Wie lange können beide Eltern Elternzeit nehmen

In den ersten aufregenden Wochen und Monaten wollen viele Eltern ihr Baby gemeinsam zu Hause begrüßen. Im ersten Jahr wird das Kind sehr oft zu Hause betreut. Für diese Zeit ist die Elternzeit vorgesehen. Früher wurde der Erziehungsurlaub primär nur von der Mutter genutzt. Inzwischen lassen es sich auch die Männer nicht mehr nehmen, Elternzeit als Vater zu beantragen. Was dabei zu beachten ist, wie hoch dein Elterngeldanspruch sein wird und welche Rechte du genau hast, erfährst du hier.

Elternzeit: Was ist das eigentlich?

Die Elternzeit ist eine vom Staat geförderte Freistellung von deinem Arbeitsplatz. Sie ermöglicht es berufstätigen Eltern, zu Hause zu bleiben, um das Kind nach der Geburt zu betreuen. In dieser Zeit kannst du statt deines Gehalts ein Elterngeld beziehen. Die Elternzeit steht beiden Elternteilen gleichermaßen zu. Man kann die Elternzeit aufteilen zwischen Vater und Mutter bzw. Lebenspartner oder sie auch gemeinsam nehmen. Sie kann vor dem dritten Geburtstag oder in Teilen auch zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Da zunehmend auch mehr Väter Elternzeit beantragen, gehen wir im Folgenden besonders darauf ein.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Generell gilt der Anspruch auf Elternzeit für Vater und Mutter gleichermaßen – ebenso auf das Elterngeld. Es ist dabei egal, ob du als Vater mit der Mutter des Kindes in einer Partnerschaft lebst oder nicht. Folgende Kriterien müssen lediglich erfüllt sein:

  • Du musst Arbeitnehmer sein.

  • Du übernimmst die Betreuung und Erziehung deines Kindes während der Elternzeit als Vater selbst und lebst mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt.

  • Du bist entweder gar nicht oder höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.

  • Du arbeitest in Deutschland oder hast einen Arbeitsvertrag, der nach deutschem Recht geschlossen wurde. Du musst jedoch nicht in Deutschland leben.

Elternzeit als Vater kannst du für dein leibliches Kind, für das leibliche Kind deines Lebenspartners bzw. deiner Lebenspartnerin oder für dein Adoptivkind beantragen. Das gilt natürlich auch für schwul-lesbische Ehen und Lebensgemeinschaften.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Elterngeld und Elternzeit sind erst einmal unabhängig voneinander. Du kannst in der Elternzeit als Vater auf Elterngeld verzichten. Da du während dieser Zeit jedoch keinen Lohn erhältst, ist es vielleicht sinnvoll, Elterngeld als Ausgleich zu beantragen. Das kannst du tun, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du übernimmst die Betreuung und Erziehung deines Kindes selbst und lebst mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt.

  • Du bist entweder gar nicht erwerbstätig oder arbeitest maximal 30 Stunden pro Woche.

  • Elterngeld von Elternpaaren, alleinerziehenden Elternteilen und von getrennt Erziehenden beantragt werden. Die genauen Voraussetzungen dafür findest du hier.

  • Auch ausländische Väter oder solche, die im Ausland arbeiten (aber in Deutschland wohnen), können Elterngeld beantragen. Dabei gibt es jedoch einige Sonderfälle. Wende dich am besten an deine Elterngeldstelle.

  • Elterngeld kannst du für dein leibliches Kind, für das leibliche Kind deines Lebenspartners oder für dein Adoptivkind beantragen. Das gilt natürlich auch für schwul-lesbische Ehen und Lebensgemeinschaften.

Für Pflegekinder kann kein Elterngeld beantragt werden. In diesem Fall würdest du andere Leistungen vom Jugendamt bekommen.

Welche Rechte habe ich während der Elternzeit als Vater?

Ein besonderer Kündigungsschutz gilt, sobald du die Elternzeit als Vater anmeldest – frühestens aber eine Woche vor Beginn der Anmeldefrist, also acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Während der Elternzeit als Vater kann dir nur in sehr schweren Ausnahmefällen gekündigt werden. Nach deiner Rückkehr aus der Elternzeit ist dir also dein Arbeitsplatz sicher. Auch dein Resturlaub verfällt nicht. Falls du jedoch zum Beispiel zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, musst du dies mindestens drei Monate vorher schriftlich ankündigen.

