Mit einer Selbstständigkeit, egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibender, gehen steuerliche Pflichten einher, die im Angestelltenverhältnis keine Rolle spielen. Grob gefasst handelt es sich dabei um die jährliche Abgabe der Steuererklärung inkl. einer Gewinnermittlung. Für Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmerregelung ist auch die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung relevant. Diese Dokumente können allerdings nur erstellt werden, wenn im Vorfeld eine saubere Buchhaltung durchgeführt wurde. Das bedeutet, alle Geschäftsvorfälle werden dokumentiert und können mit einem dazugehörigen Beleg nachgewiesen werden. Show
Wer sich noch überhaupt nicht mit dem Thema Buchhaltung auseinandergesetzt hat, sollte sich zunächst die Artikel über Steuern, SevDesk und Lexoffice durchlesen, da es in diesem Artikel nur um die Gewinnermittlung, genauer gesagt die Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) für Freiberufler, Einzelunternehmen und Kleinunternehmen geht. Damit ist dieser Artikel nur relevant, wenn eine der obigen Rechtsformen zutrifft. Kapitalgesellschaften bzw. Unternehmen mit kaufmännischen Eigenschaften, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln. Wichtig: Auch ein Einzelunternehmen bzw. eine GbR (dann OHG) kann kaufmännische Eigenschaften erwerben, wenn Jahresumsatz bzw. -gewinn bei über 600.000 € bzw. 60.000 € liegen. In den folgenden Abschnitten wird nicht nur erklärt, was eine EÜR ist und warum man diese erstellen muss, sondern vor allem, wie man die teilweise unübersichtlichen Formulare Schritt für Schritt selbst ausfüllen und absenden kann. Auch wenn die Einnahmenüberschussrechnung grundsätzlich einfach zu erstellen ist, gibt es einige Besonderheiten und einheitlich geltende Regeln, die man beachten muss. Sich an eine Anleitung zu halten, verringert also die Fehleranfälligkeit, wodurch Rückfragen vom Finanzamt verhindert werden können. Bei der Erstellung dieser Anleitung wurde darauf geachtet, jedes Feld ausführlich in einfacher Sprache zu erklären und auch komplexere Sachverhalte, die sich andere Ausfüllhilfen gerne sparen, praxisorientiert wiederzugeben. Info: Es ist wichtig zu erwähnen, dass es sich bei diesem Artikel um keine steuerliche Beratung, sondern um eine Anleitung aus gesammeltem Erfahrungswissen von Selbstständigen handelt. Die Erstellung der EÜR macht man am besten immer in Abstimmung mit seinem Steuerberater. EÜR: Was ist die Einnahmenüberschussrechnung?Die EÜR ist eine Form der Gewinnermittlung und wird in der einfachen Buchhaltung angewendet, die für fast alle Einzelgründungen relevant ist. Die Gewinnermittlung stellt tabellarisch dar, wie viel Gewinn ein Unternehmen im erfassten Geschäftsjahr erwirtschaftet hat, sodass das Finanzamt den entsprechenden Steuersatz festlegen kann. Der Vorteil an der EÜR ist, dass es sich um eine einfache Rechnung handelt, bei der alle Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden. Was übrig bleibt, ist der Gewinn. Da die verschiedenen Formen von Einnahmen und Ausgaben jedoch getrennt voneinander gelistet werden müssen, ist eine Anleitung mit Erklärung der verschiedenen Felder so wichtig. Bei der EÜR gilt das sogenannte Zufluss- und Abflussprinzip. Das bedeutet, Zahlungsein- und Ausgänge werden in dem Geschäftsjahr verbucht, in welchem sie tatsächlich geschehen. Das Rechnungsdatum ist also nicht relevant. Würde