Wie lange muss man in Quarantäne Wenn man auf Covid 19 positiv getestet ist NRW?

Was darf ich nicht tun, wenn ich in Quarantäne bin?

  • Sie dürfen Ihre Wohnung ohne Zustimmung des Gesundheitsamtes nicht verlassen.
  • Sie dürfen keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören.
  • Sie dürfen keinen engen Kontakt zu Personen haben, mit denen Sie zusammenleben.

Verstoßen Sie die Quarantäne, z.B. durch Verlassen der Wohnung, können Sie mit Geld- oder, in schweren Fällen, auch mit Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wie soll ich mich in der Quarantäne verhalten?

  • Wenn Sie mit anderen Menschen zusammenleben, sollten Sie sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten, um eine Ansteckung zu vermeiden. Schlafen Sie auch nicht im gleichen Zimmer.
  • Achten Sie auf regelmäßiges Händewaschen.
  • Beachten Sie die Husten- und Niesetikette.
  • Lüften Sie Wohn- und Schlafräume gut.
  • Teilen Sie Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr, Wäsche und Handtücher nicht miteinander.
  • Benutzen Sie, wenn möglich, ein eigenes Badezimmer.
  • Teilen Sie Hygieneartikel nicht miteinander. Waschen Sie Wäsche regelmäßig und gründlich.
  • Oberflächen wie Türklinken, Tische und Ablageflächen sollten Sie regelmäßig und gründlich reinigen und, wenn möglich, desinfizieren.
  • Nehmen Sie Mahlzeiten getrennt voneinander ein.
  • Wenn Sie einen Hund haben, bitten Sie Freunde oder Nachbarn, mit ihm in der Zeit der Quarantäne spazieren zu gehen.
  • Bitten Sie andere, die nicht unter Quarantäne stehen, für Sie einkaufen zu gehen (siehe auch unten).

Leben in Ihrem Haushalt Personen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen zu Risikogruppen gehören, versuchen Sie, sie für die Dauer der Quarantäne woanders unterzubringen, sofern für diese nicht auch eine Quarantäne angeordnet ist.

Was ist, wenn ich in häuslicher Quarantäne medizinische Hilfe benötige?

Kontaktieren Sie sofort Ihr Gesundheitsamt, wenn Sie sich krank fühlen oder Symptome haben wie Husten, Schnupfen, Fieber oder Atemnot. Melden Sie sich außerdem so schnell wie möglich telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst mit der bundesweiten Telefonnummer 116 117 an.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Gesundheitszustand genau beobachten:

  • Messen Sie zweimal täglich Ihre Körpertemperatur.
  • Führen Sie ein Tagebuch, in dem Sie Symptome und Körpertemperatur eintragen.

Kontaktieren Sie Ihren Haus- oder Facharzt, wenn Sie dringend Medikamente oder ärztliche Behandlung benötigen, und sagen Sie, dass Sie unter Quarantäne stehen. Bei medizinischen Problemen, die zur Nichteinhaltung der Quarantäne führen können, informieren Sie Ihr Gesundheitsamt.

Sie dürfen die Wohnung nach Absprache mit dem Gesundheitsamt nur für einen Test oder für notwendige Arztbesuche verlassen. Dabei müssen Sie die Verhaltensregeln einhalten, wie Abstand halten und Alltagsmaske tragen.

Bei akuten lebensbedrohlichen Erkrankungen, Vergiftungen oder schweren Verletzungen, wählen Sie den Notruf 112 und sagen Sie, dass Sie unter Quarantäne stehen!

Warum muss ich die häusliche Quarantäne einhalten, auch wenn ich ein negatives Testergebnis bekommen habe?

Ein Abstrich ist immer nur eine Momentaufnahme. Der Test besagt lediglich, dass Sie zum Zeitpunkt des Tests nicht krank waren oder erst ganz am Anfang der Infektion standen, sodass ein Nachweis noch nicht möglich war.

Was müssen meine Mitbewohner beachten?

Menschen, die mit Ihnen zusammen in häuslicher Gemeinschaft leben, müssen Folgendes beachten:

  • Auch Ihre Mitbewohner sollten ihre Kontakte zu anderen Menschen reduzieren.
  • Wenn Ihre Mitbewohner Symptome einer Erkrankung verspüren, insbesondere Atemwegsprobleme oder Fieber, sollten sie sich telefonisch bei ihrem Hausarzt melden und nach einer Überweisung zur zentralen Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle fragen.

Wie versorge ich mich mit Lebensmitteln?

Familie, Freunde und Nachbarn können Lebensmittel kaufen und sollten sie vor der Tür abstellen. In vielen Regionen gibt es Nachbarschaftsinitiativen oder andere ehrenamtliche Helfer. Fragen Sie auch bei kirchlichen Organisationen und Wohlfahrtsverbänden oder in Ihrer Kommune nach. Dort sind häufig die lokalen Hilfsstrukturen bekannt.

Wenn Ihnen keiner helfen kann, sagen Sie das dem Gesundheitsamt.

Wie gehe ich mit der belastenden Situation um?

Eine Quarantäne kann sehr belastend sein. Das Leben begrenzt sich auf die eigenen vier Wände, soziale Kontakte werden eingefroren, aufgrund der kaum vorhandenen Ausweichmöglichkeiten können Konflikte mit den Mitbewohnern auftreten. Ängste und Sorgen vor einer Ansteckung belasten.

Wichtig ist es, in der Quarantäne die eigene seelische Gesundheit zu pflegen.

Praktische Tipps:

  • Schaffen Sie sich feste Tagesstrukturen, unabhängig davon, ob Sie im Homeoffice arbeiten oder nicht.
  • Bleiben Sie z.B. über Telefon oder soziale Medien in Kontakt mit Angehörigen, Freunden oder Arbeitskollegen.
  • Wenn Sie plötzlich ungewöhnlich viel Zeit haben, können Sie überlegen, welche Hobbys derzeit in Frage kommen, z.B. Lesen, Kochen, Spiele oder dergleichen.
  • Bleiben Sie körperlich aktiv: Auch in Ihrer Wohnung können Sie Übungen ausführen. Im Internet gibt es viele Anleitungen.
  • Probieren Sie Meditations- oder Entspannungsübungen aus, wenn Sie sich angespannt fühlen. Dazu gibt es im Internet ebenfalls viele Anleitungen.
  • Seien Sie kritisch. Vor allem in den sozialen Medien werden viele Falschinformationen verbreitet. Informieren Sie sich bei vertrauenswürdigen Quellen, z.B. auf der Website des Robert Koch-Institutes, des Bundesministeriums für Gesundheit oder der Gesundheitsämter.
  • Gestalten oder begrenzen Sie Ihren Medienkonsum, vor allem, wenn Sie merken, dass Sie dadurch belastet werden.
  • Sie dürfen sich während der Quarantäne im eigenen privaten Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse aufhalten - aber nicht, um andere Menschen zu treffen.
  • Unfreiwillig in häuslicher Quarantäne zu sein, kann eine emotional sehr belastende Situation sein. Wenn Sie sich niedergeschlagen fühlen, sprechen Sie mit Menschen, die Ihnen nahestehen. Eine Anlaufstelle kann die Telefonseelsorge sein. Sie erreichen Sie unter 0800-111 0 111, 0800-111 0 222 oder 116 123. Weitere wichtige Rufnummern finden Sie in unseren Corona-FAQ.
  • Versuchen Sie eine positive Grundhaltung zu bewahren und orientieren Sie sich an Werten, die Ihnen Halt geben.

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn ich in Quarantäne bin?

  1. Bestätigte Infektion mit dem Corona-Virus

    Bei einer bestätigten Infektion mit dem Corona-Virus, die von Symptomen begleitet ist, stellt Ihnen der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Das geht derzeit auch telefonisch. (Siehe auch "Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?" unter der Rubrik "Gesundheit und Pflege" in unseren Corona-FAQ).

