Kurz & knapp: VerkehrszeichenWo finde ich alle gültigen Verkehrszeichen in Deutschland? Eine Übersicht aller Verkehrsschilder gemäß der Straßenverkehrsordnung ist im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) zu finden. Show
Wie werden Verkehrszeichen unterteilt? Es gibt verschiedene Kategorien von Verkehrszeichen. Zu den wichtigsten zählen Gefahr-, Vorschrift- und Richtzeichen. Ist eine Schranke auch ein Verkehrszeichen? Ja. Auch Verkehrseinrichtungen wie beispielsweise Leitpfosten und Schranken zählen zu den Verkehrszeichen. Was steht in der StVO zu den Verkehrszeichen?Inhalt dieses Ratgebers
Verkehrsschilder gehören zum Straßenbild und sind beschrieben im deutschen Verkehrsrecht. Sie weisen die Kraftfahrer auf Gefahrensituationen hin, bestimmen Höchstgeschwindigkeiten, signalisieren ein Parkverbot oder untersagen die Durchfahrt. Verkehrszeichen üben eine wichtige Funktion in der Organisation des Straßenverkehrs aus. Sie werden auf Anweisung der Behörden angebracht und müssen ab diesem Moment von den Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich beachtet werden. Sämtliche Verkehrsschilder Deutschlands sind im sogenannten Verkehrszeichenkatalog (VzKat) beschrieben. Diese Übersicht der Verkehrszeichen ist äußerst umfangreich, denn in der Bundesrepublik kommen mehrere Hundert Schilder zum Einsatz. Sie sind Teil der Straßenausstattung, welche alle Einrichtungen sowie Maßnahmen umfasst, die den Straßenverkehr regeln, lenken bzw. sichern. Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?Angesichts der vielen verschiedenen Straßenschilder ist es natürlich schwierig, jedes einzelne Exemplar zu kennen. Das ist auch nicht zwingend notwendig, denn in den Fahrschulen geht es nicht darum, jedes Verkehrsschild auswendig zu lernen, sondern vielmehr darum, die Fähigkeit zu erwerben, Verkehrszeichen richtig zu deuten. Fahrschüler sollen sich fragen: Worauf weist mich dieses Verkehrszeichen hin? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet die Zeichen in verschiedene Kategorien. Diese Einteilung wird für die Straßenschilder gemäß ihrer Bedeutung getroffen. Verkehrszeichen gemäß StVO:
Die Verkehrszeichen übernehmen dabei verschiedene Funktionen: Sie sind Hinweisschilder, Gebots- oder Verbotsschilder. Ein gewisses Verhalten wird beispielsweise verboten bzw. auf eine Gefahrensituation hingewiesen. Kraftfahrer können so im laufenden Verkehr direkt erfassen, worauf zu achten ist. Gefahrzeichen sind eine Kategorie der Verkehrszeichen. Dieses Schild weist auf eine Gefahrenstelle hin.GefahrzeichenEine Kategorie der Verkehrszeichen gemäß StVO sind sogenannte Gefahrenschilder. Im § 40 werden diese genauer beschrieben. Ihre Aufgabe ist es, Kraftfahrer auf eine Gefahrenstelle hinzuweisen und somit für eine erhöhte Aufmerksamkeit zu sorgen. Fahrer sollen ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen und vorsichtig fahren. Festgeschrieben sind die Verkehrszeichen, welche auf Gefahr hinweisen, in der Anlage 1 zum § 40 StVO. Die Nummerierung der Gefahrenzeichen bewegt sich dabei im Bereich 100-199. Erkennen können Sie diese Art von Verkehrszeichen an ihrer Form. Es ist ein Dreieck mit Spitze nach oben. Es hat einen breiten roten Rand auf weißem Grund. In der Mitte ist ein Sinnbild, Text oder eine Zeichnung in schwarz, welches die Gefahrenstelle näher klassifiziert. GefahrzeichenBedeutung101 - Gefahrstelle102 - Kreuzung103 - Kurve105 - Doppelkurve108 - Gefälle110 - Steigung112 - Unebene Fahrbahn113 - Schnee- und Eisglätte114 - Schleuder- oder Rutschgefahr115 - Steinschlag116 - Splitt117 - Seitenwind120 - Verengte Fahrbahn123 - Arbeitsstelle124 - Stau125 - Gegenverkehr128 - Bewegliche Brücke129 - Ufer131 - Lichtzeichenanlage133 - Fußgänger134 - Fußgängerüberweg136 - Kinder138 - Radverkehr140 - Viehtrieb142 - Wildwechsel144 - Flugbetrieb145 - Kraftomnibusse150 - Bahnübergang mit Schranken oder Halbschranken151 - Bahnübergang157 - Dreistreifige Bake159 - Zweistreifige Bake162 - Einstreifige BakeNeben den dreieckigen Schildern gibt es noch sogenannte Baken, welche auch zur Kategorie der Gefahrenzeichen zählen. Diese gibt es ein- bis dreistreifig. Die Streifen sind rot auf weißem Grund. Zu finden sind diese Verkehrszeichen häufig vor Bahnübergängen als Zeichen 156. Die Streifen geben an, wie weit die Entfernung zur Gefahrenstellen ist. Jeder Streifen entspricht 80 Metern. Gefahrenzeichen können außerdem durch Zusatzzeichen mit weiteren Informationen angereichert werden. Beispielsweise können die Zusatzzeichen auf die Länge der Gefahrenstelle hinweisen. Grundsätzlich gilt, dass Gefahrenzeichen außerorts ca. 150 bis 250 Meter und innerhalb geschlossener Ortschaften direkt vor der Gefahrenstelle stehen müssen. Vorschriftzeichen sind eine Kategorie der Verkehrszeichen. Dieses Schild weist auf ein Überholverbot hin.VorschriftzeichenDiese Art von Verkehrszeichen stellt eine konkrete Anordnung dar. Diese müssen Sie entsprechend befolgen. Dabei kann es sich sowohl um Verbote als auch um Gebote handeln. Bei einer Zuwiderhandlung folgen in der Regel Bußgelder und Punkte. Vorschriftzeichen stehen stets dort, wo die Anordnung gilt. Durch Zusatzschilder können Erweiterungen oder Begrenzungen bzw. Ausnahmen erklärt werden. Entsprechend festgeschrieben sind die Verkehrszeichen, welche verbieten bzw. gebieten, in der Anlage 2 der StVO. Die Nummerierung der Vorschriftzeichen bewegt sich dabei im Bereich 200-299. Anders als die Gefahrenzeichen sind die Vorschriftzeichen in ihrer Form unterschiedlicher. Es gibt verschiedene Typen. So gehören beispielsweise das Andreaskreuz, das Stopp-Schild oder geschwindigkeitsbegrenzende Schilder dieser Gruppen von Verkehrszeichen an. RichtzeichenAuch diese Art von Verkehrszeichen soll dem Fahrer Hinweise geben und somit eine Erleichterung für den Straßenverkehr darstellen. Sie können ebenfalls Gebots- bzw. Verbotscharakter haben. Richtzeichen müssen also entsprechend befolgt werden. Ähnlich den Vorschriftzeichen stehen sie in der Regel dort, wo eine Anordnung zu befolgen ist. Durch Zusatzzeichen kann es Variierungen, Erweiterungen oder Einschränkungen geben. Festgeschrieben sind die Verkehrszeichen, welche Hinweise geben und wonach sich Fahrer richten sollten, in der Anlage 3 der StVO. Die Nummerierung der Richtzeichen bewegt sich dabei im Bereich 300-599. Ähnlich den Vorschriftzeichen sind die Formen dieser Verkehrszeichen nicht einheitlich. Zu den Richtzeichen zählen beispielsweise Ankündigungsbaken, Vorfahrtsschilder, Ortseingangs- und Ortsausgangsschilder, Straßennamenschilder, Wegweiser oder Fahrstreifentafeln. Autobahn & KraftfahrstraßeBedeutung330-1 - Autobahn330-2 - Ende der Autobahn331-1 - Kraftfahrstraße331-2 - Ende der Kraftfahrstraße333 - Ausfahrt von der Autobahn406 - Knotenpunkte auf Autobahn448 - Ausfahrtstafel450 - AnkündigungsbakeVorfahrtBedeutung301 - Vorfahrt306 - Vorfahrtsstraße307 - Ende der Vorfahrtsstraße308 - Vorrang vor dem GegenverkehrPannen- und UnfallhilfeBedeutung358 - Erste Hilfe359 - Pannenhilfe356 - Verkehrshelfer363 - Polizei328 - Nothalte-PannenbuchtParken & Verkehrsberuhigter