man z.B. im Dezember 2021 eine Rechnung erhalten und diese im Januar 2022 bezahlen, wäre der Geschäftsvorfall in der Gewinnermittlung des Jahres 2022 zu finden. Eine Ausnahme gibt es bei wiederkehrenden Zahlungen, wie z.B. Miete, Umsatzsteuer und Lohnkosten. Zahlt man das Mitarbeitergehalt für den Zeitraum Dezember 2021 am 05. Januar 2022 aus, wird der Betrag in die Gewinnermittlung für 2021 gebucht. Dafür muss die Forderung 10 Tage nach bzw. vor Anfang des neuen Jahres entstehen. Ebenfalls ausgenommen vom Zufluss- und Abflussprinzip sind Kreditkarten mit verlängertem Zahlungsziel (Ausgaben von Dezember werden im Januar abgebucht). Info: Seit 2017 darf die EÜR dem Finanzamt nicht mehr formlos übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung im standardisierten Format ist verpflichtend. Das geht über Elster oder den meisten Buchhaltungstools. Grundsätze der EÜREs folgt eine Auflistung der wichtigsten Grundsätze und Regeln in einer Einnahmenüberschussrechnung. Wie man diese umsetzt, wird später erklärt:
Für wen gilt die Abgabe einer EÜR?Das Gegenstück zur EÜR ist die Gewinn- und Verlustrechnung, die in der doppelten Buchführung genutzt wird. Ob man zur einfachen oder doppelten Buchhaltung verpflichtet ist, lässt sich ziemlich schnell ermitteln. Trifft eines der folgenden Merkmale zu, gilt die einfache Buchhaltung und der Gewinn kann in der Steuererklärung über die EÜR ermittelt werden (das ist auch die Voraussetzung, wenn man sich ohne große Vorkenntnisse selbst um Buchhaltung und Steuern kümmern möchte):
Überblick: Aufbau der EinnahmenüberschussrechnungDie offiziellen Dokumente der EÜR sind nicht besonders umfangreich und können sehr schnell ausgefüllt werden, wenn die entsprechenden Daten bereits über das Jahr hinweg gesammelt wurden (mit Buchhaltungstools). Neben der Anlage EÜR, dem dreiseitigen Formular für die Gewinnermittlung, sind folgende Zusatzanlagen relevant: Anlage AVEÜR: Verzeichnis für Anlage- und Umlaufvermögen (Grundstücke, immaterielle Wirtschaftsgüter, bewegliche Wirtschaftsgüter über 800 €). Auch geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 € können als Sammelposten zusammengefasst und in einem Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden. Was sind eigentlich Abschreibungen? Kauft man teurere Produkte für sein Geschäft (z.B. einen Laptop), werden diese in einem bestimmten Zeitraum abgeschrieben. Das heißt, der Kaufpreis des Laptops wird nicht vollständig vom Gewinn abgezogen, sondern auf eine festgelegte Anzahl an Jahren verteilt, beim Laptop sind es drei Jahre. Würde der Laptop also 3.000 € kosten, können jedes Jahr 1.000 € abgeschrieben und damit vom Gewinn abgezogen werden. Nach drei Jahren taucht der Laptop in der Buchhaltung nicht mehr auf, da sein Wert offiziell bei 0 € liegt. Wird der Laptop dann für z.B. 500 € verkauft, zählt diese Einnahme als Gewinn. Info: Falls die nicht abziehbaren Schuldzinsen innerhalb des Geschäftsjahres den Betrag von 2.050 € überschreiten, muss eine weitere Anlage (SZ) mit eingereicht werden. Zu den nicht abziehbaren Schuldzinsen gehören Zinsen, die z.B. durch Kontoüberziehung entstehen. Zinsen für getätigte Darlehen gehören demnach nicht dazu. Einnahmenüberschussrechnung für eine GbRBei Personengesellschaften gibt es noch drei weitere Anlagen, die ggf. mit einbezogen werden müssen. Dabei handelt es sich um die Anlagen ER, SE und AVSE. Die Anlage ER dient