Ist Ukraine in der EU 2022

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Ist Ukraine in der EU 2022

Teilnehmerinnen einer Protestaktion in Brüssel während des EU-Gipfels (IMAGO/ZUMA Wire/Wiktor Dabkowski)

Eine historische Entscheidung für die EU und die Ukraine - das vom Krieg erschütterte Land und das kleinere Nachbarland Moldau kandidieren offiziell für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Das wurde auf dem EU-Gipfel in Brüssel beschlossen. Zuvor hatte sich schon die EU-Kommission dafür ausgesprochen, der Ukraine und der Republik Moldau den Status von EU-Beitrittskandidaten zu verleihen.

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Für die Aufnahme eines Beitrittsverfahrens braucht es ein einstimmiges Votum aller 27 Mitgliedsstaaten. Normalerweise dauert ein solches Verfahren dann viele Jahre.

Der ukrainische Präsident Wolodymir Selenskyj fordert schon länger einen sofortigen EU-Beitritt seines Landes. Den Antrag auf Aufnahme in die EU hatte er Ende Februar gestellt, kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine. Polen und die baltischen Staaten unterstützten den Vorstoß, Vertreter anderer Mitgliedsstaaten und der EU-Institutionen waren bislang deutlich zurückhaltender. Bei ihrem Besuch in Kiew am 16. Juni 2022 erklärten die Staatschefs von Deutschland, Frankreich, Italien und Rumänien dann ebenfalls, den Antrag der ukrainischen Regierung zu unterstützen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) machte aber auch klar, dass auch die Ukraine die Kriterien der EU für eine Aufnahme in die Gemeinschaft erfüllen müsse.

Welches Vertragsverhältnis verbindet die Ukraine und die EU derzeit?

Eine Präambel, 486 Artikel und 44 Anhänge: Insgesamt 1.200 Seiten umfasst das Assoziierungsabkommen, das die EU mit der Ukraine 2014 geschlossen hat. Ein solches Abkommen hat das Ziel, den jeweiligen Partnerstaat enger an die EU zu binden und so auf einen künftigen Beitrittsprozess vorzubereiten. Im Gegensatz zu sogenannten Partnerschaftsabkommen, die zwar ebenfalls eine enge Beziehung begründen sollen, aber nicht das (Fern)-Ziel einer EU Mitgliedschaft verfolgen.

Assoziierungsabkommen hat die EU nicht nur mit der Ukraine, sondern auch mit den Staaten des westlichen Balkans, also mit Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und dem Kosovo sowie mit der Türkei. Assoziierungsabkommen sind keine „One-Size-Fits-All“-Verträge, sondern sie unterscheiden sich durchaus von Partnerland zu Partnerland.

Mit der Ukraine wurde 2014 das umfangreichste dieser Abkommen abgeschlossen. Ziel eines solchen Abkommens ist eine Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte. Beide Vertragsseiten schaffen den Rahmen für einen politischen Dialog, den Assoziationsrat. Außerdem sagt die Ukraine in dem Abkommen in wesentlichen Bereichen die Angleichung ihres Rechts an das der EU an. Dazu zählen unter anderem das Wettbewerbsrecht, der Schutz des geistigen Eigentums und das Recht für öffentliche Ausschreibungen. Dazu verpflichtet sich die Ukraine zum Kampf gegen die Korruption und zu einer Reform des Justizsystems mit dem Ziel, eine unabhängige Justiz zu schaffen. Für die Umsetzung gilt ein Zeitraum von zehn Jahren.

Im Gegenzug bildet die EU eine vertiefte Freihandelszone mit der Ukraine mit dem Ziel der Abschaffung aller Zölle und Quoten im bilateralen Handel. Die EU ist sogar einseitig in Vorleistung getreten und hat Zölle für Importe aus der Ukraine abgeschafft. Begleitet wurde das Assoziierungsabkommen zudem durch Finanzhilfen mit einem Volumen von elf Milliarden Euro für den Zeitraum von 2014 bis 2020. Außerdem gewährte die EU umfangreiche Kredithilfen.

