Wie viele Ausbildungsordnungen gibt es in Deutschland?

Knapp 350 Ausbildungsberufe gibt es derzeit in Deutschland – nach Auffassung der Bundesbildungsministerin sind das deutlich zu viele. Im Sommer erklärte sie deswegen, die Zahl der anerkannten Lehrberufe müsse auf 50 bis maximal 100 Berufsgruppen reduziert werden. Zustimmung für ihren Vorschlag kam aus dem Saarland und aus Bayern. Erlebt Deutschland tatsächlich einen Boom der Ausbildungsberufe? Ein Blick in die Geschichte zeigt etwas anderes.

14.12.2007 Artikel

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Die bundeseinheitliche Zählung der Ausbildungsberufe beginnt erst nach der Verabschiedung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) Ende der sechziger Jahre. Stolze 606 Ausbildungsberufe wurden im Jahr 1971 gezählt. Das heißt, mit 344 anerkannten Ausbildungsberufen im Jahr 2007 gibt es heute nur noch gut halb so viele Berufe wie vor 36 Jahren.

Der Eindruck von einer stetig anwachsenden Zahl an Ausbildungsberufen ist also falsch. Dennoch: Auch die Hälfte kann noch zu viel sein. Jedenfalls bekam die Ministerin reichlich Zustimmung. Der damalige saarländische Kultusminister Jürgen Schreier begrüßte die Initiative von Annette Schavan. "Die Ausbildung in den Schulen wird durch den hohen Spezialisierungsgrad der Ausbildungsberufe immer schwieriger", wusste Schreier. "Es müssen verschiedene Klassen in den Berufsschulen gebildet werden, um die Ausbildung sicherzustellen. Das führt in den Ländern zu höheren Kosten. Für manche so genannte Splitterberufe kann die Ausbildung dann nur noch an zentralen Standorten stattfinden. Das führt zu weiten Fahrwegen und hohen Unterbringungskosten." In diese Kerbe schlug auch Bayerns Arbeitsstaatssekretär Jürgen W. Heike. "In der Ausbildung sollte sich der Fokus stärker auf die Vermittlung von beruflichen Grundkenntnissen in der Breite eines Berufsfeldes richten und nicht so sehr auf die Vermittlung von Spezialkenntnissen in einzelnen, wenig gefragten Berufszweigen."

Und selbst der als kritisch bekannte Berufsbildungsforscher Prof. Dr. Felix Rauner vom Institut Technik und Bildung der Universität Bremen hält den Vorstoß nicht für grundsätzlich falsch, eine Reduzierung auf 50 Berufe allerdings für verfehlt. Europaweit, so Rauner, könne man mit etwa 150 bis 170 Berufen auskommen, wenn künftig so genannte Kernberufe entwickelt würden. Die können das neue Fundament für eine enge Verzahnung mit abschließenden und weiterführenden Fort- und Weiterbildungen darstellen. Eine Berufsausbildung also mit breitem Basiswissen und sinnvoller Vertiefung. Von einer so genannten Modularisierung der Berufsausbildung, die sich an der reformierten Hochschulausbildung mit Bachelor und Master orientiert, hält Brauner allerdings nichts. Abstraktes Wissen könne man in solchen Häppchen vermitteln, nicht aber praktische Kompetenzen und berufliche Identität.

Immer wieder werden neue Vorschläge zur Berufsausbildung – mitunter recht heftig – diskutiert. Dabei wirken viele Parteien mit: Ministerien, Verbände, Unternehmen und Gewerkschaften. Hilfreich wären solide wissenschaftliche Erkenntnisse. Aber die Berufsbildungsforschung ist in Deutschland unterentwickelt, klagt Rauner, "damit kann man bei den Exzellenzinitiativen wohl keinen Blumentopf gewinnen."

Derweil werden diejenigen, die nach einer passenden Ausbildung suchen, von ganz anderen Sorgen geplagt. Trotz des Konjunkturaufschwungs fehlen laut Bundesagentur für Arbeit derzeit 210.000 Ausbildungsplätze.

