Führerschein mpu verjährung akteneinsicht bei der führerscheinstelle

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im Jahr 2007 ein einmonatiges Fahrverbot von der Führerscheinstelle Rosenheim erhalten, nachdem diese Zeit verstrichen war, stand dann plötzlich die MPU ins Haus, da mir von meinem Bearbeiter gesagt wurde, dass ich meinen Führerschein sicherlich nicht so schnell wiedersehen werde habe ich auf diesen verzichtet und einen EU Führerschein in Polen gemacht. ... Worauf hin mir mitgeteilt wurde, dass ich derzeit nur innerhalb von Deutschland fahren darf und ich den Verlust des Führerscheins anzeigen muss, sowie eine Umschreibung zu beantragen habe.

Bei Fahrten mit Alkohol sowie Drogen, bei zu vielen Punkten oder Straftaten haben Gerichte und Behörden die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis zu entziehen. Im Anschluss muss eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis fünf Jahren abgewartet werden, bevor ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden kann.

Ergeben sich für die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung, verordnet sie in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Eigentlich handelt es sich nicht wirklich um eine Verordnung, vielmehr ist es eine Bedingung für die Erteilung der Fahrerlaubnis, denn die MPU ist stets freiwillig. Wer zukünftig auf den Führerschein verzichten will, kann das tun. Für die MPU ist eine Verjährungsfrist daher eigentlich nicht vorgesehen, zumindest ist diese nicht explizit im Gesetzestext niedergeschrieben. Tatsächlich gibt es aber dennoch für die MPU eine Verjährung. Diese ist allerdings eher indirekt.

Tilgungsfrist statt Verjährung

Juristisch korrekt wäre eher die Aussage, dass eine MPU-Anordnung nicht verjährt. Anstatt bei der MPU also von Verjährung zu sprechen müsste vielmehr der Begriff der Tilgung eingesetzt werden. Gemäß § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG) gelten alle Vergehen im Straßenverkehr nach zehn Jahren als getilgt. Das bedeutet, dass diese aus der „Akte“ gelöscht werden müssen. Nach Ablauf der Tilgungsfrist können die Alt-Verstöße keinem Kraftfahrer mehr zur Last gelegt werden.

Gleichzeitig kommt es schließlich zur Verjährung der MPU, denn wenn keine Verstöße mehr zugrunde liegen, können auch keine berechtigten Zweifel an der Fahreignung bestehen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss der Wiedererteilung des Führerscheins grundsätzlich zustimmen. Es kann aber sein, dass sie nach der langen Wartezeit Zweifel am fahrerischen Können hegt, weshalb oftmals einige Fahrstunden und sogar eine erneute Fahrprüfung gefordert werden können – die MPU ist aber vom Tisch. Im Effekt entspricht also die Verjährungsfrist der MPU der Tilgungsfrist der Einträge im Fahreignungsregister.

Wann verjährt eine MPU – müssen Betroffene 10 oder 15 Jahre warten?

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Die MPU-Verjährung ist eine Folge der Tilgungsfrist. Sie dauert zehn Jahre.

Nicht selten entscheiden sich Personen, welche eine oder mehrere negative MPU-Gutachten erhalten haben, dazu, auf eine MPU-Verjährung zu setzen. Die Untersuchung der Kraftfahreignung ist recht teuer – bei mehreren Versuchen wird es letztlich auch eine Kostenfrage. Wer nicht zwangsläufig auf das Auto oder andere Kfz angewiesen ist und nach dem Entzug vom Führerschein keinen MPU-Test absolvieren möchte, braucht also Geduld.

Wie lange gewartet werden muss, ist häufig nicht ganz klar, weshalb sich Betroffene oftmals fragen: „Wann genau verjährt die MPU?“. Es kursieren zwei Fristen für die MPU-Verjährung. Es ist zwar korrekt, dass die Tilgungsfrist nach zehn Jahren abgelaufen ist, allerdings beginnt die Frist nicht immer am Tattag bzw. nach dem Urteilsspruch zu laufen. Nach spätestens fünf Jahren befinden sich die Altverstöße aber auf jeden Fall in der Tilgung.

Voraussetzung ist aber, dass es zu keinen weiteren Verkehrsauffälligkeiten kommt. Weder als Fußgänger noch als Radfahrer dürfen Punkte gesammelt werden. Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte ohnehin verzichtet werden. Hüten sollten sich Betroffene auch vor einem verfrühten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Dieser unterbricht die Frist für die MPU-Verjährung und lässt dadurch das Projekt „MPU-Verjährung“ scheitern.

