Zweifach geimpfte gelten nicht mehr als vollständig geimpft

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Zweifach geimpfte gelten nicht mehr als vollständig geimpft

dpa/Stefan Puchner

Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft. (Symbolbild)

Berlin - Die Impfzertifikate von doppelt Geimpften, deren Grundimmunisierung vor Mai 2021 abgeschlossen war, verlieren am 1. Februar ihre Gültigkeit. Dieser Personenkreis gilt ab diesem Stichtag nur noch 270 Tage lang als vollständig geimpft. Das steht in einer Antwort von Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) auf eine Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers. Bislang wurden die Zertifikate für ein Jahr ausgestellt.

Mit der Neuregelung, über die zunächst die Bild berichtet hatte, setzt das Gesundheitsministerium eine Vorgabe der EU um. Die Kommission hatte kurz vor Weihnachten im Eilverfahren beschlossen, dass die Anerkennungsdauer von digitalen Impfzertifikaten der EU für die Grundimmunisierung auf 270 Tage festgelegt wird. 270 Tage entsprechen etwa neun Monaten.

Offen bleibt zunächst die Frage, wie lange nun die Impfnachweise von Geboosterten gültig sein sollen. „Für Booster-Impfungen selbst wird mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch keine maximale Anerkennungsdauer vorgesehen“, schrieb Staatssekretärin Dittmar in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. „Die Regelungen sollen regelmäßig überprüft werden, um gegebenenfalls auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können.“

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Wer gilt als vollständig geimpft, genesen oder getestet? Welche Nachweise werden anerkannt? Wir geben Antworten auf wichtige Fragen rund um die aktuellen Regelungen.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 01.08.2022

Ab 1. Oktober müssen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ganz genau auf Ihren aktuellen Impfstatus achten. Dann soll eine wichtige Änderung gelten. Wer keinen Booster-Schutz erhalten hat, gilt dann unter Umständen als ungeimpft. FOCUS Online sagt, was Sie jetzt beachten müssen.

Die Bundesregierung hat das Infektionsschutzgesetz geändert.

Ab Oktober 2022 sollen damit neue Regeln beim Immunstatus greifen.

Wer nicht dreifach geimpft ist, gilt dann als ungeimpft. Bisher gelten Personen als „vollständig geimpft“, wenn sie zweifach geimpft sind. Die dritte Impfung führt zum sogenannten Booster-Schutz. Die Zweitimpfung war bisher 270 Tage gültig.

Der Genesenen-Status soll ebenfalls mit der Impfung gleichgestellt werden. Wer Genesen ist, braucht dann lediglich zwei Impfungen, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten.

Als Nachweis für eine Genesung soll auch ein Antikörper-Test ausreichen. Allerdings muss dieser vor der ersten Impfung erfolgt sein.

Wer nach der Impfung an Corona erkrankt ist, braucht ein positives PCR-Testergebnis, aus dem die Infektion hervorgeht. Auch die Quarantäne-Aufforderung oder der Quarantänenachweis werden akzeptiert.

  • Lesen Sie auch: Kostenloses Tool - Hier können Genesene und Geimpfte sehen, wann Ihr Immun-Status abläuft

Welche Fristen gelten heute?

Wer genesen ist, verliert seinen Immun-Status in Deutschland sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis.

Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).

Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet als „geboostert“.

Wann Ihr Status abläuft, sehen Sie über unsere Rechner, die Sie hier finden:

Wenn Sie geimpft sind

Wenn Sie genesen sind

Welche Fristen sollen dann gelten?

Wer genesen ist, soll seinen Immun-Status ab Oktober sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis verlieren. Das Bundesgesundheitsministerium soll den Zeitraum festlegen. Bisher war das Robert-Koch-Institut dafür zuständig.

Wer bisher grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status ab 1. Oktober automatisch.

Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet (Stand: 16. März 2022) als „vollständig immunisiert“.

Wann wird der neue Immunstatus wichtig?

Überall dort, wo möglicherweise 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkungen ab Herbst greifen könnten, müssen Betroffene ab Oktober auf ihren aktuellen Impfstatus achten. Wer eine Drittimpfung erhalten hat, bekommt in Betrieben mit 2G-Regelungen Zutritt. Hat die Person nur zwei Impfungen erhalten, darf sie den Betrieb nicht betreten. Bei 3G gilt, dass die Person mit zwei Impfungen einen tagesaktuellen Schnelltest benötigt.

Eine Zugangsbeschränkung gilt derzeit in Deutschland nicht. Der Immunstatus spielt im öffentlichen Leben keine Rolle.

Auch auf Auslandsreisen soll die neue Regel dann greifen. Bei Einreise nach Deutschland brauchen Reisende dann eine Drittimpfung oder eine Kombination aus zwei Impfungen und einer Genesung, um als „vollständig immunisiert“ zu gelten. Andernfalls wird eine aktuelle Genesung oder ein negatives Testergebnis benötigt.

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2G-Plus wird für Geimpfte ab Oktober abgeschafft

Die 2G-Plus-Regel wird mit der Neuerung für Geimpfte indirekt abgeschafft. Das könnte im öffentlichen Leben bei der Nachweiskontrolle vieles vereinfachen.

Bisher haben zweifach geimpfte Personen einen zusätzlichen Test benötigt, sofern sie keinen Booster-Schutz erhalten haben. Sie gelten ab Oktober mit zwei Impfungen als ungeimpft. Genesene brauchen dann möglicherweise bei 2G-Plus einen zusätzlichen Test.