BereichBedeutung314 - Parken315 - Parken auf Gehwegen316 - Parken und Reisen317 - Wanderparkplatz325-1 - Beginn verkehrsberuhigter Bereich325-2 - Ende verkehrsberuhigter BereichUmleitungenBedeutung421 - Wegweiser für Lastkraftwagen442 - Vorwegweiser454 - Umleitungswegweiser455 - Fortsetzung der Umleitung457-1 - Umleitungsankündigung457-2 - Ende Umleitung458 - Vorwegweiser für Umleitungen460 - Bedarfsumleitung466 - BedarfsumleitungstafelWeitere RichtzeichenBedeutung327 - Tunnel350 - Fußgängerüberweg354 - Wasserschutzgebiet355 - Fußgängerunterführung357 - Sackgasse392 - Zollstelle393 - Informationstafel an GrenzübergangsstellenVerkehrseinrichtungen sind eine Kategorie der Verkehrszeichen. Vor einer Schranke müssen Sie halten.VerkehrseinrichtungenZu den Verkehrszeichen gehören auch Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte oder Parkuhren. Unter dem Begriff „Verkehrseinrichtungen“ sind diese zusammengefasst. Entsprechend festgeschrieben sind die Verkehrseinrichtungen in der Anlage 4 der StVO. Die Nummerierung dieser Verkehrszeichen bewegt sich dabei im Bereich 600-699. Verkehrseinrichtungen können Gebots- und Verbotscharakter haben. Sie können das Befahren gekennzeichneter Straßenflächen verbieten oder den Verkehr an Gefahrenstellen vorbeiführen. Darüber hinaus können sie aber auch den Straßenverlauf besonders kenntlich machen. VerkehrseinrichtungenBedeutung600 - Absperrschranke605 - Leitbake, Schraffenbake610 - Leitkegel615 - Fahrbare Absperrtafel616 - Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil720 - GrünpfeilMarkierungen sind eine Kategorie der Verkehrszeichen. Pfeilmarkierungen geben z. B. die Fahrtrichtung an.MarkierungenDie Verkehrszeichen, ihre Bedeutung und ihre Form sind vielfältig. So zählen die Markierungen auf den Straßen ebenfalls zu den Symbolen im Straßenverkehr, die beachtet werden müssen. In den Anlagen der StVO gibt es von den meisten Verkehrszeichen eine Übersicht, es werden allerdings nicht alle Varianten dort aufgeführt. Markierungen zählen weitestgehend zu den Vorschriftzeichen. Wichtige Fahrbahnmarkierungen sind beispielsweise der Fußgängerüberweg oder die Haltelinie. Für das Überfahren von Straßenmarkierungen können Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot vergeben werden. Ein Beispiel ist die durchgezogene Linie, welche ein Überholverbot anzeigt. Wer dennoch regelwidrig überholt, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Beispiele für Markierungen
ZusatzzeichenAuch Zusatzschilder gelten als Verkehrszeichen. Sie sind weiß mit schwarzem Rand sowie schwarzem Sinnbild, schwarzer Zeichnung oder Schrift. In der Regel sind sie einem anderem Verkehrsschild beigeordnet. Ihre Aufgabe ist es, die Verkehrsschilder in ihrer Bedeutung zu erweitern und die Regel zu präzisieren bzw. weitere Informationen dazu zu vermitteln. Demzufolge sind sie eine weitere Verkehrsschildererklärung. Sie können beispielsweise den Zeitraum für ein Halteverbot begrenzen oder den Verlauf einer Vorfahrtstraße präzisieren. ZusatzzeichenBedeutung1000-20 - Richtung, rechtsweisend1000-22 - Fußgänger: anderen Gehweg benutzen1000-30 - beide Richtungen1000-32 - Radfahrer kreuzen von rechts und links1001-31 - Längenangabe (für Gebot oder Verbot)1002-10 - Verlauf der Vorfahrtstraße1002-12 - Verlauf der Vorfahrtstraße1004-31: Halt in 100 Metern1004-35 - Entfernung (bis zum Gebot oder Verbot)1005-30 -Erklärung zum Reißverschlussverfahren1006-30 - Warnung vor einer Ölspur1006-35 - Warnung vor verschmutzter Fahrbahn1006-38 - Warnung vor vermehrter Staugefahr1012-30 - Anfang der Anordnung1012-31 - Ende der Anordnung1012-32 - Radfahrer absteigen1012-35 - bei Rot hier haltenGeschichte der VerkehrszeichenIm Straßenverkehr gibt es bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts Verkehrszeichen. Die zunehmende Motorisierung verlangte nach einer Beschilderung von Gefahrenstellen. Entsprechend gab es verschiedene regionale aber auch nationale Initiativen zur Beschilderung. 