Inhaltsverzeichnis Ende letzten Jahres (2016) ist die Neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2016 in Kraft getreten. Mit der Novellierung der ArbStättV wurde der Veränderung und der Modernisierung der Arbeitswelt Rechnung getragen. Das sind die wichtigsten Änderungen:
Arbeitsstättenverordnung in DeutschlandDie Arbeitsstättenverordnung beinhaltet Regelungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Gestaltung, Einrichtung und technischen Ausrüstung von Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen und Betriebsgeländen. Relevante Themen sind hierbei Fragen der Belüftung und Temperaturen sowie die ausreichende Belichtung. Außerdem werden betriebsinterne Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitswegen im Rahmen der Betriebsabläufe formuliert. Zu besonders wichtigen Regelungen wurden spezielle „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ verfasst. Sie definieren einzuhaltende Standards und geben klare Erläuterungen und Ausführungshinweise bei unbestimmten Rechtsbegriffen. So wird den verantwortlichen Mitarbeitern eines Unternehemens der Schutzgedanke der erlassenen Vorschrift verdeutlicht und bietet damit keinen Raum für Interpretationen. Existieren für einen Teilbereich noch keine technischen Regelungen, finden die allgemein gültigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) Anwendung. Bereits anerkannte Regelungen existieren z. B. für Türen und Tore (ASR A 1.7), die Beleuchtung (ASR A 3.4) und die Raumtemperaturen (ASR A 3.5). Arbeitsstättenrichtlinien gelten heute noch u. a. für die Bereiche Lüftung (ASR 5), die Verkehrswege (ASR 17) und Fahrsteige und -treppen (ASR 18). Im Zuge der Erhöhung des Nichtraucherschutzes wurde im Jahr 2003 die Arbeitsstättenverordnung ergänzt. Diese neuen Regelungen führten in den Unternehmen und Betrieben zu zahlreichen kontroversen Diskussionen. Die erlassenen Richtlinien sind für die gesamte Bundesrepublik gültig. Sie gelten auch für Unternehmen, die ihren Hauptsitz in einem anderen Land als der BRD haben. Die Kontrolle und Überwachung dieser Regelungen obliegt den jeweiligen Gewerbeaufsichtsämtern oder Ämtern für Arbeitsschutz. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die vollständige Arbeitsstättenverordnung – Gesetzestext: ArbStättV – Ausfertigungsdatum: 12.08.2004Vollzitat:„Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960) geändert worden ist“ Diese Verordnung dient der Umsetzung Fußnote Inhaltsübersicht § 1 Ziel, Anwendungsbereich § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Gefährdungsbeurteilung § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten § 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten § 5 Nichtraucherschutz § 7 Ausschuss für Arbeitsstätten § 8 Übergangsvorschriften § 9
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Inhaltsübersicht 1 Allgemeine Anforderungen Die nachfolgenden Anforderungen gelten in allen Fällen, in denen die Eigenschaften der Arbeitsstätte oder der Tätigkeit, die Umstände oder eine Gefährdung der Beschäftigten dies erfordern. 1 Allgemeine Anforderungen 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum 1.3 Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung 1.4 Energieverteilungsanlagen 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer 1.6 Fenster, Oberlichter 1.7 Türen, Tore 1.8 Verkehrswege 1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige 1.10 Laderampen 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge 2 Maßnahmen zum Schutz
vor besonderen Gefahren 2.2 Maßnahmen gegen Brände 3 Arbeitsbedingungen 3.2 Anordnung der Arbeitsplätze 3.3 Ausstattung 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung 3.5 Raumtemperatur 3.6 Lüftung 3.7 Lärm 4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume 4.3 Erste-Hilfe-Räume 4.4 Unterkünfte 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten 5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen Wer überprüft Arbeitsstätten?Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsstättenregeln einzuhalten. Unter anderem kontrolliert das Gewerbeaufsichtsamt die Einhaltung der ASR. Das Amt handelt in solchen Fällen als Arbeitsschutzbehörde.
Ist ASR Pflicht?Eine Verpflichtung zur Anwendung der ASR schreibt die Arbeitsstättenverordnung jedoch nicht vor. Der Arbeitgeber kann eigenständig von den Vorgaben der ASR abweichen und die Schutzzielvorgaben der Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhangs auch auf andere Weise erfüllen.
Was gehört zu den Arbeitsstätten?Zur Arbeitsstätte gehören das Gelände und die Räumlichkeiten des Betriebs oder einer Baustelle, zu denen die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang haben. Hier miteinbegriffen sind: Arbeitsräume. Lager-, Maschinen- und Nebenräume.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber um den Nichtraucherschutz nach dem Gesetz sicherzustellen?Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen nachkommen. Möglich sind beispielsweise Trennung von Rauchern und Nichtrauchern, Schaffung von Raucherzonen oder lüftungstechnische Maßnahmen.
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