Die Aufsichtspflicht der Eltern Show
Die Aufsichtspflicht der ElternDie Aufsichtspflicht der Eltern ergibt sich zunächst auch aus dem in Art. 6 GG [Grundgesetz] verfassungsrechtlich besonders geschützten Familienrecht. Dort heißt es in Absatz 2 nämlich, dass Pflege und Erziehung der Kinder nicht nur das natürliche Recht der Eltern ist, sondern zeitgleich auch die oberste Pflicht. Eine Konkretisierung der Aufsichtspflicht erfolgt durch das Bürgerliche Gesetzbuch in den §§ 1626, 1631 BGB, wo insoweit von elterlicher Sorge beziehungsweise Personensorge gesprochen wird. Die Eltern, beziehungsweise es genügt grundsätzlich ein Elternteil zur Erfüllung der Aufsichtspflicht, sind also verpflichtet, sich um ihren Nachwuchs zu sorgen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass sie, mit zunehmenden Alter des Kindes, ihren Sprössling ständig, also rund um die Uhr, überwachen müssen. Deshalb darf ein Kind auch alleine beziehungsweise mit Freunden nach draußen zum Spielen. Wann es in einem solchen Fall wieder zu Hause sein soll, ist ebenso grundsätzlich Sache der Eltern. Eine entsprechende gesetzliche Regelung, etwa durch das Jugendschutzgesetz [JuSchG], besteht also gerade nicht. Richtet das Kind in dieser Zeit allerdings einen Schaden an, so haften die Eltern gemäß § 832 BGB, soweit bei ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Außerdem ist zu beachten, dass zumindest dann ein Verdacht einer Aufsichtspflichtverletzung begründet ist, wenn Eltern ihren sehr jungen Nachwuchs bis spät in der Nacht alleine draußen zum Spielen lassen. In einem solchen Fall kann sich die Polizei, im schlimmsten Falle auch das Jugendamt, einschalten. Letztlich ist zu erwähnen, dass Kinder beziehungsweise Jugendliche mit der Vollendung ihres 18. Lebensjahres, also mit 18 Jahren, in das Erwachsenenalter eintreten und damit Volljährigkeit erfahren, weswegen sie voll verantwortlich für ihr eigenes Handeln werden. Die Aufsichtspflicht der Eltern endet deshalb im Wesentlichen. Das Jugendschutzgesetz als Beschränkung der elterlichen SorgeJugendliche sind selbstverständlich in einem Alter, in dem man mehr machen möchte, als bloß draußen zu spielen, wie zum Beispiel ins Kino, in einem Club oder auf ein Konzert gehen. Für solche Fälle greift das Jugendschutzgesetz, welches in den §§ 4 ff. JuSchG verbindliche Zeiten vorgibt: Veranstaltung Alter Uhrzeit Weitere Hinweise Kino unter 14 bis 20 Uhr Film muss um 20 Uhr zu Ende sein Kino unter 16 bis 22 Uhr Film muss um 22 Uhr zu Ende sein Kino unter 18 bis 24 Uhr Film muss um 24 Uhr zu Ende sein Gaststätte / Bar unter 16 bis 23 Uhr mit personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zeitlich unbeschränkt Gaststätte / Bar unter 18 bis 24 Uhr mit personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person zeitlich unbeschränkt Disco / Club unter 16 bis 22 Uhr nur mit Erziehungsberechtigtem Disco / Club unter 18 bis 24 Uhr selbst wenn ein volljähriger Freund dabei ist; mit erziehungsbeauftragten Person, ist ein unbegrenzter Aufenthalt aber möglich Konzert grundsätzlich keine Beschränkung Erlaubnis der Eltern nötig; handelt es sich um eine jugendgefährdende Veranstaltung, kann die zuständige Behörde aber Einschränkungen vom Veranstalter verlangen Jugendtreff / Vereine / Kirchen unter 14 bis 22 Uhr Jugendtreff / Vereine / Kirchen unter 16 bis 24 Uhr zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen Achtung: Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren niemals gestattet. Veranstalter und Gewerbebetreiber müssen Jugendschutzgesetz einhaltenDie Veranstalter und Gewerbebetreiber müssen das Jugendschutzgesetz zwingend