Formular Angaben zur sozialen Sicherung von ehrenamtlichen Pflegepersonen AOK

Als Pflegeperson haben Sie nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gegenüber der Pflegekasse. Der Fragebogen dient dazu, Ihre mögliche Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu prüfen. Daher empfehlen wir Ihnen, den Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden. So können Sie die Leistungen, die Ihnen möglicherweise zustehen, auch nutzen.

Falls Sie uns den Fragebogen nicht zurücksenden, werden Sie einmalig erinnert. Diese Erinnerung ist mit dem Hinweis verbunden, dass wir davon ausgehen, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, falls wir von Ihnen keine Antwort erhalten. Eine weitere Erinnerung bekommen Sie nicht.

Die Pflege von Familienangehörigen bedeutet für Sie als Pflegende oft ein Zurückstecken im Beruf – manchmal sogar die komplette Berufsaufgabe. Trotzdem übernehmen meist Sie, als Ehepartner, Geschwister oder Kinder, die Pflege Ihrer Angehörigen. Diesen Einsatz belohnen wir.

Deshalb zahlt die Pflegeversicherung für Sie als pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das alles kostet Sie keinen Cent.

Was bedeutet nicht erwerbsmäßige Pflege?

Bei der Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte gehen wir grundsätzlich davon aus, dass sie Ihre Pflege ehrenhalber – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausüben. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob Sie als Pflegende dafür eine finanzielle Anerkennung erhalten. Gleiches gilt auch bei der Pflege von z.B. Nachbarn oder Bekannten.

Auch eine berufsmäßig tätige Pflegefachkraft kann für eine im privaten Bereich ausgeübte nicht erwerbsmäßige Pflege versicherungspflichtig sein; beispielsweise dann, wenn die Berufspflegekraft eines sozialen Pflegedienstes außerhalb ihrer Arbeitszeit ihren pflegebedürftigen Ehemann pflegt.

Sollten Sie allerdings als Pflegeperson vom zu Pflegenden mehr Geld für Ihre Fürsorge erhalten, als die Pflegekasse für selbst beschaffte Pflegehilfen zahlt, wird diese prüfen, ob vielleicht ein "echtes" Pflege-Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dann ist es keine nicht erwerbsmäßige Pflege mehr.

Nicht jede Pflege wirkt sich auf die Rente aus

Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Sie können sich die Pflege auch mit einer anderen Person teilen. Dabei muss jedoch der Mindestpflegeaufwand von 10 Stunden pro Woche je Person erreicht werden. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung erfolgen.

Folgende sonstige Voraussetzungen werden von der Pflegekasse der zu pflegenden Person geprüft:

  • Die Pflege muss notwendig sein. Dieses wird vom MDK festgestellt. Die Prüfung erfolgt, sobald der Fragebogen von Ihnen abgegeben wurde.
  • Die zu pflegenden Person hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen (gesetzlichen) oder einer privaten Pflegeversicherung.
  • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.

Wie wirkt sich die Pflege bei der Rente aus?

Wir zählen Ihre Pflegezeit als Beitragszeit und rechnen sie Ihnen für die sogenannte Wartezeit an. Dabei handelt es sich um die Mindestversicherungszeit für Leistungen aus der Rentenversicherung (Rentenanspruch).

Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge für Ihre Rente: Sie bezahlen nichts und Ihre Rente erhöht sich. Wie viele Beiträge dies im Einzelnen sind und wie sich diese auf Ihre Rente auswirken, hängt unter anderem von Ihrem zeitlichen Einsatz, dem Pflegegrad sowie dem Ort, an dem die Pflege ausgeübt wird, ab. Bei geteilter Pflege wird der Rentenbeitrag unter den Pflegenden aufgeteilt.

Auf Basis einer rentenversicherungspflichtigen Pflegetätigkeit im gesamten Jahr 2021 ergäben sich künftig etwa folgende Rentenzahlbeträge:
Pflegegrad 1bezogene LeistungRentenzahlbetrag West/Monat 2Rentenzahlbetrag Ost/Monat 2
2 Pflegegeld
Kombinationsleistung
Sachleistung
  8,77 EUR
  7,46 EUR
  6,14 EUR
  8,59 EUR
  7,30 EUR
  6,01 EUR
3 Pflegegeld
Kombinationsleistung
Sachleistung
13,97 EUR
11,88 EUR
  9,78 EUR
13,68 EUR
11,62 EUR
  9,57 EUR
4 Pflegegeld
Kombinationsleistung
Sachleistung
22,75 EUR
19,33 EUR
15,95 EUR
22,26 EUR
18,92 EUR
15,58 EUR
5 Pflegegeld
Kombinationsleistung
Sachleistung
32,49 EUR
27,62 EUR
22,75 EUR
31,80 EUR
27,03 EUR
22,26 EUR
1 Die Pflege eines Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 kann sich mangels Versicherungspflicht der Pflegeperson auch nicht auf ihre Rente auswirken.
2 Für Pflegepersonen mit Besitzstandsschutz können sich abweichende Beträge ergeben.

Wie sind Pflegepersonen sozial abgesichert?

Pflegepersonen sind in der Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge werden von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen entrichtet.

Was bedeutet soziale Sicherung der Pflegeperson?

Die soziale Sicherung der Pflegepersonen wurde eingeführt, um das hohe Engagement von ehrenamtlich Pflegenden anzuerkennen, die wegen ihres Einsatzes für andere oftmals die eigene Berufstätigkeit einschränken oder sogar ganz aufgeben. Darüber hinaus soll die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich gefördert werden.

Wie wird man als Pflegeperson eingetragen?

Um selbst für die Betreuung eines Familienmitgliedes sorgen zu können, müssen Sie sich bei dessen Pflegekasse als zuständige Pflegeperson angeben. Sie müssen dann lediglich ein Formular für die Rentenversicherung ausfüllen.

Unter welchen Voraussetzungen sind Pflegepersonen Arbeitslosenversichert?

Für den Eintritt der Versicherungspflicht ist erforderlich, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt und im Umfang von wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage je Woche, ausgeübt wird.