Seit 2014 hat es immer wieder Beschwerden der EU darüber gegeben, dass die Ukraine bei der Umsetzung der Reformen, insbesondere bei der Bekämpfung der Korruption, nicht entschieden genug vorangeht. Das war der Grund, warum die Zuerkennung eines Status als Beitrittskandidat bis vor kurzem als ausgeschlossen galt. Trotzdem muss sich die EU jetzt mit dieser Frage beschäftigen.

Welche Voraussetzungen müssen für einen EU-Beitritt gegeben sein?

Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 des EU-Vertrags genannten Werte der EU anerkennt und fördert, hat das Recht, einen Beitrittsantrag zu stellen. So steht es in Artikel 49 des EU-Vertrags, der das Beitrittsverfahren beschreibt. Diese Werte, das sind die Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Liegt ein Beitrittsantrag vor, legt die EU-Kommission ein Avis, eine Bewertung dazu vor. Das Europaparlament muss mit Mehrheit dafür stimmen. Und schließlich braucht es ein einstimmiges Votum der Mitgliedstaaten, damit ein beitrittswilliges Land tatsächlich zum Beitrittskandidaten wird.

Ist Ukraine in der EU 2022

Wolodymyr Selenskyj hat am 1. März 2022 eine Rede im Parlament der Europäischen Union gehalten (IMAGO / Future Image)

Zwischen der Beantragung und der Zuerkennung des Kandidatenstatus liegen häufig mehrere Jahre. Und wenn ein Land dann tatsächlich den Status eines Beitrittskandidaten erlangt hat, heißt das noch nicht, dass auch schon die Beitrittsverhandlungen beginnen. Zunächst einmal beobachtet die EU die Fortschritte bei den Reformbemühungen des antragstellenden Landes. Für die Aufnahme förmlicher Beitrittsverhandlungen bedarf es eines weiteren, einstimmigen Beschlusses der Mitgliedstaaten. In diesen Beitrittsverhandlungen geht es darum, exakt festzulegen, welche Reformen der Beitrittskandidat unternehmen muss, um im Konzert der EU-Mitgliedstaaten überhaupt mitspielen zu können.

Das dient nicht nur dem Schutz der EU, sondern auch dem Schutz des Beitrittslandes, das ohne eine solche Anpassungsleistung von den Anforderungen, die an einen Mitgliedstaat gestellt werden, schlichtweg überfordert wäre. Die Folge wäre eine Lähmung der staatlichen Verwaltung und der Justiz sowie gravierende wirtschaftliche Schwierigkeiten. Konkret geht es um die Erfüllung der sogenannten „Kopenhagener Kriterien“:

  • Der Beitrittskandidat muss über stabile Institutionen verfügen, die der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit verpflichtet sind.
  • Er muss über eine Marktwirtschaft verfügen, die in der Lage ist, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standzuhalten.
  • Er muss den gesamten Rechtsbestand der EU, den sogenannten ,,Acquis Communautaire“, in sein eigenes Recht integrieren. Also alle Richtlinien, Verordnungen, internationale Abkommen, Handelsverträge usw.
  • Und schließlich muss die EU auch fähig sein zur Aufnahme eines weiteren Mitgliedslandes.

Normalerweise dauert ein solches Beitrittsverfahren mindestens zehn Jahre.

Gibt es die Möglichkeit eines „Blitzbeitritts“ oder eines Eilverfahrens?

Die politische Praxis zeigt, dass Beitrittsprozesse durchaus unterschiedlich schnell ablaufen. Finnlands Beitrittsverhandlungen beispielsweise dauerten nicht einmal drei Jahre, bevor das Land am 1. Januar 1995 Mitglied wurde. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei hingegen begannen 2005 und sind bis heute nicht wesentlich vorangekommen. Der Verhandlungsprozess wurde sogar auf Eis gelegt.