dazu, Ergänzungsrechnungen für einzelne Gesellschafter darzustellen (Individuelle Anschaffungskosten des einzelnen Gesellschafters für das Gesamtvermögen der GbR). Anlage SE betrifft die Sonderbetriebseinnahmen und Ausgaben der Gesellschafter. Zu den Sonderbetriebseinnahmen eines Gesellschafters zählen beispielsweise Sondervergütungen (z.B. für Geschäftsführertätigkeit oder Vermietung von Wirtschaftsgütern), zu den Ausgaben zählen z.B. Aufwendungen, die durch Sondereinnahmen bzw. der Mitgliedschaft an der Gesellschaft verursacht wurden. Die letzte Anlage (AVSE) behandelt das Sonderbetriebsvermögen: Dabei handelt es sich vereinfacht gesagt um Wirtschaftsgüter, die einem oder mehreren Gesellschaftern gehören und den Betrieb des Geschäfts unterstützen bzw. dem Geschäft zur Verfügung gestellt werden (z.B. ein Grundstück). Wie man sieht, kann es bei einer GbR schnell komplexer werden. In so einem Fall holt man sich am besten die Hilfe eines Steuerberaters, der sich mit den entsprechenden Sonderregelungen auskennt. Das Problem ist, sobald es buchhalterisch etwas komplexer wird, gibt es neben den schwierig und unzureichend formulierten Ausfüllhilfen, kaum Anleitungen für die praktische Umsetzung. Damit steigt natürlich auch die Fehleranfälligkeit. Einnahmenüberschussrechnung VorlagenBei der Einnahmenüberschussrechnung stehen einem nicht unterschiedlichen Vorlagen zur Verfügung, da es sich um ein standardisiertes Format handelt, welches mit ELSTER übermittelt werden kann. Wie man sich bei ELSTER registriert, wird im Artikel zu Steuern bei Amazon FBA erklärt. Alle anderen Vorlagen (z.B. Word oder Excel) können zur persönlichen Übersicht verwendet werden, sind aber nicht GoBD-Konform. Das heißt, seine Buchhaltung nur mit einer Excel-Vorlage zu dokumentieren, entspricht nicht den Anforderungen an eine ordnungsgerechte Buchhaltung. Die Nutzung solcher Vorlagen macht also nicht wirklich Sinn, da ohnehin mit einem Buchhaltungstool gearbeitet werden müsste, welches eine vermutlich bessere Übersicht bietet. Durch die Nutzung eines Tools wird auch die Erstellung einer EÜR sehr vereinfacht. Der Grund dafür ist, dass ein Tool über das Jahr verteilt alle Geschäftsvorfälle sorgfältig dokumentiert und einordnet, sodass man die EÜR fast mit einem Klick erstellen kann. Beispiele für solche Tools sind Lexoffice und SevDesk, die entsprechende Pakete für jede Unternehmensgröße anbieten. Bei steuerlich komplexeren Geschäftsmodellen, wie z.B. Amazon FBA oder Dropshipping, sollte man sich im Vorfeld von einem Steuerberater beraten lassen, da es hier nochmal einige Besonderheiten zu beachten gibt. In den nächsten zwei Abschnitten wird erklärt, wie genau man die EÜR bei ELSTER oder über ein entsprechendes Buchhaltungstool übermittelt EÜR erstellen: ELSTER Anleitung & AusfüllhilfeDie Voraussetzung für beide Anleitungen ist ein Benutzerkonto bei ELSTER. Dieses ist kostenlos, allerdings benötigt die Registrierung bis zu zwei Wochen. Der Grund dafür sind die Anmeldeinformationen, die teilweise mit der Post gesendet werden. Insgesamt ist der Anmeldeprozess bei ELSTER etwas anders als gewohnt, da man sich mit einer sogenannten Zertifikatsdatei anmeldet. Das ist eine Art digitaler Schlüssel, den man für jede Anmeldung in ein Upload-Fenster ziehen muss. Wenn es so weit ist, kann man im Dashboard unter Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) suchen und diese auswählen.
