Wie lange können ffp2 masken getragen werden

Regeln und allgemeine Infos zu Masken

Gibt es aktuell eine Maskenpflicht?

Seit dem 1. Oktober gilt vielerorts eine Maskenpflicht – etwa im Fernverkehr oder in Krankenhäusern. Getragen werden müssen dabei FFP2-, KN95- oder N95-Masken. Regional kann es zu Unterschieden kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in

Ihrem Bundesland

. Für die konkrete Gestaltung der Regelungen sind diese nämlich zuständig. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.  

Welche Maske ist verpflichtend?

Welche Masken in welchem Fall zu tragen sind, richtet sich nach der jeweiligen Vorschrift. Empfohlen werden FFP2-Masken. Sie bieten auf Grund ihrer nachgewiesenen höheren Filtrationsleistung und wegen ihres besseren Dichtsitzes einen besseren Schutz gegenüber dem SARS-CoV-2 Virus.

Im Umgang mit vulnerablen Gruppen, also in Krankenhäusern und Pflegeheimen, muss deshalb eine FFP2-Maske getragen werden. Im Fernverkehr gilt dies ebenso, außer für das Personal: hier wird FFP2 empfohlen, medizinische Masken sind aber zulässig.

Falls ein Bundesland aufgrund der Infektionslage gemäß Stufe 1 eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr festlegt, kann es entscheiden, welche Form von Masken vorgeschrieben werden. Gleiches gilt für Innenräume.

In Schulen können medizinische Masken verwendet werden. Ebenso können Kinder zwischen sechs und 14 Jahren medizinische Masken nutzen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel. 

Stand: 10.11.2022

Wieso gibt es in bestimmten Bereichen eine Pflicht zum Tragen einer sogenannten OP-Maske beziehungsweise einer FFP2-, KN95- oder N95-Maske?

Trägt ein mit dem Coronavirus infizierter Mensch eine Maske, wird ein Teil der beim Husten oder Niesen gebildeten Tröpfchen und Aerosole zurückgehalten. Man kann das Coronavirus bereits verbreiten, bevor Symptome auftreten. 

Eine Maske ist daher in Situationen sinnvoll, in denen man anderen Menschen näherkommen kann. Atemschutzmasken mit dem FFP2- oder FFP3-Standard ("filtering face piece") schützen die Trägerin oder den Träger selbst vor einer Ansteckung mit Krankheitserregern. Aktuell müssen im öffentlichen Personenverkehr medizinische Masken, FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Masken getragen werden. Seit dem 1. Oktober reichen im Fernverkehr medizinische Masken nicht mehr aus. Die Bundesländer können zudem festlegen, dass im öffentlichen Personennahverkehr eine FFP2-Maske verpflichtend ist. In Schulen können hingegen auch medizinische Masken verwendet werden. Ebenso können Kinder zwischen sechs und 14 Jahren medizinische Masken nutzen. Regional kann es zu Unterschieden kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland.

Stand: 11.11.2022

Was bringt ein Ausatemventil an einer FFP2-Maske?

FFP2-Masken dienen im Gegensatz zu medizinischen Masken neben dem Fremdschutz auch dem Selbstschutz. Masken mit Ausatemventil weisen allerdings einen geringeren Fremdschutz auf als Masken ohne Ausatemventil. Ausgeatmete Aerosole werden durch das Ventil nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern stattdessen gebremst und verwirbelt.

Stand: 21.09.2022 

Was sind KN95-Masken?

Bei KN95-Masken handelt es sich um ähnliche Masken wie FFP2-Masken. KN95-Masken werden aber in China produziert, ohne CE-Kennzeichnung - die CE-Kennzeichnung erhalten Produkte, die den entsprechenden europäischen Anforderungen genügen. Das bedeutet nicht, dass KN95-Masken zwangsläufig schlechter sein müssen als die CE-gekennzeichneten FFP2-Masken. Auch die KN95-Masken können einer Prüfung, dem sogenannten CPA-Verfahren, unterzogen werden. Stellt sich in dieser heraus, dass die Schutzwirkung vergleichbar mit derer der FFP2-Masken ist, wird dies mit einem Zertifikat bestätigt. Erhalten Sie also in einer Apotheke Masken mit dem Aufdruck KN95, können Sie sich das dazugehörige Zertifikat zeigen lassen. Dieses muss der abgebenden Apotheke vorliegen. Die Schutzfunktion ist dann die gleiche wie bei FFP2-Masken.

Stand: 10.11.2022

Welche Maske soll ich als vorerkrankte Person tragen?

