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Hartz IV Hilfe und TippsArbeitslosengeld II Ratgeber mit Hilfe-Forum und NewsDas Arbeitslosengeld II, auch unter dem Namen Hartz IV („das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt„) bekannt, ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende, die durch die Jobcenter erbracht wird. Keine andere Sozialleistungen ist so präsent und heiß diskutiert – in 2022 nun im siebzehnten Jahr nach der Einführung – und beschäftigt die Sozialgerichte in solchem Ausmaß. Um Hartz IV beantragen zu können, muss der Hilfebedürftige
Hartz IV Erhöhung 2022Das Bundeskabinett hat am 15. September 2021 die Erhöhung der Regelsätze für 2022 beschlossen. Der Eckregelsatz wurde um 3 Euro von 446 Euro auf 449 Euro angehoben (Erhöhung um 0,76 Prozent). Auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft stiegen, von 401 Euro auf 404 Euro. Die Kinder-Regelsätze steigen ebenfalls. Dabei profitieren Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren am meisten, hier steigt der Satz von 373 € auf 376 €. Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren steigt der Regelsatz von 309 € auf 311 € und bei Kindern bis fünf Jahren erhöhen sich die monatlichen Leistungen ab 01.01.2021 von 283 € auf 285 €. Mehr zum aktuellen Thema: Hartz IV Erhöhung Welche einzelnen Bedarfe der Gesetzgeber mit dem monatlichen Regelbedarf abgedeckt sieht, verdeutlicht nachfolgende Grafik: Maßgeblicher Regelbedarf als AusgangswertDie Bemessung und Erhöhung des Regelsatzes soll sich an den Verbraucherpreisen (70%) sowie am Lohnniveau (30%) orientieren. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete inkl. Heizkosten) übernommen. Zur Online Berechnung kann der Hartz IV Rechner genutzt werden. Auch das Bundessozialgericht sowie das Bundesverfassungsgericht haben sich bereits mit den Leistungen um Hartz IV beschäftigt. Mitunter ist regelmäßig die Handhabe mit Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose sowie die Bedarfsermittlung des Regelsatzes an sich ein Streitpunkt. Betrachtet man das oben aufgeführte Diagramm, stellt sich zudem die Frage, wie ob Hartz IV zu einem menschenwürdigen Leben ausreicht. Bürgergeld – Hartz IV wird umbenanntKommt nun die große Reform der Grundsicherung? Die nach der Bundestagswahl 2021 begründete Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich im Koalitionsvertrag auf ein neuen Bürgergeld geeinigt, welches Hartz IV Ende 2022 ersetzen soll. Zudem will die Ampel-Regierung eine Kindergrundsicherung einführen, welches alle Leistungen für Kinder wie Sozialgeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld bündelt. Fördern und Fordern – Wiedereingliederung in den ArbeitsmarktDas erklärte Ziel bei der Einführung von Hartz IV war, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Hierfür haben die Jobcenter auch diverse Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen. Dabei wird mit der Zeit aus „Fördern und Fordern“ immer mehr fordern durch das Jobcenter, wohingegen die Förderungen keine nennenswerten Verbesserungen bringen. Über die Effektivität der Maßnahmen bei den Empfängern der Sozialleistung lässt sich allerdings streiten – zum Teil wirken diese eher als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und der Verschönerung der Statistiken und insbesondere der Arbeitslosenquote, anstatt der Arbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Zunehmend sind die Jobcenter damit beschäftigt, sich selbst zu verwalten und schweifen vom Ziel, Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, immer weiter ab. Dies zeigen auch die Zahlen. Während die Verwaltungskosten der Jobcenter immer weiter steigen, bleiben immer mehr Menschen in der Sackgasse von Hartz IV, ohne Aussicht auf Besserung. Grundlagen und AnspruchEinen Anspruch haben grundsätzlich alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren + 10 Monaten (Renteneintrittsalter im Jahr 2022 für den Geburtsjahrgang 1957). Kinder erhalten dabei das Sozialgeld und Ältere und nicht Erwerbsfähige erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – beide Leistungen werden am Eck Regelsatz bemessen. Auch mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Angehörige haben Anspruch auf Hartz IV, sofern sie ebenfalls bedürftig sind. Dabei ist die Grundvoraussetzungen auf Leistungen die finanzielle Hilfebedürftigkeit. Allerdings zeigen auch die Entwicklungen der letzten Jahre, dass die Zahl der Voll-Erwerbstätigen zunimmt, die auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen (Aufstocker) angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Leistungen (Bedarf)Im Vordergrund für die Antragsteller stehen die Hartz IV Leistungen, also der monatliche Betrag, der den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusteht. Hierbei wird als Grundlage der Regelbedarf nach § 20 SGB II gezahlt, der ab 01.01.2022 449 € (446 € bis 31.12.2021) für einen alleinstehenden, volljährigen Hilfebedürftigen beträgt – zur Berechnung können Sie den Hartz IV Rechner nutzen. Nach der maßgeblichen Regelleistung richten sich auch die weiteren Mehrbedarfe und Sonderbedarfe, wenn sie nicht nach den tatsächlichen Kosten an die Hilfebedürftigen ausgezahlt werden. Allerdings ist der Bezug des Regelbedarfs nicht zwingend Voraussetzung, um Mehrbedarfe oder Sonderbedarfe zu erhalten, diese Leistungen können durchaus unabhängig voneinander gezahlt werden. Selbiges gilt beispielsweise für Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung, für Kleidung oder auch bei Schwangerschaft.