Allgemeine Angaben in der EÜR
Betriebseinnahmen
Betriebsausgaben
Sonstige unbeschränkt abziehbare BetriebsausgabenDie meisten Felder in diesem Abschnitt sind ziemlich selbsterklärend, weshalb nachfolgend nur kurz darauf eingegangen wird.
Beschränkt abziehbare BetriebsausgabenEinige Ausgaben können nicht ganz, sondern nur teilweise von den Einnahmen abgezogen werden. Hier müssen jeweils beide Teile, also der abziehbare und der nicht abziehbare Betrag gelistet werden:
Abschließend zu Kfz: Die Nutzung eines betrieblichen bzw. privaten Fahrzeugs für geschäftliche Anliegen sollte man sich gut überlegen. Wie man sieht, sind die steuerlichen Aspekte nicht immer einfach nachzuvollziehen und die Fehleranfälligkeit in der Buchhaltung ist relativ hoch (sofern man hierfür keinen Steuerberater hat). Kommt es zu Unklarheiten oder unstimmigen Ergebnissen, wird das Finanzamt gerade in Bezug auf Fahrzeuge schnell hellhörig und fordert ggf. die Nachweise an. Wer viel fährt, sollte sich auf jeden Fall gut in das Thema einarbeiten und am besten einen Steuerberater beauftragen.
Ermittlung des GewinnsDer wichtigste Teil der EÜR ist erledigt und es geht an die Ermittlung des Gewinns. Da es noch ein paar Sonderregeln gibt, müssen in diesem Bereich der EÜR (5. – 3.) weitere Fragen beantwortet werden. Diese treffen allerdings nicht unbedingt auf jeden zu, sind damit also recht schnell abgehakt:
Rücklagen und stille ReservenFür die viele Gründer ist es hiermit vermutlich schon getan. Die nächsten Felder behandeln Themen, die grundsätzlich etwas komplexer sind und innerhalb der Anfangszeit wahrscheinlich keine große Rolle spielen. Die Bearbeitung mit einem Steuerberater wird hier in jedem Fall empfohlen. Um zu verstehen, ob ggf. etwas auf einen selbst zutreffen könnte, werden die nachfolgenden Zeilen aber trotzdem kurz erklärt.
Entnahmen und EinlagenDer letzte Abschnitt der Anlage EÜR bezieht sich auf die Entnahmen (u.a. Auszahlungen, Privatausgaben über Geschäftskonto, private Nutzung von Wirtschaftsgütern oder Leistungen) und Einlagen (u.a. private Einzahlungen, Übertragung von Privatgütern ins Betriebseigentum). Bei Zahlungen ist die Festlegung eines Betrags kein Problem, bei Wirtschaftsgütern wird der bereits erwähnte Teilwert verrechnet (Zeile 18). Bei dem Teilwert handelt es sich um den Preis eines Wirtschaftsguts, der beim Verkauf des gesamten Betriebs angesetzt werden würde (Voraussetzung: Der Erwerber führt den Betrieb weiter fort). Damit die Buchung von Entnahmen und Einlagen einfach nachzuvollziehen ist, sollten diese bei Überweisung immer also solche gekennzeichnet werden (Verwendungszweck). Bei Nutzung eines Buchhaltungstools (z.B. SevDesk oder Lexoffice) können die Zahlungen auch direkt buchhalterisch erfasst und dem entsprechenden Buchhaltungskonto zugeordnet werden. Daher ist die Nutzung eines Tools sehr empfehlenswert und wird besonders in Bezug auf die EÜR viel Zeit und Geld einsparen.
