Der große Vorteil bei der hkk: Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. So sichert der hkk-Versicherungsschutz auch Ehegatten bzw. Lebenspartner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Kinder mit dem leistungsstarken rundum ab. Show
Den Aufnahmeantrag für Familienangehörige als PDF finden Sie hier. Voraussetzung für die hkk-Familienversicherung des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners ist, dass das monatliche Einkommen (Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Kapitalvermögen etc.) bzw. sonstige Einkünfte (z.B. Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes) des Partners 470 Euro nicht überschreiten darf (Stand 2022). Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen für eine Familienversicherung Ihres Partners:
Kinder von hkk-Kunden profitieren von dem umfassenden hkk-Versicherungsschutz, denn sie sind auf jeden Fall bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres bei ihren Eltern mitversichert. Dies gilt für:
Solange das Kind noch nicht erwerbstätig ist, besteht der kostenfreien Familienversicherungsschutz sogar bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Befindet sich das Kind danach in einer Schulausbildung bzw. im Studium oder leistet ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (ohne Vergütung), sichert die hkk es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ab. Nimmt das familienversicherte Kind jedoch eine Tätigkeit auf, darf das Einkommen daraus 470 Euro – beziehungsweise 450 Euro bei Ausübung eines Mini-Jobs – nicht überschreiten, sonst würde das Kind selbst versicherungspflichtig werden und die Voraussetzungen zur hkk-Familienversicherung sind nicht mehr gegeben (Stand: 2022). Auch andere Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen) werden ebenfalls bis zu dieser Grenze berücksichtigt. Ist ein Elternteil nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, darf das monatliche Einkommen des nicht gesetzlich versicherten Elternteils in der Regel nicht höher als 5.362,50 Euro (siehe auch Grenze für die Versicherungspflicht) sein (Stand: 2022). Haben die Kinder durch Wehr- oder Zivildienstzeiten die schulische Ausbildung bzw. das Studium unterbrochen, verlängert die hkk selbstverständlich den umfassenden hkk-Familienversicherungsschutz um die Dauer der Dienstzeit. Durch die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes können ab 01.07.2011 begonnene Freiwilligendienste ebenfalls zur Verlängerung führen. Gut zu wissen: Ist ein Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, besteht der hkk-Familienversicherungsschutz ohne jegliche Altersbegrenzung. Günstiger Beitrag - Starke Leistung - Bester ServiceJetzt zur hkk wechseln
1 von 5 Gut zu wissen: Ehegattennachversicherung Private Krankenversicherung für Ehepartner nach HeiratEine Ehegattennachversicherung hat den Vorteil, dass Ehepartner ohne eigenes Einkommen eine Private Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Hierbei ist eine Gesundheitsprüfung für den Ehepartner erforderlich, der sich privat versichern möchte. Der Tarif der Privaten Krankenversicherung muss im Vergleich dem Tarif des bereits versicherten Ehepartners gleichen. Sie suchen eine Private Krankenversicherung?Optimaler Gesundheitsschutz für viele Berufsgruppen, bis zu 100 % Leistung beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus und vieles mehr. Entdecken Sie die umfassenden Leistungen der Allianz Privaten Krankenversicherung. 4 von 5 Gut zu wissen: Kinder Bei welchem Elternteil soll ich mein Kind krankenversichern?Ob Sie Ihr Kind bei Vater oder Mutter mitversichern, kommt auf Ihre Versicherungsform an: Die Krankenversicherung für Kinder richtet sich nach der Versicherung der Eltern:
Abgesichert in jeder Lebensphase
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Finden Sie den Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Privaten Krankenversicherung. Wie bin ich versichert wenn ich nicht arbeite?Wer dauerhaft kein Einkommen bezieht und kein Vermögen besitzt, von dem er leben kann, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG-II) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dann übernimmt das Jobcenter oder Sozialamt die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung.
Wann ist der Ehepartner mitversichert?So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung für Ehepartner. Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen.
Kann man sich Familienversichern wenn man nicht verheiratet ist?Partner, die nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich also nicht gegenseitig familienversichern. Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin erfüllt sind.
Kann man sich beim Ehepartner mit Krankenversichern?Ehepartner oder Lebenspartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Angehörigen beitragsfrei mitversichert werden. Das Wichtigste in Kürze: Familienversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner:innen und Kinder unter bestimmten Umständen mitversichert werden.
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