Wo gebe ich Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung an?

Grundsätzlich gilt: Der Verpflegungsmehraufwand kann nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Verpflegung nicht ohnehin – zum Beispiel durch die Reisekostenabrechnung des Arbeitgebers – erstattet wird.

Verpflegungsmehraufwand für Arbeitnehmer

In der Regel werden Reisekosten für Geschäftsreisen von Angestellten durch den Arbeitgeber erstattet. Diese Erstattung des Verpflegungsmehraufwands ist steuerfrei. Müssen Sie die Kosten der Reise selbst tragen, können Sie den Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzen. Dabei müssen Sie eventuelle Kürzungen (siehe oben) berücksichtigen.

Dauert Ihre Reise weniger als acht Stunden, besteht für Sie kein Anspruch auf eine Verpflegungspauschale. Übernimmt Ihr Arbeitgeber dennoch die Kosten für Mahlzeiten, müssen Sie auf diese Beträge Lohnsteuer zahlen – aktuell 1,77 Euro für ein Frühstück und 3,30 Euro für ein Mittag- oder Abendessen. Das ist der sogenannte Sachbezugswert.

Verpflegungsmehraufwand für Unternehmer/Selbstständige

Für Selbstständige und Unternehmer mindern die Verpflegungspauschalen bei eigenen Reisen bzw. bei Reisen von Mitarbeitern den Unternehmensgewinn, diese Betriebskosten können sie entsprechend abziehen. Auch Übernachtungskosten können Sie in voller Höhe (tatsächliche Kosten) als Betriebsausgaben berücksichtigen – die Verpflegungspauschalen für Übernachtungen sind hier irrelevant. Daher sind auch die höheren Verpflegungspauschalen für Übernachtungen im Ausland für Selbstständige und Unternehmer nicht interessant.

Ein Sonderfall besteht für den Geschäftsführer, der im eigenen Unternehmen angestellt ist: Er rechnet nichterstattete Kosten wie ein Arbeitnehmer als Werbungskosten bei der Einkommenssteuererklärung ab. Das Unternehmen wiederum zieht eventuell erstattete Kosten als Betriebsausgabe ab.

In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung weist der Arbeitgeber den ausgezahlten Verpflegungsmehraufwand unter Position 20 „Steuerfrei Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“ fest. Dieser häufig als Essensgeldzuschuss bezeichnete Posten ist für die Steuererklärung des Arbeitnehmers wichtig. Erklärt er in dieser keine Werbungskosten in Höhe dieser Verpflegungszuschüsse, so wird ihm die Differenz zum steuerpflichtigen Arbeitsentgelt addiert.

Geben Sie hier die Anzahl der An- und Abreisetage ein, an denen Sie aus beruflichen Gründen unterwegs waren.

Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht war (Arbeitszeit, Stau oder andere Gründe), spielt dabei keine Rolle.

Besuchen Sie vor Beginn der Auswärtstätigkeit noch Ihre "erste Tätigkeitsstätte", dann beginnt die Abwesenheit erst mit dem Verlassen dieses Ortes.

Wichtig: Sie können Verpflegungspauschbeträge abrechnen für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (max. für 91 Tage für die einzelne Auswärtstätigkeit). Für Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, z.B. Wochenenden, Feiertage, Urlaub oder Krankheit, erhalten Sie keinen Verpflegungspauschbetrag.

Verpflegungsmehraufwand bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden

Geben Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie aus beruflichen Gründen mindestens 8, aber weniger als 24 Stunden von Ihrer Wohnung abwesend waren.

In diesem Fall steht Ihnen in Deutschland ein Verpflegungspauschbetrag von 14 Euro zu. Im Ausland gibt's je nach Land länderspezifische Pauschbeträge.

Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht war (Arbeitszeit, Stau oder andere Gründe), spielt dabei keine Rolle.

Besuchen Sie vor Beginn der Auswärtstätigkeit noch Ihre "erste Tätigkeitsstätte", dann beginnt die Abwesenheit erst mit dem Verlassen dieses Ortes.

