Wie hoch sind die beiträge der privaten krankenversicherung im rentenalter

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Die Entscheidung „PKV oder GKV?“ sollte nicht von den Kosten allein abhängen – sondern davon, welche medizinischen Leistungen einem wichtig sind. In der Rente spielen Ausgaben dagegen eine große Rolle. Wie hängt das mit dem PKV-Beitrag zusammen, kann man als Rentner eigentlich von der PKV in die GKV wechseln und warum sollte man sich früh für die private Krankenversicherung entscheiden? Das alles erklärt dieser Artikel.

Ist die private Krankenversicherung im Alter wirklich unbezahlbar?

Die Aussage, dass die PKV-Beiträge im Alter explodieren und unbezahlbar werden, hat jeder sicher schon einmal gehört. Diese Behauptung ist aber viel zu pauschal. Der Punkt ist: Es gibt Privatversicherte, die in der Rente hohe PKV-Beiträge zahlen – weil sie der Wahl ihrer privaten Krankenversicherung vielleicht auf Billigtarife gesetzt haben, oder sich nicht mit den verschiedenen Mechanismen beschäftigt haben, die den Beitrag im Alter entlasten.

Dieser Artikel erklärt, wie hohen PKV-Beiträgen vorgebeugt werden kann und wie sich die Kosten für die Gesundheit in der Rente verändern.

Basics zur PKV im Alter:

  1. Mit dem 60. Lebensjahr entfällt der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag.
  2. Auch der Beitrag zum Krankentagegeld fällt ab Renteneintritt weg.
  3. Mit Renteneintritt entfällt zwar der Ar­beit­ge­ber­zu­schuss zum Kran­ken­ver­si­che­rungsbeitrag. Man kann aber einen Zuschuss in Höhe von 7,95 % von der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung beantragen.

Welche Vorteile bietet ottonova bei der Entlastung im Alter?

ottonova bietet Versicherten eine flexible Beitragentlastungskomponente (BEK). Dieser Mehrbeitrag im Monat sorgt dafür, dass der PKV-Beitrag im Alter deutlich niedriger ausfällt und um einen festen zuvor festgelegten Beitrag pro Monat gesenkt wird. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber auch hier die Hälfte bis zum Höchstbetrag.

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Was ändert sich im Alter mit den Krankenversicherungsbeiträgen für Rentner?

Am Ende des Berufslebens steht der Ruhestand. Ruhe, die man sich nach einem ereignisreichen Berufsleben garantiert verdient und sicher voll auskosten möchte.

Die folgende Tabelle zeigt, was dies für den Beitrag bedeutet wenn man als Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder in der PKV in Rente geht:

GKV

GKV

PKV

PKV

GKV

  • Beitrag Krankenkasse:
    Pflichtversicherte teilen sich ihren Beitrag jetzt mit der Rentenversicherung
  • Zusatzbeitrag Krankenkasse: Rentner zahlen 50 % des Zusatzbeitrags auf die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge (Pensionen, Betriebsrente, etc.)
  • Freiwillig Versicherte zahlen zusätzlich 14 % auf alle anderen Einkünfte (etwa aus privaten Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalerträge, Zinsen und Dividenden, etc.)
  • Beitrag Pflegeversicherung: wird in voller Höhe fällig

PKV

  • Beitrag Krankenversicherung: Ab 65 fällt der gesetzliche Zuschlag weg und ab Rentenbeginn das Krankentagegeld
  • Die Beitragsentlastungskomponente reduziert ab jetzt den Beitrag Monat für Monat
  • Zuschuss Krankenversicherung: Rentner bekommen von der Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe von 7,95 % auf die bezogene Altersrente

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Ist das Rentenalter von Anfang an einkalkuliert?

Als Angestellter zahlt man während der Karriere sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der privaten Krankenversicherung einen bestimmten Beitrag, an dem der Arbeitgeber zum Teil beteiligt ist. Der Unterschied: In der privaten Krankenversicherung ist bereits eine Altersvorsorge einkalkuliert. Denn Monat für Monat baut die private Krankenversicherung Altersrückstellungen auf, indem sie einen Teil des Beitrags anlegt.

Zusätzlich kann man mit einem Beitragsentlastungstarif heute freiwillig mehr zahlen und damit den Beitrag in der Rente entlasten. Außerdem wird bis zum 60. Geburtstag ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 % gezahlt. Mit diesen Zusatzersparnissen fängt die private Krankenversicherung ab dem 65. Geburtstag Beitragssteigerungen auf.

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Fakt ist:

Weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge, weil die Menschen älter werden. Sie steigen aufgrund der allgemeinen Inflation und des medizinischen Fortschritts.

Die gesetzliche Krankenversicherung muss zusätzlich den demografischen Wandel ausgleichen – und die Last einer alternden Gesellschaft auf immer weniger Schultern verteilen. Die private Krankenversicherung muss sich auf der anderen Seite mit dem niedrigen Zinsniveau auseinandersetzen.

Du hast also viele Möglichkeiten, in der PKV vorzusorgen und deinen Beitrag im Alter zu entlasten. Außerdem gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung, den Rentner erhalten können – wenn sie ihn aktiv beantragen. Damit bekommst du den gleichen Zuschuss wie ein freiwillig gesetzlich Versicherter (7,95 %). Dieser Zuschuss ist völlig unabhängig von der Höhe deiner Rente, deinem privaten Vermögen und deinem PKV-Tarif.

Was sind die Voraussetzungen für den PKV-Zuschuss in der Rente?

