Wo bekomme ich einen pcr test her

Ich möchte mich auf Corona testen lassen – wann, wo und wie?

Die verschiedenen Arten von Tests sind für unterschiedliche Situationen geeignet. In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie welchen Corona-Test machen sollten.

Coronatests helfen bei der Eindämmung der Pandemie

Bild: Shutterstock/Gorodenkoff

Bei Symptomen: Ärztin oder Arzt kontaktieren

Haben Sie typische Symptome einer Coronavirus-Infektion – zum Beispiel Halsweh, Husten und Schnupfen – gilt nach wie vor: Bleiben Sie nach Möglichkeit zuhause und setzen Sie sich am besten telefonisch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt in Verbindung. Gemeinsam können Sie die weiteren Schritte abklären – etwa wo und in welcher Form ein Corona-Test erfolgen kann. Mehr zum Thema Symptome erfahren Sie hier.

Weiterhin kostenlose Bürgertests

Auch in Zukunft sollen Bürgertests helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Mit der neuen Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt. Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Dafür muss sich die zu testende Person am Ort der Testung ausweisen und einen entsprechenden Nachweis wie Ausweis, Mutterpass, Bescheinigung oder Attest vorlegen.

Weiterhin kostenlose Tests erhalten:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Bürgertest für 3 Euro Eigenbeteiligung

Auch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Den Rest übernimmt der Bund in folgenden Fällen bei:

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Nachweis für kostenlose Tests oder für Tests mit 3 Euro Eigenbeteiligung

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den Nachweis über das Testergebnis vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.

Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt. Pflegende Angehörige müssen darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen. Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen.

Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Der Nachweis über den Testgrund ist mittels einer Selbstauskunft zu erbringen. 

Musterformulare für Pflegeheim- oder Krankenhausbesuche

Alle Dokumente finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

Der Antigen-Schnelltest: Professionelle Anwendung

Antigen-Schnelltests für die professionelle Anwendung werden von Personen durchgeführt, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis besitzen – etwa geschultes Personal in Apotheken, Hausarztpraxen oder Testzentren. 

Beim Antigen-Schnelltest wird ein Abstrich aus der vorderen Nase oder dem Nasen-Rachenraum entnommen und auf einen Teststreifen gegeben. Ein Ergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor. Mehr zum Antigen-Test erfahren Sie auch in diesem Artikel.

Einen Überblick über Testzentren in Deutschland finden Sie in unserer Deutschlandkarte.

Die Alternative für zuhause: Selbsttest

Eine gute Alternative zu Schnelltests sind Selbsttests, die einfach selbst zuhause angewendet werden können. Selbsttests sind in Supermärkten, Drogerien und Apotheken erhältlich und können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Wie man den Selbsttest korrekt durchführt, erfahren Sie in der beiliegenden Gebrauchsanweisung. Dort lesen Sie bitte nach, wie Sie dabei vorgehen sollten und wie sich das Testergebnis ablesen lässt. Tipps zur Durchführung und Anwendung lesen Sie auch hier.

Wie zuverlässig sind Schnell- und Selbsttests?

Für die Treffgenauigkeit beider Testvarianten ist entscheidend, wie hoch die Viruslast ist, also wie stark sich das Coronavirus bereits im Nasen-Rachenraum vermehrt hat. Die Viruslast ist meist erst nach ersten Krankheitssymptomen hoch genug, um erfasst werden zu können. Betroffene können jedoch schon ein bis zwei Tage vor Beginn der Symptome ansteckend sein – noch bevor ein Antigen-Schnell- oder Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigt. Wichtig: Bei einem positiven Ergebnis des Antigen-Selbsttests sollten Sie zuhause bleiben, Kontakte vermeiden und sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis wenden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Wer hat Anspruch auf einen PCR-Test?

Alle Bürgerinnen und Bürger haben bei einem positiven Schnell- oder Selbsttestergebnis Anspruch auf einen PCR-Test. Zuvor muss allerdings ein korrekt durchgeführter Antigen-Schnelltest oder -Selbsttest angewendet werden. 

Priorisierung von PCR-Tests

Bestimmte Personengruppen und Beschäftigte im Gesundheitswesen haben grundsätzlich Vorrang bei der Diagnose und Auswertung ihrer PCR-Tests. Diese sind:

  • Menschen, die ein Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Zu dieser Gruppe zählen Ältere, Vorerkrankte sowie Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche.
  • Mitarbeitende im Gesundheitswesen. Dazu zählt das Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern, der Pflege und den Rettungsdiensten.
  • Personen, die in „vulnerablen“ Bereichen tätig sind – also Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, der Eingliederungshilfe sowie pflegende Angehörige.

Wie läuft ein PCR-Test ab?

Sollte Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen PCR-Test für erforderlich halten, bekommen Sie direkt in der Praxis einen Termin dafür oder eine Adresse, wo Sie den Test machen lassen können. Außerhalb der hausärztlichen Sprechzeiten können Sie auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 anrufen. Dort erfahren Sie, ob und gegebenenfalls, wo Sie einen PCR-Test machen lassen können.

Den PCR-Test führen geschulte Fachleute durch. Üblicherweise entnehmen sie mit einem speziellen Tupfer einen Abstrich aus dem Rachen oder der Nase. Die Probe wird dann in ein Labor geschickt und dort untersucht. Nach circa 24 Stunden liegt das Testergebnis per E-Mail vor. Bis Sie das Ergebnis einsehen können, sollten Sie unbedingt in häuslicher Isolation bleiben. Mehr zum PCR-Test erfahren Sie hier.

Das beschriebene Vorgehen gilt nur bei leichten bis mittleren Symptomen einer Atemwegserkrankung. In Notfällen, vor allem bei Atemnot, wählen Sie bitte immer die 112.

AHA+L+A-Formel beachten

Für alle Testarten gilt: Ein negatives Testergebnis ist immer nur eine Momentaufnahme. Darum ist es wichtig, auch nach einem negativen Test weiterhin die AHA+L+A-Formel zu beachten: Abstand halten, auf Hygiene achten und – da, wo es im Alltag eng wird oder in geschlossenen Räumen – eine Maske tragen. Ein positives Ergebnis kann durch einen PCR-Test bestätigt werden. Auf jeden Fall sollten Sie sich bei Verdacht auf eine Infektion sofort häuslich isolieren.