Wie hoch ist der standardtarif in der pkv

Das Besondere: Über alle Unternehmen hinweg sind die Leistungen wie auch die Kalkulation in den jeweiligen Tarifen einheitlich. Die Beiträge unterscheiden sich nur leicht durch die unternehmensindividuellen Verwaltungskosten.

Standardtarif

Der Standardtarif bietet Leistungen, die mit den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Er ist eine vergleichsweise günstige Alternative für langjährig Versicherte, da sich Alterungsrückstellungen deutlich beitragsreduzierend auswirken. Die Beiträge im Standardtarif sind grundsätzlich auf den GKV-Höchstbeitrag von 706,28 Euro im Monat (2021) begrenzt; der Beitrag nahezu aller Versicherten liegt jedoch deutlich darunter. Hinzu kommt der individuelle Anteil der versicherten Person zur Pflegeversicherung. Familienangehörigen, die bei einer Versicherung in der GKV familienversichert wären, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln.

Alle Versicherten, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrer gegenwärtigen PKV eine Vollversicherung hatten, können den Standardtarif in Anspruch nehmen, wenn sie

  • seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind und
  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und ihr gesamtes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2021: 58.050 Euro) nicht übersteigt (das gilt auch für Heilfürsorgeberechtigte wie Polizisten) oder
  • jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder beantragt haben und ihr gesamtes Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2021: 58.050 Euro/Jahr) nicht übersteigt.

Mehr Informationen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Standardtarif (AVB/ST)

Wie hoch ist der standardtarif in der pkv

Sozialtarife in der PKV

Wenn sich die persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen ändern, ist es gut, wenn die Krankenversicherungsbeiträge angepasst werden können. Versicherte haben verschiedene Möglichkeiten, ihren PKV-Beitrag zu reduzieren – ob dauerhaft oder zeitlich befristet. Gerade auch für Versicherte mit vorübergehender Zahlungsunfähigkeit und sozialer Hilfebedürftigkeit gibt es in Puncto Versicherungsschutz und -beitrag Lösungen wie beispielsweise den Basis- oder den Standardtarif.

Die Broschüre Alternativen in jeder Lebenslage zeigt einfach und verständlich weitere Möglichkeiten für Versicherte auf.

Basistarif

Der Basistarif bietet sich insbesondere für Versicherte an, die hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind, da ihr Beitrag dann auf die Hälfte des GKV-Höchstbeitrags begrenzt ist. Können diese Versicherten auch den reduzierten Beitrag nicht leisten, übernimmt der Sozialhilfeträger einen weiteren Teil oder sogar den kompletten Beitrag.

2021 beträgt der Höchstbeitrag für die Krankenversicherung 769,16 Euro. Hinzu kommt der individuelle Anteil der versicherten Person zur Pflegeversicherung.

Wer seine private Krankenversicherung nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen hat, kann jederzeit in den Basistarif eines beliebigen PKV-Unternehmens wechseln. Wenn die PKV-Versicherung schon länger besteht, ist ein Wechsel in den Basistarif des aktuellen Versicherers nur möglich

  •  nach dem 55. Geburtstag oder
  •  bei Bezug einer Rente bzw. einer Pension oder
  •  bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts.

Mehr Informationen:
Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Basistarif (AVB/BT)

Notlagentarif

Versicherte, die Schwierigkeiten bekommen, Ihren PKV-Beitrag zu zahlen, sollten sich an ihren Versicherer wenden und mit ihm nach Lösungen suchen. Sind sie nur vorübergehend zahlungsunfähig, können sie den Versicherer um eine Stundung der Beiträge bitten. Der Versicherer ist hierzu allerdings nicht verpflichtet.

Wenn Privatversicherte allerdings über mehrere Monate ihren Beitrag nicht zahlen, kann der Versicherer sie zwar nicht kündigen, aber Maßnahmen gegen den Betroffenen einleiten. Wie jeder andere Gläubiger auch, ist das Unternehmen berechtigt, die Schulden einzuklagen und Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Pfändung einzuleiten. Das gilt auch für den Fall, dass Versicherte zwischenzeitlich zu einem anderen PKV-Unternehmen oder in die GKV gewechselt sind. Wichtig ist: Der Notlagentarif bietet eine Lösung für vorübergehende Zahlungsunfähigkeit. Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts werden dagegen nicht im Notlagentarif versichert, sondern wechseln in den sogenannten Basistarif.

