedürftige ist die stationäre Pflege in einem Pflegeheim im Ausland eine erstrebenswerte Wahl. Es locken gutes Wetter, eine schöne Atmosphäre und oft niedrigere Kosten. Besonders beliebt sind Pflegeheime im asiatischen Raum wie z. B. in Thailand oder in Osteuropa mit Polen und Ungarn. Auch erfreuen sich Pflegeheime in Österreich und Spanien großer Beliebtheit.

Ein Wechsel sollte jedoch stets gut überlegt und vorab mit der Pflegeversicherung geklärt worden sein.

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  • Wie bemisst sich der Eigenanteil für die Betreuung in einem Pflegeheim?

    Anfang 2017 ist das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II vollständig in Kraft getreten. Statt bisher drei Pflegestufen gibt es nun die Pflegegrade 1 bis 5. Für Pflegebedürftige in einem Pflegeheim gelten durch das PSG II neue Regeln: Bisher stieg der Eigenanteil mit zunehmender Pflegestufe. Seit 2017 ist er unabhängig vom Pflegegrad. Nun spricht man vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, der in jeder Pflegeeinrichtung unterschiedlich hoch sein kann.

  • Sind die Kosten für das Pflegeheim steuerlich absetzbar?

    Ja, die selbst getragenen Kosten gelten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung. Als solche können Sie sie absetzen. Wenn Sie allerdings Ihre Wohnung aufgeben, um in ein Heim zu ziehen, ist die sogenannte Haushaltsersparnis abzuziehen. Den Restbetrag können Sie absetzen, sofern der Betrag höher ist als die zumutbare Belastung. Diese hängt ab von der Summe Ihrer Einkünfte sowie Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Übrigens: Falls Ihre Angehörigen für die Heimkosten aufkommen, können auch sie das (zumindest anteilig) steuerlich geltend machen.

  • Was ist bei ausländischen Pflegeheimen (z. B. in Tschechien oder Polen) zu beachten?

    Die Kosten für Pflegeheime sind in Deutschland oftmals höher als in Einrichtungen jenseits der deutschen Grenze – beispielsweise in Polen oder Tschechien. Achten Sie darauf, ob diese Pflegeheime Personal mit ausreichenden Deutschkenntnissen beschäftigen – es sei denn, Sie beherrschen selbst die Landessprache. Zudem sollten in dem Haus genügend ausgebildete Fachkräfte arbeiten, damit Ihre Pflege und die medizinische Versorgung gewährleistet sind. Denken Sie auch daran, dass Ihre Angehörigen möglicherweise höhere Reisekosten haben.

  • Worin liegt der Unterschied zwischen einem Pflege- und Altenheim?

    Wenn ältere Menschen den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können, dann bietet sich der Umzug ein Seniorenheim beziehungsweise Altenheim an. Hier werden sie rund um die Uhr bestens versorgt. Das Pflegeheim ist in der Regel nur für Menschen mit Pflegebedürftigkeit vorgesehen.

  • Wann übernimmt der Sozialhilfeträger (Sozialamt) die Kosten für ein Pflegeheim?

    Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige bei den Kosten für ihren Pflegeheimaufenthalt. Die restliche Summe muss der Versicherte selbst übernehmen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel (z. B. Rente und Vermögen) nicht aus, prüft das Sozialamt, inwieweit die unterhaltspflichtigen Angehörigen (z. B. Kinder, Ehegatten) im Rahmen des Elternunterhalts Unterstützung gewähren müssen. Dies gilt auch für alleinstehende Pflegebedürftige. Beachten Sie geltende Freibeträge für Angehörige bei Pflegeheimkosten.

    Reicht das gesammelte Vermögen nicht aus, übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten für das Pflegeheim.

  • Pflegegeld und Pflegeheim?

    Das Pflegegeld gilt nur für Pflegebedürftige in häuslicher Betreuung, nicht für die Betreuung im Pflegeheim. Es sei denn, der Pflegebedürftige wird unter Woche im Pflegeheim und z. B. am Wochenende zu Hause gepflegt. Dann besteht Anspruch auf Leistungen der Häuslichen Pflege (z. B. Pflegesachleistungen oder Pflegehilfsmittel).

  • Welche Pflegeberatungs- und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für privat Pflegeversicherte?

    Als Ratsuchender finden Sie eine Vielzahl an Beratungsangeboten ganz in Ihrer Nähe. Aber auch online, per Telefon und Videochat sind Pflegeberatungen möglich.

    Für privat Pflegepflichtversicherte

    Wenden Sie sich an die compass Pflegeberatung, wenn Sie privat pflegepflichtversichert sind. Die Pflegeberatung der privaten Krankenversicherer steht Ihnen rund um das Thema Pflege zur Seite.

    Weitere Informationencompass Pflegeberatung.

    Für privat Pflegeversicherte der Allianz

    Wenn Sie bei der Allianz privat pflegeversichert sind bzw. privat vorsorgen, steht Ihnen die Allianz Pflege Assistance WDS.care mit sofortiger Hilfe im Pflegefall zur Seite. Die Experten beraten Sie und Ihre nahen Familienangehörigen – auch wenn diese nicht bei der Allianz versichert sind. Jederzeit und bei Bedarf auch weltweit!

    Weitere Informationen im Glossar unter: WDS.care  

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