Anlage AVEÜR ausfüllen: Anleitung ElsterDie EÜR ist fertiggestellt und es geht an die zugehörigen Anlagen. Das gute ist, im ersten Gründungsjahr sind diese bei vielen Geschäftsmodellen noch nicht relevant. Die Anlage AVEÜR wird vermutlich am ehesten eine Rolle spielen, da sie das Anlagevermögen des Unternehmens dokumentiert (Wirtschaftsgüter, Arbeitszimmer, Sammelposten, Umlaufvermögen etc.). Ist Anlagevermögen vorhanden, muss die Anlage AVEÜR ausgefüllt werden (es wird z.B. ein Laptop abgeschrieben). Falls nicht, bleiben die Felder leer. Grundstücke und grundstücksgleiche RechteDieser Abschnitt ist relevant, wenn man Besitzer von Grundstücken und/oder Gebäuden ist oder über grundstücksgleiche Rechte verfügt. Letzteres bedeutet, dass man z.B. Eigentum an etwas hat, auf dem dasselbe Recht wie auf Grundstücken gilt. Darunter fallen z.B. Wohnungen, Teileigentum (gekaufter Lagerplatz) oder Schiffe. Erfüllt man keine dieser Voraussetzungen, kann dieser Abschnitt leer bleiben. Achtung: Es macht steuerlich einen Unterschied, ob man nur das Gebäude oder das Gebäude inkl. Grundstück besitzt. Da es relativ unwahrscheinlich ist, dass man in der Gründungsphase Eigentum in diesen Dimensionen besitzt oder falls doch, ohne Steuerberater zusammenarbeitet, wird in diesem Artikel nicht weiter auf die einzelnen Zeilen eingegangen. Es empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Häusliches ArbeitszimmerMan könnte annehmen, dass es sich bei dieser Zeile um das häusliche Arbeitszimmer in der gemieteten Privatwohnung handelt. Das ist allerdings nicht so. Alle Eintragungen in der Anlage AVEÜR beziehen sich auf Anlagevermögen, also Eigentum des Unternehmens. Wichtig wird es, wenn man ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, dass sich in eigenem Besitz befindet. Auch diese Sachlage sollte mit einem Steuerberater durchgesprochen werden, da nur das Zimmer an sich zum Betriebsvermögen gehört und auch hier zwischen Grund und Boden unterschieden werden muss. Immaterielle WirtschaftsgüterZu immateriellen Wirtschaftsgütern gehören Güter, die sich nicht physisch abbilden lassen. Dazu gehören z.B. erworbene Firmen oder Software (keine abonnierten Tools). Auch solche Wirtschaftsgüter lassen sich abschreiben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Diese lassen sich leider nicht pauschalisieren, da auch immaterielle Wirtschaftsgüter kein besonders einfaches Thema ist. Bei der Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter über 800 € sollte man sich die Frage stellen bzw. im Zweifel einen Steuerberater fragen, ob das Wirtschaftsgut einer Abnutzung unterliegt. Bei allgemein erhältlicher Software geht man beispielsweise von 3 Jahren Nutzungszeitraum aus, während individuelle Software über 5 Jahre abgeschrieben werden muss. Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG)Jetzt wird es wahrscheinlich für die meisten relevanter, denn es geht um bewegliche Wirtschaftsgüter, also u.a. um Objekte (Laptop, Büroausstattung etc.), deren Anschaffungspreis über 800 € liegt. Dieser Abschnitt ist unterteilt in die Kategorien Kraftfahrzeuge, Büroausstattung und Andere. Die auszufüllenden Felder sind in den verschiedenen Kategorien so gut wie identisch. Das gilt auch für die oben genannten Abschnitte (Grundstücke etc.). Die folgende Anleitung kann also auch für die anderen Kategorien der AVEÜR genutzt werden:
