Wie viel Elterngeld bekomme ich wenn ich in Elternzeit wieder schwanger werde?

In Deutschland ist es für beide Elternteile möglich, nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit zu nehmen. Weitere Informationen zur Dauer und Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung finden Sie hier.

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Elternzeit

Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter das Recht, eine Pause von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern und Zeit mit der Familie zu verbringen. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. Insolvenz, Stilllegung des Betriebs) kündigen. Nach der Elternzeit haben die Eltern das Recht, wieder so viel zu arbeiten wie vor der Elternzeit. Wenn Sie Elternzeit beantragen wollen, helfen Ihnen die sogenannten Elterngeldstellen weiter. Die Adressen finden Sie auf der Website familienportal.de.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben – egal, ob Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristeter oder unbefristeter Vertrag etc. Das Recht gilt ebenso für Auszubildende. Der Anspruch auf die sogenannte „Elternzeit“ besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Keinen Anspruch auf Elternzeit haben Studierende, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbstständige oder Erwerbslose.

Wenn beide Elternteile eines Kindes berufstätig sind, können sie die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig nehmen. Wichtig ist aber: Elternzeit gibt es nur für berufstätige Mütter und Väter, die auch mit dem Kind in einem Haushalt leben und ihr Kind überwiegend selbst betreuen.

Weitere Informationen über die Dauer, Anmeldefristen und den Kündigungsschutz in der Elternzeit erfahren Sie hier.

Elterngeld

Während der Elternzeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn. Sie können aber Elterngeld beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Ausgleich schafft, falls Sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Weitere Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie hier.

Bekommen auch Familien internationaler Fachkräfte Elterngeld?

Bürgerinnen und Bürger aus Ländern der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Elterngeld erhalten, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Auch wenn Sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines anderen Landes sind, haben Sie Anrecht auf Elterngeld, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, mit dem Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn Sie für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung in Deutschland sind, bekommen Sie kein Elterngeld. Mehr Details finden Sie auf dem Familienportal oder fragen Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.

Infobox

Ab dem 1. September 2021 gelten neue und verbesserte Regelungen beim Elterngeld. Es ist unbürokratischer, einfacher und flexibler. Die Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Familienportals.

Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?

Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Mit dem Elterngeldrechner bekommen Sie eine Schätzung, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht. Diese Schätzung ist nicht verbindlich. Das heißt: Sie können auch mehr oder weniger bekommen.

Wie und wo beantrage ich das Elterngeld?

Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Den Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle ein. Dort können Sie sich vorher beraten lassen. Das für Sie geltende Antragsformular können Sie auf familienportal.de herunterladen. Sie können den Antrag auch online einreichen.

Weitere Informationen im Web

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen der Elternzeit
  2. Familienportal.de Kinderzuschlags-Check
    1. Fragen und Antworten zu Neuregelungen und Flexibilisierung der Elternzeit
    2. Allgemeine Informationen zu Bestimmungen, Förderungsdauer und Berechnung des Elterngeldes
  3. Bundesagentur für Arbeit (BA) Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) beantworten Fragen rund um Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Hamburger Stadtlandschaft

Mit: 7 Tipps, wie Du jetzt bei Kräften bleiben kannst

Noch in der Elternzeit und wieder schwanger? Wie soll ich das schaffen? Und wie sieht das jetzt mit Elterngeld und Elternzeit aus?

Hier erfährst Du, welche Sorgen viele Frauen in dieser Situation beschäftigen und bekommst Tipps, wie Du damit umgehen kannst.

Unser Tipp: ⚖️ „Abtreiben ja oder nein?“ – zum Abtreibungstest

Erneut schwanger – wie soll ich das schaffen?

Vielleicht hattest Du nicht damit gerechnet, so schnell nach einer Geburt oder während der Stillzeit wieder schwanger werden zu können… Viele Frauen bewegen in dieser Situation solche oder ähnliche Gedanken:

  • Wie soll ich das schaffen? Mich nach der Schwangerschaft um einen Säugling und ein weiteres kleines Kind zu kümmern?
  • Ich hatte ganz andere Pläne – wieder mehr Zeit für mich, wieder in den Beruf einsteigen, ...
  • Ich bin alleinerziehend – stehe ich nun alleine mit mehreren Kindern da?
  • Ich wollte mich erst einmal auf dieses Kind konzentrieren, bevor ein weiteres kommt. Wie soll ich noch einem Kind gerecht werden?

