Seit 1.1.2013 beträgt die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, 450,00 € im Monat (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Show
Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind ab 2013
Konsequenz der Rentenversicherungspflicht für Sie als Minijobber: Sie müssen den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % um die Differenz zum normalen Beitragssatz von derzeit 18,9 % selbst aufstocken. In 2014 beträgt Ihr Eigenbeitrag somit 3,9 % des Arbeitslohns (18,9 % ./. 15 %). Für Minijobber in Privathaushalten ist der Eigenbeitrag mit 13,9 % (18,9 % ./. 5 %) deutlich höher. Ist die Versicherungspflicht nicht gewünscht, können Sie sich beim Arbeitgeber jederzeit von der Rentenversicherungspflicht für Ihren Minijob befreien lassen (§ 6 Abs. 1 b SGB VI). Dann brauchen Sie keinen Eigenbeitrag zu zahlen. Den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht müssen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber stellen. Alles Weitere, wie die Meldung an die Minijob-Zentrale, übernimmt der Arbeitgeber. Die Befreiung wirkt grundsätzlich rückwirkend ab Beginn des Kalendermonats, in dem Sie den Antrag beim Arbeitgeber einreichen, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Das für diesen Antrag von der Minijob-Zentrale entwickelte Formblatt (Antrag und Merkblatt) finden Sie hier. Lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien, ist das bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bindend und gilt für alle zeitgleich ausgeübten Minijobs! Ein Antrag auf Befreiung sollte wohlüberlegt sein! Ob und inwieweit dies Auswirkungen auf Leistungsansprüche und die Rentenhöhe hat, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich deshalb speziell zu Ihrem Fall vorher bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Bezieher einer Altersrente sowie Ruhestandsbeamte unterliegen bei Aufnahme eines Minijobs von vornherein nicht der Rentenversicherungspflicht (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 SGB VI). Formulare der Minijob-ZentraleDer Haushaltsscheck zur Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe, Anträge zum Thema Rentenversicherung oder Muster für Arbeitsverträge – hier finden Sie diese und viele weitere Formulare der Minijob-Zentrale übersichtlich in Kategorien aufgeteilt.
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Fragebogen für ausländische SaisonmitarbeiterSind Ihre ausländischen Saisonmitarbeiter und -mitarbeiterinnen versicherungspflichtig? Das können Sie mit diesen Fragebogen feststellen. Die Fragebogen sind in Deutsch und der jeweiligen Landessprache Ihrer Mitarbeitenden.
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Wann Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?Befreiungsantrag und Anzeige bei der Minijob-Zentrale
Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt grundsätzlich ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht, und frühestens ab Beschäftigungsbeginn.
Sollte man sich als Minijobber von der Rentenversicherung befreien lassen?Grundsätzlich sind Minijobs immer rentenversicherungspflichtig. Man kann sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, was aber selten sinnvoll ist. Denn über die Rentenversicherung bei Minijobs kann man Rentenversicherungszeiten sammeln und sich so ein Rentenplus fürs Alter sichern.
Was bringt die Befreiung von der Rentenversicherung?Durch eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht will der Arbeitnehmer verhindern, dass er „doppelt zahlt“ für seine Altersversorgung: in der gesetzlichen Rentenversicherung UND in der berufsständischen Versorgung.
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