  • Man bezieht gesetzliche Rente und wohnt in der EU
  • Freiberufler und Selbstständige: Man war zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder hat freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt
  • Die private Krankenversicherung unterliegt der deutschen Versicherungsaufsicht oder der Aufsicht eines Staates, der das Europarecht anwendet
  • Es muss ein Antrag für den Zuschuss gestellt werden

Was ist die Zwei-Drittel-Regel?

Nicht nur die Rente, auch die Gesundheitsversorgung im Alter will gut geplant sein. Aber wie viel sollte gespart werden, um später ein gutes Polster zu haben? Die Stiftung Warentest empfiehlt dafür die Zwei-Drittel-Regel: Zwei Drittel des PKV-Beitrags, den man in den Jahren nach Renteneintritt zahlen wird, sollte man aus Ersparnissen finanzieren können.

Kann man als Rentner überhaupt von der PKV in die GKV wechseln?

Wenn man sich früh für die private Krankenversicherung entscheidet und bewusst fürs Alter vorsorgt, muss man keine hohen Beiträge im Alter befürchten. Wer aber erst spät in die PKV einsteigt, nicht lange genug PKV-Altersrückstellung aufbaut und auch privat nicht viel fürs Alter tut, fragt sich vielleicht, ob nicht in der Rente ein Wechsel zurück in die GKV sinnvoll ist – und wird feststellen, dass ein Wechsel ab 55 Jahren fast ausgeschlossen ist. Gut zu wissen: Selbst, wenn ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gelingt, ist man in der Rente meist nicht in der Krankenversicherung der Rentner, sondern freiwillig gesetzlich versichert.

Grundsätzlich sollten nicht die Kosten das Argument für oder gegen die private Krankenversicherung sein – sondern die umfangreichen medizinischen Leistungen für die Gesundheit, die unbezahlbar sind. 

Anstatt über einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nachzudenken, um den Beitrag zu entlasten, können auch die Möglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung geprüft werden. Man kann auch Leistungen verzichten und zum Beispiel im Krankenhaus die Facharzt- anstatt der Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Oder in einen anderen Tarif oder den Basistarif wechseln. Der Vorteil dabei: Die angesammelten Altersrückstellungen gehen nicht verloren, sondern mindern den Beitrag.

Nichts ist unmöglich, auch nicht der Wechsel in die GKV im Alter. Aber die Möglichkeiten sind stark begrenzt und der Weg führt nur über große Hürden und Voraussetzungen, die schwer zu erfüllen sind. Deshalb ist die Entscheidung zwischen der privaten Krankenversicherung und der GKV eine der wichtigsten Entscheidungen, die stark von den persönlichen Wünschen und Plänen abhängt.

Wie bleibt der PKV-Beitrag in der Rente bezahlbar?

  • Gesetzlicher Zuschlag:
    Bis 65 zahlt man 10 % mehr und federt damit später Beitragssteigerungen ab
  • Beitragsentlastungskomponente:
    Man zahlt bis zur Rente etwas mehr und reduziert damit später den monatlichen Beitrag
  • Altersrückstellungen:
    Die private Krankenversicherung kalkuliert den Beitrag so, dass sie einen Teil davon anlegen und Kostensteigerungen abfangen kann
  • Zuschuss:
    Man erhält von der Rentenversicherung 7,95 % auf die Altersrente
  • Krankentagegeld:
    In der Rente fallen die Kosten dafür weg
  • PKV-Tarifwechsel: Man kann sich bei der privaten Krankenversicherung über die Möglichkeiten informieren, in einen günstigeren Tarif zu wechseln

FAQ zu PKV im Alter

Weder in der GKV noch in der PKV steigen die Beiträge, weil man älter wird. Sie steigen aufgrund der allgemeinen Inflation und des medizinischen Fortschritts.

Mit Renteneintritt gibt es keinen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss mehr zur Kran­ken­ver­si­che­rung. Man kann allerdings einen Zuschuss von der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung beantragen. Außerdem fällt das Krankentagegeld und dessen Beitrag weg.

Hier gibt es mehrere Komponenten: Unter anderem zahlt man bis 65 10 % mehr und federt damit später Beitragssteigerungen ab. Außerdem kalkuliert die PKV den Beitrag so, dass sie einen Teil davon anlegen und somit Kostensteigerungen abfangen kann.

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Isabel
ottonova Versicherungsexpertin

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Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Rentner?

Wie teuer die private Krankenversicherung im Alter ist, hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab. Ebenfalls eine Rolle spielt die Vertragsdauer. Neukunden müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen als Bestandskunden. Im Durchschnitt liegen die Kosten zwischen 450-800 Euro.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung im Rentenalter?

Mit Eintritt ins Rentenalter bleibt der vereinbarte private Krankenversicherungsschutz in vollem Umfang erhalten. Nur eine Krankentagegeldversicherung endet ab Bezug einer Altersrente. Auch der Versicherungsbeitrag ändert sich durch den Rentenerhalt nicht grundsätzlich.

Wie hoch steigt die private Krankenversicherung im Alter?

Vom Beitrag für die private Krankenversicherung entfallen im Alter der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 % und ggf. der Beitrag für das Krankentagegeld, wenn eines versichert war.

Wie hoch ist der Basistarif in der PKV für Rentner?

Das Wichtigste in Kürze Der Basistarif kostet auch höchstens so viel wie die gesetzliche Versicherung, also maximal 769 Euro im Monat (Stand: 2021 und 2022). Dein Versicherer darf Dir den Basistarif nicht verwehren, sofern Du älter als 55 Jahre bist oder ab 2009 in die PKV eingetreten bist.