1909 wurde mit einem internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, welches in einer Konferenz in Paris entstand, eine Vereinheitlichung beschlossen. Seitdem wurden die Schilder und Warntafel stetig verändert und erweitert. Waren anfangs hauptsächlich Automobil-Clubs für die Aufstellung verantwortlich, wurde es mehr und mehr Aufgabe des Staates, den Straßenverkehr mittels Verkehrsschilder zu sichern. Weitreichende Änderungen erfuhren die Verkehrszeichen mit der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung von 1934. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden viele Straßenschilder samt Erklärung übernommen. Im geteilten Deutschland entwickelten sich die Straßenschilder der StVO weitgehend unabhängig voneinander. Mit der Wiedervereinigung ging auch eine Vereinheitlichung einher. Es war einmal… im Schilderwald Im § 39 Abs. 1 StVO wird bereits darauf hingewiesen, dass Verkehrsschilder nur dort anzubringen sind, wo dies auch erforderlich ist. In Deutschland scheint dies sehr häufig der Fall zu sein. Immer wieder sorgt der Begriff „Schilderwald“ für Schlagzeilen. Tatsächlich kann es häufig sehr verwirrend sein, einer Vielzahl von Gefahren-, Richt,- oder Vorschriftzeichen zu begegnen, welche möglicherweise auch noch durch Zusatzschilder eine erweiterte Bedeutung haben. In Deutschland gibt es ca. 20 Millionen Verkehrsschilder. Das bedeutet, dass im Durchschnitt alle 28 Meter ein Schild aufgestellt ist. Dabei ist nicht gesagt, dass viele Verkehrsschilder eine bessere Übersicht über den Straßenverkehr gewährleisten. Vielmehr ist mit einer Überforderung zu rechnen. Bei Experimenten wurde herausgefunden, dass bei einer Reduzierung der Verkehrszeichen die Unfallhäufigkeit nicht steigt. Zu einer wirklichen Reduzierung des Schilderwald hat dies allerdings nicht geführt. Was bedeutet Halteverbot auf dem Seitenstreifen?Auf dem Seitenstreifen, welcher grundsätzlich nicht zur Fahrbahn zählt, wird in diesem Fall kein Haltverbot erwirkt und es darf dort weiterhin gehalten bzw. geparkt werden. Die Haltverbotsschilder kann man sich also in diesem Fall sparen. Ohne die entsprechenden Zusatzzeichen gelten Haltverbote nur auf der Fahrbahn.
Wie sieht das Verkehrszeichen Halteverbot aus?In der StVO ist dieses als Zeichen 286 gelistet. Das Verkehrsschild für ein absolutes Halteverbot hat zweit diagonale Linien, sodass sich in der Mitte des Kreises ein rotes Kreuz bildet. Die StVO beziffert dieses als Zeichen 283.
Was bedeutet dieses Verkehrszeichen Halteverbot?Halteverbotsschild mit Pfeil nach links (zur Fahrbahn): Ab hier beginnt der Bereich, in dem Parkverbot herrscht. Auch hier dürfen Sie kurz halten. Rotes Kreuz ohne Pfeil: Hier herrscht absolutes Halteverbot. Das heißt: Sie dürfen hier weder parken noch halten.
Was gilt hier Halteverbot?Absolutes Halteverbot (kurz: Halteverbot): Hier dürfen Sie niemals absichtlich halten. Eingeschränktes Halteverbot ("Parkverbot"): Hier dürfen Sie drei Minuten lang halten. Wer das Auto länger verlässt und nicht mehr in Sichtweite ist, muss mit einem Knöllchen rechnen.
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