Wer in den Bund der Ehe eintreten möchte, muss einige formelle Bedingungen erfüllen. Der Weg dieser Lebensphase besteht vor allem aus der Anmeldung der Trauung, der Beschaffung hierfür benötigter Dokumente sowie der Meldung des geänderten Familienstands und des geänderten Namens an weitere Stellen. Show
Zum Öffnen der interaktiven Grafik bitte auf das Bild tippen oder klicken. Dort sind weitere Informationen zu den dargestellten Behörden abrufbar. Anmeldung der EheschließungDie Anmeldung zur Eheschließung erfolgt am Standesamt an einem der Wohnsitze des Paares unter Vorlage einiger Dokumente. Nach Absprache kann die standesamtliche Trauung in jedem Standesamt in Deutschland stattfinden. Standardmäßig werden ein Personalausweis oder Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister sowie eine erweiterte Meldebescheinigung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) benötigt. Die Abschrift aus dem Geburtenregister ist am Standesamt des Geburtsorts erhältlich. Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Wohnanschriften. Die erweiterte Meldebescheinigung stellt die Meldebehörde der Kommunalverwaltung aus. Je nach persönlicher Lebenssituation müssen teilweise umfangreiche Dokumente vorgelegt werden, daher ist ein persönliches Gespräch mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter des Standesamts empfehlenswert. Bei einer vorherigen Scheidung muss eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (zu bestellen beim Standesamt der Eheschließung) oder eine Eheurkunde mit rechtskräftigem Scheidungsurteil vorgelegt werden, wenn die Ehe woanders geschlossen wurde. Bei Verwitwung wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe (erhältlich beim Standesamt der Eheschließung) oder eine Eheurkunde mit Sterbeurkunde benötigt, sofern die Ehe woanders geschlossen wurde. Kinder aus früheren Ehen / Nichteheliche KinderExistieren gemeinsame Kinder aus der Zeit vor der Ehe, ist dem Standesamt deren beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister vorzulegen. Diese sind beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes erhältlich. Ist der Vater nicht im Geburtenregister eingetragen, ist zusätzlich eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft einzureichen. Diese wird vom Jugendamt ausgestellt. Ist ein Elternteil alleine sorgeberechtigt, stellt das zuständige Jugendamt als Beleg eine Negativbescheinigung aus, die ebenfalls beim Standesamt einzureichen ist. Eine sogenannte Negativbescheinigung ist ein Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt. Das Sorgerechtsregister für Kinder, die in Deutschland geboren sind, führt jedes Jugendamt selbst. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin führt zentral für alle Jugendämter und Botschaften in Deutschland das Sorgerechtsregister für im Ausland geborene Kinder. Ausländische Ehepartner / Geburts- oder Hauptwohnsitz im AuslandWurde einer der zukünftigen Ehepartner im Ausland geboren, muss die Ehefähigkeit nachgewiesen werden. Neben einer aktuellen beglaubigten Übersetzung der Geburtsurkunde ist ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Hierin wird bescheinigt, dass der Eheschließung nach dem Recht des Heimatstaates kein Ehehindernis entgegensteht. Die Bescheinigung wird von der Verwaltung des Heimatlandes ausgestellt. Angehörige von Staaten, die kein Ehefähigkeitszeugnis erteilen, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. EhevertragWenn von den Parteien ein Ehevertrag gewünscht wird, muss dieser notariell beglaubigt werden, um rechtskräftig zu werden. TrauungNach dem Vollzug der standesamtlichen Trauung wird die Ehe in das Eheregister eingetragen. Das Paar erhält eine Urkunde. Zusätzliche Eheurkunden können zu einem späteren Zeitpunkt beim Standesamt beantragt werden. Hierfür wird in den meisten Kommunen eine Gebühr erhoben. Soll ein akademischer Grad in der Eheurkunde aufgenommen werden, muss dies im Vorfeld unter Vorlage entsprechender Nachweise beim Standesamt beantragt werden. Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann die Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das deutsche Eheregister eingetragen werden. Hierzu müssen beim deutschen Standesamt die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden, Familienbücher und eventuell weitere Dokumente wie beispielsweise eine Übersetzung der Urkunde vorgelegt werden. Die benötigten Unterlagen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Mitteilung des geänderten FamilienstandesDer geänderte Familienstand muss diversen Stellen anhand der Eheurkunde mitgeteilt werden. Nach der Heirat vergibt das Finanzamt dem Ehepaar automatisch die Steuerklasse 4. Das Finanzamt kann auf Antrag eine neue Steuerklasse vergeben. Die gewählte Steuerklassenkombination der Ehepartner wirkt sich auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens im Rahmen der aus. Die Paare haben zudem die Möglichkeit, sich auf Antrag im Rahmen einer Familienversicherung gemeinsam in einer Krankenkasse zu versichern. FamiliennameEheleute sind nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen; der eigene Name kann nach der Eheschließung beibehalten werden. Entschließen sich die Eheleute für die Änderung des Familiennamens, indem sie sich beispielsweise für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden oder einer der Ehepartner einen Doppelnamen wählt, kann dies im Vorfeld der Trauung angekündigt oder auch im Nachhinein beantragt werden. Die Namensänderung muss einigen Stellen bekanntgegeben werden. Bei der kommunalen Meldebehörde müssen neue Ausweisdokumente beantragt werden. Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief müssen umgeschrieben werden. Dies übernehmen in den meisten Fällen die Zulassungsbehörden der Kommunalverwaltungen. Wie viel kostet eine neue Geburtsurkunde?Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde
Für die Erstausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde für ein Kind fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt werden ( d.h. bis zum bzw. am 2. Geburtstag).
Ist die abstammungsurkunde das gleiche wie die Geburtsurkunde?Was ist der Unterschied zwischen Abstammungs- und Geburtsurkunde? Der Unterschied ist nur klein, aber wesentlich, und besteht aus einem einzigen Satz, der da lautet: Die Geburtsurkunde hält nicht die leibliche Abstammung des Kindes fest. Entscheidend ist das zum Beispiel im Fall von adoptierten Kindern.
Wie lange dauert Geburtsurkunde Düsseldorf?„Hier liegt die durchschnittliche Wartezeit bei rund zwei Wochen“, sagt Tückmantel. Damit stehe Düsseldorf ähnlich da wie beispielsweise Essen oder Velbert. „In Bielefeld sind es unseren Erkenntnissen nach etwa sieben Wochen und es gibt Kommunen, die noch deutlich darüber liegen“, sagt der Experte.
Wo bekomme ich meine Geburtsurkunde her Düsseldorf?Abteilung Standesamt - 33/2
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