Beschleunigter Beitritt - Pro und Contra

Für diese Diskrepanzen beim Tempo gibt es unterschiedliche Gründe. Im Falle Finnlands war es so, dass der Beitrittskandidat die Kopenhagener Kriterien schon zu Beginn der Verhandlungen weitgehend erfüllte und die Rechtsangleichung im Zuge der EFTA-Mitgliedschaft Finnlands schon weit vorangeschritten war. Im Falle der Türkei verweist die EU darauf, dass die demokratischen und rechtsstaatlichen Defizite des Landes immer größer statt geringer werden und ein Beitritt deshalb immer unwahrscheinlicher wird. Und das Beispiel Nordmazedonien zeigt, dass die Mitgliedstaaten auch aus politischen Motiven Einfluss auf den Beitrittsprozess nehmen. 26 Mitgliedstaaten sind sich einig, dass die Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien jetzt starten sollen. Nur Bulgarien legt sein Veto ein, weil es geschichtspolitische Forderungen an Nordmazedonien erhebt.

Es bleibt also festzuhalten: Es gibt Gründe und Möglichkeiten, einen Beitrittsprozess zu beschleunigen oder zu verlangsamen. Die Möglichkeit, den Beitrittsprozess zu ,,überspringen“ und etwa die Ukraine sofort als Mitglied aufzunehmen, ist in den EU-Verträgen allerdings nicht vorgesehen.

Wie reagiert die EU auf das Beitrittsgesuch der Ukraine?

Der Beitrittsantrag der Ukraine und die Anträge aus Georgien und Moldau bringen die Europäische Union in eine Zwickmühle. Einerseits erkennt die Union an, dass die Ukraine im Krieg mit Russland die Werte der EU verteidigt. Mehr noch ist sie sogar davon überzeugt, dass Russland die Ukraine gerade deshalb überfallen hat, weil die sich dazu entschieden hatte, den Weg der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit Richtung Westen anzutreten. Deshalb sieht sich die EU in der Verpflichtung, die Ukraine zu unterstützen.

Russland, die EU und mögliche Folgen eines Beitritts

Gleichzeitig will die EU aber nicht als Konfliktpartei in den Krieg hineingezogen werden. In Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags ist jedoch eine Beistandspflicht festgeschrieben. Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf ein Mitgliedsland, so heißt es dort, ,,schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“. Auch wenn dort nicht dezidiert von militärischem Beistand die Rede ist, besteht doch die Befürchtung, in den Krieg verwickelt zu werden.

Deshalb reagieren EU-Akteure auf den ukrainischen Beitrittsantrag mit der Feststellung, dass die Ukraine natürlich zur europäischen Familie gehöre und ein Recht auf einen Beitritt habe. Eine zeitliche Perspektive wird allerdings nicht benannt. Das hat auch zu tun mit den Erfahrungen, die die EU durch die Aufnahme Zypern gemacht hat. Die Inselrepublik wurde trotz eines ungelösten Grenzkonflikts mit der Türkei Mitglied. Seither hat die EU diesen permanenten Konfliktherd ,,geerbt“, wie beispielsweise der Streit um die Erdgassondierungen der Türkei in Gewässern zeigt, die Zypern für sich beansprucht. Die Neigung der EU, noch einmal einen Staat mit ungelösten Grenzkonflikten aufzunehmen, ist daher sehr gering. Zumal diese Konflikte im Falle der Ukraine (Krim, Separatisten-Republiken) noch weit gravierender wären als im Falle Zyperns.

Zu welchem Zeitpunkt ist ein Beitritt realistisch?

Diese Frage kann derzeit niemand beantworten. Zumal der russische Angriffskrieg offensichtlich das Ziel verfolgt, die staatliche Souveränität der Ukraine zu beenden. Ein russischer Satellitenstaat mit einer vom russischen Präsidenten eingesetzten Marionettenregierung würde sicherlich keinerlei Aussicht auf eine EU-Mitgliedschaft haben, weil dies in der Konsequenz bedeuten würde, dass das russische Regime bei allen Entscheidungsprozessen der EU mit am Tisch sitzen würde.

Quelle: Peter Kapern