Zudem wird auch bei der Berechnung deiner Rente die Elternzeit als Kindererziehungszeit berücksichtigt und damit angerechnet. Achtung: Wenn sich beide Elternteile gemeinsam um das Kind kümmern, wird leider immer noch nur der Mutter automatisch die Erziehungszeit zugeordnet. Falls du möchtest, dass deine Elternzeit als Vater mitgezählt wird, musst du dies der Rentenversicherung am besten so früh wie möglich mitteilen.

Wie lange habe ich Anspruch auf Elternzeit, in der Elterngeld bezogen werden kann?

Möchtest du die Dauer deiner Elternzeit als Vater an der Bezugsdauer von Elterngeld ausrichten, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Neben dem Basiselterngeld hast du auch die Möglichkeit, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus zu beantragen. Diese drei Varianten sind auch miteinander kombinierbar. Wie lange du Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld hast, hängt davon ab, für welches dieser drei Modelle du dich schlussendlich entscheidest.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kannst du für zwölf Monate während deiner Elternzeit als Vater beantragen. Sollte dein/e Partner:in auch Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, kannst du zwei zusätzliche Monate, die sogenannten Partnermonate, nehmen – also insgesamt 14 Monate. Zu beachten ist dabei Folgendes:

  • Du kannst mindestens zwei Monate und höchstens zwölf Monate Elternzeit als Vater einreichen.

  • Du und dein/e Partner:in könnt die Elternzeit auch aufteilen zwischen Vater und Mutter bzw. Lebenspartner.

  • In jedem Monat, in dem ihr beide gleichzeitig Basiselterngeld bekommt, verbraucht ihr zusammen zwei der insgesamt 14 Monate.

  • Das Basiselterngeld kannst du nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate deines Kindes bekommen. Danach hast du die Möglichkeit, ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus zu beantragen.

  • Als alleinerziehender Vater bekommst du die vollen 14 Monate angerechnet.

  • Für die Mutter des Kindes zählt der Mutterschutz nach der Geburt zu diesen 14 Monaten hinzu. So werden unter Umständen das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld gleichzeitig ausgezahlt.

Das kann zum Beispiel so aussehen:

Die ersten fünf Monate bekommt die Mutter das Elterngeld und du als Vater die restlichen acht verbleibenden Monate. In den ersten acht Wochen bekommt die Mutter noch zusätzlich zum Elterngeld das Mutterschaftsgeld ausgezahlt.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus kannst du doppelt so lange wie das Basiselterngeld beziehen, also insgesamt 28 Monate inklusive Partnermonate. Allerdings erhältst du nur die Hälfte des Geldes im Monat. Ein Basiselterngeld-Monat entspricht also zwei ElterngeldPlus-Monaten. Hierbei gibt es zwei Einschränkungen:

  • Dies gilt nur für die Mutter: Während sie Mutterschaftsgeld bekommt, erhält sie nur das Basiselterngeld, nicht aber ElterngeldPlus. Die zwei Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld erhält, entsprechen zwei Monaten Basiselterngeld.

  • Nach dem 14. Lebensmonat kannst du Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bekommen, also entweder in Form von ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus.

Das kann beispielsweise so aussehen:

Die Mutter des Kindes erhält in den ersten zwei Monaten Mutterschaftsgeld. Danach nimmst du in deiner Elternzeit als Vater die Lebensmonate drei und vier als Basiselterngeld. Damit habt ihr also zusammen vier Basiselterngeld-Monate oder acht ElterngeldPlus-Monate verbraucht. Es bleiben euch nun noch 20 ElterngeldPlus-Monate.

Oder:

In den ersten vier Monaten bezieht die Mutter Basiselterngeld (zwei Monate Mutterschaftsgeld plus zwei Monate Basiselterngeld) und danach du für weitere zwei Monate. Das entspricht zusammen zwölf ElterngeldPlus-Monaten. Es bleiben also noch 16 ElterngeldPlus-Monate. Du und dein/e Partner:in könntet nun zusammen acht Monate gemeinsam zu Hause bleiben und ElterngeldPlus beziehen.

