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Allgemeine InformationenHinweisWer einen Personalausweis beantragen möchte, wird um Terminvereinbarung bei der Passbehörde ersucht (online, telefonisch oder per E-Mail), um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig . Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich). Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen. AchtungSollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Personalausweis ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde. Detaillierte Informationen zu Notfällen etc. finden sich unter Personalausweis – Reisedokument, Einreisebestimmungen usw. Informationen zur Ausstellung eines Personalausweises für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher finden sich im Kapitel "Ausstellung eines Personalausweises – Auslandsösterreicher" ebenfalls auf oesterreich.gv.at. VoraussetzungenVoraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Zuständige StelleDie Passbehörde:
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden. Antragstellung bei der GemeindeEbenso nehmen einige Gemeinden Personalausweisanträge entgegen und leiten sie an die zuständige Passbehörde weiter. Nähere Informationen finden sich bei der entsprechenden Gemeinde. VerfahrensablaufDer Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden. Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt. Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen).Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.Verlust/Diebstahl – Wurde der Personalausweis gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend. Kosten61,50 Euro Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen). Zusätzliche InformationenWeiterführende LinksLänderspezifische Reiseinformationen (→ BMEIA) Rechtsgrundlagen
Zum FormularBei der Antragstellung ist kein Formular notwendig, die Passbehörde/Gemeinde nimmt eine Niederschrift auf. Letzte Aktualisierung: 8. Juni 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres Wie lange dauert es bis der Pass da ist?Wie lange ist die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass? Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt dann zwischen 2 und 4 Wochen.
Kann man sich mit einem abgelaufenen Personalausweis ausweisen?inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gültigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Behörden.
Was muss ich tun um einen neuen Personalausweis zu beantragen?In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.
Kann man mit einem vorläufigen Ausweis fliegen?Innerhalb der EU können Sie auch mit Ihrem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis reisen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Einreise mit vorläufigen Personalausweisen in der Vergangenheit vereinzelt zu Problemen geführt hat.
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