SammelpostenBei kleineren Wirtschaftsgütern zwischen 251 und 1.000 € ist eine Sammelabschreibung möglich. Das bedeutet, alle Objekte in diesem Preisbereich werden zusammengefasst und als Ganzes über 5 Jahre abgeschrieben. Legt man einen Sammelposten an, müssen alle anderen in diesem Jahr angeschafften Wirtschaftsgüter in den Sammelposten aufgenommen werden. Aber macht das überhaupt Sinn? Güter zwischen 251 und 800 € können entweder sofort oder über einen Sammelposten abgeschrieben werden. Kauft man innerhalb eines Jahres also 3 Stühle für je 300 €, kann der Gewinn im aktuellen Jahr um 900 €, oder in den nächsten 5 Jahren um jeweils 180 € gemindert werden. Ersteres macht in dem Fall vermutlich mehr Sinn. Interessanter wird es bei Wirtschaftsgütern zwischen 801 und 1.000 €. Diese können nämlich entweder als Sammelabschreibung oder über die AfA abgeschrieben werden. Richtet man sich z.B. sein erstes Büro ein und kauft dafür 3 Schreibtische für je 900 € sowie 3 Schränke für je 1.000 € (insg. 5.700 €), müssten diese laut AfA über 13 Jahre lang abgeschrieben werden. Das entspricht einem Betrag von 438 € pro Jahr. Obwohl man im aktuellen Jahr also Ausgaben von 5.700 € hat, wird der Gewinn lediglich um 438 € gekürzt. Legt man für das entsprechende Jahr jedoch einen Sammelposten an, kann die Abschreibungsdauer auf 5 Jahre gekürzt werden. Der jährliche Abschreibungsbetrag liegt damit bei 1.140 €. Sammelposten müssen für jedes Jahr neu gebildet werden. Somit kann man auch nie mehr als 5 aktive Sammelposten haben. Die Felder sind wieder sehr ähnlich zu oben, lediglich der Auflösungsbetrag ist neu. Hierbei handelt es sich um den jährlichen Abschreibungsbetrag. Beträgt die Summe also 5.000 €, werden hier jedes Jahr 1.000 € eingetragen. FinanzanlagenIn diesem Bereich geht es z.B. um Unternehmensanteile, Wertpapiere oder Beteiligungen, die langfristig gehalten werden sollen. Dieser Bereich ist entsprechend wieder etwas komplexer, da es verschiedene Formen von Finanzanlagen gibt, die während der Anlagezeit zum Teil an Wert gewinnen oder verlieren können. Eine planmäßige Abschreibung erfolgt demnach nicht. Das Formular ist unterteilt in Anschaffungskosten, Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums, Zugänge, Abgänge und Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums. Verkauft man z.B. einen Teil seiner Aktien, ist das als Abgang festzuhalten. Wertminderungen wirken sich erstmal nicht auf den Gewinn aus, solange diese nicht realisiert werden (realisiert = Aktien werden bei gesunkenem oder gestiegenem Wert verkauft). Wie bei anderen komplexeren Themen handelt es sich hierbei auch um einen Überblick. Vor dem Ausfüllen sollte man unbedingt mit seinem Steuerberater sprechen oder (am besten) die Steuererklärung ganz von diesem erledigen lassen. UmlaufvermögenZum Umlaufvermögen gehört alles Vermögen, welches nicht für den langfristigen Einsatz im Betrieb gedacht ist. Dazu gehören z.B. Material, Rohstoffe, Waren oder der Kassenbestand. Einzelunternehmen müssen jedoch keine Angaben machen, sofern sich keine Wertpapiere oder andere Vermögenswerte im Unternehmen befinden. Fazit – EÜR selbst erstellenKleinunternehmen und Einzelunternehmen (unter 600.000 € Umsatz; 6.000 € Gewinn) müssen zum 31.07 des Folgejahres eine Steuererklärung inkl. EÜR abgegeben. Diese kann in vielen Fällen selbst ausgefüllt werden, da sich der Gewinn meistens einfach aus Einnahmen – Ausgaben zusammensetzt. Werden die Beträge größer und die Zahlungsvorgänge komplexer, sucht man sich am besten einen Steuerberater. Füllt man die EÜR