Kosten der Unterkunft und HeizungZusätzlich zum Hartz IV Regelbedarf und ggfls. weiteren Bedarfen steht dem Leistungsempfänger bzw. der gesamten Bedarfsgemeinschaft die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zu. Beträge darüber hinaus sowie Kosten für Strom müssen vom Hilfebedürftigen selbst aus der Regelleistung bestritten werden (Ausnahme: Mehrbedarf bei dezentraler Warmwasseraufbereitung) . Für die Übernahme der Miete gibt es aber keine bundeseinheitlichen Beträge, da jede Stadt und Kommune ihre eigenen Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten hat. Liegen keine vor, können Alternativ die Mietobergrenzen des Wohngeldes herangezogen werden.
Anrechnung von Einkommen und VermögenHartz IV wir nur unter Anrechnung des eigenen Einkommens sowie des vorhanden Vermögens gezahlt, was üblich bei Sozialleistungen ist. Allerdings gibt es beispielsweise bei Erwerbseinkommen auch Freibeträge vom Einkommen sowie Pauschalen für Versicherungen. Der Grundfreibetrag liegt dabei bei 100 Euro monatlich, Beträge darüber hinaus werden prozentual angerechnet. Auch das Vermögen wird nicht in voller Höhe angerechnet sondern ebenfalls unter Berücksichtigung von Freigrenzen, je nach Alter des Empfängers oder Art des Vermögen (z.B. Altersvorsorge) – insbesondere auch, um einer gewissen Altersarmut entgegen zu wirken gibt es das sog. Schonvermögen.
EGV, Mitwirkungspflichten und LeistungskürzungenEinher mit der Bewilligung der Sozialleistungen gehen die Mitwirkungspflichten des Empfängers. Um Leistungskürzungen in Form von Sanktionen zu vermeiden, muss jeder Arbeitslose Pflichten erfüllen, wie beispielsweise Bemühungen um Arbeitsaufnahme, Meldepflichten etc.). Häufig werden Betroffene hierzu auch vom Jobcenter aufgefordert, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) zu unterschreiben. Bedenkt man, dass die Hartz IV Leistungen das Existenzminimum des Antragstellers decken soll, ist klar, dass bei einer Sanktionierung der existentielle Lebensbedarf unterschritten wird. Dadurch, dass in den letzten Jahren die Leistungskürzungen massiv zugenommen haben, wird häufig auch mit dem Verstoß gegen Grundrechte der Bürger sowie allgemein gegen das Grundgesetz argumentiert.
Um sich gegen falsche Bescheide der Jobcenter zu wehren, haben wir unter Hartz IV Anwalt ein Paar Informationen zusammengetragen, wie auch finanziell schwach gestellte Bürger zu ihrem Recht kommen. Welches Jobcenter ist zuständig?Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Auflistung aller Jobcenter in der Bundesrepublik Deutschland, aufgeschlüsselt nach Bundesländern. Derzeit sind noch nicht alle Jobcenter in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt, jedoch arbeiten wir mit Hochdruck daran, diese mit den notwendigen Standorten, Kontaktdaten, Telefonnummer sowie Faxnummer, Email und Öffnungszeiten zu versehen. Zusätzlich finden Sie bei jeden Jobcenter die zuständigen Städte, Gemeinden und Kommunen.
Wie viel Geld bekommt man bei Hartz 4?Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2020 432 Euro im Monat. Für Erwachsene, die mit Partnern zusammenleben, steigt der Regelsatz um sieben Euro auf 389 Euro. Kinder erhalten, je nach Alter, vom 1. Januar 2020 an zwischen 250 Euro und 328 Euro monatlich.
Wie hoch ist Hartz 4 2022?Seit dem 1. Januar 2022 gibt es für diejenigen mehr Geld, die auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen sind. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher.
Was steht mir als Hartz 4 Empfänger alles zu?Hartz IV Erhöhung 2022
Das Bundeskabinett hat am 15. September 2021 die Erhöhung der Regelsätze für 2022 beschlossen. Der Eckregelsatz wurde um 3 Euro von 446 Euro auf 449 Euro angehoben (Erhöhung um 0,76 Prozent). Auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft stiegen, von 401 Euro auf 404 Euro.
Was müssen Hartz 4 Empfänger selber zahlen?Wie ist der Hartz-IV-Regelsatz aufgebaut? Zusammen macht das 434,96 Euro. Um den Regelsatz an aktuelle Preis- und Lohnentwicklungen anzupassen, wurden die Beträge zu Beginn des Jahres 2021 um 2,57 Prozent erhöht, was den derzeitigen Regelsatz von 446 Euro für Alleinstehende ergibt.
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