Zusammenfassend gilt:

  • 1 Basiselterngeld-Monat = 2 ElterngeldPlus-Monate

  • Du hast Anspruch auf 28 Monate ElterngeldPlus.

  • Das ElterngeldPlus kann, muss aber nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig genommen werden.

Partnerschaftsbonus

In Kombination mit dem ElterngeldPlus kannst du in deiner Elternzeit als Vater 4 Monate zusätzlich beantragen. Das ist mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus möglich. Er wird nur in vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten gewährt. Den Antrag darauf kannst du nur stellen, wenn du und der andere Elternteil in dieser Zeit in Teilzeit arbeitet. Zu beachten ist dabei:

  • Es muss eine Arbeitsstundenanzahl von durchschnittlich 25 bis 30 Stunden pro Woche geleistet werden.

  • Überstunden, aber auch Unterstunden werden dabei mit einberechnet bzw. abgezogen.

  • Auch Tage, an denen du aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Feiertagen nicht arbeitest, werden als Verdiensttage gezählt, da dir in der Regel auch dann Lohn gezahlt wird.

  • Beide Elternteile müssen während der vier Monate erwerbstätig sein.

  • Falls du über oder unter die geforderte Stundenanzahl kommst, entfällt gleich für beide Teile der Partnerschaftsbonus, und das Geld muss zurückgezahlt werden.

So könnte dies aussehen:

Die Mutter bekommt in den ersten vier Lebensmonaten des Babys das Basiselterngeld und du in den darauffolgenden zwei Monaten. Somit habt ihr zusammen sechs Monate Basiselterngeld bezogen. Ihr teilt euch nun für die nächsten acht Lebensmonate das ElterngeldPlus. Somit habt ihr also 14 Monate Geld bezogen. Die darauffolgenden vier Monate arbeitet ihr beide zwischen 25 und 30 Wochenstunden und nehmt dafür den Partnerschaftsbonus in Anspruch.

Auf den ersten Blick sind die Modelle wahrscheinlich etwas kompliziert. Überleg am besten erst einmal bezüglich deiner Elternzeit als Vater, wie lange du zu Hause bleiben möchtest, und hol dir im Zweifel Hilfe bei Beratungsstellen in deiner Nähe. Die Elterngeldkasse selbst, aber auch pro familia bieten zum Beispiel Unterstützung an.

Wie viel Geld bekomme ich während der Elternzeit als Vater?

Die Höhe der Auszahlung während deiner Elternzeit als Vater hängt vom Gehalt ab, das du in den zwölf Monaten vor der Geburt deines Kindes bezogen hast. Das Basiselterngeld liegt bei mindestens 300 Euro und bei höchstens 1.800 Euro im Monat. Für das ElterngeldPlus bedeutet das die Hälfte, also 150 bzw. 900 Euro.

Basiselterngeld

Du erhältst 65 Prozent deines ursprünglichen Netto-Einkommens. Solltest du während der Elternzeit als Vater zum Beispiel in Teilzeit weiterarbeiten, bekommst du 65 Prozent der Differenz deines Netto-Einkommens vor und nach der Geburt.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Beides wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld – nur wird es, wie schon erwähnt, um die Hälfte reduziert. Dafür erhältst du das ElterngeldPlus doppelt so lange, den Partnerschaftsbonus allerdings nur für vier Monate.

Rechenbeispiel

  • Dein Netto-Einkommen vor der Elternzeit: 1.800 Euro

  • Dein Netto-Einkommen nach der Geburt: 0 Euro

  • Das ergibt ein Basiselterngeld von 1.170 Euro monatlich bzw. 585 Euro ElterngeldPlus.

Unser Rechenbeispiel zeigt lediglich den Normalfall und eines von sehr vielen Beispielen. Abseits dessen gibt es noch so manche Sonderbestimmungen. Einige davon sind zum Beispiel:

  • Mindestbetrag. Dieser liegt bei 300 bzw. 150 Euro, und du bekommst ihn auch dann, wenn du bisher noch kein Einkommen vorweisen konntest.

