Wie lang darf ich rasen mähen

Rechtsfrage des Tages:

Ein schöner Rasen will gepflegt werden. Jetzt im Frühling wächst das Gras wieder deutlich und muss gemäht werden. Zu welchen Zeiten dürfen Sie Ihre Grünflächen ohne Ärger stutzen?

Antwort:

Rasenmähen ist für echte Hobbygärtner nicht nur eine Pflicht. Viele nutzen diese Tätigkeit als Entspannung vom stressigen Alltag. Zum Rasenmäher dürfen Sie aber nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit greifen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gibt klare Regelungen vor, wann Sie Ihre Nachbarn nicht mit dem Motorengeräusch Ihrer Gartengeräte belästigen dürfen. Werktags dürfen Sie zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr mähen, Sonn- und Feiertage sind ganztägig tabu.

Welche Geräte sind erfasst?

Viele motorbetriebene Gartengeräte machen ordentlich Krach. Damit Sie beim Gärtnern nicht Ihre Nachbarschaft ärgern, dürfen Sie bestimmte Geräte in Wohngebieten nur zu fest vorgegebenen Zeiten nutzen. Rasenmäher, Vertikutierer, Heckenscheren und Motorkettensägen fallen ebenso unter die Verordnung wie Laubbläser, Grastrimmer und Graskantenschneider. Je nach freigesetztem Lärmpegel gelten teils unterschiedliche Betriebszeiten.

Krachmachen erlaubt

In Wohngebieten müssen Sie Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich im Schuppen lassen. An Werktagen dürfen Sie Ihrem Rasen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr zu Leibe rücken. Dabei kommt es allerdings auch auf die Art Ihres Rasenmähers an. Geräuscharme Handrasenmäher und solche mit leisem Elektroantrieb dürfen Sie in dieser Zeit zum Einsatz bringen. Rasenmäher mit Verbrennungsmotor und einem Geräuschpegel von über 88 Dezibel dürfen Sie nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 19:00 Uhr nutzen. Die kürzeren Zeiten gelten auch für Freischneider und Graskantentrimmer. Tragen diese Geräte allerdings das Europäische Umweltzeichen, gelten die längeren Betriebszeiten. Diese Geräte sind nicht besonders lärmintensiv.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde

Beachten Sie aber auch unbedingt die örtlichen Besonderheiten. Gemeinden und Kommunen können abweichende Zeiten vorschreiben und beispielsweise auch eine Mittagsruhe anordnen. Übrigens: Samstag gilt als Werktag. Den ersten Tag des Wochenendes dürfen Sie im Rahmen der zulässigen Zeiten getrost Ihrer Gartenpflege widmen.

Außerhalb von Wohngebieten

Neben Wohngebieten sind auch andere Bereiche besonders vor Lärm geschützt. Die Ruhezeiten gelten beispielsweise auch in Kleinsiedlungsgebieten, Kurparks und Erholungsgebieten. Außerhalb dieser Bereiche gelten die Regelungen der Verordnung nicht. Hier müssen Sie sich aber an die Bestimmungen Ihrer Gemeinde halten. Auch in Gewerbegebieten und Dörfern können festgelegte Ruhezeiten vorgesehen sein.

Besonderheit Mähroboter

In immer mehr Gärten sehen Sie heute automatische Mähroboter unermüdlich den Rasen stutzen. Für diese Geräte gelten besondere Regeln. Wollen Sie einen Mähroboter nutzen, achten Sie auf das EU-Prüfsiegel. Dieses belegt, dass die Lärmobergrenze von 59 Dezibel nicht überschritten wird. Dann dürfen Sie Ihren Roboter während der längeren Einsatzzeiten fröhlich seine Runden über den Rasen drehen lassen. Eine Mittagsruhe müssen Sie nicht einhalten.

Wie lange darf man im Sommer Rasenmähen?

Beim Einsatz von Rasenmähern ist auch § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten. Demnach ist das Rasenmähen in Wohngebieten werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen jedoch ganztägig verboten.

Kann man bei Nachtfrost Rasenmähen?

Steht der erste Frost ins Haus, ist endgültig Schluss mit Rasen mähen. Für das Überwintern sollte der Rasen eine Schnitthöhe von 4 bis 5 Zentimeter nicht überschreiten.

Wie lange darf man mit benzinrasenmäher mähen?

Die dröhnenden Halmkürzer sind ausschließlich werktags zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt. Verwendet man ein benzinbetriebenes Gerät, sollte man unbedingt die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr einhalten, um Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden.

Wann ist die Ruhezeit in Baden Württemberg?

Auch Baden-Württemberg verfügt über ein eigenes Landes-Immissionsschutzgesetz. In diesem sind allerdings die gängigen Zeiten, also zwischen 22 und 6 Uhr, festgesetzt. Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin sagt ebenfalls, dass zwischen 22 und 6 Uhr Ruhe herrschen muss.