Etwa zwei Drittel aller Erwerbstätigen in Deutschland haben im Verlauf ihres Bildungsweges eine Berufsausbildung im "Dualen System" absolviert. Für die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe werden vom jeweils zuständigen Bundesministerium (in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Ausbildungsordnungen erlassen. Die Erarbeitung neuer oder die Modernisierung bestehender Ausbildungsordnungen und ihre Abstimmung mit den Rahmenlehrplänen der Länder erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren, in das die an der beruflichen Bildung Beteiligten, also Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Bund und Länder, maßgeblich einbezogen sind.

Das BIBB Forum auf der didacta 2008, in Halle 7, bietet Informationen, Vorträge und Gespräche zu aktuellen Fragen und Perspektiven der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Der Beitrag "Gibt es in Deutschland zu viele Ausbildungsberufe?" ist abgedruckt im Themendienst 1 zur didacta 2008



Der Ausbildungsrahmenplan liefert eine Übersicht über die Ausbildung.

Hierin festgehalten sind nicht nur die Inhalte einer dualen Ausbildung, sondern auch der Ablauf. Somit ist er nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) ein pflichtgemäßer Bestandteil einer Ausbildungsordnung.

Über die dazugehörigen Paragrafen dieses Gesetzes ist außerdem geregelt, dass die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten definiert sein müssen, die zur Ausübung des Ausbildungsberufsbilds mindestens erforderlich sind. Der Ausbildungsrahmenplan nimmt hierbei die Funktion einer Anleitung ein. Enthalten sein muss eine „sachliche und zeitliche Gliederung“ (vgl. § 5 BBiG) zum Erwerb dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.

So viel zum Versuch einer kurzen und knappen Definition, was der Ausbildungsrahmenplan ist. Schauen wir nun aber darauf, welche Fragen er aufwirft.

Ausbildungsrahmenplan FAQ – das sind die 8 häufigsten Fragen

Was dabei im Beamtendeutsch mitunter sehr abstrakt klingt, wirft logischerweise auch die eine oder andere Frage auf. Als wichtige Basis für die Ausbildung sollte das Thema aber keinen Raum für Spekulation lassen. Aus diesem Grund habe ich in meinem heutigen Blogbeitrag etwas genauer hingesehen. Hierfür habe ich die acht meistgestellten Fragen aufgegriffen und für Sie der Reihe nach beantwortet.

(1) Was ist der Ausbildungsrahmenplan?

Wie eingangs erwähnt, handelt es sich dabei um eine Art Blaupause für die Berufsausbildung. Hier werden nicht nur die Ziele vermerkt, die in der Ausbildung erreicht werden sollen (bspw. fachliches Know-how oder der Erwerb von bestimmten Fähigkeiten). Sondern hier wird auch ein Zeitplan festgelegt.

(2) Wozu dient der Ausbildungsrahmenplan?

Der Ausbildungsrahmenplan wendet sich gleichermaßen an die Ausbilder sowie an die Azubis. Den Ausbildern dient er dabei als eine Art Anleitung, wie die Ausbildung organisiert werden muss. Umgekehrt können die Azubis hier überprüfen, ob die Vorgaben eingehalten werden. Auf diese Weise können sie Tätigkeiten, die eigentlich nicht zu ihrer Ausbildung gehören, als solche erkennen.

(3) Wer legt den Ausbildungsrahmenplan fest?

Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil der allgemeinen Ausbildungsordnung. Und diese wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, bzw. dem ansonsten zuständigen Fachministerium festgelegt. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hier ein grundlegendes Mitspracherecht. Entgegen irrtümlicher Annahmen wird der Ausbildungsrahmenplan somit nicht vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.

(4) Wie sieht der Ausbildungsrahmenplan konkret aus?

Einen typischen Ausbildungsrahmenplan finden Sie auf der Webseite der BiBB. Unter diesem Link können Sie sich exemplarisch die sachliche und zeitliche Gliederung von einem Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung Fachpraktiker Küche (Beikoch) / Fachpraktikerin Küche (Beiköchin) durchlesen.

Wie viele Ausbildungsordnungen gibt es in Deutschland?
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(5) Was steht in der Ausbildungsordnung?