Daher ist der Notlagentarif ist bewusst so gestaltet, dass der Beitrag sehr niedrig ist. Jedes PKV-Unternehmen kalkuliert für seinen Versichertenbestand einen einheitlichen Beitrag für den Notlagentarif. Auf diesen Beitrag werden bisher gebildete Alterungsrückstellungen angerechnet. Bis zu 25 Prozent der monatlichen Prämie dürfen aus den Alterungsrückstellungen finanziert werden. Je länger die Versicherung besteht und je mehr Alterungsrückstellungen eine versicherte Person folglich gebildet hat, desto geringer ist grundsätzlich der individuelle Beitrag des Versicherten. Säumniszuschläge fallen auch im Notlagentarif an. Und: Der Notlagentarif ist arbeitgeberzuschussfähig, wodurch sich der Beitrag für Angestellte zusätzlich verringert.

Versicherte bilden während ihrer Zeit im Notlagentarif keine Alterungsrückstellungen. So haben Versicherte die realistische Chance, schnellstmöglich die Beitragsrückstände auszugleichen und auch einen zusätzlichen Anreiz, die Rückstände schnell auszugleichen und in einen Normaltarif zurückzukehren.

  • Das Unternehmen darf Versicherte nach zwei Monaten mahnen. Diese müssen dann zusätzlich zu ihrem Beitrag einen Säumniszuschlag von einem Prozent ihres Beitragsrückstandes sowie Mahnkosten zahlen.
  • Wird dem Versicherer zwei Monate nach der ersten Mahnung noch mindestens einen Monatsbeitrag geschuldet, erhalten Versicherte eine zweite Mahnung. Dabei muss der Versicherer sie darauf hinweisen, dass ihr Vertrag ruhend gestellt wird, wenn die Beitragsschuld nicht innerhalb des nächsten Monats beglichen wird.
  • Die Umstellung erfolgt dann nach Ablauf dieser Frist mit Beginn des nächsten Monats, sofern Versicherte immer noch mehr als einen Monatsbeitrag schulden.

Solange der Versicherungsvertrag ruht, sind Privatversicherte durch den Notlagentarif krankenversichert, erhalten allerdings stark eingeschränkte Leistungen. Zudem kann der Versicherer verlangen, dass bestehende Zusatzversicherungen ebenfalls ruhen. Eine Card für Privatversicherte darf im Notlagentarif nicht mehr verwendet werden und muss unverzüglich an den Versicherer zurückgeben werden. Sobald Versicherte alle rückständigen Versicherungsbeiträge, die Säumniszuschläge und Mahnkosten bezahlt haben, wechseln sie automatisch in ihren alten Tarif zurück.

Notlagentarif erstattet die Versicherung nur die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie – abweichend von der Notfalldefinition – bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Für Kinder und Jugendliche werden die Kosten medizinisch notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erstattet.


Krankenversicherung

Corona-Krise: Moderater Anstieg im Basistarif

Infoseite


Wie hoch ist der Standardtarif in der PKV für Rentner?

Der Standardtarif für Rentner bietet Leistungen, die sich grob an denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) orientieren. Die Beiträge sind für langjährig Versicherte oft besonders niedrig. Laut PKV-Verband zahlen Standardtarif-Versicherte derzeit durchschnittlich 390 Euro im Monat (Wert für 2022).

Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?

Der Basistarif bietet Leistungen, die mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weitgehend vergleichbar sind. Die Leistungen des Standardtarifs orientieren sich dagegen nur an denen der GKV. Er ist leistungsschwächer als der Basistarif.

Wie hoch ist der Standardtarif bei der Debeka?

Januar 2022): im Standardtarif auf 706,28 Euro (GKV-Höchstbeitrag) und im Basistarif auf 769,16 Euro (GKV-Höchstbeitrag zzgl. des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt 2022 bei 1,3 Prozent).

Wie hoch ist der Basistarif 2022?

Der Beitrag für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung beträgt derzeit (2022) 769,16 Euro monatlich. Damit entspricht er dem Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen.