Wie meldet man ein Auto bei der Versicherung ab?

In der Autoversicherung haben sich bereits rund 9 Millionen Kunden für unseren Classic-Tarif entschieden. Und das aus gutem Grund: Wir bieten gute Angebote mit umfangreichem Schutz zu günstigen Beiträgen.

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Wenn Du Dein Auto verkaufst, kannst Du es schon vor der Übergabe abmelden oder Du überlässt die Ummeldung dem Käufer. 

Auto vor dem Verkauf abmelden 

Wenn Du das Auto vor dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde abmeldest, bist Du auf der sicheren Seite. Denn mit der Abmeldung bist Du nicht mehr Halter des Fahrzeugs und Dein Ver­si­che­rungsvertrag endet ebenfalls. Der Käufer fährt dann nicht mit Deiner Ver­si­che­rung durch die Gegend. Er muss das Auto erst selbst versichern, bevor er fahren darf. Wenn er dann einen Unfall verursacht, hast Du nichts damit zu tun. 

In der Praxis dürfte das aber schwierig zu organisieren sein. Denn sobald Du das Auto abgemeldet hast, können Käufer keine Probefahrten mehr machen, was den Käuferkreis klein halten dürfte. Und Du darfst das Auto nach der Abmeldung auch nicht mehr öffentlich parken. Zudem wird die Abholung durch den Käufer schwierig, er müsste das Auto mit einem Anhänger abholen.

Auto nach dem Verkauf ummelden

Daher ist es gängige Praxis, das Auto erst nach dem Verkauf umzumelden. Das heißt, der Käufer holt das Auto bei Dir ab und meldet es dann auf seinen Namen um. Für Dich hat das den Vorteil, dass Du vorher nicht zur Behörde rennen musst. Auch wenn Du keinen privaten Stellplatz hast, ist das die einzige Lösung.

Diese Variante ist aber auch mit Risiken verbunden: Solange der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat, fährt er mit Deiner Ver­si­che­rung. Wenn der Käufer also einen Unfall verursacht, bezahlt Deine Ver­si­che­rung den Schaden. Das kann Deine Scha­den­frei­heits­klas­se nach unten drücken. Und wenn sich der Käufer ordnungswidrig verhält, also falsch parkt oder zu schnell fährt, bekommst Du den Bußgeldbescheid.

Doch gegen diese Risiken kannst Du Dich absichern: Trage in den schriftlichen Kaufvertrag unbedingt den genauen Zeit­punkt der Übergabe, also Tag und Uhrzeit, ein. Setze im Kaufvertrag außerdem eine Frist, bis wann der Käufer das Fahrzeug ummelden muss. Eine Frist von einer Woche ist ausreichend. Erst wenn der Käufer das Fahrzeug ummeldet, ist Dein Ver­si­che­rungsvertrag gekündigt und Du bist nicht mehr verantwortlich.

Den Verkauf musst Du unverzüglich der Zulassungsstelle und der Ver­si­che­rung melden. Dazu reichst Du eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags bei der Zulassungsstelle und Deiner Ver­si­che­rung ein. Am besten erledigst Du das gleich im Anschluss an den Verkauf. Sollte der Käufer nun einen Unfall bauen, kannst Du beweisen, dass der Käufer verantwortlich ist. Dann musst Du auch nicht befürchten, in der Scha­den­frei­heits­klas­se runtergestuft zu werden. 

Grundsätzlich muss ein Auto bei einem privaten Verkauf nicht vom bisherigen Halter abgemeldet werden. Sind sich Verkäufer und Käufer einig, dann kann dies auch der neue Besitzer übernehmen. Trotzdem müssen Sie als ehemaliger Halter tätig werden. Sie sind verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden. Dafür reichen Sie schriftlich eine Kopie des Kaufvertrags ein. Auch Ihre Kfz-Versicherung müssen Sie unterrichten. Schließlich benötigen Sie keine Kfz-Versicherung mehr für den verkauften Wagen. Mit der Abmeldung des Autos wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz endet automatisch um 23.59 Uhr am Tag der Abmeldung.

Zu bedenken ist der richtige Zeitpunkt, zu dem das Auto abgemeldet werden soll. In erster Linie stellt sich hier die Frage nach einer Probefahrt mit potenziellen Kaufinteressenten. Erlaubt sind die nur mit einem angemeldeten Auto samt gültigem Kennzeichen und Versicherungsschutz. Das hat noch einen weiteren Vorteil: Kommt es zum Verkauf, benötigt der neue Besitzer kein Überführungskennzeichen.

Verpflichtet sich der Käufer dazu, Ihr altes Auto abzumelden, so hat er dafür drei Tage Zeit. Damit es hier zu keinen Unstimmigkeiten kommt, ist es sinnvoll, folgende Angaben in den Kaufvertrag aufzunehmen:

  • Genauer Zeitpunkt der Übergabe (Uhrzeit)
  • Frist bis zur Ab-/Ummeldung

Bei der Gelegenheit sollten Sie auch gleich vermerkten, dass das Fahrzeug bis zur Neuanmeldung lediglich überführt, aber sonst nicht weiter genutzt wird. Das schützt Sie als Verkäufer vor Ansprüchen, wenn der neue Besitzer nach dem Verkauf mit dem Auto Schäden verursacht. Denn wenn das Auto nicht abgemeldet wurde, geht zunächst auch Ihre Versicherungspolice auf den neuen Eigentümer über.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, melden Sie Ihr Fahrzeug also lieber vor dem Verkauf beziehungsweise der Übergabe ab. So sind Sie versicherungsrechtlich nicht mehr haftbar. Die die Kfz-Steuerpflicht endet damit für Sie ebenfalls. Die bereits entrichtete Steuer für den Zeitraum von Abmeldung bis Jahresende wird Ihnen erstattet.

Wie melde ich mein Auto bei der Versicherung ab?

Es ist nicht nötig, Deinen Versicherer zu kontaktieren, wenn Du Dein Auto stilllegst oder verschrotten lässt. Beim Auto Abmelden wird Deine KFZ-Versicherung automatisch von der Zulassungsbehörde benachrichtigt. Die Bestätigung Deiner Kündigung erhältst Du wenige Tage später per Post.

Wird Versicherung automatisch gekündigt Bei Abmeldung?

Gleichzeitig kannst du dein altes Fahrzeug abmelden. Tust du das, dann wird die Kfz-Versicherung für dein abgemeldetes Auto automatisch informiert – und gekündigt. Zu viel gezahlte Beiträge erhältst du automatisch zurück. Hast du dein altes Auto verkauft, meldest du auch das der Zulassungsstelle.

Was brauche ich um mein Auto ab zu melden?

Um Ihr altes Auto abzumelden, benötigen Sie diese Dokumente: Zulassungsbescheinigung Teil I, auch bekannt als "Fahrzeugschein" Kennzeichen für die Entstempelung. Die Zulassungsstelle informiert das Hauptzollamt und die Versicherung automatisch darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

Was passiert mit der Versicherung wenn ich das Auto verkaufe?

Was passiert mit der KFZ-Versicherung beim Autoverkauf? Mit der Entscheidung dein Fahrzeug angemeldet zu verkaufen, trittst du vorläufig nicht aus dem Versicherungsverhältnis aus. Hierzu muss der Käufer nämlich einen neuen Vertrag mit einer Autoversicherung vorweisen können.