  • Geringverdiener. Solltest du weniger als 1.240 Euro netto pro Monat verdienen, erhältst du einen höheren Prozentsatz als die erwähnten 65 Prozent.

  • Mehrlingszuschlag. Du erhältst bei Zwillingen 300 Euro pro Monat zusätzlich zum Basiselterngeld oder 150 Euro zum ElterngeldPlus. Bei Drillingen bekommst du den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Auch der Mindestbetrag erhöht sich entsprechend.

  • Geschwisterbonus. Solltest du zum Beispiel zum zweiten Mal Vater werden und das Geschwisterkind noch unter drei Jahren alt sein (oder sollte es mindestens zwei Geschwister unter sechs Jahren geben), wird neben dem Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Das Elterngeld steigt dann um zehn Prozent. Mindestens erhältst du aber beim Basistarif 75 Euro und beim ElterngeldPlus 37,50 Euro extra im Monat.

  • Selbstständigkeit. Auch als Selbstständiger erhältst du Elterngeld und kannst beruhigt deine Elternzeit als Vater antreten. Allerdings liegt hier der Rechnung das letzte Geschäftsjahr (das ist meistens das letzte Kalenderjahr) vor der Geburt zugrunde.

  • Ersatzleistungen. Solltest du in den zwölf Monaten vor der Geburt Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, bestimmte Renten, Stipendien oder BAföG erhalten haben, zählt dies nicht als Einkommen. Daher erhältst du nicht einfach 65 Prozent davon. In diesem Fall lässt du dich von der Elterngeldkasse ausführlich beraten.

Mit einem Elterngeld-Rechner kannst du dir schon vor der Antragsstellung und Bewilligung ein ungefähres Bild von der Höhe deines Anspruches machen.

Bei der Berechnung des Elterngeldes gibt es sehr viele kleine Ausnahmen, die wir hier gar nicht alle aufzählen können. Bitte wende dich im Zweifel immer direkt an die Elterngeldkasse und hol dir ggf. abseits davon noch Hilfe bei einer Beratungsstelle.

Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt nicht so, wie du es wahrscheinlich von deiner Arbeitsstelle gewohnt bist, sprich: zum Anfang bzw. Ende jedes Kalendermonats. Es wird zwar auch monatsweise auf dein Konto überwiesen, jedoch richtet es sich nach den Lebensmonaten bzw. dem Geburtsdatum deines Kindes. Das heißt zum Beispiel bei einem Geburtsdatum am 14. September:

  • 1. Lebensmonat: 14. September bis 14. Oktober. Auszahlung: ab 14. September bis 13. Oktober

  • 2. Lebensmonat: 14. Oktober bis 14. November. Auszahlung: ab 14. Oktober bis 13. November

  • 3. Lebensmonat vom 14. November bis 14. Dezember. Auszahlung: ab 14. November bis 13. Dezember

und so weiter.

Wie stelle ich einen Antrag auf Elternzeit als Vater?

Daher kannst du den Antrag auch erst nach der Geburt des Kindes abgeben, also wenn du das Geburtsdatum weißt. Es ist allerdings ratsam, das Formular schon vor der Geburt auszufüllen und alle dafür nötigen Papiere bereitzuhalten. Das Elterngeld wird allerdings nur für drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt. Solltest du den Antrag auf Elternzeit als Vater also erst im vierten Lebensmonat abgeben, würde dir ein Monat verloren gehen. Lies unseren ausführlichen Artikel zum Thema: Elternzeit beantragen.

Aber das heißt auch, dass du nach der Geburt noch etwa zwei Monate Zeit hast, dir Gedanken zu deiner Elternzeit als Vater zu machen und das Formular abzugeben. Dieses findest du online oder alternativ bei Ihrer Elterngeldstelle. Dort gibst du auch den Antrag ab, und man kann dir noch die eine oder andere Frage beantworten.

Checklisten zu deiner Elternzeit als Vater

Diese Unterlagen benötigst du für den Antrag auf Elternzeit als Vater:

  • das unterschriebene Formular inkl. des Bogens zur Erklärung des Einkommens

  • die Geburtsurkunde deines Kindes oder eine Geburtsbescheinigung

  • die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt (bei der Mutter: zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes) oder bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid

  • Falls du in Teilzeit weiterarbeiten wirst: Beleg über die voraussichtlichen Arbeitszeiten vom Arbeitgeber. Weitere Unterlagen können je nach Einzelfall nötig sein.