Was auch immer Dich in Deiner ganz individuellen Situation beschäftigt: Du stehst damit nicht alleine da. Und es ist in Ordnung, wenn Du gerade noch nicht weißt, wie es weitergehen soll!

Wie funktioniert das jetzt mit Elternzeit und Elterngeld?

Wahrscheinlich hast Du nun auch viele Fragen und so manche Sorge bezüglich Elternzeit und Elterngeld, da Du die erneute Schwangerschaft völlig ungeplant während der noch laufenden Elternzeit festgestellt hast. Da dies jedoch sogar relativ häufig vorkommt, ist glücklicherweise alles sehr gut geregelt:

So besteht prinzipiell die Möglichkeit, dass Du auch für dieses weitere Kind Elternzeit nimmst und Elterngeld erhältst. Ebenso kannst Du den Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld erneut in Anspruch nehmen, auch wenn Du in einer laufenden Elternzeit erneut schwanger geworden bist.

ℹ️ Alle Infos über staatliche finanzielle Leistungen: Schwanger – was steht mir zu?

Je nach dem, in welchem Zeitraum der Elternzeit Du nun schwanger bist, kann die Elternzeit vorzeitig beendet werden: Sobald der Mutterschutz (sechs Wochen vor der Geburt) beginnt. Es geht dann sozusagen nahtlos ineinander über. Du musst nur Deinen Arbeitgeber darüber rechtzeitig informieren und bei ihm einen Antrag zur Beendigung der Elternzeit einreichen.

Wenn Du während der ersten Elternzeit geringfügig arbeitest, musst Du verständlicherweise die Arbeit mit Beginn der Schutzfrist wieder beenden.

  • Weitere Infos findest Du beim Familienportal des Bundesministeriums.
  • Oder in unseren Info-Artikeln Elternzeit und Mutterschutz.

Ermutigung: Warum Du es schaffen könntest

Vielleicht hilft es, Dir bewusst zu machen, dass Du die größte Veränderung, nämlich Kind Nr.1, bereits erlebt hast. Eltern mit mehreren Kindern berichten häufig, dass gerade dieses erste Kind die Erwachsenenwelt durchbrochen und jeden Rhythmus durcheinander gebracht hat – die Umstellung vom ersten zum zweiten Kind aber dann weniger groß ist, weil nicht noch einmal das Gesamt-Setting dermaßen neu durchgemischt wird.

Ein weiterer Punkt: Du kannst auf all Deine reichen Erfahrungsschätze zurückgreifen – denn Du bist bereits Mama und machst vieles dieses Mal nicht zum ersten Mal durch!

Immer wieder hört man auch von Frauen, dass sie sich ausgelastet gefühlt haben, egal ob mit einem, zwei, drei oder mehr Kindern. Letztendlich wächst man an den Aufgaben und der Herausforderung. Bei der Bewältigung dieser Herausforderung ist es natürlich hilfreich, Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit Du auch immer wieder Zeit für Dich hast, in der Du neue Kraft tanken kannst.

Gerne kannst Du Dich mit dem, was Dich momentan zweifeln lässt oder durcheinander bringt, an uns Beraterinnen wenden! Wir unterstützen Dich in dieser Zeit der Entscheidungsfindung mit unserer Erfahrung und – wenn Du magst – auch mit praktischer Hilfe!

So kannst Du Kontakt aufnehmen:

  • 📩 Schreib uns Dein Anliegen gerne über das Kontaktformular!
  • ⚖️ Du fragst Dich: „Abtreiben ja oder nein?“ – zum Abtreibungstest

7 Tipps, wie Du jetzt bei Kräften bleiben kannst

Es ist ratsam, dass Du in dieser herausfordernde Situation gut auf Dich achtest. Gerade, wenn Du noch gar nicht weißt, ob Du das Kind behalten möchtest oder nicht. Denn wenn es Dir selbst gut geht, kannst Du auch in größerer Freiheit eine Entscheidung reifen lassen.

1. GUT ZUM EIGENEN KÖPER SEIN UND AUSZEITEN PFLEGEN

Um Dich zu schonen, ist es empfehlenswert, dass Du Dir ausreichend Ruhepausen und kleine Auszeiten im Alltag nimmst – soweit dies mit dem Baby möglich ist. Vielleicht kann ein oder zwei Stunden am Tag jemand anders (z.B. der Vater) das Baby nehmen, damit Du durchatmen kannst und etwas Zeit für Dich hast?

Außerdem tut es dem Körper gut, wenn Du möglichst auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung achtest.