Die Ausbildungsordnung, bzw. eigentlich Ausbildungsordnungen (da sie je nach Berufsbild stark unterschiedlich sein können), sind sehr komplexe und umfangreiche Dokumente. Stark heruntergebrochen werden hierin die bundesweiten Standards festgelegt, um die hohe Qualität der betrieblichen Ausbildungen in Deutschland zu gewährleisten. Mehr über das Ausbildungssystem in Deutschland können Sie beispielsweise in diesem Blogbeitrag erfahren. Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass die Ausbildungsordnung das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Grundlage hat und nach entsprechendem Paragrafen fünf Punkte in keiner Ausbildungsordnung fehlen dürfen.

Diese lauten:

  • 1. Die Berufsbezeichnung
  • 2. Die Ausbildungsdauer
  • 3. Das Ausbildungsberufsbild (vgl. die Fähigkeiten und Kenntnisse, die mit dem Beruf einhergehen)
  • 4. Der Ausbildungsrahmenplan
  • 5. Die Prüfungsanforderungen

(6) Was ist der betriebliche Ausbildungsplan?

Während der Ausbildungsrahmenplan, wie eben gelernt, von höchster Instanz festgelegt wird und Teil der Ausbildungsordnung ist, da ist der betriebliche Ausbildungsplan auf den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zugeschnitten. Auch hier muss eine sachliche und inhaltliche Gliederung im Sinne des Ausbildungsrahmenplans enthalten sein.

(7) Wer bekommt den Ausbildungsrahmenplan?

Einerseits der Ausbildungsbetrieb, bzw. der Ausbilder. Das soll etwaige Unsicherheiten ausräumen und als eine Art Gebrauchsanweisung zur Strukturierung der Ausbildung dienen. Und andererseits erhalten auch die Azubis ihn. Auf diese Weise wird für ein größtmögliches Maß an Transparenz gesorgt. Azubis können klar erkennen, was zu ihrer Ausbildung gehört und was nicht. Weil die Ausbildungsrahmenpläne online einsehbar sind, kann sich ein Azubi bereits vor seinem Bewerbungsprozess ein sehr gutes Bild von Aufbau, Struktur und Inhalten der Ausbildung machen, für die er / sie sich potenziell interessiert.

(8) Was sind die Inhalte vom Ausbildungsrahmenplan?

Diese variieren natürlich stark von Ausbildung zu Ausbildung. Nie fehlen darf jedenfalls eine zeitliche sowie inhaltliche Strukturierung des gesamten Zeitraums der betrieblichen Ausbildung.

Fazit

In diesem Blogbeitrag habe ich Ihnen die acht meistgestellten Fragen zum Ausbildungsrahmenplan beantwortet.

Waren die Informationen gut zu verstehen? Sind Ihre Fragen beantwortet worden? Ist etwas Wichtiges Ihrer Meinung nach offen geblieben?

Lassen Sie es mich wissen, indem Sie direkt mit mir und / oder meiner Community in Kontakt treten. Hierzu möchte ich Sie gerne auf die Facebook-Page von Ausbilderschein24 aufmerksam machen:

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Ich freue mich auf spannende Gespräche und wenn ich Sie auch beim nächsten Mal wieder als Leser/in auf meinem Blog begrüßen darf!

Welche Formen der Ausbildungsordnung gibt es?

Musterausbildungsordnungen für Standardformulierungen in Ausbildungsordnungen.
Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Handwerksordnung (HwO).
Musterprüfungsordnungen (MPO).
Ausbildungsordnungen (AO).
Rahmenlehrpläne (RLP).
Ausbildereignungsverordnung (AEVO).
Hauptausschussempfehlungen (HA).

Was sind die 5 mindestinhalte einer Ausbildungsordnung?

die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild), eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan), die Prüfungsanforderungen.

In welchem Gesetz steht die Ausbildungsordnung?

Nach dem Berufsbildungsgesetz muss eine Ausbildungsordnung mindestens diese fünf Punkte erhalten: Die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, der anerkannt wird.

Was versteht man unter einer Ausbildungsordnung?

Ausbildungsordnungen legen rechtsverbindlich die inhaltlich-curriculare Ausrichtung der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen fest und sind Grundlage der betrieblichen Ausbildungspläne.