FFP2/FFP3-Masken senken die Gefahr für eine Ansteckung vergleichsweise deutlich, da sie auch dem Selbstschutz dienen. Durch ihre Filterleistung bieten sie einen wirksamen Schutz gegen Aerosole und können so das Infektionsrisiko minimieren. Für ältere und vorerkrankte Personen sind FFP2/FFP3-Masken daher besonders geeignet.

Mund-Nasen-Bedeckungen hingegen erbringen nicht die in den technischen Normen definierten Leistungsnachweise, wie sie für medizinische Gesichtsmasken und partikelfiltrierende Halbmasken gefordert sind. Sie bieten also in der Regel weniger Schutz als diese regulierten und geprüften Maskentypen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Schutzwirkung haben. 

Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Maskentypen und ihrer jeweiligen Schutzwirkung finden Sie hier.  

Stand: 10.11.2022

Müssen auch Menschen mit schweren Behinderungen eine Maske tragen?

Zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus sollten Mund und Nase mit einer Maske bedeckt werden. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen, FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Maske gilt aktuell im öffentlichen Personenverkehr. Regional kann es zu Anpassungen kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland. 

In einigen Bundesländern stehen bei einem Versäumnis Bußgelder an. Das Tragen einer Maske muss allerdings ausnahmsweise nicht erfolgen, wenn dies aus ärztlicher Sicht nicht zumutbar ist. Wenn Menschen mit einer schweren Behinderung nicht in der Lage sind, eine Maske zu tragen, müssen sie nicht mit Sanktionierungen rechnen. Die Begleiterin oder der Begleiter beziehungsweise die Betreuerin oder der Betreuer müssen entsprechende Einschränkungen glaubhaft machen. Ein ärztliches Attest oder ein Schwerbehindertenausweis sind dafür hilfreich. Auch Menschen mit schweren Krankheiten oder Dysmelien (zum Beispiel Menschen mit Conterganschädigung) können ein solches Attest mit sich führen und vorzeigen. Da die Ausnahmen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden können, sollten Sie sich auf der Website Ihres Landes erkundigen. 

Neben den verschiedenen Regelungen in den Bundesländern gilt es zudem das Hausrecht zu beachten, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt ist: Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, gelten dort grundsätzlich die Beförderungsbedingungen des Unternehmens sowie dessen Hausordnung auf den Bahnsteigen und an den Haltestellen. Dasselbe gilt für Supermärkte und Geschäfte. Die Eigentümerin oder der Eigentümer können in diesem Fall eigene Vorschriften haben.

Mehr Informationen zu Mund-Nasen-Bedeckungen finden Sie hier. 

Stand: 10.11.2022

Ist es für Kinder gefährlich, eine Maske zu tragen?

Nein, das Tragen einer Maske ist für Kinder unbedenklich. Die Masken schränken das Ein- und Ausatmen nicht ein, führen weder zu einer Einschränkung der Sauerstoffversorgung, noch zu einer gefährlichen Anreicherung von Kohlendioxoid. Sie gefährden auch sonst in keiner Weise die Gesundheit, wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. erklärt. Potenziell gefährlich sind lediglich Bedeckungen, die den Gesichtsbereich fest abschließen und dabei den Luftaustausch behindern, zum Beispiel bestimmte Schnorchelmasken oder andere Masken aus Plastik, wenn sie als Mund-Nasen-Schutz zweckentfremdet werden. 

Achten Sie in jedem Fall stets auf die Hygieneregeln zum Wechsel und zur Reinigung eines Mund-Nasen-Schutzes. In durchfeuchteten Masken können sich Keime ansiedeln und vermehren. Tipps zur Verwendung und Anleitungen für Eltern finden Sie zum Beispiel hier.    

Stand: 10.11.2022

Bin ich durch das Tragen einer selbst hergestellten Mund-Nasen-Bedeckung vor Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt?

Selbst hergestellte Masken schützen nicht vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus und schützen vor allem deutlich weniger gut als medizinische Masken oder FFP2-Masken. FFP-Masken beispielsweise werden nach europäischer Norm geprüft und schützen durch ihre Filterfunktion nachweislich vor Aerosolen (mehr dazu hier). 

Aktuell müssen im öffentlichen Personenverkehr medizinische Masken oder FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Masken getragen werden. Regional kann es zu Anpassungen kommen, bitte prüfen Sie die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland. Eine bundesweite Pflicht zum Tragen einer Maske in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen besteht nicht. Jedoch können die Bundesländer solche Pflichten erlassen. Für die konkrete Gestaltung der Regelungen sind die Länder zuständig. Links zu den Regelungen der Länder finden Sie hier. Bitte beachten Sie darüber hinaus die Verhaltensregeln, die in der AHA-Formel zusammengefasst sind: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen.  