2. GUTER UND WOHLTUENDER AUSTAUSCH

Gibt es liebe Menschen in Deinem Umfeld, mit denen Du ganz frei sprechen kannst? Manchmal tut es gut, sich die ganze Last von der Seele zu reden und einfach ein offenes Ohr zu finden.

Falls Dir momentan niemand einfällt oder Du lieber mit einer außenstehenden, erfahrenen Person sprechen möchtest, wende Dich gerne an uns Beraterinnen!

3. ZEIT UND GESPRÄCHE MIT DEM PARTNER

Gerade in dieser herausfordernden und ungewissen Zeit kann es gut tun, im engen Austausch mit dem Partner zu bleiben. Vielleicht hat er Ideen zu der momentanen Situation, über die Ihr gemeinsam weiter nachdenken könntet? Oder aber es tut sowieso gut, nach der Babyzeit auch wieder ganz bewusst Zeit als Paar zu verbringen.

4. UNTERSTÜTZUNG ANNEHMEN

Vielleicht gibt es Familie, Verwandte oder Freunde, die Dir gerade jetzt unterstützend zur Seite stehen können. Es kann schon sehr gut tun und entlasten, wenn jemand den Einkauf übernimmt, für Euch mit kocht oder mal die Wäsche macht.

Falls es schwierig ist, familiäre Unterstützung zu erhalten, könntest Du auch einen Babysitter, ein Au-Pair, eine Tagesmutter oder einen Krippenplatz in Erwägung ziehen. Aber auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten können Entlastung schenken.

5. DIR IMMER WIEDER KLEINIGKEITEN GÖNNEN

Kleine Besonderheiten können Wunder wirken. Merkst Du z.B., dass ein Tiefpunkt kommt, kannst Du versuchen, eine Kleinigkeit für Dich zu tun, die auch möglich ist, wenn Du Dein Kind auf dem Arm hast. Etwa ein Stück Schokolade, eine gute Tasse Tee oder Kaffee, ein kleiner Spaziergang in der Natur, … Was auch immer Dir gut tut.

6. DU MUSST NICHT PERFEKT SEIN!

…weder in der Beziehung zu Deinem Partner noch zu Deinen Kindern. Auch im Haushalt oder auf der To-Do-Liste dürfen Sachen einmal liegen bleiben. Vielleicht gelingt es Dir, in eine solche Gelassenheit hineinzufinden, um so innerlich etwas zur Ruhe zu finden?

Es ist ratsam, im Hier und Jetzt zu leben und den Moment so gut es geht zu bewältigen. Oder auch Dinge zu akzeptieren, die man nicht mehr ändern kann, wie z.B. Filzstiftfarbe an den Wänden.

7. EIN GEREGELTER TAGESABLAUF

Wir Menschen brauchen Struktur, deshalb kann eine klare Routine sehr hilfreich sein und guttun.

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Wie wird das Elterngeld berechnet Wenn man in der Elternzeit schwanger wird?

Das erste Elterngeld wird allerdings als Einkommen in der Elternzeit gewertet und mindert das Elterngeld Ihres jüngsten Kindes. Bei der Berechnung Ihres Elterngeldes werden die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld und (Basis-)Elterngeld beziehen, nicht berücksichtigt.

In welchem Abstand müssen zwei Kinder geboren werden um das gleiche Elterngeld zu bekommen?

Wer innerhalb eines Jahres ein weiteres Kind bekommt, erhält auch für das Folgekind sein volles Elterngeld. Liegt zwischen dem Elterngeldbezug und der folgenden Geburt eine Pause ohne Arbeitseinkommen, gibt es nur 300 Euro im Monat.

Wie bekomme ich beim zweiten Kind volles Elterngeld?

Die Höchstgrenze des Elterngeldes liegt bei 1.800 Euro im Monat, mindestens sind es 300. Die Diskrepanz ist also hoch. Angenommen also, die Mutter nimmt die volle Elternzeit in Anspruch und hat zuvor gut verdient, kann sie sich somit über 1.800 Euro im Monat freuen und ihre Zeit dennoch dem neuen Erdenbürger widmen.

Was passiert mit Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft?

Wenn Sie als Mutter in der Elternzeit wieder schwanger werden, dann endet die Elternzeit nicht automatisch mit dem Mutterschutz oder mit der Geburt. Allerdings haben Sie dann die Möglichkeit, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um die Mutterschutzfristen nutzen zu können.