Wichtig: Sie können Verpflegungspauschbeträge abrechnen für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (max. für 91 Tage für die einzelne Auswärtstätigkeit). Für Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, z.B. Wochenenden, Feiertage, Urlaub oder Krankheit, erhalten Sie keinen Verpflegungspauschbetrag.

Verpflegungsmehraufwand bei einer Abwesenheit von 24 Stunden

Geben Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie bei Reisen mit Übernachtung aus beruflichen Gründen rund um die Uhr (also von 0 Uhr bis 24 Uhr) von Ihrer Wohnung abwesend waren.

In diesem Fall steht Ihnen in Deutschland ein Verpflegungspauschbetrag von 24 Euro zu. Im Ausland gibt es je nach Land länderspezifische Pauschbeträge.

Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht war (Arbeitszeit, Stau oder andere Gründe), spielt dabei keine Rolle.

Besuchen Sie vor Beginn der Auswärtstätigkeit noch Ihre "erste Tätigkeitsstätte", dann beginnt die Abwesenheit erst mit dem Verlassen dieses Ortes.

Wichtig: Sie können Verpflegungspauschbeträge abrechnen für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (max. für 91 Tage für die einzelne Auswärtstätigkeit). Für Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, z.B. Wochenenden, Feiertage, Urlaub oder Krankheit, erhalten Sie keinen Verpflegungspauschbetrag.

Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung

Sie haben Mahlzeiten erhalten, wenn Ihr Arbeitgeber oder - auf dessen Veranlassung - ein Dritter Sie zum Essen eingeladen hat. Ihnen wurde also eine Mahlzeit gestellt, weswegen die Verpflegungsmehraufwendungen dann entsprechend zu kürzen sind.

Beispiel 1: Sie nehmen auf Wunsch Ihres Arbeitgebers an einem Weiterbildungsseminar teil. In der Tagungspauschale ist bereits ein Mittagessen enthalten.

Beispiel 2: Sie sind auf einer Dienstreise, und in der Hotelrechnung ist das Frühstück enthalten.

Der Verpflegungsmehraufwand ist dann entsprechend zu kürzen. Für die Ermittlung des Kürzungsbetrags gelten folgende Prozentsätze:

  • für ein Frühstück 20 %
  • für ein Mittagessen 40 %
  • für ein Abendessen 40 %

Diese Prozentsätze beziehen sich immer auf den Verpflegungspauschbetrag für eine Abwesenheitsdauer von 24 Stunden.

Da der Tagespauschbetrag für Deutschland insgesamt 28 Euro beträgt, ergeben sich hieraus folgende Kürzungsbeträge:

  • für ein Frühstück: 5,60 Euro
  • für ein Mittagessen: 11,20 Euro
  • für ein Abendessen: 11,20 Euro

Steuerfreie Erstattungen für Verpflegungsmehraufwand

Geben Sie hier steuerfreie Zuschüsse und Erstattungen an, die Sie im Jahr 2022 für Verpflegungsmehraufwendungen erhalten haben und die nicht auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 20 (Steuerfreie Verpflegungszuschüsse) ausgewiesen wurden.

Die steuerfreien Erstattungen verringern ihre abzugsfähigen Werbungskosten.

Verpflegungsmehraufwand bei einer Abwesenheit von 24 Stunden

Verpflegungsmehraufwand bei einer Abwesenheit von 24 Stunden

Verpflegungspauschbetrag bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Dieser beträgt in Deutschland 14 Euro (bis 2019: 12 Euro).

Wie kann ich Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

Wie hoch ist die Verpflegungspauschale? Seit Januar 2020 gilt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Für eine längere Abwesenheit über 24 Stunden können 28 Euro geltend gemacht werden.

Wie kann ich Verpflegungsmehraufwand nachweisen?

Wie kann man den Verpflegungsmehraufwand nachweisen? In der Regel muss man mit der Steuererklärung keine Nachweise über die Kosten für die berufliche Auswärtstätigkeit mitschicken.

Wo steht der Verpflegungsmehraufwand?

Arbeitnehmer machen ihren Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung bei den Werbungskosten unter Reisekosten geltend.

Wo trage ich die einsatzwechseltätigkeit in der Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer tragen Sie die im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit entstandenen Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N unter der Rubrik „Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten“ ein.