    Bei einer Krankschreibung bekommen Sie bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, zahlt Ihnen die Krankenkasse als gesetzlich krankenversichertem Arbeitnehmer Krankengeld. Als Privatversicherter bekommen Sie Krankentagegeld, wenn Ihr privater Krankenversicherungsvertrag dies einschließt oder Sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

  2. Behördlich angeordnete Quarantäne ohne Symptome

    Wenn Sie als Berufstätiger in Quarantäne sind, können Sie nicht mehr in Ihre Arbeitsstätte gehen. Homeoffice kann hier eine Lösung sein.

    Haben Sie keine Krankheitssymptome, darf der Hausarzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Dies gilt auch für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen ohne Symptome.

    Hier sind Sie als Geimpfte(r) aber durch das Infektionsschutzgesetz abgesichert. Dabei bekommen Sie ebenfalls für sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dies gilt ab dem 1. November 2021 nun nicht mehr für Personen, die sich trotz öffentlicher Empfehlung nicht haben impfen lassen oder für die Quarantäne-Pflicht aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein Corona-Risikogebiet besteht.

    Reichen Sie zum Erhalt der Ausgleichszahlung den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der wiederum kann sich die Lohnfortzahlung unter Umständen über die zuständigen Behörden erstatten lassen.

    Erkranken Sie während der Quarantäne, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Hier ist dann eine AU-Bescheinigung durch den Arzt nötig, die Sie rechtzeitig an den Arbeitgeber weiterleiten müssen. Es gelten dann wieder die Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Wichtig: Auch Selbstständige können gegen die zuständige Behörde ihren Verdienstausfall bei einer Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz geltend machen.

Den Antrag auf Entschädigung stellen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt. Dort bekommen Sie auch Auskunft bei speziellen Fragen zur Antragstellung.

  • Füllen Sie das Antragsformular des jeweiligen Gesundheitsamtes aus und stellen Sie die Nachweise zusammen.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen vollständig beim zuständigen Gesundheitsamt ein.

Ihr Antrag sollte umgehend geprüft werden, eventuell fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Über die Bewilligung oder Ablehnung bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid.

Die Frist für die Antragsstellung beträgt bis zu drei Monate nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung.

Die Polizei warnt: Haustürbetrug

Betrüger an der Haustür nutzen eine neue Masche. Sie geben sich in Schutzkleidung als Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aus, verkaufen angebliche COVID-19-Tests und wollen sich Zutritt zu Wohnungen verschaffen.

Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kommen nicht unangemeldet und führen keine Testungen an der Haustür durch!

Wie lange muss ich in die Quarantäne?

Die Anordnung einer häuslichen Isolation besteht für mindestens fünf Tage. Gezählt wird in der Regel ab dem Tag nach dem ersten positiven Testergebnis. Die Isolierung gilt auch für vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und auch wenn sie keine Symptome haben.

Wie lange muss man in Quarantäne Wenn man auf Covid 19 positiv getestet ist?

Nach den aktuell geltenden Regelungen beträgt die Dauer der häuslichen Isolierung mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Testergebnis. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, nach Tag 5 wiederholt einen Schnell- oder Selbsttest durchzuführen und in Selbstisolation zu bleiben, bis der Test negativ ist.

Was tun wenn Corona positiv NRW?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung zum Corona-Virus stattfinden kann. Bitte kontaktieren Sie insbesondere bei Fragen zu einer möglichen Infektion Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Den Besuch in der Praxis oder im Krankenhaus sollten Sie vorher telefonisch ankündigen.

Wie lange muss man in Quarantäne Wenn man auf Covid 19 positiv getestet ist Baden Württemberg?

Bei einem positiven Ergebnis eines Schnelltests gelten die Regelungen der Corona-Verordnung Absonderung. Danach gilt die Verpflichtung, sich unverzüglich für 5 Tage in häusliche Absonderung zu begeben. Die Absonderung endet frühestens nach 5 Tagen und wenn sie 48 Stunden keine Symptome hatten.