einhalten, anderenfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Kinder und Jugendliche dürfen sich grundsätzlich so lange draußen aufhalten, wie es ihre Eltern vorschreiben. Einschränkungen gibt es nur, wenn der Nachwuchs bestimmte Veranstaltungen besuchen möchte, wie Kino, Disco / Club oder Konzert. Lesen Sie im Zusammenhang mit Kinder und Jugendlichen auch unseren folgenden Ratgeber: Quelle: Sebastian Klingenberg, ref. iur. Heey, Ehm wie lange darf ich mit 13 draußen bleiben?? :) (brauche genaue Uhrzeit):) Ist sehr wichtig :) LG Mandylu ...komplette Frage anzeigenVom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet So lange, wie es dir deine Eltern erlauben. Für's draußen sein gibt es keine Gesetze:
sagt Wiki. Hallo Mandylu, ich denke sich genau an das Jugendschutzgesetz zu halten wird Dir nicht gefallen. ;-) Mit 13 Jahren darfst Du laut Jugendschutzgesetz nur bis 20:00 Uhr draußen bleiben. Besuchst Du eine Veranstaltung die jugendfrei ist, z.B. einen Kinofilm oder ein Training das der vor 20:00 Uhr beginnt, darfst Du dann zwar so lange bleiben bis die Veranstaltung zu Ende ist, mußt aber anschließen sofort nach Hause gehen. Mit 14 Jahren darf man bis 22:00 Uhr draußen bleiben, mit 16 Jahren bis 24:00 Uhr und erst ab 18 Jahren so lange wie man willst. Auch wenn die Eltern damit einverstanden sind das ein Jugendlicher ohne Begleitung eines Erwachsenen länger draußen unterwegs ist als das Jugendschutzgesetzt vor schreibt, heißt das nicht das dies auch erlaubt ist. Trotzdem drücken die Ordnungshüter meisten ein Auge zu, so lange der Jugendliche sich nicht daneben benimmt. Der Rollitrekker Das entscheiden letztendlich deine Eltern( die auch für dich haften) ,da du aber noch recht Jung bist, besser nicht so lange . Wenn ich dein Vater wäre, müsstest du um 20 Uhr zu Hause und um 21 Uhr im Bett sein. Egal ob Ferien sind oder nicht. Hallo Mandylu, da gibt es kein Gesetz. Du darfst so lange draußen (auf der Straße) bleiben wie es dir deine Eltern erlauben. Du musst dich mit deinen Eltern vernünftig einigen. ICh halte 20:00 Uhr für angemessen wenn man dir vertrauen kann und wenn du zuverlässig bist. Es kommt auch immer darauf an ob du alleine unterwegs bist und zu welcher Jahreszeit. Im Winter wirds um 17 Uhr dunkel...Was sagen denn deine Eltern wann du zu Hause sein sollst und mit welchen Argumenten? Wie lange dürfen 13 Jährige in Deutschland draußen bleiben?Unter 14 Jahren von 5 bis 23 Uhr und darüber hinaus nur mit einer Begleitperson oder wenn ein rechtfertigender Grund ( z.B. Heimweg) vorliegt. Zwischen 14 und 16 Jahren von 5 bis 1 Uhr und darüber hinaus mit einer Begleitperson oder wenn ein rechtfertigender Grund ( z.B. Heimweg) vorliegt. Ab 16 Jahren unbegrenzt.
Was darf ich mit 13 Jahren?Ab 13 Jahren ist es dann leichte Arbeiten erlaubt. Das sind z.B. Zeitungen austragen oder Nachhilfestunden geben. Diese entgeltliche Tätigkeiten dürfen aber nur zwischen 8 und 18 Uhr und nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten ausgeführt werden. Für Jugendliche ab 15 Jahren gilt dies nicht mehr.
Wie lang dürfen Jugendliche draußen bleiben?Die häufig gestellten Fragen & Antworten zu Ausgehzeiten
Jugendliche ab 14 Jahren sollen höchstens bis 22 Uhr wegbleiben, Jugendliche ab 15 Jahren dürfen bis höchstens 23 Uhr ausgehen und die Ausgehzeit für Jugendliche ab 16 Jahren geht bis 24 Uhr.
Wie lange dürfen 14 Jährige draußen bleiben NRW?Jugendliche unter 16 Jahren (14- bis 15-Jährige)
Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sie sich bei öffentlichen Filmveranstaltungen ( z.B. Kino) nur aufhalten, wenn die Vorführung bis 22.00 Uhr beendet ist.
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