Nach der MPU-Verjährung

Wer bereit ist, 15 Jahre auf die MPU-Verjährung zu warten, sollte sich aber vorher bewusst machen, dass die Fahrerlaubnisbehörden vor Wiedererteilung des Führerscheins gemäß der §§ 16 und 17 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine erneute praktische sowie theoretische Fahrschulprüfung fordern können, weil davon ausgegangen werden kann, dass nach einer solch langen Zeit die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nicht mehr vorhanden sind.

Der Führerschein kann nach zehn Jahren zurück in Ihre Hände gelangen. Jedoch muss beachtet werden, dass die Sperrfrist des Führerscheinentzugs fünf Jahre dauern kann: Das bedeutet, dass es sogar fünfzehn Jahre dauern kann, bis Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.

Kann die Sperrfrist aufgehoben werden?

Nein, die Sperrfrist kann nicht aufgehoben, sondern nur verkürzt werden.

Wann verjährt die MPU?

Führerschein mpu verjährung akteneinsicht bei der führerscheinstelle
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Wann verjährt eine MPU?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) wird immer dann fällig, wenn auffällig gewordenen Kraftfahrern aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen das Verkehrsrecht (z. B. bei Alkohol am Steuer) der Führerschein entzogen wurde.

Um sicherzustellen, dass der betroffene Fahrer den Straßenverkehr in Zukunft nicht mehr gefährden wird, lässt die zuständige Führerscheinstelle im Zuge der MPU seine Fahreignung genau durchchecken.

Da vielen Autofahrern der Aufwand zu groß oder die Kosten zu hoch sind, suchen sie verzweifelt nach Möglichkeiten, die MPU zu umgehen. Neben dem illegalen Erwerb eines positiven MPU-Gutachtens bauen einige auf legalere Wege z. B. eine (etwas günstigere) MPU im Ausland. Andere fragen sich, ob bei einer MPU eine Verjährung eintritt.

Doch wann genau gilt eine MPU als verjährt? Informationen rund um die Verjährungsfrist bei einer MPU sowie zu den verschiedenen Voraussetzungen erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Inhalte

  • Alles Wichtige zur Verjährung der MPU
  • Wann verjährt die MPU?
  • Wann verjährt die MPU?
  • Was ist bei den Themen Verjährung und MPU noch zu beachten?

Wann verjährt die MPU?

An und für sich existiert in Deutschland bei einer MPU keine Verjährung. Vielmehr verjährt die Tat, die zum Entzug der Fahrerlaubnis und damit auch zur MPU führte. Die Verjährung findet nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen statt. Für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die den Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist nach sich ziehen, heißt es in § 29 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG):

Die Tilgungsfristen betragen […] zehn Jahre bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist.“

Ist diese Frist erst einmal abgelaufen, dürfen Sie für das besagte Vergehen nicht mehr bestraft werden und es wird aus Ihrer Akte gelöscht. In puncto MPU findet die Verjährung aus diesem Grund zeitgleich statt. Denn wenn keine Tat vermerkt ist, kann auch keine Anordnung zur MPU stattfinden.

Was ist bei den Themen Verjährung und MPU noch zu beachten?

Führerschein mpu verjährung akteneinsicht bei der führerscheinstelle
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Bei einer MPU beträgt die Verjährungsfrist maximal 15 Jahre.

Laut § 29 StVG beträgt die Tilgungsfrist für die MPU-Verjährung 10 Jahre. Aufgrund von verschiedenen Startterminen dieser Frist ist es jedoch möglich, dass Sie länger als 10 Jahre warten müssen, bis einer Wiedererteilung vom Führerschein ohne MPU zugestimmt wird.

Normalerweise beginnt die Tilgungsfrist frühestens dann, wenn der Führerschein wieder erteilt wurde und spätestens fünf Jahre, nachdem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wurde.

Aus diesem Grund kann die Verjährung der MPU nach maximal 15 Jahren endgültig eintreten. Dies geschieht jedoch nur, wenn Sie sich in dieser Zeit keine neuen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) leisten. Können Sie es kaum abwarten, Ihren Führerschein wieder zu bekommen, und stellen daher den Antrag vor Ablauf der Frist, wird erneut eine MPU angeordnet. Die Tat ist noch nicht verjährt, dementsprechend unterliegt auch die MPU noch keiner Verjährung.

Es ist nicht gerade verwunderlich, dass die mit dem Fall betraute Führerscheinbehörde nach 15 Jahren das Recht hat, die Anordnung einer erneuten Führerscheinprüfung an den betroffenen Kraftfahrer zu stellen, bevor sie den Führerschein wieder herausrückt. Dies ist in § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt:

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die […] erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.“

Um auf alle möglichen Wendungen vorbereitet zu sein und keinen Fehler zu begehen, bietet es sich an, einen Rechtsanwalt zurate zu ziehen, der sich bestenfalls auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat. Dieser kann Sie bei der MPU-Verjährung noch genauer informieren und Sie bei Ihrem persönlichen Einzelfall unterstützen.