Bekomme ich nach meiner erwerbsminderungsrente auch die gleiche altersrente

30. Juni 2022

Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, ist gleich doppelt gestraft: Er ist so krank, dass er kaum oder gar nicht mehr arbeiten kann, und muss außerdem meist hohe Abschläge auf seine Rente hinnehmen. Der Bundestag hat im Juni ein Gesetz verabschiedet, das Verbesserungen für eine bisher benachteiligte Gruppe der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner vorsieht. Was ändert sich für wen? Wir klären die wichtigsten Fragen zum Thema.

Bekomme ich nach meiner erwerbsminderungsrente auch die gleiche altersrente

© IMAGO / Ralph Peters

Warum war die bisherige Regelung ungerecht?

Vor drei Jahren hat die Rentenversicherung die Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhöht. Das klang erstmal gut. Bei vielen Betroffenen machte sich aber schnell Enttäuschung breit: Wer vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente bezog, ging bei der Erhöhung leer aus. Mehr als 1,8 Millionen Menschen waren davon betroffen.

Ungerecht und nicht nachvollziehbar, befand der Sozialverband VdK. Er machte sich politisch und juristisch für Nachbesserungen stark und startete eine Musterklage gegen die Ungleichbehandlung von Bestands- und Neurentnern. Der VdK wertet es als großen Erfolg, dass sich mit dem neuen Gesetz nun endlich etwas ändert.

Für wen gilt die Neuregelung?

Durch die neue Regelung erhalten die sogenannten Rentner im Bestand, deren EM-Rentenstart zwischen dem 1.1.2001 und dem 31.12.2018 lag, einen Aufschlag. Zum 1.1.2001 wurden Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von bis zu 10,8 Prozent eingeführt. Deshalb sollen die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrenten auf den Zeitraum zwischen 2001 und 2018 begrenzt werden.

Die Umsetzung erfolgt laut Gesetz ab dem 1. Juli 2024. Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente erfolgt pauschal in zwei Gruppen:

  1. Wer zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30.6.2014 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.

    Ein Beispiel: Petra Müller erhält seit dem 1. März 2005 eine Erwerbsminderungsrente von 800 Euro brutto. Sie bekommt durch die Änderung 60 Euro brutto mehr.

  2. Wer zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 erstmalig seine EM-Rente bezogen hat, erhält 4,5 Prozent mehr.

    Ein Beispiel: Peter Meier, der seit dem 1.11.2016 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 800 Euro brutto bekommt, hat durch die Erhöhung 36 Euro brutto mehr auf dem Konto.

Von den Verbesserungen profitieren übrigens auch Altersrentnerinnen und -rentner, die zuvor EM-Rente bekamen. Gleiches gilt für auch für Witwen und Witwer, die eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Dazu zwei Beispiele:

  • Thomas Müller hat seit 2013 eine Erwerbsminderungsrente bezogen, die 2020 in eine Altersrente umgewandelt wurde. Darauf erhält er nun einen Zuschlag von 7,5 Prozent.
  • Heide Lorenz erhält eine Hinterbliebenenrente. Ihr verstorbener Mann hatte vor seinem Tod eine Erwerbsminderungsrente bezogen, und zwar ab 2015. Heide Lorenz erhält einen Zuschlag auf ihre Witwenrente in Höhe von 4,5 Prozent.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

Die neu berechnete EM-Rente wird ab dem 1. Juli 2024 automatisch vom Rentenservice überwiesen. Die Erhöhung muss nicht beantragt werden.

Übrigens: Die jährliche Rentenanpassung, die jeweils am 1. Juli erfolgt, hat nichts mit dem Gesetz zu tun. Von ihr profitieren alle Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, egal ob Bestands- oder Neurentner. Die gesetzlichen Renten werden zum 1. Juli 2022 in Westdeutschland um 5,35 Prozent steigen und in Ostdeutschland um 6,12. Prozent.

Wie bewertet der VdK die Änderungen?

Der Sozialverband VdK begrüßt die Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand. Sie kommt vielen Menschen zugute, die bisher ausgeschlossen waren. Allerdings sind die Zuschläge zu niedrig und sollten mindestens doppelt so hoch sein – nur dann würde eine echte Gleichbehandlung hergestellt.

Außerdem wird die Erhöhung der Renten viel zu spät umgesetzt. Bis Juli 2024 ist es noch lange hin. Die Betroffenen brauchen aber sofort eine Entlastung. Etwa 40 Prozent der Haushalte mit Erwerbsminderungsrente gelten als armutsgefährdet.


Erwerbsminderungsrente – Antrag mit langem Atem

Bekomme ich nach meiner erwerbsminderungsrente auch die gleiche altersrente

Mehr als 42 Prozent der Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden im vergangenen Jahr abgelehnt. Wie kann ich dem vorbeugen? Wie hilft mir mein Sozialverband VdK bei Antragstellung und bei einem Widerspruch? Antworten vom Experten und eine Ermutigung: Immerhin fast zwei Millionen Menschen in Deutschland bekommen die Erwerbsminderungsrente!

Wie hoch ist die Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt. ... Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente..

Wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt?

Sobald das Rentenalter erreicht ist, erfolgt die automatische Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in das Altersruhegeld. Hierzu muss kein Antrag gestellt werden. Ab einem Alter von 60 Jahren kann die Erwerbsminderungsrente auf Antrag in eine Altersrente umgewandelt werden.

Ist die Altersrente genau so hoch wie die Erwerbsminderungsrente?

Ist meine Altersrente höher oder niedriger als die Erwerbsminderungsrente? Niedriger fällt sie nicht aus, zumindest nicht wenn beide Rentenarten nahtlos ineinander übergehen. Denn für diesen Fall gilt eine Art Schutzwall, der dafür sorgt, dass Sie nicht weniger in der Tasche haben als zu Zeiten der EM-Rente.

Wird die Altersrente weniger als die Erwerbsminderungsrente?

Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente? Nein, nicht wenn beide Renten nahtlos ineinander übergeben. In diesem Fall gilt ein Bestandsschutz. Dieser bewirkt, dass Ihre Altersrente nicht geringer sein kann als Ihre zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.