Stand: 10.11.2022

Ist der Einsatz von Visieren im öffentlichen Raum sinnvoll?

Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) das Tragen einer Maske in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Durch diesen können infektiöse Tröpfchen, die man zum Beispiel beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person dadurch anzustecken, kann so verringert werden. Die Verwendung von Visieren anstelle einer Maske wird von verschiedenen Herstellerinnen und Herstellern beworben. Das RKI sieht die Verwendung von Visieren jedoch nicht als gleichwertige Alternative zur Maske an, da sie maximal die direkt auf die Scheibe auftreffenden Tröpfchen auffangen können und der Schutz vor einer Infektion hier geringer ist.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Stand: 10.11.2022

Müssen meine Kinder auch eine Maske tragen? Wenn ja, ab welchem Alter?

Ja, auch Kinder sind dringend dazu angehalten, eine Maske im öffentlichen Raum zu tragen. In den Bundesländern gibt es eine Vorschrift zum Tragen einer medizinischen Maske für Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis 14 Jahren. Diese bezieht sich auf den Fernverkehr und je nach Infektionsgeschehen und regionalen Regelungen auch im öffentlichen Personennahverkehr. Auch in Schulen kann das Tragen einer Maske ab dem fünften Schuljahr vorgeschrieben sein.

Bitte prüfen Sie daher die jeweils geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte schreibt klar, dass eine Maske schützt und für Kinder gesundheitlich unbedenklich ist. Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in der Kategorie Familienalltag gestalten.

Stand: 16.09.2022

Wird auch für Kinder, die keine Maske tragen, ein Bußgeld fällig?

Für Verstöße gegen die Maskenpflicht haben die Länder ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 50 Euro festgelegt. Auch Kinder sind nicht ausgenommen: In den Bundesländern gibt es eine Vorschrift zum Tragen einer sogenannten OP-Maske für Kinder und Jugendliche zwischen sechs bis 14 Jahren. Die Bundesländer können separate Regelungen geltend machen. Bitte prüfen Sie jeweils die geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland. 

Stand: 31.10.2022 

Maske richtig nutzen

Wie wendet man eine Maske korrekt an?

Bei der Benutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen oder FFP2-, FFP3-, KN95- oder N95-Masken sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Das heißt vor dem An- und nach dem Ablegen sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen, um eine etwaige Ansteckung zu vermeiden.

Jede Maske soll Mund und Nase komplett abdecken und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Eine durch Benutzung durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und möglichst ausgetauscht werden. Ausführliche Tipps zur Handhabung finden Sie hier. 

Stand: 10.11.2022

Schütze ich mich auch, wenn ich meine Maske nur unterhalb der Nase trage und meinen Mund bedecke?

Nein. Ein Mund-Nasen-Schutz, der nur unterhalb der Nase getragen wird, bietet keinen Schutz, da immer noch eine ungefilterte Atmung durch die Nase erfolgt. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss die Maske richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. Auf der Website des Robert Koch-Instituts veranschaulicht eine bildliche Übersicht häufige Anwendungsfehler in der Handhabung von Atemschutzmasken.

Stand: 10.11.2022

Wie oft sollte ich meine Maske wechseln?

OP-Masken und Masken der Standards FFP2, FFP3 oder KN95 und N95 werden von den Herstellern grundsätzlich als Einmalprodukt und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Wenn Sie FFP2-Masken trotzdem mehrfach verwenden wollen, können Sie sie zum Trocknen aufhängen (tragen Sie bitte in der Zwischenzeit solange eine andere Maske im öffentlichen Raum). Nach sieben Tagen hat sich die Menge infektiöser Coronaviren auf einer Maske auf ein akzeptables Maß verringert und kann nach diesem Zeitraum somit wiederverwendet werden. Die Filterleistung der Maske wird dadurch nach aktuellem Kenntnisstand nicht schlechter. 

Bei einer Durchfeuchtung der Mund-Nasen-Bedeckung, zum Beispiel durch Schweiß oder Atemluft, muss diese umgehend gewechselt werden, da die Schutzwirkung nachlässt. Deshalb sollte man Masken gerade bei warmen Temperaturen oder anstrengenden Tätigkeiten regelmäßig wechseln.

Weitere Informationen zur richtigen Verwendung der verschiedenen Maskenarten finden Sie hier. 

Stand: 24.10.2022