Die Mutter des Kindes muss Gehaltsbelege über die letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes und eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und ggf. über ausgezahlte Zuschüsse nachweisen.

Beim Thema Elternzeit als Vater gibt es wirklich einiges zu beachten und vor allem zu erledigen. Lege dir daher am besten eine Checkliste an, die dir dabei hilft, nicht den Überblick zu verlieren. Sie könnte Folgendes beinhalten:

  • Elternzeit als Vater: Wann nehmen?

  • Hast du deinen Arbeitgeber rechtzeitig schriftlich informiert?

  • Wann soll die Elternzeit als Vater beginnen und wann enden?

  • Willst du einen Teil oder gar die gesamte Elternzeit zusammen mit deiner Partnerin oder deinem Partner bestreiten?

  • Für welches der drei Modelle (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) oder welche Kombination entscheidest du dich?

  • Hast du alle nötigen Unterlagen für den Antrag zusammen?

  • Willst du die Elternzeit als Vater für die Berechnung deiner Rente anerkannt bekommen? Wenn ja, informiere deine Rentenversicherung innerhalb der nächsten zwei Monate.

Die Beantragung der Elternzeit als Vater gehört sicherlich zu den anspruchsvollsten Vorbereitungsaufgaben in der Zeit nach der Geburt. Zögere also nicht, dir Hilfe zu suchen. Viele Eltern nutzen einen Teil der gemeinsamen Elternzeit für einen ersten Familienurlaub. Das könntest du dir immer vor Augen halten, während du dich durch den Dschungel der Bürokratie kämpfst. Als letzte Motivation sei dir noch mit auf den Weg gegeben: Elterngeld muss nicht versteuert werden! Und mit unserem Pampers Bonus-Programm sparst darüber hinaus noch etwas Geld.

Zur Entstehung dieses Artikels:
Alle Inhalte in diesem Artikel basieren auf vertrauenswürdigen fachspezifischen und öffentlichen Quellen, wie der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung), dem Ärzteblatt oder den „Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien)”. Eine ausführliche Liste aller verwendeten Quellen findest du im Anschluss an diesen Artikel. Die hier aufgeführten Ratschläge und Informationen ersetzen keinesfalls die medizinische Betreuung durch entsprechendes Fachpersonal. Konsultiere für eine professionelle Diagnose und Behandlung immer deinen Arzt / deine Ärztin.

Wie lange können Eltern gleichzeitig Elternzeit nehmen?

Die Eltern können bei jedem Kind gleichzeitig oder nacheinander jeweils bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Dabei wird die Mutterschutzfrist, also die ersten beiden Monate nach der Geburt des Kindes, auf die Elternzeit angerechnet. Müttern bleiben damit nach dem Mutterschutz zwei Jahre und zehn Monate Elternzeit.

Können beide Eltern gleichzeitig Elternzeit machen?

Ja. Elternzeit darf auch gleichzeitig oder überlappend mit dem anderen Elternteil in Anspruch genommen werden. Die Elternzeit der Mutter schließt die Zeiten der Mutterschutzfrist nach der Entbindung mit ein. Auf die Elternzeit des Vaters hat die Mutterschutzfrist keinen Einfluß.

Haben beide Elternteile 36 Monate Elternzeit?

Bis zum dritten Geburtstag des Kindes hat jeder Elternteil Anspruch auf 36 Monate Auszeit vom Job. Dabei haben Mutter und Vater jeweils einen eigenen Anspruch auf Elternzeit – unabhängig davon, ob der andere Elternteil die Elternzeit auch nutzt oder nicht. Es können auch beide Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen.

Wie lange Elterngeld beide Eltern?

Beide Elternteile haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Zusätzlich haben sie Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge (Partnermonate), wenn mindestens ein Elternteil für mindestens 2 Lebensmonate des Kindes auf einen Teil seines bisherigen Erwerbseinkommens verzichtet.