selbst aus, ist zumindest die Absprache oder nachträgliche Überprüfung mit einem Steuerberater sinnvoll. Die Voraussetzung für die Erstellung einer EÜR ist eine ordnungsgerechte Buchhaltung. Diese erstellt man am besten auf monatlicher Basis mit einem geeigneten Buchhaltungstool. Mit entsprechenden Tools lassen sich die Betriebsausgaben und -einnahmen direkt kategorisieren und mit Belegen verknüpfen. Das ist wichtig, da es sich bei der EÜR nur um ein Ergebnis bzw. einen Abschlussbericht der Buchhaltung handelt, auf dessen Basis auch Betriebsprüfungen vorgenommen werden können. Das heißt, es wird überprüft, ob die Buchhaltung korrekt erstellt wurde und mit der EÜR übereinstimmt. Hat man seine Buchhaltung über ein Tool geführt, kann dort mit wenigen Klicks direkt eine EÜR erstellt werden, da alle Geschäftsvorfälle von selbst eingepflegt und direkt kategorisiert wurden. Eine Funktion zur Rechnungserstellung sowie Schnittstellen zu ergänzenden Services haben die meisten Tools integriert, sodass man wirklich alle Prozesse innerhalb einer Plattform organisieren kann. Zu den zwei bekanntesten Anbieter in diesem Bereich gibt es auf diesem Blog bereits ausführliche Berichte:
FAQ – Häufig gestellte Fragen• Was ist eine Einnahmenüberschussrechnung? Bei der Einnahmenüberschussrechnung (kurz EÜR) handelt es sich um eine Methode zur Gewinnermittlung für nicht bilanzierende Unternehmen und Freiberufler. Dabei werden alle Betriebsausgaben eines Geschäftsjahres von den Betriebseinnahmen abgezogen. • Wie erstellt man eine Einnahmenüberschussrechnung? Die EÜR kann man selbst erstellen, indem man z.B. ein Buchhaltungstool mit Schnittstelle zu Elster oder Elster direkt verwendet. Da die EÜR nur das Ergebnis der unterjährigen Buchhaltung ist, kann der Prozess mit einem Buchhaltungstool sehr beschleunigt werden. • Wann benötigt man eine EÜR und wann eine Bilanz? Als Kleinunternehmen, Einzelunternehmen, GbR oder Freiberufler nutzt man grundsätzlich die Einnahmenüberschussrechnung zur Gewinnermittlung. Übersteigen die Umsätze bzw. Gewinne des Einzelunternehmens die 600.000 bzw. 60.000 €, muss bei gleichbleibender Rechtsform bilanziert werden. GmbHs, UGs oder AGs müssen unabhängig von Gewinn und Umsatz immer bilanzieren. Was ist Entnahmen einschließlich Sach Leistungs und Nutzungsentnahmen?Der bei Entnahmen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen eingetragene Wert darf nicht kleiner sein als die Summe der Werte private Kfz-Nutzung und sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen. Das Problem scheint mit der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zu tun zu haben (Anlage SZ).
Was trage ich bei Entnahmen und Einlagen ein?Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Neben den durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – gehören auch die Geldentnahmen von einem betrieblichen Konto dazu.
Was trage ich in Zeile 126 EÜR?Die Zeilen 121 bis 124 umfassen wieder Rücklagen und stille Reserven – nach wie vor ein Thema für sich. Wichtig sind allerdings 125 und 126: Hier sind deine Entnahmen und Einlagen zu dokumentieren, so du Einzelunternehmer bist.
Was kommt in Zeile 125 EÜR?In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung der jährlichen Steuererklärung müssen Sie in den Zeilen 125 und 126 Entnahmen und Einlagen eintragen. Hierbei handelt es sich um Vermögenswerte, die Sie dem Betriebsvermögen entnehmen oder hinzufügen.
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